Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2019031510091986031" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Groß-Gerau
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 123436-2019 (ID: 2019031510091986031)
Veröffentlicht: 15.03.2019
*
  DE-Groß-Gerau: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2019/S 53/2019 123436
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
   Die zuständigen Behörden können beschließen, diese Informationen nicht
   zu veröffentlichen, wenn der öffentliche Dienstleistungsauftrag eine
   jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 50000 km
   aufweist.
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau
   Jahnstraße 1
   Groß-Gerau
   64521
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Christian Sommer
   Telefon: +49 615293950
   E-Mail: [1]Christian.Sommer@LNVG-GG.de
   Fax: +49 6152939529
   NUTS-Code: DE717
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.LNVG-GG.de
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche
   Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel LGG West
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE717
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Groß-Gerau
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau (LNVG)
   beabsichtigt als beliehene zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1 des
   Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen i. V. m. §
   8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr.
   1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über
   öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz
   1 PBefG in ihrem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen.
   Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche
   Personenverkehrsdienste des Linienbündels LGG West gemäß dem
   Nahverkehrsplan des Kreises Groß-Gerau (Kap. 12). Dazu zählen zum
   Betriebsbeginn (siehe Abschnitt II.2.7) die Verkehrsdienste auf allen
   Linien des Linienbündels LGG West, die im ergänzenden Dokument (siehe
   Abschnitt VI.1, C) beschrieben sind.
   Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von den vorgenannten
   Verkehrsdiensten abgedeckte Bedienungsgebiet im Linienbündel LGG West
   (siehe Steckbrief LGG West, Kap. 1.6, abrufbar unter
   [3]http://www.lnvg-gg.de/documents/Steckbrief_LGG_West.pdf) im Kreis
   Groß-Gerau in dem unter Abschnitt II.2.3 genannten Gebiet.
   Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen
   Personennahverkehrs im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der
   Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere
   Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG).
   Der ÖDA wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das
   Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich
   ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner
   jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B.
   technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes)
   anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang
   sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch
   können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs
   der o. g. Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots,
   hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder
   flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B.
   Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können
   sich die o. g. Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige
   Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei
   innerhalb des durch den ÖDA bestimmten Änderungskorridors reduzieren
   oder erweitern.
   Die feste Laufzeit des Auftrags beträgt 48 Monate. Der Auftraggeber
   behält sich ausdrücklich vor im Rahmen der Ausschreibung ein
   einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung des Auftrags um weitere 48
   Monate vorzusehen. Bei Ausübung der Option ergibt sich eine Laufzeit
   von 96 Monaten.
   Die LNVG kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach
   § 8a Absatz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr.
   1370/2007 nach.
   Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6
   Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 13/12/2020
   Laufzeit in Monaten: 48
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gemäß § 8a Absatz
   2 Satz 2 PBefG
   Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen
   eigenwirtschaftlichen Verkehr im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 2 PBefG
   ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG zu
   stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von
   der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt
   II.2.4) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zu dem in
   Abschnitt II.2.7 genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Der derzeit
   bestehende öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) sowie die hierauf
   beruhenden Liniengenehmigungen enden zu diesem Zeitpunkt.
   Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die
   Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen
   Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen
   aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der
   eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die
   Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten
   Genehmigung in dem dem Genehmigungsantrag zugrunde liegenden Umfang
   betreiben kann, dann darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13
   Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem
   Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen.
   In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung der
   von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsdienste bislang nicht
   kostendeckend möglich war. Aufgrund sachlicher Anhaltspunkte geht die
   LNVG davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb dieser Verkehrsdienste
   nach objektiven Maßstäben auch in Zukunft nicht zuverlässig unter
   Einhaltung der Anforderungen des ÖPNV-Aufgabenträgers möglich ist. Aus
   Sicht der LNVG bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein
   eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert
   wäre.
   B. Vergabe als Gesamtleistung
   Die Vergabe der in Abschnitt II.2.4 genannten Verkehrsdienste ist gemäß
   § 8a Absatz 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt. Es wird auf
   den Linienbündelungsbeschluss vom 15.12.2015 verwiesen.
   Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen,
   sind nach Maßgabe des § 13 Absatz 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
   C. Anforderungen an die Verkehrsdienste
   Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA
   Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan,
   Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA
   verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument Mit dem ÖDA
   Linienbündel LGG-West verbundene Anforderungen einschließlich seiner
   Anlagen angegeben.
   Das ergänzende Dokument einschließlich seiner Anlagen steht als
   download unter folgendem Link zur Verfügung:
   [4]http://lnvg-gg.de/documents/Ergänzendes_Dokument_zur_Vorinformation_
   Linienbündel_LGG_West.pdf
   Das ergänzende Dokument enthält Anforderungen im Sinne von § 13 Absatz
   2a Sätze 3  6 PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13
   Absatz 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit
   eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach Maßgabe von § 13 Absatz
   2a Sätze 2 ff.PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden
   eigenwirtschaftlichen Antrags.
   In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die
   Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der
   Dauerhaftigkeit (Abschnitt VI.1 bei A.) auch voraussetzt, dass die in
   dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der
   in dem ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards
   nach § 12 Absatz 1a PBefG verbindlich zugesichert werden.
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/03/2019
   [BUTTON] ×
Direktlinks
   HTML ____________________
   PDF ____________________
   PDFS ____________________
   XML ____________________
   [BUTTON] Schließen
References
   1. mailto:Christian.Sommer@LNVG-GG.de?subject=TED
   2. http://www.LNVG-GG.de/
   3. http://www.lnvg-gg.de/documents/Steckbrief_LGG_West.pdf
   4. http://lnvg-gg.de/documents/Erg
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau