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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Berufsbekleidung fu?r die Naturschutzverwaltung - DE-München
Berufskleidung
Spezial-Arbeitskleidung
Oberbekleidung
Wetterfeste Kleidung
Diverse Oberbekleidung
Kleidung
Dokument Nr...: 868872-2019 (ID: 2019031711061886429)
Veröffentlicht: 17.03.2019
*
  Berufsbekleidung fu?r die Naturschutzverwaltung
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Deutschland
Berufsbekleidung fur die Naturschutzverwaltung
Öffentliche Ausschreibung
ProjektNr.: 2019WLE000004
Vergabeunterlagen
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 3
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 3
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 3
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 3
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 4
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 4
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 4
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 4
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 7
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 7
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 8
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 9
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
9
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 10
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 11
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 12
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 14
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 14
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 14
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 14
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 15
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 16
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 16
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 16
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 17
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 17
Leistungsbeschreibung
................................................................................................................................
.... 18
Liste der bestellenden
Behörden......................................................................................................................
30
Tabelle1........................................................................................................................
............................ 30
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
.......................... 34
Bewertungsbogen
Jacke...........................................................................................................................
....... 41
Bewertungsbogen Weste
................................................................................................................................
. 43
Großes Staatswappen_h_f_Pantone
............................................................................................................... 45
i
Farbangaben Pantone_Wappen
solo............................................................................................................... 46
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 47
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 50
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 53
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
13.03.2019
Verfahren: 2019WLE000004  Berufsbekleidung fur die Naturschutzverwaltung
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Zur Verbesserung der Erkennbarkeit von Bediensteten der bayerischen Naturschutzverwaltung insbesondere bei öffentlichen
Auftritten
hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beschlossen, ein einheitliches Corporate Design für
ausgewählte Berufsbekleidung einzuführen sowie diese zentral zu beschaffen. Es ist vorgesehen aus dem künftigen
Bekleidungspool
jeweils bedarfsorientiert Kontingente abzurufen. Beschaffungsgegenstande sind Outdoorjacken und Outdoorwesten.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsname Berufsbekleidung fur die Naturschutzverwaltung
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Liefer/Ausführungsort 80807 München
VERFAHREN
Losweise Vergabe Nein
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: UfAB VI: Erweiterte Richtwertmethode
Schwankung: 20%
Entscheidungskriterium: Leistung
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
TERMINE
Frist Bieterfragen 30.04.2019 23:59
Angebotsfrist 10.05.2019 12:00:00
Bindefrist 31.07.2019
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser
Schaltflächen navigieren, werden die Informationen nicht zum AnwendungsServer übertragen und eVergabe zeigt ggf.
eine falsche Seite an. Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
 JavaScript muss aktiviert sein
 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 PopUps müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
Mit dem Assistenten (evtl. mit Symbol einblenden) werden Sie durch die Arbeitsschritte des Angebots geführt.
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld
"Unterschrift des Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile
auf "Angebot abgeben". Damit ist die Textform nach  126b BGB erfüllt.
Soweit oben unter Angebote / Zulässige Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine
fortgeschrittene elektronische Signatur angegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot entsprechend elektronisch signieren.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im BieterHandbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDFDatei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per EMail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
Verfahrensinformationen  1/2
1
"Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen  2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Zur Verbesserung der Erkennbarkeit von Bediensteten der bayerischen
Naturschutzverwaltung insbesondere bei öffentlichen Auftritten hat das Bayerische
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beschlossen, ein einheitliches
Corporate Design für ausgewählte Berufsbekleidung einzuführen sowie diese zentral zu
beschaffen.
Es ist vorgesehen aus dem künftigen Bekleidungspool jeweils bedarfsorientiert Kontingente
abzurufen.
Beschaffungsgegenstande sind Outdoorjacken und Outdoorwesten.
10.05.2019 12:00:00
31.07.2019
30.04.2019 23:59
2019WLE000004
U-3190-2018/24
Berufsbekleidung fur die Naturschutzverwaltung
3
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
4
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
5
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
6
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
7
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
8
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
9
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
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Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Berufsbekleidung fur die Naturschutzverwaltung
2019WLE000004
U-3190-2018/24
10.05.2019 12:00:00
31.07.2019
vergabe@stmuv.bayern.de
13.03.2019
Walter Lehmann
11
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2019WLE000004
U-3190-2018/24
Berufsbekleidung fur die Naturschutzverwaltung
12
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AentG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
13
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2019WLE000004
U-3190-2018/24
Berufsbekleidung fur die Naturschutzverwaltung
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4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
15
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2019WLE000004
U-3190-2018/24
Berufsbekleidung fur die Naturschutzverwaltung
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3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
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 AZ: 12-U3190-2018/24
Leistungsbeschreibung
Berufsbekleidung fur die Naturschutzverwaltung
1. Allgemeine Vorbemerkung, Auftraggeber und bestellende Behörden
Auftraggeber des im Folgenden beschriebenen Auftrags ist der Freistaat Bayern, vertreten
durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV).
