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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Herstellung und Lieferung eines Erklärvideos - DE-Berlin
Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm
Dokument Nr...: 862357-2018 (ID: 2018062512175212603)
Veröffentlicht: 25.06.2018
*
  Herstellung und Lieferung eines Erklärvideos
Schutzbereich 1
BAAINBw-B 012b/02.2013 Veröffentlichungsmuster Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
1.
Auftraggeber (Vergabestelle):
Streitkräfteamt, Reinhardtstraße 52, 10177 Berlin
Bearbeiter/-in:
Frau Dormann
Telefon:
Fax:
E-Mail:
skaleistungseinkaufrechte@bundeswehr.org
Bearbeitungsnummer:
(bitte stets angeben)
1046-18
2.
Vergabe:
a)
Vergabeart:
Öffentliche Ausschreibung
b)
Vertragsart:
Werkvertrag
3.
a)
Kategorie der Leistung und Beschreibung:
Herstellung und Lieferung eines Erklärvideos
b)
Aufteilung der Leistung in Lose:
Nein
c)
Ausführungsort:
d)
Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
e)
Nebenangebote sind:
nicht zugelassen
BAAINBw-B 012b/02.2013 Veröffentlichungsmuster Öffentliche Ausschreibung
4.
Angebote:
a)
Form der Angebote:
Angebote sind schriftlich in einem verschlossenen und wie folgt gekennzeichneten Umschlag einzureichen
NICHT ÖFFNEN - Vergabeverfahren
Vorgangsnummer: 1046-18
Vergabestelle: Streitkräfteamt
Sachgebiet Leistungseinkauf/Rechte
Reinhardtstraße 52
10117 Berlin
Angebotsfrist: 03.09.2018
c)
Ende der Angebotsfrist:
03.09.2018, 14 Uhr
d)
Sprache:
Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
Angebote die nicht form- und fristgerecht bei der Vergabestelle eingehen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen
5.
Eignungsnachweise:
- Der Auftragnehmer muss seine Fachkunde in der Produktion von Animations- und Erklärvi-deos für Erwachsene nachweisen. Dazu
sind zwei unterschiedliche Erklärvideos, die innerhalb der letzten drei Jahre seit Bekanntmachung produziert wurden mit dem
Angebot auf einer DVD einzureichen.
- Unterschriebenes Formular BAAINBw-B-V 030/09.2017: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingen-der und fakultativer
Ausschlussgründe gem.  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
6.
Zuschlag:
a)
Zuschlagserteilende Stelle:
Auftraggeber (s. 1.)
b)
Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist:
28.09.2018
c)
Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, vgl Dokument Bewertungsmatrix.
7.
Sonstige Angaben:
1. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen der UVgO.
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Mit dem Angebot muss der Bieter ein Konzept zur Umsetzung des Erklärvideos einreichen (vgl Dokument Konzept zur Umsetzung
des Erklär-videos). Die in der Leistungsbeschreibung auf-geführten Ausbildungsinhalte müssen sich in dem Konzept
wiederfinden. Das Konzept muss gemäß der in der LB geforderten Struktur ge-gliedert sein. Aus dem Konzept muss der kreati-ve
Ansatz zur Umsetzung des Erklärvideos
BAAINBw-B 012b/02.2013 Veröffentlichungsmuster Öffentliche Ausschreibung
nachvollziehbar beschrieben werden. Die Ge-schichte zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte muss skizziert wiedergegeben werden.
4. Der Bieter muss für die Leistung einen Pau-schalpreis anbieten. Sämtliche anfallende Kos-ten sind darin einzurechnen.
5. Dem Bieter werden die Kosten der Angebotser-stellung nicht erstattet.
6. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebots sind entsprechend dem Angebot zuzustellen. Änderungen an oder
Berichtigungen von Eintragungen in den Vergabeunterlagen sind bis Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie sind als solche
zweifelsfrei zu kennzeichnen. Angebote mit nicht zweifelsfreien Berichtigungen bzw. Änderun-gen werden von der Bewertung
ausgeschlossen. Angebote können bis Ablauf der Angebotsfrist in der Form zurückgezogen werden, in der sie einge-reicht wurden.
