(1) Searching for "2017051709054914023" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Computerspeichereinheiten - DE-Freiburg im Breisgau
Computerspeichereinheiten
Dokument Nr...: 183328-2017 (ID: 2017051709054914023)
Veröffentlicht: 17.05.2017
*
DE-Freiburg im Breisgau: Computerspeichereinheiten
2017/S 94/2017 183328
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Kommunales Rechenzentrum Baden-Franken GmbH
Auwaldstraße 11
Freiburg
79110
Deutschland
Telefon: +49 7611300-515
E-Mail: [1]vergabestelle@kivbf.de
Fax: +49 7611300-1515
NUTS-Code: DE123
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.kivbf.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://kivbf.sharefile.eu/d-s228435789284b688
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunale Eigengesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: kommunale Datenverarbeitung und damit verbundene
Tätigkeiten
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag NetApp-Komponenten.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30233100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung umfasst folgenden Leistungen:
Einen Rahmenvertrag über die Lieferung von NetApp Hardware-Komponenten
inkl. Software und Lizenzen, sowie Dienstleistung.
Vertragslaufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger Verlängerungsoption um
je 12 Monate.
Die Bestellung erfolgt zum einen durch den Auftraggeber selbst für
seine eigenen Bedarfe sowie die Bedarfe seiner Kunden. Direkt
bezugsberechtigt sind auch der Zweckverband KIVBF, die beiden
Partnerrechenzentren Zweckverbände KDRS und Zweckverband KIRU mit ihren
Betriebsgesellschaften RZRS GmbH, KomIT URS GmbH und IIRU GmbH, sowie
die Datenzentrale Baden-Württemberg, jeweils für ihre eigenen Bedarfe
sowie die Bedarfe ihrer Kunden.
Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 87 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
NUTS-Code: DE1
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe, Heidelberg, Heilbronn, Freiburg und der Partnerrechenzentren
in Stuttgart, Reutlingen und Ulm.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber und die zukünftigen Fusionspartner betreiben derzeit
noch zwei getrennte Rechenzentren in Karlsruhe und Stuttgart. Die
Rechenzentren der Unternehmen erbringen aktive Dienste im klassischen
RZ- und auch im Cloud-Betrieb. Bei Ausfall eines Standorts sind die RZ
in der Lage, die wichtigsten Anwendungen und Basis-Dienste au-tark
weiter anzubieten. Dazu gehören u.a. Clusterbetrieb, Loadbalancing und
bidirektionale Datenspiegelung der Speichersysteme.
In den beiden Rechenzentren sind NetApp-Systeme in unterschiedlicher
Ausprägung (FAS2500, FAS3000, FAS6000, FAS8000) im Einsatz.
Mit der anstehenden Fusion ist geplant, ein gemeinsames virtuelles
Rechenzentrum in Baden-Württemberg über die beiden Standorte Stuttgart
und Karlsruhe aufzubauen.
In der Planung spielen gespiegelte NetApp-Systeme in der Form eines
MetroClusters zwischen den beiden Standorten eine sehr große Rolle.
Weiterhin werden die Produkte SnapMirror und SnapVault von NetApp
eingesetzt. Das zu beschaffende Speichersystem muss sich nahtlos in die
vorhandene Umgebung integrieren um diese weiterhin nutzen zu können.
Zum jetzigen Stand kommen beim Auftraggeber ausschließlich
Speicherprodukte des Hersteller NetApp zum Einsatz.
Die eingesetzten Speichersysteme bilden zum Teil eine über mehrere
Standorte reichende komplexe Gesamtinfrastruktur. Hier kommen NetApp
Funktionen wie Metrocluster, aber auch SnapVault und SnapMirror zum
Einsatz, die in Ihrer Funktion für Hochverfüg-barkeit und
K-Fall-Vorsorge unverzichtbar sind.
Im Hinblick auf Kompatibilität, Betriebsstabilität und Wartbarkeit
komplexer Umgebungen müssen alle miteinander verbundenen
Speichersysteme von einem Hersteller sein.
Sowohl aus Gründen der Gesamtverfügbarkeit, als auch aus
wirtschaftlichen Gründen ist es zwingend notwendig, diese bestehende
Infrastruktur im laufenden Betrieb erweitern zu können. Dies gilt
sowohl für einzelne Plattenshelves, als auch für komplette
Speichersysteme. Auch der schrittweise Austausch einzelner
abgeschriebener oder defekter Speichersysteme in einem bestehenden
Verbund muss jederzeit unterbrechungsfrei möglich sein.
Derzeit besteht kein gültiger Rahmenvertrag zum Bezug von
NetApp-Hardware. Im Rahmen dieser EU-weiten Ausschreibung soll ein
zuverlässiger und kompetenter Rahmenvertragspartner gefunden werden mit
dem ein neuer Rahmenvertrag abgeschlossen wird. Der Rahmenvertrag soll
auch weiterhin die Beschaffung sämtlicher NetApp-Komponenten
ermöglichen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine geplante Vertragslaufzeit von maximal
vier Jahren. Die Vertragslaufzeit beträgt zu Beginn zwei Jahre mit
zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Die Bestellung von Lieferungen und Leistungen aus diesem Rahmenvertrag
erfolgt während der Vertragslaufzeit durch die Erteilung von
Einzelaufträgen direkt beim Auftragnehmer.
Die Bestellung erfolgt zum einen durch den Auftraggeber selbst für
seine eigenen Bedarfe sowie die Bedarfe seiner Kunden.
Die Bestellung erfolgt zum einen durch den Auftraggeber selbst für
seine eigenen Bedarfe sowie die Bedarfe seiner Kunden.
Direkt bezugsberechtigt sind auch der Zweckverband KIVBF, die beiden
Partnerrechenzentren Zweckverbände KDRS und Zweckverband KIRU mit ihren
Betriebsgesellschaften RZRS GmbH, KomIT URS GmbH und IIRU GmbH, sowie
die Datenzentrale Baden-Württemberg, jeweils für ihre eigenen Bedarfe
sowie die Bedarfe ihrer Kunden.
Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 87 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Zweimal 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind unter anderem folgende Nachweise vorzulegen, (wie
sich aus den Vergabeunterlagen ergibt):
1. Der Bieter hat einen Handelsregisterauszug, der nicht älter als 6
Monate ist, vorzulegen.
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
3. Es müssen mindestens zwei vergleichbare eigene Referenzen abgegeben
werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Gemäß den Vergabeunterlagen Anlage 11 hinsichtlich Qualifikation des
einzusetzenden Personals.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2017/S 067-127192
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/05/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/08/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/05/2017
Ortszeit: 12:00
Ort:
Auwaldstr. 11, 79110 Freiburg bei Herrn Günther Eble bzw. Judith
Kutschera.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) hin. Dieser lautet:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer 4.2.1.
genannte Kontaktadresse per E-Mail zu senden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden- Württemberg: Regierungspräsidium Karlsruhe
Karlsruhe
76133
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: [5]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) hin. Dieser lautet:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer 4.2.1.
genannte Kontaktadresse per E-Mail zu senden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2017
References
1. mailto:vergabestelle@kivbf.de?subject=TED
2. http://www.kivbf.de/
3. https://kivbf.sharefile.eu/d-s228435789284b688
4. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:127192-2017:TEXT:DE:HTML
5. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|