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Ausschreibung: Planungsleistungen im Bauwesen - DE-Auerbach
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 121992-2019 (ID: 2019031509340284640)
Veröffentlicht: 15.03.2019
*
DE-Auerbach: Planungsleistungen im Bauwesen
2019/S 53/2019 121992
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Spitalstfiftung Auerbach
Oberer Marktplatz 1
Auerbach
91275
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Auerbach
Telefon: +49 96432022
E-Mail: [1]stadt.auerbach@auerbach.de
Fax: +49 96432035
NUTS-Code: DE234
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.auerbach.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=15935
7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=15935
7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentliche Stiftung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen zur Sanierung/Umbau des Bürgerspitals Auerbach und
Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das derzeit als Altenheim genehmigte Bürgerspital soll in ein Wohnhaus
mit 12 Wohneinheiten umgebaut werden. Gegenstand dieses Verfahrens sind
die Objektplanungsleitungen (LPh 5 bis 9) und die TGA-Planung (LPh 5
bis 9) bezüglich der Anlagengruppen KG 410, 420, 430, 440, 450 und 460.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 320 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sanierung/Umbau des Bürgerspitals Auerbach (Objektplanung) gem. HOAI
2013 Teil 3 Abschn. 1, § 34, Leistungsphasen 5-9 i. V. m. Anlage 10.1
HOAI, inkl. Koordination der Fachplanungsleistungen.
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE234
Hauptort der Ausführung:
Auerbach i.d.Opf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das ehemals als Alten-/Pflegeheim Bürgerspital Auerbach (Altenheim St.
Hedwig) soll im Rahmen einer Umnutzung in ein Wohngebäude mit 12
barrierefreien Wohnungen umgebaut werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 223 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Auftrag endet mit Abschluss der Leistungsphase 9
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Durchschnittlicher Umsatz/spezifischer Umsatz der letzten 3
Geschäftsjahre (2016/2017/2018):
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,85 Mio. EUR 10 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,70 1,85 Mio. EUR 8 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,55 0,70 Mio. EUR 6 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,40 0,55 Mio. EUR 4 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,25 0,40 Mio. EUR 2 Punkte
Durchschnittlicher Gesamtumsatz = 0,25 Mio. EUR 1 Punkt
Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,195 Mio. EUR 10 Punkte
Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,180 0,195 Mio. EUR 8
Punkte
Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,165 0,180 Mio. EUR 6
Punkte
Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,150 0,165 Mio. EUR 4
Punkte
Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,125 0,150 Mio. EUR 2
Punkte
Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz = 0,125 Mio. EUR 1 Punkt
Referenzen:
Objektplanung/Fachplanung Leistungsphase 1-910 Punkte
Objektplanung/Fachplanung Leistungsphase 3-8 7 Punkte
Objektplanung/Fachplanung Leistungsphase 4-8 4 Punkte
Objektplanung/Fachplanung andere Leistungsphasen 1 Punkt
Beendigung nach 1.1.2018 5 Punkte
Beendigung nach 1.1.2016 4 Punkte
Beendigung nach 1.1.2014 3 Punkte
Beendigung nach 1.1.2012 2 Punkte
Beendigung nach 1.1.2010 1 Punkt
Mehrparteienwohnhaus mit mind. 10 Wohneinheiten 20 Punkte
Mehrparteienwohnhaus mit mind. 5 Wohneinheiten 15 Punkte
Planungsleistung für Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers 10
Punkte
Kosten > 3,00 Mio. EUR 10 Punkte
Kosten 2,00 3,00 Mio. EUR 8 Punkte
Kosten 1,50 2,00 Mio. EUR 6 Punkte
Kosten 1,00 1,50 Mio. EUR 4 Punkte
Kosten 0,50 1,00 Mio.EUR 2 Punkte
Kosten = 0,50 Mio. EUR 1 Punkt
Staatlich geförderte Maßnahme FAG oder KIP oder vergleichbar 10 Punkte
Gebäude ist denkmalgeschützt 10 Punkte
Berufserfahrung der techn. Mitarbeiter (Projektleiter):
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 15 Jahre 20 Punkte
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 12 Jahre 15 Punkte
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 9 Jahre 10 Punkte
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 6 Jahre 5 Punkte
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 4 Jahre2,5 Punkte
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild < 4 Jahre 0 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 15 Jahre 20 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 12 Jahre 15 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 9 Jahre 10 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 6 Jahre 5 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 4 Jahre 2,5 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion < 4 Jahre 0 Punkte
