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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Oldenburg
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 123286-2019 (ID: 2019031510053185884)
Veröffentlicht: 15.03.2019
*
DE-Oldenburg: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2019/S 53/2019 123286
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, vertreten durch den Leiter der
Niederlassung Brake
Hindenburgstraße 26-30
Oldenburg
26122
Deutschland
Kontaktstelle(n): Niederlassung Brake Frau Cornelia Stahnke
E-Mail: [1]cstahnke@nports.de
NUTS-Code: DE943
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.nports.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FY8KH/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Rechtsanwälte Berg-Packhäuser & Kollegen
Auf der Heidwende 17
Worpswede
27726
Deutschland
E-Mail: [4]vergabe@bergrecht.net
NUTS-Code: DE936
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.bergrecht.net
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FY8KH
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vg. Grundstück B04
Referenznummer der Bekanntmachung: 30.412-16.24-2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63100000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen,
Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im südlichen Bereich nahe
des Niedersachsenkais und direkt angrenzend an die Weser das Grundstück
B04 zur Größe von ca. 12 ha im Hafen Brake zur Verfügung. Auf diesem
Grundstück kann und soll eine hafenaffine Ansiedlung realisiert werden.
Es soll ein Unternehmen angesiedelt werden, dessen Tätigkeitsfeld über
die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter und deren Lagerung und/oder
Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G
Hauptort der Ausführung:
Seehafen Brake 26919 Brake
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Brake ist ein moderner
multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer
oberhalb des Mündungstrichters. Die Wassertiefen der Außen- und
Unterweser lassen tideabhängig einen maximalen Schiffstiefgang von bis
zu 11,90 m bis Brake zu; eine Anpassung auf 12,80 m ist in Planung. Die
Hafenanlagen des Seehafen Brake erstrecken sich auf einer Länge von
fast 2 km parallel zum Strom der Weser. Hier werden leistungsfähige
Umschlaganlagen und Lagerflächen für Stückgut und Schüttgut
vorgehalten. Daneben wurden nördlich hiervon weitere 450 m Kaje mit 2
Schiffsliegeplätzen in Betrieb genommen (Niedersachsenkai). Hier können
auch Schwerlastgüter (insbesondere Eisen und Offshore-Anlagen)
abgefertigt werden. Der Seehafen Brake wird durch die Bundesstraßen 212
und 211 (1 km Entfernung) und die BAB 27 (5 km Entfernung) an das
europäische Verkehrsnetz angebunden.
Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im südlichen Bereich nahe
des Niedersachsenkais und direkt angrenzend an die Weser das Grundstück
B04 zur Größe von ca. 12 ha im Hafen Brake zur Verfügung. Auf diesem
Grundstück kann und soll eine hafenaffine Ansiedlung realisiert werden.
Es soll ein Unternehmen angesiedelt werden, dessen Tätigkeitsfeld über
die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter und deren Lagerung und/oder
Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst.
Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück B04 soll Umschlag über die
Kaikante generiert werden. Die Generierung von Umschlag wird in einem
etwaigen Bieterwettbewerb positiv berücksichtigt werden.
Vor dem vorstehend geschilderten Hintergrund führt Niedersachsen Ports
dieses Verhandlungsverfahren für hafenaffine, gewerbliche Ansiedlungen
auf dem Grundstück B04 mittels Abschluss eines Miet- oder
Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem
hafenaffinen Nutzungszweck sowie im Falle des Erbbaurechtsvertra-ges
zum Bau und zur Inbetriebnahme) durch. Zur Vereinfachung werden Miet-
und Erbbaurechtsvertrag im Folgenden zusammenfassend als
Grundstücksvertrag bezeichnet.
Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages
interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen
Verfahrensstand zusammenfassend Bieter genannt. Dies gilt auch für
Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann in eine Grundlaufzeit und
Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende
Laufzeit richtet sich nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen
Faktoren ab. Die o.a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu
werten.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot
aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Niedersachsen Ports kann
dies anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen mithilfe der
nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen (jede Referenz kann
hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung
zusammengezählt werden):
Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes,
Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl der von den
Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen
Betriebszeiträume) und
Aktualität der Referenzen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von
Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
einzureichen.
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU
genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der
Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese
Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist
darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4
Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten
Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung
gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen
worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf.
anfordern.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder
sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001
sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
erscheint.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
(EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
2001/931/GASP ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von
finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen
oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist
weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein
Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf
einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem
Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der
Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen,
dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten
werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von
Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert
vorzulegen.
(5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt
der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von
sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(2) Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine
Mindestanforderung dar-stellt.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
(1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für
die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
sein.
(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate
sein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert wird. Soweit für die geforderten Angaben keine
Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter
Verwendung der den Unterlagen beigefügten Formblätter einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben
mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von
verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch
nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit vergleichbaren
hafenaffinen Ansiedlungen (Referenzen) in einer selbst zu erstellenden
Anlage.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert wird. Soweit für die geforderten Angaben keine
Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter
Verwendung der den Unterlagen beigefügten Formblätter einzureichen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
zu einer Bietergemeinschaft. Ein solcher Zusammenschluss zu einer
Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser
keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der
Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die
Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine
entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung
des Bieters und/oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten
(Harte Patronatserklärung, Bürgschaften etc.) zu fordern.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports
vorzusehen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Als geeignet gilt eine Ansiedlung, wenn:
a) auf dem Ansiedlungsgrundstück Umschlaggüter bearbeitet, abgefertigt
und/oder gelagert werden und/oder;
b) auf dem Ansiedlungsgrundstück Dienstleistungen erbracht werden
sollen, die die vorhandenen hafenaffinen Ansiedlungen und/oder den
Hafenbetrieb unterstützen werden (zusammen auch hafenaffine
Ansiedlung).
Sofern sich ein Unternehmen bewirbt, das das Grundstück oder die zu
errichtenden Bauwerke und Anlagen ausschließlich zu Vermietungszwecken
nutzen möchte, ist dies nur zulässig, wenn der konkrete Mieter inkl.
dessen Betriebskonzepts bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages
benannt wird. Zudem muss eine rechtsgültig unterzeichnete
Verpflichtungserklärung zur Anmietungsabsicht vorgelegt werden.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/04/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen
Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen.
Diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er
Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
2) Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen,
werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten
Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen
Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer
jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese soweit mit Blick auf die
erforderliche Anonymisierung möglich in dem übersandten Wortlaut an
die übrigen Bieter weiterzuleiten.
3) Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
Vergabeunterlagen werden während.
Des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der
Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
4) Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen
unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
5) Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
Entschädigungen gewährt.
6) Niedersachsen Ports und dessen Kontrollgremien werden die
Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den
Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem
Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf
der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln.
Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines
Grundstücksvertrages haben.
7) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle
Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten,
sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte mit Ausnahme
der von den Bietern eingeschalteten Berater ist nicht gestattet. Der
Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung
des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu
garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist
darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für
den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt.
8) Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit
einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des
Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der
Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden
Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu
garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt
werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FY8KH
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
E-Mail: [7]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[8]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften 8/8
Geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht.
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[10]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2019
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References
1. mailto:cstahnke@nports.de?subject=TED
2. http://www.nports.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FY8KH/documents
4. mailto:vergabe@bergrecht.net?subject=TED
5. http://www.bergrecht.net/
6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FY8KH
7. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
8. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
9. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
10. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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