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Ausschreibung: Stromversorgung - DE-Wehrheim
Stromversorgung
Dokument Nr...: 47113-2018 (ID: 2018020109400967368)
Veröffentlicht: 01.02.2018
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DE-Wehrheim: Stromversorgung
2018/S 22/2018 47113
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Gemeinde Wehrheim
Dorfborngasse 1
Wehrheim
61273
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Volker Minet
Telefon: +49 6081/589-1500
E-Mail: [1]v.minet@wehrheim.de
Fax: +49 6081/589-4720
NUTS-Code: DE718
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.wehrheim.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter: [3]http://www.wehrheim.de/756.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung
und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Stromversorgungsnetz der
allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65310000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wehrheim gibt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass
der mit der Überlandwerk Groß-Gerau GmbH am 26.9.2008 abgeschlossene
Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die
Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz
der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Gemeinde Wehrheim gehören, am
30.9.2018 endet. Die Gemeinde Wehrheim beabsichtigt, einen neuen
Stromkonzessionsvertrag mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren
abzuschließen. Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, bis zum
8.5.2018, 11.00 Uhr, ihr Interesse bei der Kontaktstelle der Gemeinde
zu bekunden. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende
Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE718
Hauptort der Ausführung:
Wehrheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages
verpflichtet, das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in
der Gemeinde Wehrheim (Konzessionsgebiet) zu übernehmen (vgl. § 46 Abs.
2 Satz 2 EnWG) und gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen
und den Vorgaben des Stromkonzessionsvertrages zu betreiben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 240
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Es muss eine günstige Prognose bestehen, dass der Bieter die
Voraussetzungen für die Erteilung einer Netzbetriebsgenehmigung nach §
4 Abs. 1 EnWG für den Betrieb des Stromverteilernetzes im
Konzessionsgebiet erfüllen wird. Das ist der Fall, wenn zu erwarten
ist, dass der Bieter gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 EnWG über die personelle,
technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (dazu unter III.1.2)
und III.1.3)) und Zuverlässigkeit (dazu nachstehend) verfügen wird, um
den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des EnWG auf Dauer zu
gewährleisten.
Die Eignungsprüfung erfolgt erst im Rahmen der Angebotsbewertung.
Zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit hat der Bieter eine Eigenerklärung
gemäß dem unter
[4]http://www.wehrheim.de/756.html
Abrufbaren Formular Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die
Eigenerklärung muss nicht mit der Interessenbekundung - sondern erst im
Rahmen der Angebotslegung - vorgelegt werden.
Die erforderlichen Informationen und Dokumente zum Nachweis der
wirtschaftlichen sowie der personellen und technischen
Leistungsfähigkeit sind unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführt. Auch
diese müssen mit der Interessenbekundung noch nicht vorgelegt werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
kann der Bieter erbringen durch
a) die Vorlage einer vorhandenen Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG
für das Stromverteilernetz im Konzessionsgebiet oder die Vorlage einer
anderen behördlichen Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bieter
zum Betrieb des Stromverteilernetzes im Konzessionsgebiet berechtigt
ist;
b) oder sofern der Nachweis nach lit. a) nicht möglich ist durch
Vorlage einer vorhandenen Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG für ein
vergleichbares Stromverteilernetz oder einer anderen behördlichen
Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bieter zum Betrieb
vergleichbarer Stromverteilernetze berechtigt ist, jeweils ergänzt um
eine fundierte und glaubhafte Darlegung, dass der Bieter in der Lage
ist, das Stromverteilernetz im Konzessionsgebiet zusätzlich zu
übernehmen und ordnungsgemäß zu betreiben;
c) oder sofern der Nachweis weder nach lit. a) noch nach lit. b)
möglich ist durch eine substantiierte Darstellung und Erklärung, dass
der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
vorhalten kann, die zur Übernahme des Stromverteilernetzes und zum
Aufbau eines gesetzmäßigen Netzbetriebs im Konzessionsgebiet
erforderlich ist.