Bestellende Behörden sind alle Behörden gemäß Anlage Liste der bestellenden Behörden.
Zur Verbesserung der Erkennbarkeit von Bediensteten der bayerischen Naturschutzverwaltung
insbesondere bei öffentlichen Auftritten hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt
und Verbraucherschutz beschlossen, ein einheitliches Corporate Design für ausgewählte
Berufsbekleidung einzuführen sowie diese zentral zu beschaffen.
Es ist vorgesehen, dass die in der Anlage Liste der bestellenden Behörden aufgeführten
Behörden aus diesem Bekleidungspool jeweils bedarfsorientiert Kontingente abrufen.
Beschaffungsgegenstande sind Outdoorjacken und Outdoorwesten.
Eckpunkte für Kriterien und Design wurden unter Nr. 6 dieses Dokumentes festgehalten.
2. Vertragsgegenstand, Vertragsart und Abnahmemenge
Das durch Schätzung ermittelte, in Aussicht genommene Gesamtauftragsvolumen beträgt
ca.:
 900 Stück Outdoorjacken und
 900 Stück Outdoorwesten
Eine Abnahmegarantie wird für eine Mindestmenge von jeweils 500 Stück gewährt, darüber
hinaus wird eine Abnahmegarantie nicht gewährt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit dem Freistaat Bayern über den Zeitraum von 3 Jahren, mit
optionaler Verlängerung von drei weiteren Jahren (maximale Gesamtlaufzeit 6 Jahre) geschlossen.
Abrufberechtigte Behörden sind die in der Anlage Liste der bestellenden Behörden
aufgeführten Behörden.
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3. Allgemeine Vorgaben zur Angebotsabgabe und -bemusterung
3.1 Allgemeine Vorgaben
Die Jacken und Westen müssen bezüglich ihrer Konfektionierung und Großentabelle einer
möglichst großen Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschiedlicher Körpergröße
und Statur gerecht werden. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
legt besonderen Wert auf Umweltbelange und die Einhaltung sozialer Standards. Die
Einhaltung dieser Standards gilt nicht nur für das Endprodukt, sondern auch für Produktionsverfahren,
Materialien und Entsorgungsmoglichkeiten nach Ablauf der Nutzungsdauer. Es
sind Ausschluss-Kriterien (siehe dazu Nrn.6.1.1 und 6.2.1 dieses Dokumentes) vorgesehen.
3.2 Detaillierte Vorgaben zur Angebotsabgabe und -bemusterung
Die Bieter müssen beide Produkte anbieten (Outdoorjacken und Outdoorwesten).
Jeder Bieter darf mehrere Angebote einer Outdoorjacke mit Herren- und Damenschnitt und
einer Outdoorweste mit Herren- und Damenschnitt einreichen.
Mit dem Angebot sind die nachfolgend genannten Unterlagen zu übersenden:
 Bildhafte Darstellung der Jacke und Weste im pdf.- oder jpeg.-Format
das Bild und/oder die Skizze darf nur das angebotene Produkt in der angebotenen
Ausführung und Farbe darstellen. Detaildarstellungen einzelner Spezifikationen sind
zulässig. Die Darstellungen sind eindeutig zu beschriften.
 Nennung der Produktionsstandorte (Land, Ort, Moglichkeit der Besichtigung)
 Nachweise über Produkteigenschaften
 Nachweis der Einhaltung folgender Standards: Ökotex Standard 100, ILOArbeitsbedingungen,
CSR-Codex
Von jedem Bieter sind pro Angebot zwei Jacken und zwei Westen innerhalb der Angebotsfrist
wie folgt zur Verfügung zu stellen:
Outdoorjacken:
1 Stück Herrenjacke Größe L
1 Stück Damenjacke Größe M
Outdoorwesten:
1 Stück Herrenweste Größe L
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 AZ: 12-U3190-2018/24
1 Stück Damenweste Größe M
Die Einreichung der Musterjacken und westen ist Voraussetzung für ein vollständiges Angebot.
Sie sind an folgende Adresse zu senden:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat 12  Vergabestelle
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Die Musterjacken und westen werden einem mindestens zweiwöchigen Praxistest unterzogen
und von Testpersonen bewertet (siehe Anlagen Bewertungsbogen Jacke sowie Bewertungsbogen
Weste).