7. Fragen sind bis zum 20.08.2018 an skaleistungs-einkaufrechte@bundeswehr.org zu richten
Leistungsbeschreibung
Teil 1 Einleitung
Das Marinekommando (MarKdo) ist eine dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unmittelbar nachgeordnete Dienststelle. Das
Dezernat Ausb24 Technologiegestützte Ausbildung Marine (TAM) der Unterabteilung Ausbildung im MarKdo ist verantwortlich für
marineinterne und organisationsbereichsübergreifende Projekte im Bereich Planung, Einsatz und Weiterentwicklung von
technologiegestützter Ausbildung.
Ausb24 TAM beabsichtigt für die Ausbildung der Offiziersanwärter ein Erklärvideo Terrestrische Navigation - Geographisches
Koordinatensystem durch einen Auftragnehmer produzieren zu lassen.
Zielgruppe für das Erklärvideo sind Trainingsteilnehmer an der Marineschule Mürwik. Die anvisierte Altersgruppe ist zwischen
18 und 40. Die Zielgruppe hat keine Vorkenntnisse in diesem Bereich und muss an das Thema herangeführt werden.
Teil 2 Leistungs- und Liefergegenstand
Leistungsgegenstand ist die Produktion Erklärvideos, sowie die Übergabe des Films und diversen Rohmaterials (siehe Teil 3) an
den Auftraggeber.
2.1 Produkt
Erklärvideo bestehend aus:
 Kapitel: 3 (jeweils maximal 3 Minuten)
Der Auftragnehmer hat folgendes zu liefern:
 DVD: fertiger Videoausbildungsfilm (Master)
 HDD: fertiger Videoausbildungsfilm und Rohmaterial gem. 3.1.3
2.1.1 Zweck und Ziel
Den Offiziersanwärter sollen die Grundlagen der Terrestrische Navigation - Geographisches Koordinatensystem in einem
prägnanten, anschaulichen und kurzen Erklärvideo nähergebracht werden. Dem Ausbilder sollen das Erklärvideo als Grundlage
und Ausgangspunkt für den weiteren Unterricht dienen.
2.1.2 Aufbau und Struktur (Kapitel)
Das Erklärvideo umfasst folgende drei Kapiteln:
1. Der Planet Erde
2. Das Geografisches Koordinatensystem
3. Ableitungen für die Seefahrt
Die einzelnen Kapitel müssen sowohl einzeln abspielbar (Select Modus) als auch in der vorgegebenen Reihenfolge als Gesamtvideo
abspielbar sein (Play all Modus).
2.1.3 Inhalte der Kapitel
1. Der Planet Erde
In diesem Kapitel sind die allg. Grundlagen zum Planeten Erde darzustellen. Dies sind die Kugelgestalt (inkl. kurzer Historie
bzgl. Entwicklung/Entdeckung), die Pole, der nördl./südl. Wendekreis, die Abplattung, die Rotation um die eigene Achse, die
Rotation um die Sonne, die Neigung der Erdachse, die Entstehung der Jahreszeiten und der Erd-Durchmesser/ Umfang.
2. Das Geografisches Koordinatensystem
In diesem Kapitel ist das geographische Koordinatensystem darzustellen. Es sind die Begriffe geogr. Breite () und Länge (),
Äquator, Breitenkreis, Großkreis, Nebenkreis, Breitenparallel, Meridian, Nullmeridian, Datumsgrenze und Koordinatengitter zu
erklären.
3. Ableitungen für die Seefahrt
Dieses Kapitel leitet aus den Inhalten von Kapitel 1+2 die Einheiten für die Seefahrt ab. Hierzu gehört die Seemeile, Kabel,
Faden, Yard, Fuß (feet). Außerdem ist der Begriff der Abweitung zu erklären, sowie der Breiten- und Längenunterschied
(über Abfahrtsbreite und -länge, Bestimmungsbreite und -länge, Breiten- und Längenunterschied, Distanz und Kurs) mit einem
Rechenbeispiel.
Teil 3 Anforderungen
3.1 Technische Anforderungen
Für die Erstellung ist folgende Software zu nutzen:
 AVID Media Composer ab Version 7
 Adobe Premiere CS6
 Adobe Photoshop
 Adobe Illustrator
In Schnittsoftware (AVID Media Composer, Adobe Premiere CS6) sind folgende Tonspuren anzulegen:
 Ch 1+2: Komplette Stereo Mischung, Sprecher + Musik + O-Ton + Geräusche, nach Lautheit EBU-Norm R128 (-23 LUFS, Maximum True
Peak Level -1 dBTP) abgemischt;
 Ch3: Geräusche;
 Ch4: O-Ton;
 Ch5+6: Musik Stereo;
 Ch7+8: Sprecher
3.1.1 DVD
Das fertige Erklärvideo auf DVD zu liefern.
