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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Leipzig
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 123015-2019 (ID: 2019031509593985649)
Veröffentlicht: 15.03.2019
*
DE-Leipzig: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2019/S 53/2019 123015
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Klinikum St. Georg gGmbH
Haus 46 / Logistikzentrum, Aufgang A / 1. Etage Delitzscher Straße 141
Leipzig
04129
Deutschland
Kontaktstelle(n): Ausschreibungsstelle
Telefon: +49 341909-3250
E-Mail: [1]ausschreibungsstelle@sanktgeorg.de
Fax: +49 341909-3251
NUTS-Code: DED51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.sanktgeorg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunale Gesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Telemedizin-Förderprojekt Aufbau eines Tumornetzwerkes Nordwestsachsen
TNW, Los 1 IT Vorbereitungsleistungen und Betrieb in der
Entwicklungsumgebung
Referenznummer der Bekanntmachung: 006 19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Weiterentwicklung und Nutzung der Telemedizinplattform der Fa.
T-Systems International GmbH (THOS-Plattform) für ein finanziell
gefördertes Projekt der Klinikum St. Georg gGmbH mit dem Titel: Aufbau
eines Tumornetzwerkes Nordwestsachsen TNW. Folgende Teilleistungen sind
zu beauftragen:
Los 1 IT-Vorbereitungsleistungen und Betrieb in der
Entwicklungsumgebung
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51
Hauptort der Ausführung:
04129 Leipzig
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die bestehenden Basismodule sind für die Einführung bestimmter
telemedizinischer Anwendungen, wie z. B. zur Organisation von
Tumorkonferenzen und -konsilen nicht ausreichend.
Um die Plattform für eine solche, geplante Applikation nutzbar zu
machen, unterstützt die TSystems mit folgenden
Vorbereitungsleistungen, die aufgrund der Eigentümerstellung an der
Plattform nur durch TSystems erbracht werden können:
Erbringung von IT-Vorbereitungsleistungen für das THOS-Basismodul
Video
Erbringung von IT-Vorbereitungsleistungen für das THOS-Basismodul
Integrated Care Path (ICP) für alle Funktionen der telemedizinischen
Anwendung zur Beratung bei Tumortherapien
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Antragsnummer 100241537
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Fördermittelbescheid macht die Nutzung der THOS-Plattform zur
Bedingung.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Beim Auftraggeber herrscht im Rahmen des geförderten Projekts Aufbau
eines Tumornetzwerks Nordwestsachsen TNW und im Zusammenhang mit
Auflagen des Fördermittelgebers Bedarf an der Nutzung der THOS
(Tele-Health-Ostsachsen)-Plattform, die von der T-Systems International
GmbH realisiert wurde. Die IT Vorbereitungsleistungen zur Nutzung und
den Betrieb in der Entwicklungsumgebung der telemedizinischen Anwendung
auf der Plattform über entsprechende Schnittstellen kann aus
rechtlichen und tatsächlichen Gründen nur die T-Systems International
GmbH gewährleisten. Darüber hinaus kann ebenfalls nur die T-Systems
International GmbH die Herstellung der Betriebsbereitschaft und
-sicherheit bewerkstelligen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 006 19
Bezeichnung des Auftrags:
Telemedizin-Förderprojekt Aufbau eines Tumornetzwerkes
Nordwestsachsen, Los 1 IT-Vorbereitungsleistungen und Betrieb in der
Entwicklungsumgebung
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
06/03/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
T-Systems International GmbH
Hahnstraße 43
Frankfurt am Main
60528
Deutschland
NUTS-Code: DE712
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
PF 101364
Leipzig
04013
Deutschland
Telefon: +49 3419773202
E-Mail: [3]vergabekammer@lds.sachsen.de
Fax: +49 3419771049
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse
an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB können sich Wirtschaftsteilnehmer an die Vergabekammer
mit dem Antrag auf Feststellung wenden, dass ein öffentlicher Auftrag
von Anfang an unwirksam sei. Möglich ist dies u. a. dann, wenn der
öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 Nummer 2 tritt jedoch nicht ein, wenn der öffentliche
Auftraggeber:
1) der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach § 135 Abs.
2 Satz 1 Nummer 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des
öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands,
die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2019
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References
1. mailto:ausschreibungsstelle@sanktgeorg.de?subject=TED
2. http://www.sanktgeorg.de/
3. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
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