Die Musterjacken werden mit je 100,00 Euro brutto und die Musterwesten mit je 50,00 Euro
brutto pro Stück vergütet und verbleiben im Eigentum des Freistaats Bayern.
3.3 Musterjacken und westen
3.3.1 Veredelung
Die Musterteile müssen mit dem großen bayerischen Staatswappen veredelt sein. Die Position
der Veredelung auf Jacke und Weste ist unter Nr. 6.3 dieses Dokuments beschrieben.
Sie soll auf den Musterjacken und westen jeweils mit einer Breite von 6 cm angebracht
werden. Die Datei liegt dieser Ausschreibung als .pdf-Datei bei (Anlage Großes Staatswappen_
h_f_Pantone.pdf) Die Datei kann bei Bedarf als .eps-Datei bei der Vergabestelle angefordert
werden.
Die Dateien für das große und kleine Staatswappen dürfen nur für die Herstellung der Musterjacken
und westen verwendet werden und sind danach zu vernichten. Sie dürfen nicht an
Dritte weitergegeben werden. Bieter, denen der Zuschlag nicht erteilt wird, haben die Dateien
zu löschen und dies dem Auftraggeber zu bestätigen.
3.3.2 Farbe
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 AZ: 12-U3190-2018/24
Die Farbe der verwendeten Materialien muss bei den Musterjacken und Musterwesten nicht
erfüllt werden, die sonstigen zwingenden Anforderungen (siehe Nrn. 6.1.1 und 6.2.1 dieses
Dokuments), auch die Farbe der Veredelung, jedoch schon.
3.4 Ausführungsfristen
Die Ausführungsfristen sind in den Vertragsbedingungen, hier insbesondere unter  2 Abruf,
aufgeführt.
4. Bietereignung
Referenzprojekte
Der Auftragnehmer muss qualifizierte und von der Größenordnung vergleichbare Referenzen
über mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren (2015 bis 2018) vorweisen.
Die Projekte müssen zur Zufriedenheit des jeweiligen Kunden abgeschlossen worden sein.
Für die Benennung der Referenzprojekte ist die Anlage Referenzliste auszufüllen.
5. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
5.1 Wertung und Wertungskriterien
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Dieses wird anhand der Kriterien
Preis und Leistung ermittelt.
Die angebotenen Jacken und Westen werden einer Bewertung in einem Gremium und durch
Testpersonen unterzogen.
Die detaillierte Bewertung der Leistungskriterien geht aus den Anlagen Bewertungsbogen
Jacke sowie Bewertungsbogen Weste hervor.
Beim Preis dürfen Versand- und Lieferkosten nicht gesondert ausgewiesen werden, diese
sind im Preis für das jeweilige Produkt einzukalkulieren.
5.2 Ermittlung des Gesamtpreises
Der Gesamtpreis des Angebotes wird, wie folgt, ermittelt:
Preis der angebotenen Jacke (netto) X 900 + Preis der angebotenen Weste (netto) X 900 =
Gesamtpreis des Angebotes (netto).
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 AZ: 12-U3190-2018/24
5.3 Bewertungsmethode
Als Bewertungsmethode wird die erweiterte Richtwertmethode angewendet.
Schwankungsbereich: Der Schwankungsbereich beträgt 20%.
Entscheidungskriterium: Das Entscheidungskriterium ist die Leistungspunktzahl.
Leistungspunkte: Anhand der Bewertungsbögen, getrennt für Jacken und Westen (siehe
Anlagen Bewertungsbogen Jacke und Bewertungsbogen Weste), werden durch die Jury
die Leistungspunkte vergeben. Die maximal zu erreichende Punktzahl für die Jacken beträgt
210 Leistungspunkte, für die Westen 140 Leistungspunkte. Die erreichten Leistungspunkte
der jeweiligen Kategorien ergeben in der Summe die Gesamtpunktzahl der Leistungspunkte.
Mindestpunktzahl: Die Angebote müssen mindestens 150 von maximal 350 möglichen
Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 150 Punkten benotet werden, werden
zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Preisobergrenze: Es wird eine Preisobergrenze von 200.000 Euro netto festgesetzt (900
Jacken plus 900 Westen). Angebote, deren Angebotspreis über der Preisgrenze liegen, werden
zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Kennzahl: Aus allen wertbaren Angeboten wird eine Kennzahl aus dem Quotienten von
Leistungspunkten und Angebotspreis gebildet.
Skalierung und Rundung: Die so gebildeten Kennzahlen werden mit dem Faktor 10.000
skaliert.
