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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Berlin
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 123039-2019 (ID: 2019031509590985636)
Veröffentlicht: 15.03.2019
*
DE-Berlin: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 53/2019 123039
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Zentraler Einkauf
DE300
PF 910240
Berlin
12414
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Zentraler
Einkauf
E-Mail: [1]Zentraler-Einkauf@ba-tk.berlin.de
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Architektenleistungen für die Qualifizierung des Schulstandortes
Grundschule am Pegasuseck
Referenznummer der Bekanntmachung: TK 30072018-1000
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für die
Gesamtsanierung bzw. Qualifizierung der Grundschule am Pegasuseck,
Pegasuseck 5, 12524 Berlin.
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Pegasuseck 5
12524 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Der Auftrag beinhaltet Ingenieurleistungen TGA entspr. der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure(HOAI) Teil 4 Fachplanung
Abschnitt 2 technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, zunächst
dieLeistungsphasen (LP) 1 bis 5 gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen
(AGr) 1, 2, 4 und 5 sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben.
Weitere AGr werden bei Bedarf ergänzt. Die LP können je nach Bedarf
ganz oder teilweise vergeben werden. Ein Anspruch auf die Beauftragung
aller LP und AGr besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise,
zunächst für die LP 1 und 2. Die Weiterbeauftragung bis zur LP 9 wird
angestrebt.
Das Hauptgebäude ist ein 5-geschossiger, nicht unterkellerter
DDR-Typenbau aus Stahlbeton (Typ Berlin 81 GT(Großtafelbauweise),
Baujahr 1988. Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs soll eine
Komplettsanierung erfolgen. Das Gebäude bleibt während der gesamten
Bauzeit in Betrieb und kann daher nur geschossweisefreigezogen werden.
Deshalb müssen zusätzlich Container mit Klassenräumen zur
Aufrechterhaltung des Schulbetriebs bereitgestellt werden.
Am Hauptgebäude, dem Horttrakt und der Sporthalle wurden in den letzten
15 Jahren Teilsanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Sanitäranlagen des Hauptgebäudes und der Sporthalle wurden saniert.
Das Hauptgebäude verfügt über eine neue Dacheindeckung und neue
Fenster. Die barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes und des
Horttraktes ist durch Aufzüge und behindertengerechte WCs
gewährleistet.
Folgende baul. Maßnahmen sind erforderlich: Erneuerung der techn.
Installation, Überprüfung ggf. Ergänzung der barrierefreien
Erschließung, alle erford. Brandschutzmaßnahmen, energet. Sanierung,
einschl. aller Nebenarbeiten, Maler, Akustik, Schallschutz, Bodenbelag,
Tischler, Qualifizierung des Standortes durch Einbau von Smartboards
und Einrichtung von nutzerabhängigen spezifischen Unterrichtsräumen.
Im Einzelnen:
Am Hauptgebäude, dem Horttrakt und der Sporthalle wurden in den letzten
15 Jahren Teilsanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Sanitäranlagen des Hauptgebäudes und der Sporthalle wurden saniert.
Das Hauptgebäude verfügt über eine neue Dacheindeckung und neue
Fenster. Die barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes und des
Horttraktes ist durch Aufzüge und behindertengerechte WCs
gewährleistet.
Folgende baul. Maßnahmen sind erforderlich: Erneuerung der techn.
Installation, Überprüfung ggf. Ergänzung der barrierefreien
Erschließung, alle erford. Brandschutzmaßnahmen, energet. Sanierung,
einschl. aller Nebenarbeiten, Maler, Akustik, Schallschutz, Bodenbelag,
Tischler, Qualifizierung des Standortes durch Einbau von Smartboards
und Einrichtung von nutzerabhängigen spezifischen Unterrichtsräumen.
Im Einzelnen: Am Hauptgebäude, dem Horttrakt und der Sporthalle wurden
in den letzten 15 Jahren Teilsanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
durchgeführt. Die Sanitäranlagen des Hauptgebäudes und der Sporthalle
wurden saniert. Das Hauptgebäude verfügt über eine neue Dacheindeckung
und neue Fenster. Die barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes und
des Horttraktes ist durch Aufzüge und behindertengerechte WCs
gewährleistet.
Folgende baul. Maßnahmen sind erforderlich: Erneuerung der techn.
