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Ausschreibung: Computerspeichereinheiten - DE-Freiburg im Breisgau
Computerspeichereinheiten
Dokument Nr...: 183328-2017 (ID: 2017051709054914023)
Veröffentlicht: 17.05.2017
*
  DE-Freiburg im Breisgau: Computerspeichereinheiten
   2017/S 94/2017 183328
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Kommunales Rechenzentrum Baden-Franken GmbH
   Auwaldstraße 11
   Freiburg
   79110
   Deutschland
   Telefon: +49 7611300-515
   E-Mail: [1]vergabestelle@kivbf.de
   Fax: +49 7611300-1515
   NUTS-Code: DE123
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.kivbf.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://kivbf.sharefile.eu/d-s228435789284b688
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: kommunale Eigengesellschaft
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: kommunale Datenverarbeitung und damit verbundene
   Tätigkeiten
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag NetApp-Komponenten.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30233100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Ausschreibung umfasst folgenden Leistungen:
   Einen Rahmenvertrag über die Lieferung von NetApp Hardware-Komponenten
   inkl. Software und Lizenzen, sowie Dienstleistung.
   Vertragslaufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger Verlängerungsoption um
   je 12 Monate.
   Die Bestellung erfolgt zum einen durch den Auftraggeber selbst für
   seine eigenen Bedarfe sowie die Bedarfe seiner Kunden. Direkt
   bezugsberechtigt sind auch der Zweckverband KIVBF, die beiden
   Partnerrechenzentren Zweckverbände KDRS und Zweckverband KIRU mit ihren
   Betriebsgesellschaften RZRS GmbH, KomIT URS GmbH und IIRU GmbH, sowie
   die Datenzentrale Baden-Württemberg, jeweils für ihre eigenen Bedarfe
   sowie die Bedarfe ihrer Kunden.
   Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 87 000 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DE1
   Hauptort der Ausführung:
   Karlsruhe, Heidelberg, Heilbronn, Freiburg und der Partnerrechenzentren
   in Stuttgart, Reutlingen und Ulm.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber und die zukünftigen Fusionspartner betreiben derzeit
   noch zwei getrennte Rechenzentren in Karlsruhe und Stuttgart. Die
   Rechenzentren der Unternehmen erbringen aktive Dienste im klassischen
   RZ- und auch im Cloud-Betrieb. Bei Ausfall eines Standorts sind die RZ
   in der Lage, die wichtigsten Anwendungen und Basis-Dienste au-tark
   weiter anzubieten. Dazu gehören u.a. Clusterbetrieb, Loadbalancing und
   bidirektionale Datenspiegelung der Speichersysteme.
   In den beiden Rechenzentren sind NetApp-Systeme in unterschiedlicher
   Ausprägung (FAS2500, FAS3000, FAS6000, FAS8000) im Einsatz.
   Mit der anstehenden Fusion ist geplant, ein gemeinsames virtuelles
   Rechenzentrum in Baden-Württemberg über die beiden Standorte Stuttgart
   und Karlsruhe aufzubauen.
   In der Planung spielen gespiegelte NetApp-Systeme in der Form eines
   MetroClusters zwischen den beiden Standorten eine sehr große Rolle.
   Weiterhin werden die Produkte SnapMirror und SnapVault von NetApp
   eingesetzt. Das zu beschaffende Speichersystem muss sich nahtlos in die
   vorhandene Umgebung integrieren um diese weiterhin nutzen zu können.
   Zum jetzigen Stand kommen beim Auftraggeber ausschließlich
   Speicherprodukte des Hersteller NetApp zum Einsatz.
   Die eingesetzten Speichersysteme bilden zum Teil eine über mehrere
   Standorte reichende komplexe Gesamtinfrastruktur. Hier kommen NetApp
   Funktionen wie Metrocluster, aber auch SnapVault und SnapMirror zum
   Einsatz, die in Ihrer Funktion für Hochverfüg-barkeit und
   K-Fall-Vorsorge unverzichtbar sind.