Führendes Angebot: Das Angebot mit der höchsten Kennzahl wird zum führenden Angebot.
Zuschlag: Den Zuschlag erhält das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs die
größte Leistungspunktzahl hat.
Gleichstand: Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis den
Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Das folgende Beispiel zeigt die Anwendung der erweiterten Richtwertmethode:
 Festgelegter Schwankungsbereich= 5%
 Entscheidungskriterium: Leistung
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 AZ: 12-U3190-2018/24
Angebot 1 Angebot 2 Angebot 3 Angebot 4 Angebot 5
Leistungspunkte (L) 9.500 9.200 8.900 8.500 7.400
Preis in  (P) 120.000 105.000 100.000 98.000 110.000
Nutzwert Z = L / P 0,079 0,088 0,089 0,086 0,067
Skalierung Multiplikation des Nutzwertes mit 1000
skalierter Nutzwert 79 88 89 86 67
=> Angebot 3 ist das führende Angebot, das nach der einfachen
Richtwertmethode den Zuschlag erhalten würde
Schwankungsbereich 5% vom führenden Angebot (hier: Angebot 3)
ergibt einen (gerundeten) Schwankungsbereich 89 bis 85
berücksichtigte Angebote --- X X X ---
Entscheidungskriterium
Leistung
wirtschaftlichstes (hier
bestes) Angebot (dieses
Angebot erhält den Zuschlag)
X
=> Angebot 2 hat die meisten Leistungspunkte innerhalb der
berücksichtigten Angebote und erhält den Zuschlag
6. Kriterien für die Gestaltung der Jacken und Westen
6.1 Outdoorjacken
Die angebotenen Outdoorjacken müssen die zwingenden Anforderungen erfüllen. Wird mindestens
ein Kriterium (Ausschluss-Kriterium) nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
6.1.1 Zwingende Anforderungen an Outdoorjacken (Ausschluss-Kriterien)
- Damen- und Herrenjacke getrennt nach Damen- und Herrenpassform
- Damenjacke mit Damenpassform
Größenspektrum: Damengrößen 32  54 (Doppelgrößen 32/34  52/54 möglich) oder
International XS  2XL (jedoch mit zusätzlicher Damenkennzeichnung)
- Herrenjacke mit Herrenpassform
Größenspektrum: Herrengrößen 42  60 (Doppelgrößen 42/44  58/60 möglich) oder
International S  2XL (jedoch mit zusätzlicher Herrenkennzeichnung)
- Fertigmaßtabelle für Damenjacke (für jede Größe)
- Fertigmaßtabelle für Herrenjacke (für jede Größe)
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 AZ: 12-U3190-2018/24
- Sportlicher, moderner Schnitt, körpernahe Passform für Damen- und Herrenjacke
- Damen - und Herrenjacke müssen jeweils über der Damen- bzw. Herrenweste getragen
werden können
- Damen -und Herrenjacke mit angeschnittener Kapuze (nicht abnehmbar)
- Kapuze mit verstärktem Schild, nicht abnehmbar, soll nicht in den Kragen eingerollt werden
können. Innenliegende Gummikordel mit Stopper zum Verstellen.
- Kragen hochverschließbar mit Reißverschlusskinnschutz
- Front: Teilbarer sichtbarer Reißverschluss, Kunststoff, nicht verdeckt, mit Untertritt, Zipper-
Anhänger
- Eine senkrecht eingesetzte Brusttasche außen auf der linken Seite, mit sichtbarem Reißverschluss
verschließbar und Zipper-Anhänger
- Zwei schräg eingesetzte Seitentaschen außen mit sichtbarem Reißverschluss verschließbar
und Zipper-Anhänger, Taschengröße für Smartphones geeignet
- Langer Ärmel, weitenverstellbare Ärmelbündchen durch Klettverschluss außen (sportliche
Optik)
- Rückenlänge hüftlang, jedoch länger als jeweilige Weste für Damen oder Herren
- Farbe: Oberstoff PANTONE 307C, Spektrum für Textil: zwischen 17-4432 TPX Vivid
Blue und 18-4537 TPX Methyl Blue
Reißverschlüsse PANTONE 375C oder ähnlich
Nähte Ton in Ton mit Oberstoff
- Material: wasserabweisend, windabweisend, atmungsaktiv
Softshell elastisch:
Außenseite: 100% Polyester
Membran: Polyester-Membran
Innenseite: 100% Polyester
Flächengewicht Gesamtverbund: ca. 260 g/qm +/- 10%
alternativ
Außenseite: Mischung Polyester bzw. Polyamid mit Elastan,
Membran: Polyurethan-Membran
Innenseite: 100% Polyester
Flächengewicht Gesamtverbund: ca. 220 g/qm +/- 10%