Die einzelnen Kapitel müssen sowohl einzeln abspielbar (Select-Modus) als auch in der vorgegebenen Reihenfolge als Gesamtvideo
abspielbar sein (Play all-Modus), ein entsprechendes Menü ist anzulegen. Für das Menü ist ein zum Thema passender
Hintergrund zu wählen.
3.1.2 HDD
Zusätzlich zur DVD hat der Auftragnehmer eine HDD zu liefern, die folgende Daten enthält:
 fertiges Erklärvideo als *.mp4 16:9, 1920x1080, 50i und 25p, hohe Qualität
 fertiges Erklärvideo als Quicktime ProRes *.mov 1920x1080, 50i und 25p, hohe Qualität
 Animierte Grafiken, Titel, Bauchbinden, Trenner, Vor-/Abspann, Musi
Alle aufgeführten Daten sind als Original auszuhändigen (soweit verwendet):
 Projektdaten der Schnittsoftware (AVID Media Composer ab Version 7, Adobe Premiere CS6)
 Projektdaten von 3D Software
 Projektdaten von Animationssoftware
 3D-Modelle
 Animationen aus 3D bzw. Animationssoftware (gerendert)
 Musikkompositionen
 Musiklizenzen, Titel und Rohdaten
 Alle Grafiken als Adobe Photoshop Datei (*.psd) oder Adobe Illustrator (*.ai)
 Erstellte Fotografien als RAW und *.jpeg
Schutzbereich 1
Bw-2385/V-07.11 (Seite 1)
Dienststelle
PLZ, Ort, Datum
Streitkräfteamt, Sg. Leistungseinkauf / Rechte
10117 Berlin, 20.06.2018
Straße, Hausnummer
Az
Reinhardtstr.52
Telefon
Telefax
-2185
ENTWURF
Kundennummer
Bearbeiter/Bearbeiterin
1046-18
Frau Dormann
Rechnungsanschrift
Reinhardtstraße 52, 10117 Berlin
Auftrag Nr.
1046-18
Aufgrund Ihres
mündlichen Angebots vom (Datum)
fernmündlichen Angebots vom (Datum)
schriftlichen Angebots vom (Datum)
beauftrage ich Sie mit folgender
Lieferung
Leistung
gegen
1-
fache Rechnung (mit Angabe der Steuernummer):
Gegenstand oder Leistung/
Vereinbarter
Lfd-
Versorgungsartikelbezeichnung (soweit bekannt)
Einheit
Einzelpreis
Rabatt
Gesamtpreis/Netto
Nr
Versorgungsnummer (soweit bekannt)
Menge
(Stück usw.)
EUR
%
EUR
1.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung und Lieferung des in der Leistungsbeschreibung und dem Konzept zur
Umsetzung des Erklärvideos beschriebenen Erklärvideos.
Fortsetzung siehe Seite 2 und 3
Summe/Übertrag
Lieferbedingungen
Zzgl. MwSt 19%
Bei Vereinbarung der Lieferklausel Frei Empfänger sind die Kosten für Versand und Transport mit der
Gesamtpreis
vertraglich vereinbarten Vergütung abgegolten. Sendungen bis 30 kg sind im Postversand aufzugeben.
Frei Empfänger
Frei Transportmittel bei Selbstabholung
x
durch den Auftraggeber
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung bis zum15.11. 2018 an folgende Adresse zu liefern:
Marinekommando Abteilung Personal/Ausbildung/Organisation Dezernat - Technologiegestützte Ausbildung Marine Kopernikusstr. 1
18057 Rostock
Für den Versand der Leistungen gilt folgende Lieferklausel: Frei Empfänger.
Schutzbereich 1
Bw-2385/V-07.11 (Seite 2)
Sonstige Auftragsbedingungen:
Ferner gelten die Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B)  Fassung 2003  vom 05.08.2003 und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur
Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B (ZVB/BMVg) in der Fassung der 1. Änderung vom 10.05.2001 mit Ausnahme der Nrn. 11.4
und 11.5; an deren Stelle gilt die Interimsfassung der Nrn. 11.4 und 11.5 vom 28.01.2005, sowie die Verordnung über die Preise
bei öffentlichen Aufträgen - VOPR Nr. 30/53 vom 21.11.1953 (BAnz Nr. 244 vom 18.12.1953) in den am Tage des
Vertragsabschlusses gültigen Fassungen.