Berufserfahrung der techn. Mitarbeiter (Bauleiter):
Berufserfahrung als Bauleiter > 15 Jahre 10 Punkte
Berufserfahrung als Bauleiter > 12 Jahre 7,5 Punkte
Berufserfahrung als Bauleiter > 9 Jahre 5 Punkte
Berufserfahrung als Bauleiter > 6 Jahre 2,5 Punkte
Berufserfahrung als Bauleiter > 4 Jahre 1,25 Punkte
Berufserfahrung als Bauleiter < 4 Jahre 0 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 15 Jahre 10 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 12 Jahre 7,5 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 9 Jahre 5 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 6 Jahre 2,5 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion > 4 Jahre 1,25 Punkte
Berufserfahrung in leitender Funktion < 4 Jahre 0 Punkte
Technische Kriterien:
Erfassung des Gebäudes als virtuelles Modell in 3D10 Punkte
Bereitstellung von aktuellen Plänen auf geschützter Online-Plattform
Mit Zugriffsmöglichkeit für alle an der Planung/am Bau Beteiligten 10
Punkte
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fachplanung technische Ausrüstung gem. Leistungsbild HOAI 2013 Teil 4,
Abschn. 2, § 53 ff. Leistungsphasen 5-9 i. V. m. Anlage 15.1 HOAI
bezüglich folgender Anlagengruppen: KG 410 Abwasser-, Wasser-,
Gasanlagen, KG 420 Wärmeversorgungsanlagen -KG 430 Lufttechnische
Anlagen, KG 440 Starkstromanlagen, KG 450 Fernmelde- und
informationstechnische Anlagen, KG 460 Förderanlagen.
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE243
Hauptort der Ausführung:
Auerbach
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das ehemals als Alten-/Pflegeheim Bürgerspital Auerbach (Altenheim St.
Hedwig) soll im Rahmen einer Umnutzung in ein Wohngebäude mit 12
barrierefreien Wohnungen umgebaut werden. Im Zuge der Umnutzung ist
auch die technische Gebäudeausrüstung zu modernisieren.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 99 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Abschluss der Leistungsphase 9
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 4
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Los 1:
Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die
Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach
geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik
Deutschland entsprechend tätig ist.
Bei juristischen Personen und Bewerbergemeinschaften hat die, für die
Leistung verantwortliche Person, die entsprechende Berufsqualifikation
nachzuweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist von dieser
auszufüllen.
(Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen
oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar
2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der
Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.)
Los 2:
Der Bewerber muss zur Erbringung der Leistung berechtigt sein. Der
Bewerber hat, sofern durch diesen Planungsleitungen im Bereich der
Elektroplanung erbracht werden, mindestens über eine Qualifikation
gemäß DIN VDE 1000 Teil 10 zu verfügen.
Für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen
Betriebs oder -teils ist eine verantwortliche Elektrofachkraft nach
Ziffer 4.1 erforderlich die über eine Ausbildung nach den Ziffern 5.2
b), 5.2 c), 5.2 d) oder 5.2 e) DIN VDE 1000 Teil 10 verfügen muss.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium) § 45 Abs. 1 S. 2
Nr. 3 VgV:
Deckungssumme je Schaden mind. 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden
Deckungssumme je Schaden mind. 500 000,00 EUR für sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden)
Die Deckungssumme muss in jedem Versicherungsjahr mind. zweimal zur
Verfügung stehen.
Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV:
Der Bewerber muss in den letzten drei Geschäftsjahren (2015/2016/2017)
oder soweit vorhanden für die Geschäftsjahre 2016/2017/2018 einen
durchschnittlichen Jahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 VgV) von
mind. 0,25 Mio. EUR erwirtschaftet haben. Bei Bewerbergemeinschaften
genügt die Erfüllung des Kriteriums durch ein Mitglied der
Bewerbergemeinschaft.
Der Bewerber sollte in den letzten drei Geschäftsjahren
(2015/2016/2017) oder soweit vorhanden für die Geschäftsjahre
2016/2017/2018 bezogen auf die zu vergebende Leistung (Objektplanung
(Los 1) bzw. Fachplanung (Los 2)) einen durchschnittlichen Jahresumsatz
(§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 VgV) von mind. 0,125 Mio. EUR erwirtschaftet
haben. Bei Bewerbergemeinschaften genügt die Erfüllung des Kriteriums
durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Das Kriterium nicht für Büroneugründungen im Zeitraum ab 1.1.2016.
Neugründungen haben zum Nachweis Ihrer Eignung keinen Mindestumsatz
nachzuweisen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Berufliche Leistungsfähigkeit § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Referenz):
Bewerber haben ein Referenzprojekt vorzuweisen. Bei
Bietergemeinschaften genügt zum Nachweis die Vorlage einer tauglichen
Referenz durch eines der Mitglieder.
Die Referenz muss folgende Kriterien erfüllen:
1. Kriterium
Los 1:
Die erbrachte Leistung war eine Objekt-/Gebäudeplanung für die mind.
die Leistungsphasen 4-8 zu erbringen waren. Der Teilnehmer muss
Hauptauftragnehmer für das Leistungsbild Objektplanung gewesen sein und
muss dabei die Leistungsphasen 4, 5 und 8 im eigenen Betrieb ausgeführt
haben.
Los 2:
Die erbrachte Leistung war eine Fachplanung TGA für die mind. die
Leistungsphasen 4-8 zu erbringen waren. Der Teilnehmer muss
Hauptauftragnehmer für das Leistungsbild Fachplanung TGA gewesen sein
und muss dabei die Leistungsphasen 4, 5 und 8 im eigenen Betrieb
ausgeführt haben.
2. Kriterium
Los 1 + 2:
Das Projekt muss innerhalb der letzten 5 Jahren (gerechnet vom
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) fertiggestellt
worden sein (als Fertigstellung gilt der Abschluss der Leistungsphase
8). Als fertiggestellt gelten auch Referenzen, bei denen der Abschluss
der Leistungsphase 8 voraussichtlich nicht länger als drei Monate
(gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) in
der Zukunft liegt.
Hinweis:
Um einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten werden auch
einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre
aber maximal fünf Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 HS. 2 VgV).
3. Kriterium
Los 1:
Die Baukosten der Maßnahme (KG 300 + 400) zum Zeitpunkt der
Kostenfeststellung betrugen >/= 1,5 Mio. EUR netto
Los 2:
Die Baukosten der Maßnahme (KG 400) zum Zeitpunkt der
Kostenfeststellung betrugen >/= 500 000,00 EUR netto
4. Kriterium
Los 1 + 2:
Die Maßnahme betrifft die Sanierung einer denkmalgeschützten
Bestandsimmobilie.
Technische Fachkräfte § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Der Projektleiter/Planer und dessen berufliche Befähigung sind zu
benennen. Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig. Ausreichend ist
die Angabe dass der Projektleiter die folgenden Eigenschaften erfüllt:
Berufsqualifikation für den Beruf Architekt oder Ingenieur in der
Fachrichtung Bauingenieurwesen (Los 1) bzw. Berechtigung zur Erbringung
der Leistung (Los 2, vgl. oben)
Personelle Ausstattung des Büros § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Mindestens 2 Berufsträger (Architekt oder Bauingenieur bzw. zur
Ausführung der Leistung berechtigte) müssen im Büro des Bewerbers
beschäftigt sein.
Mindesten 4 Mitarbeiter
(Bauzeichner/Bautechniker/Fachkräfte/Auszubildende)
Mindestanforderungen an technische Ausstattung § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV:
Der Teilnehmer muss über folgende Software-Ausstattung verfügen:
Mindestens MS Office 2010
Mindestens PDF
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Los 1:
Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die
Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach
geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik
Deutschland entsprechend tätig ist.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/04/2019
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/06/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27
Ansbach
91522
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: [5]poststelle@reg-mfr.de
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: [6]http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für Nachprüfungsanträge geltend die §§ 160 ff GWB. Die Vergabekammer
leitet ein Nach-prüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist
schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des
Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/n gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren
enthalten und, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein
Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in
Deutschland zu benennen.
Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
und/oder,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht
aufgehoben wer-den. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation
gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer
Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation
erteilt werden.
Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimm-te Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/03/2019
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1. mailto:stadt.auerbach@auerbach.de?subject=TED
2. https://www.auerbach.de/
3. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=159357
4. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=159357
5. mailto:poststelle@reg-mfr.de?subject=TED
6. http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
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