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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Rattenkirchen
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 122348-2019 (ID: 2019031509410284944)
Veröffentlicht: 15.03.2019
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DE-Rattenkirchen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 53/2019 122348
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Pfarrkirchenstiftung St. Mariä Himmelfahrt Rattenkirchen
Kirchenstraße 6
Rattenkirchen
84431
Deutschland
Kontaktstelle(n): Erzbischöfliches Ordinariat München Vergabestelle
Telefon: +49 89 / 2137-2617
E-Mail: [1]vst@eomuc.de
Fax: +49 89 / 2137-1748
NUTS-Code: DE21G
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.erzbistum-muenchen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E85948524
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kirchliche Einrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Kirchenwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tragwerksplanungsleistungen (Lph. 1 bis 6 stufenweise) für den Neubau
einer Kindertagesstätte in Rattenkirchen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind
Tragwerksplanungsleistungen nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 6 (im
Sinne des § 3, § 49-§ 52, Anlage 14 HOAI/Entwurf des Planervertrags)
für (den Abbruchdes Bestandsgebäudes und) den Neubau einer
Kindertagesstätte bestehend aus eine Krippengruppe mit 12
Betreuungsplätzen und einer Kindergartengruppe mit 25 Betreuungsplätzen
(Mariä Himmelfahrt, Kindertagesstätte St. Anna) in Rattenkirchen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21G
Hauptort der Ausführung:
84431 Rattenkirchen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind
Tragwerksplanungsleistungen nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 6 (im
Sinne des § 3, § 49-§ 52, Anlage 14 HOAI/Entwurf des Planervertrags)
für (den Abbruch des Bestandsgebäudes und) den Neubau einer
Kindertagesstätte bestehend aus eine Krippengruppe mit 12
Betreuungsplätzen und einer Kindergartengruppe mit 25 Betreuungsplätzen
(Mariä Himmelfahrt, Kindertagesstätte St. Anna) in Rattenkirchen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 39
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen und/oder
Projektverzögerungen
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (sog. Optionen im Sinne des §
132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 1 und 2 HOAI,
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 3 HOAI,
Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 4 und 5 HOAI,
Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 6 HOAI.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung aller Stufen besteht nicht.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete
Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die
Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe
gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um
solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den
Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer können sich freiwillig registrieren
unter [4]https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html für das Stellen
von Bieterfragen und für die Einreichung der Angebote ist eine
Registrierung zwingend erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Auftraggeber prüft die vorliegenden Angebote zunächst auf die
Einhaltung der in den Vergabeunterlagen festgelegten formalen und
inhaltlichen Anforderungen gemäß § 56 Abs. 1 VgV. Dabei überprüft er
die Vollständigkeit und Richtigkeit des jeweiligen Angebots und wird
diesen gegebenenfalls gemäß § 53, § 57 Abs. 1 und 3 VgV ausschließen.
Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben und
Erklärungen enthalten.
Im Rahmen der formalen Prüfung werden gemäß § 57 VgV Angebote
ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des 53 VgV genügen,
insbesondere:
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei
denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 1
VgV),
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen
enthalten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1Nr. 2 VgV),
Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen
nicht zweifelsfrei sind (§ 57Abs. 3, Abs. 1 Nr. 3 VgV),
Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den
Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 4
VgV).
Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem.
§ 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils
wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129
a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129 b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland),
§ 89 c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
§ 108 e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des
Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
(Förderung des Menschenhandels).
Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124
GWB)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für
Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR
für sonstige Schäden;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine
Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der
hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden
Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
gesamten Vertragslaufzeitaufrechterhalten werden.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind
Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Bieter haben daher das Formblatt
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage A05) auszufüllen und
als Bestandteil des Angebots einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eine geeignete Referenzen über früher ausgeführte
Dienstleistungsaufträge (Tragwerksplanungsleistungen Lph. 1 bis Lph. 6)
in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten
wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts,
Erbringungszeitpunkts sowie öffentlichen oder privaten Empfängers
sowie der Name des Referenznehmers,
Projektbezeichnung und Rolle des Referenznehmers in dem
Referenzprojekt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2
VgV). Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zu zuordnen
ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzprojekte der
Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Die Referenzprojekte sind allerdings was die Prüfung des
Erbringungszeitpunkts anbelangt nur dann geeignet, wenn mit der
Leistungsphase 1 spätestens zum 1.1.2014 begonnen worden ist und die
Leistungsphase 6 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen
worden ist.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Eigenerklärung, dass der Bieter unabhängig von Ausführungs- und
Lieferinteressen im Sinne des § 73 Abs. 3 VgV handeln wird.
Die Bieter haben das Formblatt Unabhängigkeitserklärung (Anlage A07)
auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft auszufüllen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, spätestens unverzüglich nach
Erteilung des Zuschlags, die datenschutzrechtlichen Vorschriften
einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der
Technikentsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen
(TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine
Datenschutzvereinbarung mit dem Erzbischöflichen Ordinariat München
abschließen (Anlage PV4).
Der Projektleiter (w/m) muss über mindestens 8 Jahre Berufserfahrung
und der stellvertretende Projektleiter (w/m) muss über mindestens 4
Jahre Berufserfahrung verfügen.
Praktika zählen nicht.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/04/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/04/2019
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Damit der Auftraggeber mit den Bietern/den Bietergemeinschaften besser
kommunizieren kann, empfehlen wir dringend, dass sich die Bieter/die
Bietergemeinschaften soweit nicht bereits geschehen über das
E-Vergabe-Portal [5]https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html
freiwillig und kostenlos registrieren.
Die Bewerber/Bieter haben darauf zu achten, dass sie ausschließlich
über das E-Vergabe-Portal Ihre Fragen an den Auftraggeber richten.
Nach Fertigstellung der Angebote können die Bieter diese nach erfolgter
Registrierung medienbruchfrei und kostenlos auf dem E-Vergabe-Portal
abgeben.
Änderungen oder Ergänzungen von Registrierungsangaben (bspw. die
Änderung der E-Mail-Adresse) sind unverzüglich auf dem angegebenen
E-Vergabe-Portal vorzunehmen.
Bieter sind gut beraten, spätestens 2 Arbeitstage vor Ablauf der
Angebotsfrist ihr Angebot rechtzeitig elektronisch über das
E-Vergabe-Portal einzureichen. Damit besteht im Falle von technischen
Schwierigkeiten für die Wirtschaftsteilnehmer noch ausreichend Zeit,
diese mit ihrer internen IT und/oder mit dem E-Vergabe-Portal-Anbieter
zu beheben. Beispielsweise könnten die Dateinamen zu lang und/oder die
Datei könnte inhaltlich zu groß sein.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[7]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/ve
rgabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach
Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2019
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References
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2. http://www.erzbistum-muenchen.de/
3. https://www.subreport.de/E85948524
4. https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html
5. https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html
6. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
7. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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