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 AZ: 12-U3190-2018/24
- Es ist ein technisches Datenblatt für das Softshell-Material vorzulegen, in dem mindestens
die folgenden Eigenschaften ausgewiesen sind:
scheuerbeständig, waschbeständig in der Haushaltswäsche, lichtecht, farbecht
- Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und
fachmännisch aus;
- Verfügbarkeit: drei Jahre, mit Option auf drei Jahre Verlängerung
- Bestellung, Logistik:
o Bestellung durch die Dienststellen, Lieferung an die Dienststellen, Lagerhaltung
durch den Auftragnehmer
o Erstausstattung Lieferzeit: drei Monate ab Auftragserteilung
o Nachbestellungen Lieferzeit während der Laufzeit des Vertrags: ab Bestelltermin
sechs Wochen
- Veredelung:
o Auf der linken Brustseite:
großes bayerisches Staatswappen für folgende bestellende Behörden:
das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, das bayerische
Landesamt für Umwelt, die bayerische Akademie für Naturschutz und
Landschaftspflege, die Regierungen, die Biosphärenregionen
kleines bayerisches Staatswappen für folgende bestellende Behörden:
die Nationalparkverwaltungen Bayerischer Wald und Berchtesgaden, die Landratsämter
und die kreisfreien Städte
darunter Schriftzug BAYERISCHE NATURSCHUTZ VERWALTUNG (Schriftart
Univers, Schriftfarbe weiß; die Größe wird nach der Bemusterung vor der Zuschlagserteilung
festgelegt)
o Auf der rechten Brustseite:
Platz ist auf der rechten Brustseite freizuhalten (für die Anbringung von individuellem
Logo durch die Dienststelle bei Bedarf)
- Nachhaltigkeit:
nicht gesundheitsschädlich, Ökotex Standard 100, ILO-Arbeitsbedingungen, CSR-Codex
(Nachhaltigkeit in den Unternehmenszielen verankert).
6.1.2 Optionale Ausstattung
Eine optionale Ausstattung kann neben weiteren, hier nicht erwähnten Elementen, in der
Jacke verarbeitet sein. Das Vorhandensein von optionaler Ausstattung wird nicht in der Ge-
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 AZ: 12-U3190-2018/24
samtbeurteilung berücksichtigt. Ist keine optionale Ausstattung vorhanden, führt dies nicht
zum Ausschluss.
6.2 Outdoorwesten
Die angebotenen Outdoorwesten müssen die zwingenden Anforderungen erfüllen. Wird mindestens
ein Kriterium (Ausschluss-Kriterium) nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
6.2.1 Zwingende Anforderungen an Outdoorwesten (Ausschluss-Kriterien)
- Damen- und Herrenweste getrennt nach Damen- und Herrenpassform
- Damenweste mit Damenpassform
Größenspektrum: Damengrößen 32  54 (Doppelgrößen 32/34  52/54 möglich) oder
International XS  2XL (jedoch mit zusätzlicher Damenkennzeichnung)
- Herrenweste mit Herrenpassform
Größenspektrum: Herrengrößen 42  60 (Doppelgrößen 42/44  58/60 möglich) oder
International S  2XL (jedoch mit zusätzlicher Herrenkennzeichnung)
- Fertigmaßtabelle für Damenweste (für jede Größe)
- Fertigmaßtabelle für Herrenweste (für jede Größe)
- Sportlicher, moderner Schnitt, körpernahe Passform für Damen- und Herrenweste
- Damen  und Herrenweste müssen jeweils unter der Damen- bzw. Herrenjacke getragen
werden können
- Damen -und Herrenweste ohne Kapuze
- Kragen hochverschließbar mit Reißverschlusskinnschutz
- Front: Teilbarer sichtbarer Reißverschluss, Kunststoff, nicht verdeckt, mit Untertritt, Zipper-
Anhänger
- Eine senkrecht eingesetzte Brusttasche außen auf der linken Seite, mit sichtbarem Reißverschluss
verschließbar und Zipper-Anhänger
- Zwei schräg eingesetzte Seitentaschen außen mit sichtbarem Reißverschluss verschließbar,
Taschengröße für Smartphones geeignet, Zipper-Anhänger
- Rückenwestenlänge Mitte Hüfte, jedoch kürzer als Jacke
- Farbe: Oberstoff PANTONE 307C, Spektrum für Textil: zwischen 17-4432 TPX Vivid
Blue und 18-4537 TPX Methyl Blue
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 AZ: 12-U3190-2018/24
Reißverschlüsse PANTONE 375C oder ähnlich
