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Ausschreibung: Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation - DE-Villingen-Schwenningen
Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
Zentralrechner
Dokument Nr...: 123201-2019 (ID: 2019031510052385879)
Veröffentlicht: 15.03.2019
*
DE-Villingen-Schwenningen: Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
2019/S 53/2019 123201
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar GmbH
Bahnhofstraße 5
Villingen-Schwenningen
78048
Deutschland
E-Mail: [1]vergabe@mmv-recht.de
NUTS-Code: DE13
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.v-s-b.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMY7VV/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Martini Mogg Vogt Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Joseph-Schumpeter-Allee 23
Bonn
53227
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabedezernat
Telefon: +49 228184379813
E-Mail: [4]vergabe@mmv-recht.de
Fax: +49 228184379871
NUTS-Code: DEA22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.mmv-recht.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMY7VV
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung elektronischer Fahrausweisdrucker (EFAD) mit itcs-Funktion
und Hintergrundsystem
Referenznummer der Bekanntmachung: 438/19 (VSB)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48813200
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von ca. 100
elektronischen Fahrausweisdruckern (EFAD) nebst zugehörigen
mandantenfähigen Hintergrundsystemen und weiteren Subsystemen für den
Vertrieb und itcs, inklusive der Echtzeitdatenanbindung an die zentrale
Datendrehscheibe (ZDD) der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
mbH (NVBW) für den Austausch von Fahrgastinformationsdaten. Die
eTicket-Komponenten (KVPS und KVPT) des Vertriebssystems sind bei der
VDV-ETS zu zertifizieren.
Bis zum 1.12.2019 muss ein Fahrausweisverkaufssystem installiert und in
Betrieb genommen sein.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30211000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE13
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von ca. 100
elektronischen Fahrausweisdruckern (EFAD) nebst zugehörigen
mandantenfähigen Hintergrundsystemen und weiteren Subsystemen für den
Vertrieb und itcs, inklusive der Echtzeitdatenanbindung an die zentrale
Datendrehscheibe (ZDD) der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
mbH (NVBW) für den Austausch von Fahrgastinformationsdaten. Die
eTicket-Komponenten (KVPS und KVPT) des Vertriebssystems sind bei der
VDV-ETS zu zertifizieren.
Bis zum 1.12.2019 muss ein Fahrausweisverkaufssystem installiert und in
Betrieb genommen sein.
Der Lieferumfang besteht im Wesentlichen aus
Fahrausweisdruckern mit Bordrechnerfunktion,
itcs mit Funktionen für das zentrale Monitoring der Fahrzeuge,
Dispositionsmaßnahmen, Anschlusssicherung und der
Echtzeitdatenerfassung zur Nutzung für die Fahrgastinformation in
Echtzeit,
Schnittstellen zu angrenzenden Systemen, wie der ZDD der NVBW,
Ansteuerung von DFI-Anzeigen mit Soll- und Ist-Daten (die Anzeiger
werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben),
Vertriebssystem für den Fahrscheinverkauf, inkl. eTicketing gemäß
VDV-KA und
Anbindung an die regionale Vermittlungsstelle ViP-BW der NVBW.
Verbindlich sind die Angaben im Leistungsverzeichnis.
Die Aufgabenstellung wird in einem Lastenheft und weiteren Anlagen
beschrieben.
Die im VSB vorhandene Infrastruktur zur Echtzeitinformation mit
Anschlusssicherung und der Ticketverkauf sollen in den nächsten Jahren
sukzessive umgestellt werden. Es ist geplant über einen Rahmenvertrag
bis 2022 bis zu 100 Bordrechner zu beschaffen. Beginnend im Dezember
2019 sollen 25 Bordrechner für die neun Auftragnehmer beschafft werden
(als Auftragnehmer werden die Gewinner der Busverkehrsausschreibung
bezeichnet). Die Auftragnehmer haben die Möglichkeit die Bordrechner
des VSB für die Erbringung der Verkehrsleistung anzumieten oder auf
eigene Infrastruktur zurückzugreifen. Aus diesem Grund kann bisher nur
eine Abnahmemenge von 25 Einheiten garantiert werden.
Das neue System wird federführend vom VSB beschafft und betrieben. Die
Auftragnehmer werden als Mandaten an das System angeschlossen.
Die Fahrpläne werden im Rahmen der Ausschreibung der Verkehrsleistung
mit einer ersten Umlaufplanung erstellt. Diese Fahrpläne werden dann
durch die Auftragnehmer übernommen. Die Auftragnehmer können auf dieser
Basis eine eigene Umlaufplanung erstellen, der Fahrplan darf
grundsätzlich nicht verändert werden. Diese Planungsdaten werden über
eine VDV-452 Schnittstelle an das ITCS System übertragen.
Gegenstand der Neubeschaffung durch den VSB sind somit Elektronische
Fahrausweisdrucker (EFAD) mit integriertem Bordrechner für ITCS
Funktionen und Fahrgastinformationsbildschirme. Das ITCS (Intermodal
Transport Control System) soll als Mandantenlizenz für den Anschluss
von bis zu 4 Verkehrsunternehmen an das zentrale Hintergrundsystem
(HGS), das Kommunikationssystem für Daten und Sprache und das
Hintergrundsystem für den Vertrieb (Fahrausweisverkauf) ausgelegt
werden.
