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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Celle
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 122376-2019 (ID: 2019031509422485003)
Veröffentlicht: 15.03.2019
*
DE-Celle: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2019/S 53/2019 122376
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
ZweckverbandAbfallwirtschaft Celle
Braunschweiger Heerstr. 109
Celle
29227
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zweckverband Abfallwirtschaft Celle Vergabestelle
Telefon: +49 5141 / 7502-420
E-Mail: [1]volker.irle@zacelle.de
Fax: +49 5141 / 7502-499
NUTS-Code: DE931
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.zacelle.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E85285499
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen
aus dem Zweckverbandsgebiet Celle
Referenznummer der Bekanntmachung: E85285499
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 500 bis 12
500 Mg PPK (Papier, Pappe undKartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01)
aus der Stadt und dem Landkreis Celle ("Zweckverbandsgebiet Celle")
einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom
Auftragnehmer im Angebot genanntenÜbergabestelle zur Verwertungsanlage
ab dem 1.8.2019.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
NUTS-Code: DE9
NUTS-Code: DE93
NUTS-Code: DE931
Hauptort der Ausführung:
Übernahme der PPK-Abfälle an der vom Auftragnehmer benannten
Übernahmestelle
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 500 bis 12
500 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01)
aus der Stadt und dem Landkreis Celle ("Zweckverbandsgebiet Celle")
einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom
Auftragnehmer im Angebot genannten Übergabestelle zur Verwertungsanlage
ab dem 1.8.2019.
Die Sammlung der PPK-Fraktionen und die Beförderung zur Übergabestelle
sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Ebenfalls nicht
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung des
sog. Systembetreiberanteils (wenn Systembetreiber mit dem Auftraggeber
eine Herausgabe zur eigenen Verwertung vereinbart haben), die der
Auftraggeber selbst auf eigener Anlage durchführt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Prognostiziertes Gesamtentgelt auf der
Grundlage der Laufzeit unter Berücksichtigungeines Malus für die
logistischen Mehraufwendungen des Auftraggebers für den Transport bis
zur Übergabestelle / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2019
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Übersicht und Angaben zum Bieter,
Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung
bestehender gesellschaftsrechtlicherVerbindungen und
Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses,
ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und
fakultativen Ausschlussgründe nach den §§123, 124 GWB sowie
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach
Arbeitnehmer-Entsendegesetz AEntG sowie nach Mindestlohngesetz
(MiLoG),
Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
erfüllt hat,
Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung derangebotenen Leistungen erfüllt,
Erklärung des Bieters, dass er im Verfahren nicht vorsätzlich
unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seineFachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen
Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegalen Arbeitnehmerüberlassung und
gegen Leistungsmissbrauch (insbes. SGB
III;Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit, in der jeweils geltenden Fassung) zu bezahlen,
es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
Art. 64der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die
Zertifikatsnummer und den Zugangscode beim Amtlichen Verzeichnis
präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die
Präqualifikationist nur insoweit ausreichend, als die geforderten
Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des
Präqualifikationsverfahrens waren,
des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von §50
VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben
beizulegen,
für den Fall, dass sich der Bieter ggf. auch als Mitglied einer
Bietergemeinschaft zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen
bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 47 VgV zu führen (zum Beispiel
Verpflichtungserklärung, siehe Formular Verpflichtungserklärung in
Anlage zum Angebotsschreiben).
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben,
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der
die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, aktueller Auszug aus dem
Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und Vorlage eines aktuellen
Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO,
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
auch vom Unterauftragnehmer.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsätze
betr. die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dabei
sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die
von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw.
als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden
sind,jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters,
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger
Ansprüche aus diesem Vertragüber mind. 5 Mio. EUR für
Personen-/Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden. Die
genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei
Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert)zur Verfügung stehen und
nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim
Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden
zu decken.
Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie
des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage
einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer
solchen Versicherung.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
Umwelthaftpflichtversicherung bzw.anderer nach § 19 Abs. 2 UmweltHG
zulässiger Vorsorgenachweise,
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2
VgV,
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch vom
Unterauftragnehmer.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten
Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitätenzur Erbringung der in der
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen
verfügenwird,
Auflistung von Referenzaufträgen der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre über die Verwertung von PPK-Abfällen (nicht
notwendigerweise in eigener Anlage), mit Benennung von Auftraggeber
(Telefon-Nr.),Leistungszeitraum und Auftragswert pro Jahr,
Vorlage der Zertifikation als Entsorgungsfachbetrieb oder Vorlage der
Zertifikation nach DIN ISO 9000,DIN ISO 14000 oder EMAS oder
gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder
stellen.Sofern eine solche Zertifikation mit dem Angebot nicht
vorgelegt werden kann, hat der Bieter sich gemäß dem dem
Angebotsschreiben beigefügten Formular Zertifikation zu verpflichten,
eine Zertifikation bis zum Leistungsbeginn vorzulegen,
Angaben zum Entsorgungskonzept einschl..
dem Gesamtkonzept der Leitungserbringung (mit Erklärung zur
Gewährleistung der Entsorgungssicherheit),
der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung,
der technischen Leitung des Unternehmens,
Im Angebot ist der voraussichtliche Verwertungsweg der PPK-Abfälle zu
beschreiben (zum Beispiel Angabeder Verwertungsanlage, Sortieranlage).
Bei den Angaben zu Verwertungs- (und ggf. Sortier)anlagen musses sich
nur um die Angabe einer Anlage handeln, die während der
Vertragslaufzeit genutzt werden kann, um sicher zu stellen, dass eine
ordnungsgemäße Leistungserbringung möglich ist. Der Bieter ist an die
Angabe der Anlage während der Vertragsdurchführung nicht gebunden und
kann andere zulässige Entsorgungswegewählen,
Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
Referenzen,
Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage/
Übergabestelle, aus dem die genehmigte Kapazität, der
Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die an-zunehmenden
PPK-Fraktionenhervorgehen,
Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben
wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen,
diese aber nicht konkret benannt wurden,
Auf Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, die in die
engere Wahl kommen, nähere Angaben zu den Verwertungswegen- und anlagen
vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem
FallBereitschaftserklärungen von Betreibern von benannten Anlagen sowie
Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen. Bei Bereitstellung von
Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber
der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem eine
Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zu erbringen, sowie die
Bestätigung des Zwischenhändlers, den dargestellten Verwertungsweg für
die vom Entsorgungsvertrag erfasste Menge vorsehen zu wollen, auf
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen,
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom
Unterauftragnehmer.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/04/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/04/2019
Ortszeit: 11:00
Ort:
Celle, Verwaltungssitz des AG
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
An der Öffnung der Angebote nehmen mindestens zwei Vertreter des AG
teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
Unterlagen einzureichen:
Angebotsschreiben samt Angaben zur PPK-Vergütung und Anlagen sowie
die Urkalkulation (als Datei nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen),
ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
die Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend, die Vergabestelle
behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu
fordern,
bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit
und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen
werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen
Mitglieder in der Summe bewertet,
für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben
Anforderungen wie für den Bieter selbst. Unterauftragnehmer müssen über
die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen
nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein.
Transporteure und Papierfabriken, die Teilleistungen erbringen, ohne
selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind
Unterauftragnehmer,
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften
des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich
anerkannte Übersetzung beifügen.
Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger
Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte
Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter
dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch
zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem
Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die
unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der
Vergabestelle auf Bieteranfragen werden soweit zweckdienlich allen
Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die
unter der in I. 3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden
können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist
darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend
genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf
bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer
Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen
abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu
werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131-153308
E-Mail: [4]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131-152943
Internet-Adresse:
[5]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131-153308
E-Mail: [6]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131-152943
Internet-Adresse:
[7]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den
frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
informieren.15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an
unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die
Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege
versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2
Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Art. 10 des
Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I, S. 1151) geändert worden ist,
Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
[...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt. Demzufolge ist ein Antrag an die o. g.
Nachprüfungsstelle(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein
Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der
Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
ergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131-153308
E-Mail: [8]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131-152943
Internet-Adresse:
[9]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2019
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References
1. mailto:volker.irle@zacelle.de?subject=TED
2. http://www.zacelle.de/
3. https://www.subreport.de/E85285499
4. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
5. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
6. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
7. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
8. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
9. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
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