Nähte Ton in Ton mit Oberstoff
- Material: wasserabweisend, windabweisend, atmungsaktiv
Softshell elastisch:
Außenseite: 100% Polyester
Membran: Polyester-Membran
Innenseite: 100% Polyester
Flächengewicht Gesamtverbund: ca. 260 g/qm +/- 10%
alternativ:
Außenseite: Mischung Polyester bzw. Polyamid mit Elastan,
Membran: Polyurethan-Membran
Innenseite: 100% Polyester
Flächengewicht Gesamtverbund: ca. 220 g/qm +/- 10%
Es ist ein technisches Datenblatt für das Softshell-Material vorzulegen, in dem mindestens
die folgenden Eigenschaften ausgewiesen sind:
scheuerbeständig, waschbeständig in der Haushaltswäsche, lichtecht, farbecht
- Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und
fachmännisch aus;
- Verfügbarkeit: drei Jahre, mit Option auf drei Jahre Verlängerung
- Bestellung, Logistik:
o Bestellung durch die Dienststellen, Lieferung an die Dienststellen, Lagerhaltung
durch den Auftragnehmer
o Erstausstattung Lieferzeit: drei Monate ab Auftragserteilung
o Nachbestellungen Lieferzeit während der Laufzeit des Vertrags: ab Bestelltermin
sechs Wochen
- Veredelung:
o Auf der linken Brustseite:
großes bayerisches Staatswappen für folgende bestellende Behörden:
das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, das bayerische
Landesamt für Umwelt, die bayerische Akademie für Naturschutz und
Landschaftspflege, die Regierungen, die Biosphärenregionen
kleines bayerisches Staatswappen für folgende bestellende Behörden:
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 AZ: 12-U3190-2018/24
die Nationalparkverwaltungen Bayerischer Wald und Berchtesgaden, die Landratsämter
und die kreisfreien Städte
darunter Schriftzug BAYERISCHE NATURSCHUTZ VERWALTUNG (Schriftart
Univers, Schriftfarbe weiß; die Größe wird nach der Bemusterung vor der Zuschlagserteilung
festgelegt)
o Platz ist auf der rechten Brustseite freizuhalten (für die Anbringung von individuellem
Logo durch die Dienststelle bei Bedarf)
- Nachhaltigkeit:
nicht gesundheitsschädlich, Ökotex Standard 100, ILO-Arbeitsbedingungen, CSR-Codex
(Nachhaltigkeit in den Unternehmenszielen verankert).
6.2.2 Optionale Ausstattung
Eine optionale Ausstattung kann neben weiteren, hier nicht erwähnten Elementen, in der
Weste verarbeitet sein. Das Vorhandensein von optionaler Ausstattung wird nicht in der Gesamtbeurteilung
berücksichtigt. Ist keine optionale Ausstattung vorhanden, führt dies nicht
zum Ausschluss.
6.3 Veredelung
6.3.1 Beschaffenheit
Die Veredelung erfolgt im Transferverfahren. Der Transferdruck (großes bzw. kleines bayerisches
Staatswappen und Schriftzug BAYERISCHE NATURSCHUTZ VERWALTUNG)
müssen so angebracht werden, dass diese dauerhaft beständig gegen Abrieb / Scheuern
und / oder Beschädigung geschützt sind. Sie sollen strapazierfähig, waschbeständig und für
dehnbare Gewebe, wie Freizeit- und Berufskleidung geeignet sein.
6.3.2 Druckdateien
Dateien für
- großes bzw. kleines bayerisches Staatswappen mit Schriftzug BAYERISCHE NATURSCHUTZ
VERWALTUNG (für linke Brustseite bei Jacke und Weste)
kommen vom Auftraggeber als PDF- Datei. Die Datei kann bei Bedarf als .eps-Datei bei der
Vergabestelle angefordert werden. Die Größe wird nach der Bemusterung vor der Zuschlagserteilung
festgelegt.
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 AZ: 12-U3190-2018/24
Die Dateien für das große und kleine Staatswappen dürfen nur für die Erfüllung des Vertragszwecks
verwendet werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind nach
Ablauf der Vertragslaufzeit unverzüglich zu vernichten.
Eine Änderung der Farbwerte (Anlage.), Änderung der Anordnung und Größe sowie sonstige
Umgestaltung der vorgegebenen Dateien durch den AN ist nicht zulässig.
6.3.3 Position von Veredelung und Firmenlogo des Auftragnehmers
Die Position und Anordnung der Veredelung ist wie oben angegeben umzusetzen.