Die vorstehenden Nachweise müssen nicht mit der Interessenbekundung -
sondern erst im Rahmen der Angebotslegung - vorgelegt werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Den Nachweis der personellen und technischen Leistungsfähigkeit kann
der Bieter erbringen durch
a) die Vorlage einer vorhandenen Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG
für das Stromverteilernetz im Konzessionsgebiet oder die Vorlage einer
anderen behördlichen Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bieter
zum Betrieb des Stomverteilernetzes im Konzessionsgebiet berechtigt
ist;
b) oder sofern der Nachweis nach lit. a) nicht möglich ist durch
Vorlage einer vorhandenen Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG für ein
vergleichbares Stromverteilernetz oder einer anderen behördlichen
Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bieter zum Betrieb
vergleichbarer Stromverteilernetze berechtigt ist, jeweils ergänzt um
eine fundierte und glaubhafte Darlegung, dass der Bieter in der Lage
ist, das Stromverteilernetz im Konzessionsgebiet zusätzlich zu
übernehmen und ordnungsgemäß zu betreiben;
c) oder sofern der Nachweis weder nach lit. a) noch nach lit. b)
möglich ist durch eine substantiierte Darstellung und Erklärung, dass
der Bieter die personelle und technische Leistungsfähigkeit vorhalten
kann, die zur Übernahme des Stromverteilernetzes und zum Aufbau eines
gesetzmäßigen Netzbetriebs im Konzessionsgebiet erforderlich ist. Die
Darstellung soll umfassen:
eine Beschreibung des Unternehmens mit Angaben zur Tätigkeit und zum
Inhaber und Geschäftsführer des Bieters,
soweit möglich: Angabe der Leistungen, die das Unternehmen in den
letzten 3Jahren im Bereich des Betriebs von Stromverteilernetzen
erbracht hat,
ein Grobkonzept zum Netzbetrieb, in dem dargestellt ist, wie die
wesentlichen Funktionsbereiche aufgestellt und organisiert werden
sollen.
Die vorstehenden Nachweise müssen nicht mit der Interessenbekundung -
sondern erst im Rahmen der Angebotslegung - vorgelegt werden.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 08/05/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
2036
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Im gesamten Gemeindegebiet leben 9 923 Einwohner (Haupt- und
Nebenwohnsitze zum 31.10.2017). Die Informationen über die technische
und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes im Sinne des §
46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Unterzeichnung einer
Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Der Entwurf einer
Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert
werden und steht auf der Homepage der Gemeinde Wehrheim unter
[5]http://www.wehrheim.de/756.html
zum Download bereit.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Landgericht Wiesbaden
Mainzer Straße 124
Wiesbaden
65189
Deutschland
Telefon: +49 6113261-0
E-Mail: [6]verwaltung@lg-wiesbaden.justiz.hessen.de
Fax: +49 611327061-409
Internet-Adresse:[7]https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/LG-Wi
esbaden
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
nicht vorhanden
nicht vorhanden
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 EnWG kann jedes beteiligte Unternehmen eine
Rechtsverletzung durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines
transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Abs. 1
bis 4 EnWG nur geltend machen, soweit es diese nach Maßgabe von § 47
Abs. 2 EnWG gerügt hat. Die Rüge ist in Textform gegenüber der Gemeinde
zu erklären und zu begründen.
Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3
EnWG erkennbar sind, sind innerhalb der Frist zur Interessenbekundung
nach § 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG zu rügen. Rechtsverletzungen, die aus der
Mitteilung der Kriterien und deren Gewichtung nach § 46 Abs. 4 Satz 4
EnWG erkennbar sind, sind innerhalb von 15 Kalendertagen ab deren
Zugang zu rügen. Rechtsverletzungen im Rahmen der Auswahlentscheidung,
die aus der Bieterinformation nach § 46 Absatz 5 Satz 1 EnWG erkennbar
sind, sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen.
Erfolgt eine Akteneinsicht nach § 47 Abs. 3 EnWG, beginnt die Frist
nach § 47 Abs. 2 Satz 3 EnWG für den Antragsteller erneut ab dem ersten
Tag, an dem die Gemeinde die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt
hat.
Zur Vorbereitung einer Rüge nach § 47 Abs. 2 Satz 3 EnWG hat die
Gemeinde jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten
zu gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder
Abschriften zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform
innerhalb einer Woche ab Zugang der Bieterinformation nach § 46 Abs. 5
Satz 1 EnWG zu stellen.
Gem. § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte
Rechtsverletzungen, denen die Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von
15 Kalendertagen ab Zugang der Nichtabhilfeentscheidung der Gemeinde
nach § 47 Abs. 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Landgericht Wiesbaden
Mainzer Straße 124
Wiesbaden
65189
Deutschland
Telefon: +49 6113261-0
E-Mail: [8]verwaltung@lg-wiesbaden.justiz.hessen.de
Fax: +49 611327061-409
Internet-Adresse:[9]https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/LG-Wi
esbaden
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2018
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1. mailto:v.minet@wehrheim.de?subject=TED
2. http://www.wehrheim.de/
3. http://www.wehrheim.de/756.html
4. http://www.wehrheim.de/756.html
5. http://www.wehrheim.de/756.html
6. mailto:verwaltung@lg-wiesbaden.justiz.hessen.de?subject=TED
7. https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/LG-Wiesbaden
8. mailto:verwaltung@lg-wiesbaden.justiz.hessen.de?subject=TED
9. https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/LG-Wiesbaden
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