Ticketing:
Das Ticketing wird neben den konventionellen Fahrscheinen des
VSB-Tarifs, des 3er/fanta5 und des bw tarifs auch eine E-Ticketing
Komponente mit WEB zur Ausgabe von Fahrtberechtigungen auf Chipkarte
(auf Basis der VDV-KA) beinhalten. Dazu zählt auch die Kontrolle der im
bw tarif ausgegeben elektronisch lesbaren Fahrtberechtigungen und die
Prüfung der DB-online-Tickets.
Das Vertriebssystem muss in der Lage sein die Tarifdaten über die HUSST
an das Abo-System des VSB zu übergeben.
ZDD:
Der unternehmensübergreifende Datenaustausch zur Anschlusssicherung und
Echtzeitinformation wird durch die Anbindung des ITCS an die "Zentrale
Datendrehscheibe" (ZDD) des Landes, betrieben von der NVBW, realisiert.
Damit soll der Austausch von Echtzeitdaten für die Fahrgastinformation
und die Anschlusssicherung für die Zukunft bereichsübergreifend
(Stadtbusunternehmen, Regionalverkehr, Bahn) und flächendeckend
organisiert und vereinfacht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle prüft, inwiefern die Bewerber form- und fristgerecht
einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und die in den Vergabebedingungen
bzw. der EU-Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen
beigebracht haben. Stellt die Vergabestelle für mehr als 5 Bewerber die
Eignung fest, erfolgt die Auswahl der
Bieter auf Grund der eingereichten Referenzen. Die Referenzen sind
durch den Bewerber mit dem Formblatt "T.8 Referenzen" zu beschreiben.
Es können maximal sieben Referenzen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht
werden. Jede der genannten Anforderungen muss in den sieben Referenzen
mindestens 3-mal nachgewiesen werden. Es ist nicht notwendig, dass alle
Anforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.
Als Mindestanforderungen werden 3 Referenzen vorgegeben, die folgende
Kriterien erfüllen:
Fahrzeuggerät,
Leitsystem ITCS,
Ansteuerung von DFI-Anzeigern,
Vertriebssystem mit Nebenbuchhaltung,
Fahrplandatenimport über VDV 452,
Schnittstellen Echtzeitdaten VDV 453/454,
Sprechfunk und Datenverbindung über öffentliches Mobilfunknetz,
eTicket nach VDV-KA,
Hosting, bzw. SaaS der Hintergrundsysteme (ITCS + Vertrieb).
Jede der genannten Anforderungen muss in den fünf Referenzen mindestens
3-mal nachgewiesen werden.Es ist nicht notwendig, dass alle
Anforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden. Wird für mehr als
4 Bewerber die Eignung festgestellt, wird die erreichte Punktzahl von
bis zu sieben Referenzen je Bewerber ermittelt.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der eingereichten Angaben
vor.
Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum weiteren
Verfahren zugelassen und erhalten die Aufforderung zur Abgabe eines
Angebotes.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistungen sind im Lastenheft und im Leistungsverzeichnis
entsprechend gekennzeichnet. Wird eine Option nachträglich beauftragt,
legen die Vertragsparteien die Termine für die Lieferung und
Inbetriebnahme einvernehmlich fest.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe
der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122
Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die
Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs.
4 Nr. 4 VgV);
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch einen
Versicherungsschein oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass
eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
(jeweils Kopie ausreichend);
c) Nachweis einer Vermögenshaftpflichtversicherung durch einen
Versicherungsschein oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass
eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird
(jeweils Kopie ausreichend).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu b) Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio.
EUR p. a. (zweifach maximiert).
Zu c) Deckungssumme für Vermögenshaftpflichtversicherung in Höhe von
0,5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage
von Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen sind durch den Bewerber mit
dem Formblatt Referenzen zu beschreiben. Es können maximal sieben
Referenzen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Weiterhin sind folgende Erklärungen abzugeben (falls zutreffend):
Erklärung zum Angebot einer Bewerbergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3
VgV),
Erklärung zum Nachunternehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 46
Abs. 3 Nr. 10 VgV),
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (§ 36 Abs. 1 VgV),
Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV),
Textliche Darstellung des zur Verfügung stehenden Materials und
Personals, aus der hervorgeht, auf welche Weise der Bieter den
beschriebenen Leistungsumfang (vgl. diese EU-Bekanntmachung als auch
die Vergabeunterlagen aus Ziffer I.3 der EU-Bekanntmachung) zu
erbringen gedenkt und welches Backup-Konzept bei technischen Problemen
oder personellen Ausfällen vorgesehen ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Optionale Leistungen sind im Lastenheft und im Leistungsverzeichnis
entsprechend gekennzeichnet. Wird eine Option nachträglich beauftragt,
legen die Vertragsparteien die Termine für die Lieferung und
Inbetriebnahme einvernehmlich fest.
Jede der genannten Anforderungen muss in den sieben Referenzen
mindestens 3-mal nachgewiesen werden. Es ist nicht notwendig, dass alle
Anforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
Erklärung zur Selbstreinigung nach § 125 GWB falls zutreffend.
Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB:
Erklärung zur Einhaltung des MiLoG,
Erklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung,
Auszug aus dem Gewerbezentralregister falls vorliegend,
Verpflichtungserklärung Tariftreue Baden-Württemberg.
Die Bewerber, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag
abgegeben und die vorgenannten Nachweise und Erklärungen vorgelegt
haben, gelten grundsätzlich als geeignet.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/04/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMY7VV
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
E-Mail: [7]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
Gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
E-Mail: [8]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/03/2019
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3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMY7VV/documents
4. mailto:vergabe@mmv-recht.de?subject=TED
5. http://www.mmv-recht.de/
6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMY7VV
7. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
8. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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