Das eigene Firmenlogo des Auftragnehmers darf außen auf der Jacke bzw. Weste an unauffälliger
Stelle angebracht werden, jedoch nicht im Brustbereich und am Ärmel, und nur Ton in
Ton mit dem Oberstoff. Alternativ darf das eigene Firmenlogo auf der Innenseite angebracht
werden.
29
Öffentliche Ausschreibung
Rahmenvertrag Berufskleidung Naturschutzverwaltung
Anlage:Liste der bestellenden Behörden
Seite 1 von 4
Name der Behörde Straße, Hausnr. Postleitzahl Ort
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2 81925 München
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) Bürgermeister-Ulrich-Str. 160 86179 Augsburg
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald (NPV BW) Freyunger Str. 2 94481 Grafenau
Nationalparkverwaltung Berchtesgaden (NPV Bgd) Doktorberg 6 83471 Berchtesgaden
Bayerische Akademie für Naturschutz und
Landschaftspflege (ANL)
Seethalerstraße 6 83410 Laufen
Regierung der Oberpfalz Emmeramsplatz 8 93047 Regensburg
Regierung von Mittelfranken Promenade 27 91522 Ansbach
Regierung von Niederbayern Regierungsplatz 540 84028 Landshut
Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 80538 München
Regierung von Oberfranken Ludwigstraße 20 95444 Bayreuth
Regierung von Schwaben Fronhof 10 86152 Augsburg
Regierung von Unterfranken Peterplatz 9 97070 Würzburg
UNESCO-Biosphärenreservat Rhön
Bayerische Verwaltungsstelle
Oberwaldbehrunger Str. 4 97656 Oberelsbach
Biosphärenregion Berchtesgadener Land
Verwaltungsstelle an der Regierung Oberbayern
Sägewerkstraße 3 83395 Freilassing
Landratsamt Aichach-Friedberg Münchener Straße 9 86551 Aichach
Landratsamt Altötting Bahnhofstraße 38 84503 Altötting
Landratsamt Amberg-Sulzbach Schloßgraben 3 92224 Amberg
Landratsamt Ansbach Crailsheimstraße 1 91522 Ansbach
Landratsamt Aschaffenburg Bayernstraße 18 63739 Aschaffenburg
Landratsamt Augsburg Prinzregentenplatz 4 86150 Augsburg
Landratsamt Bad Kissingen Obere Marktstraße 6 97688 Bad Kissingen
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Prof.-Max-Lange-Platz 1 83646 Bad Tölz
Landratsamt Bamberg Ludwigstraße 23 96052 Bamberg
Landratsamt Bayreuth Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth
Landratsamt Berchtesgadener Land Salzburger Straße 64 83435 Bad Reichenhall
Landratsamt Cham Rachelstraße 6 93413 Cham
Landratsamt Coburg Lauterer Straße 60 96450 Coburg
30
Öffentliche Ausschreibung
Rahmenvertrag Berufskleidung Naturschutzverwaltung
Anlage:Liste der bestellenden Behörden
Seite 2 von 4
Name der Behörde Straße, Hausnr. Postleitzahl Ort
Landratsamt Dachau Weiherweg 16 85221 Dachau
Landratsamt Deggendorf Herrenstraße 18 94469 Deggendorf
Landratsamt Dillingen a.d.Donau Große Allee 24 89407 Dillingen a.d.Donau
Landratsamt Dingolfing-Landau Obere Stadt 1 84130 Dingolfing
Landratsamt Donau-Ries Pflegstraße 2 86609 Donauwörth
Landratsamt Ebersberg Eichthalstraße 5 85560 Ebersberg
Landratsamt Eichstätt Residenzplatz 1 85072 Eichstätt
Landratsamt Erding Alois-Schießl-Platz 2 85435 Erding
Landratsamt Erlangen-Höchstadt Marktplatz 6 91054 Erlangen
Landratsamt Forchheim Am Streckerplatz 3 91301 Forchheim
Landratsamt Freising Landshuter Straße 31 85356 Freising
Landratsamt Freyung-Grafenau Grafenauer Str. 44 94078 Freyung
Landratsamt Fürstenfeldbruck Münchner Str. 32 82256 Fürstenfeldbruck
Landratsamt Fürth Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Olympiastraße 10 82467 Garmisch-Partenkirchen
Landratsamt Günzburg An der Kapuzinermauer 1 89312 Günzburg
Landratsamt Haßberge Am Herrenhof 1 97437 Haßfurt
Landratsamt Hof Schaumbergstraße 14 95032 Hof
