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Ausschreibung: Annahme und Verwertung von Grünabfall 2019 - DE-Braunschweig
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 868751-2019 (ID: 2019031711060386323)
Veröffentlicht: 17.03.2019
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  Annahme und Verwertung von Grünabfall 2019
Stadt Braunschweig - Fachbereich Tiefbau und Verkehr -
Postfach 33 09, 38023 Braunschweig
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
Annahme und Verwertung von Grünabfall 2019
Ausführungsort: Braunschweig
Art und Umfang der Leistungen: Annahem und Verwertung von Grünabfall
Wesentliche Leistungen:
 3200 Tonnen Annahme und Verwertung
Ausführungsfrist: vom 6. Mai 2019 bis 5. Mai 2020. Eine Verlängerung bis Mai 2021 ist
möglich. Eine Zusicherung erfolgt nicht.
Unterlagen können bei der Vergabestelle nach Leistung einer Gebühr in Höhe von 6 EUR
voraussichtlich ab 11. März 2019 angefordert bzw. abgeholt werden Die Einzahlung der
Gebühr(en) ist auf das Konto der Stadtkasse Braunschweig, NORD/LB Landessparkasse, BIC
NOLADE2HXXX, IBAN DE21250500000000815001 unter der Angabe des Kassenzeichens
72 110 000 6692 und des Vermerks "Annahme und Verwertung von Grünabfall 2019" zu
leisten. Eine Erstattung der Gebühr ist ausgeschlossen.
Bewerbungen um die Teilnahme am Wettbewerb sind per Telefax zulässig. Diese sind an den
Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Zentrale Vergabestelle Tiefbau und Stadtgrün, Zi. N 4.30,
zu richten (Telefax-Nr.: 0531/470-2920). Eine Bestätigung von per Telefax versandten
Anforderungen wird nicht erforderlich.
Die Vergabeunterlagen betreffende Rückfragen können vom Fachbereich Tiefbau und
Verkehr, Tel.-Nr.: 0531/470-3732 beantwortet werden. Die Angebote sind in deutscher
Sprache abzufassen und an den Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Braunschweig zu
richten. Eröffnungstermin: 2. April 2019 im Rathaus, Bohlweg 30, Zimmer N 4.25. Zum
Eröffnungstermin sind die Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen. Nachweis der
Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das
Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich unter www.fibbund.
de/Inhalt/Vergabe/VHB/ und liegt den Vergabeunterlagen bei. Zur Nachprüfung
behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an das
Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Digitalisierung, Theodor-
Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg wenden. Bindefrist: 23. April 2019
Die Bedingungen für die Auszahlung von Rechnungsbeträgen richten sich nach der VOL. Eine
Bietergemeinschaft muss nach der Auftragsvergabe gemeinschaftlich haftend mit einem
bevollmächtigten Vertreter sein. Nebenangebote sind ausgeschlossen.
Es gilt das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG).
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Stadt-Braunschweig/2019/03/2823668.html
Data Acquisition via: p8000000
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