- Die VOL/B, die ZVB/BMVg, die Interimsfassung Nr. 11.4 und 11.5 zur ZVB/BMVg und die VOPR Nr. 30/53 können im Internet unter
www.baainbw.de eingesehen werden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Ohne Skonto Zahlungsziel 30 Tage nach
Rechnungseingang.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart sind.
Unterschrift
Verteiler:
(des Dienststellenleiters/der Dienststellenleiterin / des/der Beauftragten)
an Auftragnehmer zum Verbleib
an bewirtschaftende (anordnende) DSt. der Originalrechnung beifügen
an Beauftragten für den Haushalt
Im Auftrag
Anlagen
Leistungsbeschreibung
Konzept zur Umsetzung des Erklärvideos (wird durch den Auftragnehmer entworfen)
Schutzbereich 1
Bw-2385/V-07.11 (Seite 3)
Gegenstand oder Leistung/
Vereinbarter
Lfd-
Versorgungsartikelbezeichnung (soweit bekannt)
Einheit
Einzelpreis
Rabatt
Gesamtpreis/Netto
Nr
Versorgungsnummer (soweit bekannt)
Menge
(Stück usw.)
EUR
%
EUR
NUTZUNGSRECHTE
An dem vom Auftragnehmer gem. Leistungsbeschreibung geschaffenen Werk, insbesondere wenn es sich um ein nach  2 UrhG
geschütztes Werk handelt, und an den zu liefernden Unterlagen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche,
unwiderrufliche, unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare, unterlizenzierbare Nutzungsrecht,
welches auch durch Dritte im Auftrag ausgeübt werden kann, ein.
Für eine Übertragung oder eine Unterlizenzierung des Nutzungsrechts durch den Auftraggeber ist eine Zustimmung des
Auftragnehmers nicht erforderlich. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten
Nutzungsarten und umfasst insbesondere das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und Umgestaltung (z.B.
Übersetzung, Überarbeitung, Einbringung in andere Werke). Einer Einwilligung seitens des Auftragnehmers dazu bedarf es nicht.
Das dem Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrecht bezieht sich auf militärische und zivile, nicht kommerzielle Zwecke. Der
Auftragnehmer wird keine Rechte aus  13 und 14 UrhG geltend machen. Er stellt ferner sicher, das von ihm an der Durchführung
des Vertrages Beteiligte ebenso keine Rechte aus  13 und 14 UrhG geltend machen.
Zur Ausübung seines Nutzungsrechts ist der Auftraggeber nicht verpflichtet.
MÄNGELANSPRÜCHE
Die Gewährleistung richtet sich nach den werkvertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungen des Auftraggebers auf Grund dieses Vertrages werden auf das Konto des Auftragnehmers binnen 30 Tagen nach Eingang
einer spezifizierte Rechnung im Streitkräfteamt, Sachgebiet Leistungseinkauf/ Rechte, Berlin geleistet.
Der Auftragnehmer hat die ihm erteilte Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
in seiner Rechnung anzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, im jeweiligen Haushaltsjahr fällige Zahlungen für Leistungen, die nach dem 02.11. des
Jahres erbracht werden, erst zu Beginn des folgenden Haushaltsjahres zu leisten, ein Zinsanspruch des Auftragnehmers wird
hierdurch nicht begründet. Der Auftraggeber wird von diesem Vorbehalt nur Gebrauch machen, wenn besondere Umstände es
erfordern.
Konzept zur Umsetzung des Erklärvideos
Der Bieter muss mit seinem Angebot ein Konzept einreichen, das die Umsetzung des Erklärvideos erkennen lässt. Das Konzept
muss folgende Anforderungen erfüllen:
 Die in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Ausbildungsinhalte müssen sich in dem Konzept wiederfinden, vgl. Nr.
2.1.3 der LB
 Das Konzept muss gemäß der in der LB geforderten Struktur gegliedert sein, vgl. Nr. 2.1.2 der LB
 Aus dem Konzept muss der kreative Ansatz zur Umsetzung des Erklärvideos nachvollziehbar beschrieben werden.
 Die Geschichte zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte muss skizziert wiedergegeben werden.
Das Konzept wird anhand von Zuschlagskriterien bewertet (siehe Dokument Bewertungsmatrix)
1
Bewertungsmatrix
Sofern der Auftragnehmer die Eignungsnachweise eingereicht hat (siehe Dokument Bekanntmachung) und das eingereichte Konzept den
gestellten Anforderungen (siehe Dokument Konzept zur Umsetzung des Erklärvideos) entspricht, werden die folgenden
Zuschlagskriterien bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt.
A. Zuschlagskriterium: Qualität des Konzepts
Die Bewertung der Qualität des Konzepts werden folgende Kriterien berücksichtigt:
 Innovation/Idee der Umsetzung
 Erkennbarkeit des vorgegebenen Ausbildungsziels
1. Innovation/Idee der Umsetzung
30 Punkte: Die aufgezeigten Innovationen/Ideen im Konzept lassen eine hervorragende, motivierende und lehrreiche Umsetzung in
ein Erklärvideo erwarten.
20 Punkte: Die aufgezeigten Innovationen/Ideen im Konzept lassen eine gute und einprägsame Umsetzung in ein Erklärvideo
erwarten.
10 Punkte: Die aufgezeigten Innovationen/Ideen im Konzept lassen eine zufriedenstellende und nachvollziehbare Umsetzung in ein
Erklärvideo erwarten.
1 Punkt: Die aufgezeigten Innovationen/Ideen im Konzept lassen eine anforderungsgerechte Umsetzung in ein Erklärvideo erwarten.
2. Erkennbarkeit des vorgegebenen Ausbildungsziels
30 Punkte: Die jeweiligen Kapitel geben die unter 2.1.3 dargestellten Inhalte vollständig und verständlich wieder. Die
Anforderungen der Zielgruppe (keine Vorkenntnisse, Heranführung an das Thema) wurden beachtet.
20 Punkte Die jeweiligen Kapitel geben die unter 2.1.3 dargestellten Inhalte unvollständig aber verständlich wieder. Die
Anforderungen der Zielgruppe (keine Vorkenntnisse, Heranführung an das Thema) wurden beachtet.
10 Punkte: Die jeweiligen Kapitel geben die unter 2.1.3 dargestellten Inhalte vollständig aber schwer verständlich wieder.
Die Anforderungen der Zielgruppe (keine Vorkenntnisse, Heranführung an das Thema) wurden eingeschränkt beachtet.
1 Punkt Die jeweiligen Kapitel geben die unter 2.1.3 dargestellten Inhalte unvollständig und schwer verständlich wieder. Die
Anforderungen der
2
Zielgruppe (keine Vorkenntnisse, Heranführung an das Thema) wurden eingeschränkt beachtet
B. Mindestpunktzahl
Um in der Wertung zu verbleiben, müssen mindestens 30 Punkten erreicht werden. Wird diese Punktzahl nicht erreicht, wird das
Angebot zwingend aus der Wertung ausgeschlossen.
C. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
1. Berechnungsformel
Der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots liegt die folgende Bewertungsformel zugrunde:
= ( × )+
Z = Kennzahl für das Preis  Leistungsverhältnis
P = Preis in Euro (netto)
G = Gewichtungsfaktor (Qualität) [=0,6]
L max = Anzahl der maximal zu erreichenden Leistungspunkte [= 60]
L = Gesamtsumme der tatsächlich erreichten Leistungspunkte
Hieraus ergibt sich die Formel:
= 0,660+
Vereinfacht:
3
= 36+
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Kennzahl.
Bei zwei oder mehreren Angeboten mit dem gleichen Kennzahlwert erfolgt der Zuschlag an das Angebot, das von diesen den
niedrigsten Preis hat.
2. Ermittlung des Formelfaktors L
Die Punktevergabe für den Formelfaktor L erfolgt durch ein Gremium, das sich aus den folgenden drei Personen zusammensetzt:
 dem zuständigen Projektoffizier im Marinekommando
 dem zuständigen Qualitätssicherungsoffizier im Marinekommando und
 dem zuständigen Militärischen Fachberater
Das Gremium bewertet die vorliegenden Angebote voneinander unabhängig. Die Punktevergabe aller Beteiligten wird dokumentiert.
Anschließend werden die einzelnen Punkte zusammengezählt und nach folgender Formel der Mittelwert für die Qualität des
Konzepts gebildet.  ()= (1+1)+(2+2)+(3+3)3
1= Punkte für Innovation/Idee der Umsetzung bewertet vom Gremiummitglied 1.
