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Ausschreibung: Stromversorgung - DE-Wehrheim
Stromversorgung
Dokument Nr...: 47113-2018 (ID: 2018020109400967368)
Veröffentlicht: 01.02.2018
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  DE-Wehrheim: Stromversorgung
   2018/S 22/2018 47113
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Gemeinde Wehrheim
   Dorfborngasse 1
   Wehrheim
   61273
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Volker Minet
   Telefon: +49 6081/589-1500
   E-Mail: [1]v.minet@wehrheim.de
   Fax: +49 6081/589-4720
   NUTS-Code: DE718
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.wehrheim.de
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter: [3]http://www.wehrheim.de/756.html
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung
   und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Stromversorgungsnetz der
   allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   65310000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Gemeinde Wehrheim gibt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass
   der mit der Überlandwerk Groß-Gerau GmbH am 26.9.2008 abgeschlossene
   Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die
   Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz
   der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Gemeinde Wehrheim gehören, am
   30.9.2018 endet. Die Gemeinde Wehrheim beabsichtigt, einen neuen
   Stromkonzessionsvertrag mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren
   abzuschließen. Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, bis zum
   8.5.2018, 11.00 Uhr, ihr Interesse bei der Kontaktstelle der Gemeinde
   zu bekunden. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende
   Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE718
   Hauptort der Ausführung:
   Wehrheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages
   verpflichtet, das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in
   der Gemeinde Wehrheim (Konzessionsgebiet) zu übernehmen (vgl. § 46 Abs.
   2 Satz 2 EnWG) und gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen
   und den Vorgaben des Stromkonzessionsvertrages zu betreiben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 240
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Es muss eine günstige Prognose bestehen, dass der Bieter die
   Voraussetzungen für die Erteilung einer Netzbetriebsgenehmigung nach §
   4 Abs. 1 EnWG für den Betrieb des Stromverteilernetzes im
   Konzessionsgebiet erfüllen wird. Das ist der Fall, wenn zu erwarten
   ist, dass der Bieter gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 EnWG über die personelle,
   technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (dazu unter III.1.2)
   und III.1.3)) und Zuverlässigkeit (dazu nachstehend) verfügen wird, um
   den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des EnWG auf Dauer zu
   gewährleisten.
   Die Eignungsprüfung erfolgt erst im Rahmen der Angebotsbewertung.
   Zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit hat der Bieter eine Eigenerklärung
   gemäß dem unter
   [4]http://www.wehrheim.de/756.html
   Abrufbaren Formular Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die
   Eigenerklärung muss nicht mit der Interessenbekundung - sondern erst im
   Rahmen der Angebotslegung - vorgelegt werden.
   Die erforderlichen Informationen und Dokumente zum Nachweis der
   wirtschaftlichen sowie der personellen und technischen
   Leistungsfähigkeit sind unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführt. Auch
   diese müssen mit der Interessenbekundung noch nicht vorgelegt werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   kann der Bieter erbringen durch
   a) die Vorlage einer vorhandenen Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG
   für das Stromverteilernetz im Konzessionsgebiet oder die Vorlage einer
   anderen behördlichen Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bieter
   zum Betrieb des Stromverteilernetzes im Konzessionsgebiet berechtigt
   ist;
   b) oder  sofern der Nachweis nach lit. a) nicht möglich ist  durch
   Vorlage einer vorhandenen Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG für ein
   vergleichbares Stromverteilernetz oder einer anderen behördlichen
   Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bieter zum Betrieb
   vergleichbarer Stromverteilernetze berechtigt ist, jeweils ergänzt um
   eine fundierte und glaubhafte Darlegung, dass der Bieter in der Lage
   ist, das Stromverteilernetz im Konzessionsgebiet zusätzlich zu
   übernehmen und ordnungsgemäß zu betreiben;
   c) oder  sofern der Nachweis weder nach lit. a) noch nach lit. b)
   möglich ist  durch eine substantiierte Darstellung und Erklärung, dass
   der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   vorhalten kann, die zur Übernahme des Stromverteilernetzes und zum
   Aufbau eines gesetzmäßigen Netzbetriebs im Konzessionsgebiet
   erforderlich ist.