Installation, Überprüfung ggf. Ergänzung der barrierefreien
Erschließung, alle erford. Brandschutzmaßnahmen, energet. Sanierung,
einschl. aller Nebenarbeiten, Maler, Akustik, Schallschutz, Bodenbelag,
Tischler, Qualifizierung des Standortes durch Einbau von Smartboards
und Einrichtung von nutzerabhängigen spezifischen Unterrichtsräumen. Im
Rahmen der Machbarkeitsstudie für den gesamten Schulstandort sind
Sporthalle, Sportanlagen, Bolzplatz, das Hortgebäude und der Schulhof
mit einzubeziehen. Gemäß § 7 LHO sind im Rahmen der Erstellung der
Vorplanungs- (VPU) und Bauplanungsunterlagen (BPU)
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Erarbeitung der
VPU soll bis Herbst 2018, der BPU bis Februar 2019 erfolgen. Baubeginn
ist für Sommer2019 geplant.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/12/2018
Ende: 31/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
ZIS II, EFRE
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 2018-11-22
Bezeichnung des Auftrags:
Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für die
Gesamtsanierung bzw. Qualifizierung der Grundschule am Pegasuseck,
Pegasuseck 5, 12524 Berlin
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
20/12/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Isfort + Isfort Architekten GbR
Wildberg
Deutschland
NUTS-Code: DE
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 356 394.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
E-Mail: [4]vergabekammer@senwtf.berlin.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz
1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Zentraler Einkauf
PF 910240
Berlin
12414
Deutschland
Telefon: +49 30902977201
E-Mail: [5]Zentraler-Einkauf@ba-tk.berlin.de
Fax: +49 30902974322
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Pegasuseck 5, 12524 Berlin
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen nach der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure(HOAI)Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1
Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, zunächst
dieLeistungsphasen1 bis 5 gemäß § 34 HOAI, ganz oder teilweise, sowie
ggf. besondere Leistungen(Machbarkeitsstudie, Teilnahme an
Öffentlichkeitsarbeit, Organisation der Nutzerbeteiligung und
Überprüfungvorh. Aufmaßpläne) zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt
stufenweise. Die Weiterbeauftragung bis zur LP 8 wird angestrebt.Der
Standort Pegasuseck soll neben der Schulgebäudefunktion durch die
umfangreiche Qualifizierung des Gesamtstandorts eine positive
Gebietsentwicklung erfahren und die Bildungsinfrastruktur als wichtigen
Bestandteil stabilisieren und vorantreiben. Hierzu gehören das auf dem
Schulgrundstück befindliche Hauptgebäude, Nebengebäude (Hortgebäude,
Sporthalle) und Grünanlagen (Schulhof, Außenbereich des Horts,
Sportanlage und Bolzplatz).Das Hauptgebäude ist ein 5-geschossiger,
nicht unterkellerter Massivbau aus Stahlbeton Typbau 81, Baujahr1988.
Auf Grund des erheblichen Sanierungsbedarfs soll eine Komplettsanierung
erfolgen. Das Gebäude bleibt während der gesamten Bauzeit in Betrieb
und kann nur geschossweise freigezogen werden. Deshalb müssen
zusätzlich Container mit Klassenräumen zur Aufrechterhaltung des
Schulbetriebs bereitgestellt werden.
Erweiterung des Speiseraumes mittels direkt verbundenem Anbau.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/10/2018
Ende: 31/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 489 366.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Isfort + Isfort Architekten GbR
Wildberg
Deutschland
NUTS-Code: DE
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Vor der Vergabe der Planungsleistung wurde in Übereinstimmung mit dem
Schulamt davon ausgegangen, dass die erforderliche Qualifizierung des
Gebäudes und der geplante Einbau der nutzerabhängigen spezifischen
Unterrichts- und Teilungsräumen im Bestand realisiert werden kann. Die
Erweiterung des Schulgebäudes war ursprünglich nicht Bestandteil der
Planung und aus damaliger Sicht nicht erforderlich.
Nach Vorlage der Machbarkeitsstudie, dem Abgleich des Bestandes mit den
Anforderungen des aktuellen Musterraumprogramms, sowie einer intensiven
Nutzerbeteiligung musste festgestellt werden, das die geforderte
Qualifizierung des Standortes nur durch einen Anbau erreicht werden
kann. Durch die ab dem Schuljahr 2019/20 festgesetzte kostenlose
Schülerspeisung entstehen zusätzliche Anforderungen an den
Essenbereich, die vorher nicht erkennbar waren.
Nur durch einen direkt mit dem Bestandsgebäude verbundenen Anbau für
die Mensa/Essenausgabe/Mehrzweckraum ist es möglich, die den
Schulbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestandsgebäude
nachzuweisen und unterzubringen.
Zwischen Anbau und Bestandgebäude besteht eine direkte Verbindung.
Durch den geplanten Auszug des Hausmeisters aus der Dienstwohnung im
Erdgeschoss kann die Verbindung und Verzahnung noch optimiert werden.
Der Anbau und das Bestandsgebäude müssen bautechnisch, technologisch
und nutzungstechnisch als Einheit betrachtet werden.
Kostenentwicklung infolge des zusätzlichen Erweiterungsbaus:
(Baukosten in brutto)
Sanierung Hauptgebäude: 5 313 600 EUR
Erweiterungsbau: 1 940 940 EUR
Die voraussichtliche Kostensteigerung der Planungskosten Gebäude liegen
wesentlich unter 50 % des Werts des ursprünglichen Auftrags..
Ursprüngliche Auftragswert: 356 394 EUR, netto, (50 % = 178.197,-EUR).
Zusätzlicher Auftragswert: 132 971 EUR, netto.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Nach Vorlage der Machbarkeitsstudie, dem Abgleich des Bestandes mit den
Anforderungen des aktuellen Musterraumprogramms, sowie einer intensiven
Nutzerbeteiligung musste festgestellt werden, das die geforderte
Qualifizierung des Standortes nur durch einen Anbau erreicht werden
kann. Durch die ab dem Schuljahr 2019/20 festgesetzte kostenlose
Schülerspeisung entstehen zusätzliche Anforderungen an den
Essenbereich, die vorher nicht erkennbar waren. Der Anbau und das
Bestandsgebäude müssen bautechnisch, technologisch und
nutzungstechnisch als Einheit betrachtet werden. Die Planung und
Ausführung muss des-halb zwingend durch ein Büro erfolgen. Dieses Büro
kann nur das bisher beauftragte Büro sein, da zu dessen Vertrag die
Qualifizierung und Sanierung des Schulhauptgebäudes gehört. Deshalb ist
die Änderung des bisherigen Vertrags wie dargestellt zwingend.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 356 394.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 489 366.00 EUR
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