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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 122278-2019 (ID: 2019031509392084875)
Veröffentlicht: 15.03.2019
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DE-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2019/S 53/2019 122278
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt
für Bauwesen und Raumordnung (BBR), SWD- Forschungsverwaltung
Deichmanns Aue 31-37
Bonn
53179
Deutschland
Telefon: +49 228-994010
E-Mail: [1]rueckfragepool@bbr.bund.de
Fax: +49 228-994011579
NUTS-Code: DEA22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Home/bbsr_node.html
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=245013
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=245013
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Sonstige Dienstleistung auf dem Gebiet: Bauwesen,
Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Modellvorhaben der Raumordnung: Unterstützung bei der Neufassung der
Territorialen Agenda 2020+, Az.: 10.05.06-19.1
Referenznummer der Bekanntmachung: SWD-10.05.06-19.1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Deutschland wird im zweiten Halbjahr 2020 den EU-Ratsvorsitz innehaben.
Bei einem Ministertreffen der Mitgliedstaaten soll eine neue
Territoriale Agenda der EU verabschiedet werden, da die alte Fassung
einen Zeithorizont nur bis 2020 hat. Gleichzeitig soll eine
Umsetzungsstrategie erarbeitet werden, damit die neue Territorialen
Agenda eine höhere Bindungskraft sowohl in den Regionen als auch in
Sektoralpolitiken erlangt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gemäß Leistungsbeschreibung und Ausschreibungsunterlagen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2019
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die optional anzubietenden Leistungen ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung
VgV) (vgl. Formular zur EEE gemäß Ausschreibungsunterlagen).
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
übermitteln.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/04/2019
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/06/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/04/2019
Ortszeit: 11:00
Ort:
Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Form der Angebote:
Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu
erstellen, wobei alle Tabellenblätter auszufüllen sind oder durch
eigene Anlagen ersetzt werden müssen.
Fehlende Unterschriften, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie
Änderungen an den Vertragsunterlagen (dazu gehört auch das Beifügen von
AGBs des Bieters) führen zum Ausschluss des Angebotes. Nicht
fristgerecht eingegangene Angebote werden von der Vergabe
ausgeschlossen. Fragen zum Vorhaben können über die e-Vergabe-Plattform
des Bundes eingereicht werden und müssen spätestens eine Woche vor
Ablauf der Ausschreibungsfrist vorliegen. Die Antworten werden allen
Bietern auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes veröffentlicht. Bis zum
Ablauf der Angebotsfrist können Änderungen oder zusätzliche
Informationen auf diesen Seiten veröffentlicht werden.
Bieter/innen sind für den Abruf dieser Informationen selbst
verantwortlich.
Erläuterungen zur Bewertung der Zuschlagskriterien sind der, unter dem
oben genannten Link, veröffentlichten Tabelle Zuschlagskriterien zu
entnehmen.
Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten
Vertreter. Nachweise und Erklärungen sind von allen Bietern/innen
vorzulegen. Eignungsnachweise sind abhängig vom Leistungsanteil, den
das Mitglied erbringen soll, vorzulegen.
Bieter/innen sollen im Rahmen der Ausschreibung nur mit einem Angebot
vertreten sein. Ist ein/e Bieter/in in parallelen Angeboten als
Einzelbieter/in und/oder in Bietergemeinschaft vertreten, können alle
betroffenen Angebote von der Vergabe ausgeschlossen werden.
Sonstige Teilnahmebedingungen:
Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Bekanntmachung und den
Anlagen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen, ein Ablaufplan
sowie eine detaillierte Kalkulation sind dem Angebot beizufügen. Im
Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an
Unterauftragnehmer/innen, sind deren Angebote mit den erforderlichen
Eignungsnachweisen beizufügen. Eine Vergütung für die
Angebotsausarbeitung erfolgt nicht. Die eingereichten Angebote werden
mit allen Exemplaren Eigentum des BBSR.
Vertragsbedingungen:
DE Standardformular 02 Auftragsbekanntmachung 18/23 BBSR schließt zur
Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich Werkverträge mit
Marktpreis-Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es gelten die
allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil.
Angebote, denen AGBs beigefügt sind oder die andere Änderungen an den
Vertragsbedingungen enthalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Es
besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des
Vertrages entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere die durch den
Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die Rechte an
urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen uneingeschränkt,
ausschließlich, räumlich und zeitlich unbefristet auf das BBSR
übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von
Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte
jederzeit und uneingeschränkt an Dritte Übertragen.
Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der
Veröffentlichung der Forschungsergebnisse alleine zu entscheiden. Der
Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag
erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich
der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder
veröffentlichen (ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird
seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige öffentliche Interessen
entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur
internen Forschung und Lehre vereinbart.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Internet-Adresse: [5]http://bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2019
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1. mailto:rueckfragepool@bbr.bund.de?subject=TED
2. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Home/bbsr_node.html
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=245013
4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=245013
5. http://bundeskartellamt.de/
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