   Die vorstehenden Nachweise müssen nicht mit der Interessenbekundung -
   sondern erst im Rahmen der Angebotslegung - vorgelegt werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Den Nachweis der personellen und technischen Leistungsfähigkeit kann
   der Bieter erbringen durch
   a) die Vorlage einer vorhandenen Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG
   für das Stromverteilernetz im Konzessionsgebiet oder die Vorlage einer
   anderen behördlichen Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bieter
   zum Betrieb des Stomverteilernetzes im Konzessionsgebiet berechtigt
   ist;
   b) oder  sofern der Nachweis nach lit. a) nicht möglich ist  durch
   Vorlage einer vorhandenen Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG für ein
   vergleichbares Stromverteilernetz oder einer anderen behördlichen
   Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bieter zum Betrieb
   vergleichbarer Stromverteilernetze berechtigt ist, jeweils ergänzt um
   eine fundierte und glaubhafte Darlegung, dass der Bieter in der Lage
   ist, das Stromverteilernetz im Konzessionsgebiet zusätzlich zu
   übernehmen und ordnungsgemäß zu betreiben;
   c) oder  sofern der Nachweis weder nach lit. a) noch nach lit. b)
   möglich ist  durch eine substantiierte Darstellung und Erklärung, dass
   der Bieter die personelle und technische Leistungsfähigkeit vorhalten
   kann, die zur Übernahme des Stromverteilernetzes und zum Aufbau eines
   gesetzmäßigen Netzbetriebs im Konzessionsgebiet erforderlich ist. Die
   Darstellung soll umfassen:
    eine Beschreibung des Unternehmens mit Angaben zur Tätigkeit und zum
   Inhaber und Geschäftsführer des Bieters,
    soweit möglich: Angabe der Leistungen, die das Unternehmen in den
   letzten 3Jahren im Bereich des Betriebs von Stromverteilernetzen
   erbracht hat,
    ein Grobkonzept zum Netzbetrieb, in dem dargestellt ist, wie die
   wesentlichen Funktionsbereiche aufgestellt und organisiert werden
   sollen.
   Die vorstehenden Nachweise müssen nicht mit der Interessenbekundung -
   sondern erst im Rahmen der Angebotslegung - vorgelegt werden.
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 08/05/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   2036
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Im gesamten Gemeindegebiet leben 9 923 Einwohner (Haupt- und
   Nebenwohnsitze zum 31.10.2017). Die Informationen über die technische
   und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes im Sinne des §
   46a EnWG können bei der Kontaktstelle gegen Unterzeichnung einer
   Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Der Entwurf einer
   Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle angefordert
   werden und steht auf der Homepage der Gemeinde Wehrheim unter
   [5]http://www.wehrheim.de/756.html
   zum Download bereit.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Landgericht Wiesbaden
   Mainzer Straße 124
   Wiesbaden
   65189
   Deutschland
   Telefon: +49 6113261-0
   E-Mail: [6]verwaltung@lg-wiesbaden.justiz.hessen.de
   Fax: +49 611327061-409
   Internet-Adresse:[7]https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/LG-Wi
   esbaden
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   nicht vorhanden
   nicht vorhanden
   Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 EnWG kann jedes beteiligte Unternehmen eine
   Rechtsverletzung durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines
   transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Abs. 1
   bis 4 EnWG nur geltend machen, soweit es diese nach Maßgabe von § 47
   Abs. 2 EnWG gerügt hat. Die Rüge ist in Textform gegenüber der Gemeinde
   zu erklären und zu begründen.
   Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3
   EnWG erkennbar sind, sind innerhalb der Frist zur Interessenbekundung
   nach § 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG zu rügen. Rechtsverletzungen, die aus der
   Mitteilung der Kriterien und deren Gewichtung nach § 46 Abs. 4 Satz 4
   EnWG erkennbar sind, sind innerhalb von 15 Kalendertagen ab deren
   Zugang zu rügen. Rechtsverletzungen im Rahmen der Auswahlentscheidung,
   die aus der Bieterinformation nach § 46 Absatz 5 Satz 1 EnWG erkennbar
   sind, sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen.
   Erfolgt eine Akteneinsicht nach § 47 Abs. 3 EnWG, beginnt die Frist
   nach § 47 Abs. 2 Satz 3 EnWG für den Antragsteller erneut ab dem ersten
   Tag, an dem die Gemeinde die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt
   hat.
   Zur Vorbereitung einer Rüge nach § 47 Abs. 2 Satz 3 EnWG hat die
   Gemeinde jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten
   zu gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder
   Abschriften zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform
   innerhalb einer Woche ab Zugang der Bieterinformation nach § 46 Abs. 5
   Satz 1 EnWG zu stellen.
   Gem. § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte
   Rechtsverletzungen, denen die Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von
   15 Kalendertagen ab Zugang der Nichtabhilfeentscheidung der Gemeinde
   nach § 47 Abs. 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Landgericht Wiesbaden
   Mainzer Straße 124
   Wiesbaden
   65189
   Deutschland
   Telefon: +49 6113261-0
   E-Mail: [8]verwaltung@lg-wiesbaden.justiz.hessen.de
   Fax: +49 611327061-409
   Internet-Adresse:[9]https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/LG-Wi
   esbaden
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30/01/2018
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   1. mailto:v.minet@wehrheim.de?subject=TED
   2. http://www.wehrheim.de/
   3. http://www.wehrheim.de/756.html
   4. http://www.wehrheim.de/756.html
   5. http://www.wehrheim.de/756.html
   6. mailto:verwaltung@lg-wiesbaden.justiz.hessen.de?subject=TED
   7. https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/LG-Wiesbaden
   8. mailto:verwaltung@lg-wiesbaden.justiz.hessen.de?subject=TED
   9. https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/LG-Wiesbaden
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