   Im Hinblick auf Kompatibilität, Betriebsstabilität und Wartbarkeit
   komplexer Umgebungen müssen alle miteinander verbundenen
   Speichersysteme von einem Hersteller sein.
   Sowohl aus Gründen der Gesamtverfügbarkeit, als auch aus
   wirtschaftlichen Gründen ist es zwingend notwendig, diese bestehende
   Infrastruktur im laufenden Betrieb erweitern zu können. Dies gilt
   sowohl für einzelne Plattenshelves, als auch für komplette
   Speichersysteme. Auch der schrittweise Austausch einzelner
   abgeschriebener oder defekter Speichersysteme in einem bestehenden
   Verbund muss jederzeit unterbrechungsfrei möglich sein.
   Derzeit besteht kein gültiger Rahmenvertrag zum Bezug von
   NetApp-Hardware. Im Rahmen dieser EU-weiten Ausschreibung soll ein
   zuverlässiger und kompetenter Rahmenvertragspartner gefunden werden mit
   dem ein neuer Rahmenvertrag abgeschlossen wird. Der Rahmenvertrag soll
   auch weiterhin die Beschaffung sämtlicher NetApp-Komponenten
   ermöglichen.
   Die Rahmenvereinbarung hat eine geplante Vertragslaufzeit von maximal
   vier Jahren. Die Vertragslaufzeit beträgt zu Beginn zwei Jahre mit
   zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
   Die Bestellung von Lieferungen und Leistungen aus diesem Rahmenvertrag
   erfolgt während der Vertragslaufzeit durch die Erteilung von
   Einzelaufträgen direkt beim Auftragnehmer.
   Die Bestellung erfolgt zum einen durch den Auftraggeber selbst für
   seine eigenen Bedarfe sowie die Bedarfe seiner Kunden.
   Die Bestellung erfolgt zum einen durch den Auftraggeber selbst für
   seine eigenen Bedarfe sowie die Bedarfe seiner Kunden.
   Direkt bezugsberechtigt sind auch der Zweckverband KIVBF, die beiden
   Partnerrechenzentren Zweckverbände KDRS und Zweckverband KIRU mit ihren
   Betriebsgesellschaften RZRS GmbH, KomIT URS GmbH und IIRU GmbH, sowie
   die Datenzentrale Baden-Württemberg, jeweils für ihre eigenen Bedarfe
   sowie die Bedarfe ihrer Kunden.
   Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 87 000 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Tagen: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Zweimal 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot sind unter anderem folgende Nachweise vorzulegen, (wie
   sich aus den Vergabeunterlagen ergibt):
   1. Der Bieter hat einen Handelsregisterauszug, der nicht älter als 6
   Monate ist, vorzulegen.
   2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
   3. Es müssen mindestens zwei vergleichbare eigene Referenzen abgegeben
   werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Gemäß den Vergabeunterlagen Anlage 11 hinsichtlich Qualifikation des
   einzusetzenden Personals.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2017/S 067-127192
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/05/2017
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/08/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 26/05/2017
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   Auwaldstr. 11, 79110 Freiburg bei Herrn Günther Eble bzw. Judith
   Kutschera.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) hin. Dieser lautet:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer 4.2.1.
   genannte Kontaktadresse per E-Mail zu senden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden- Württemberg: Regierungspräsidium Karlsruhe
   Karlsruhe
   76133
   Deutschland
   Telefon: +49 7219264049
   E-Mail: [5]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) hin. Dieser lautet:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer 4.2.1.
   genannte Kontaktadresse per E-Mail zu senden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2017
References
   1. mailto:vergabestelle@kivbf.de?subject=TED
   2. http://www.kivbf.de/
   3. https://kivbf.sharefile.eu/d-s228435789284b688
   4. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:127192-2017:TEXT:DE:HTML
   5. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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