1= Punkte für Erkennbarkeit des vorgegebenen Ausbildungsziels bewertet vom Germiummitglied 1.
2= Punkte für Innovation/Idee der Umsetzung bewertet vom Gremiummitglied 2.
2= Punkte für Erkennbarkeit des vorgegebenen Ausbildungsziels bewertet vom Germiummitglied 2.
3 = Punkte für Innovation/Idee der Umsetzung bewertet vom Gremiummitglied 3.
3 = Punkte für Erkennbarkeit des vorgegebenen Ausbildungsziels bewertet vom Germiummitglied 3.
BAAINBw-B-V 030/09.2017
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe UVgO Seite 1
Bearbeitungsnummer (bitte immer angeben):
Vorgang 1046-18
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
I. Ich erkläre/Wir erklären, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt worden ist wegen:
1.  129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen),  129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder  129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2.  89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach  89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3.  261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4.  263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, oder soweit sich die Straftat gegen
öffentliche Haushalte richtet,
5.  264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, oder soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet.
6.  299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),  299a) und 299 b) des
Starfgesetzbuchs (Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen),
7.  108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den  333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit  335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang
mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den  232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder  233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
BAAINBw-B-V 030/09.2017
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe UVgO Seite 2
Einem Verstoß gegen die genannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer
Mitgliedstaaten ( 123 Abs. 2 GWB).
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gem.  123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese
Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Als Nachweis, dass die in I. Nr. 1 bis 4 und 7 bis 9 genannten Fälle auf mein/unser Unternehmen nicht zutreffen, kann
ich/können wir auf Aufforderung des Auftraggebers für jede Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen
ist, unverzüglich einen Auszug aus dem Strafregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder eines früheren öffentlichen Auftraggebers beibringen. Wird eine Urkunde oder
Bescheinigung von dem Herkunftsland nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle vorgesehenen Fälle erwähnt, so kann sie
durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung, die das Unternehmen vor einer zuständigen Gerichts-
oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands abgibt, ersetzt
werden.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass
  21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes,	19 des Mindestlohngesetzes und	98c des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit  10a des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes unberührt bleiben;
 der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Bewerber oder Bieter bei den
zuständigen Behörden einholen kann, wenn er Bedenken in Bezug auf deren persönliche Eignung hat.
II. Ich erkläre/wir erklären, dass
1. nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass mein
/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist oder
2. mein/unser Unternehmen im Falle einer rechtskräftigen Gerichts- oder bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung i.S. Nr.
II. 1. seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlungen vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Als Nachweis, dass dies auf mein/unser Unternehmen zutrifft, werde ich/werden wir auf Aufforderung des Auftraggebers
unverzüglich eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staats ausgestellte Bescheinigung beibringen.
BAAINBw-B-V 030/09.2017
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe UVgO Seite 3
III.Ich erkläre/wir erklären, dass
1. mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die
die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person in einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlich gehandelt hat; dazu gehört
auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
4. mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung
oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
5. ich / wir keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens habe(n), der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
6. ich / wir keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung habe(n), die daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits
in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
7. mein/unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat,
8. mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. mein/unser Unternehmen nicht
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe UVgO Seite 4
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
Als Nachweis, dass die in III. Nr. 1 bis 9 genannten Fälle auf mein/unser Unternehmen nicht zutreffen, wird mein/unser
Unternehmen auf Aufforderung des Auftraggebers unverzüglich den Auszug aus dem Strafregister, eine Erklärung der Stelle, die
das Insolvenzregister führt, oder  in Ermangelung solcher  eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands, aus der hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind, beibringen.
Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle in III. Nr. 1 bis 9
vorgesehenen Fälle erwähnt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den
Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die
zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen
Erklärung aus.
IV Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass mein/unser Unternehmen von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden kann, wenn ich mich/wir uns bei der Abgabe der vorstehenden Erklärungen (I. bis III.) sowie bei der Erteilung von
Auskünften, die zum Nachweis der Eignung eingeholt werden können, vorsätzlich unzutreffende Erklärungen abgegeben habe/n
oder diese Auskünfte nicht erteilt habe/n.
Ort / Datum
Unterschrift
Name in Druckbuchstaben, Firmenstempel
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Redaktion-der-Bundeswehr/2018/06/2451041.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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