Landratsamt Kelheim Donaupark 12 93309 Kelheim
Landratsamt Kitzingen Kaiserstraße 4 97318 Kitzingen
Landratsamt Kronach Güterstraße 18 96317 Kronach
Landratsamt Kulmbach Konrad-Adenauer-Straße 5 95326 Kulmbach
Landratsamt Landsberg a. Lech Von-Kühlmann-Straße 15 86899 Landsberg a.Lech
Landratsamt Landshut Veldener Straße 15 84036 Landshut
Landratsamt Lichtenfels Kronacher Straße 28 - 30 96215 Lichtenfels
Landratsamt Lindau (Bodensee) Stiftsplatz 4 88131 Lindau (Bodensee)
Landratsamt Main-Spessart Marktplatz 8 97753 Karlstadt
Landratsamt Miesbach Rosenheimer Straße 1-3 83714 Miesbach
Landratsamt Miltenberg Brückenstr. 2 63897 Miltenberg
Landratsamt Mühldorf a. Inn Töginger Straße 18 84453 Mühldorf a.Inn
Landratsamt München Mariahilfplatz 17 81541 München
31
Öffentliche Ausschreibung
Rahmenvertrag Berufskleidung Naturschutzverwaltung
Anlage:Liste der bestellenden Behörden
Seite 3 von 4
Name der Behörde Straße, Hausnr. Postleitzahl Ort
Landratsamt Neu-Ulm Kantstraße 8 89231 Neu-Ulm
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Platz der Deutschen Einheit 1 86633 Neuburg a.d.Donau
Landratsamt Neumarkt i.d. Opf. Nürnberger Straße 1 92318 Neumarkt i.d.Opf.
Landratsamt Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim Konrad-Adenauer-Straße 1 91413 Neustadt a.d. Aisch
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab Stadtplatz 38 92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Landratsamt Nürnberger Land Waldluststraße 1 91207 Lauf a.d.Pegnitz
Landratsamt Oberallgäu Oberallgäuer Platz 2 87527 Sonthofen
Landratsamt Ostallgäu Schwabenstraße 11 87616 Marktoberdorf
Landratsamt Passau Domplatz 11 94032 Passau
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Hauptplatz 22 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Landratsamt Regen Poschetsrieder Straße 16 94209 Regen
Landratsamt Regensburg Altmühlstraße 3 93059 Regensburg
Landratsamt Rhön-Grabfeld Spörleinstraße 11 97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Landratsamt Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
Landratsamt Roth Weinbergweg 1 91154 Roth
Landratsamt Rottal-Inn Ringstraße 4 84347 Pfarrkirchen
Landratsamt Schwandorf Wackersdorfer Straße 80 92421 Schwandorf
Landratsamt Schweinfurt Schrammstraße 1 97421 Schweinfurt
Landratsamt Starnberg Strandbadstraße 2 82319 Starnberg
Landratsamt Straubing-Bogen Leutnerstraße 15 94315 Straubing
Landratsamt Tirschenreuth Mähringer Straße 7 95643 Tirschenreuth
Landratsamt Traunstein Papst-Benedikt-XVI.-Platz 83278 Traunstein
Landratsamt Unterallgäu Bad Wörishofer Straße 33 87719 Mindelheim
Landratsamt Weilheim-Schongau Pütrichstraße 8 82362 Weilheim i.OB
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen Bahnhofstraße 2 91781 Weißenburg i.Bay.
Landratsamt Würzburg Zeppelinstraße 15 97074 Würzburg
Landratsamt Wunsiedel i.Fichtelgebirge Jean-Paul-Straße 9 95632 Wunsiedel
Stadt Hof Klosterstr. 1-3 95028 Hof
Stadt Kaufbeuren Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen
Stadt Regensburg D.-Martin-Luther-Str. 1 93047 Regensburg
32
Öffentliche Ausschreibung
Rahmenvertrag Berufskleidung Naturschutzverwaltung
Anlage:Liste der bestellenden Behörden
Seite 4 von 4
Name der Behörde Straße, Hausnr. Postleitzahl Ort
Stadt Rosenheim Königstr. 24 83022 Rosenheim
Stadt Augsburg Rathausplatz 1 86150 Augsburg
Stadt Bamberg Maximiliansplatz 3 96047 Bamberg
Stadt Bayreuth Luitpoldplatz 13 95444 Bayreuth
Stadt Schwabach Ludwigstraße 16 91126 Schwabach
Stadt Amberg Marktplatz 11 92224 Amberg
Stadt Coburg Markt 1-2 96450 Coburg
Stadt Erlangen Rathausplatz 1 91052 Erlangen
Stadt Passau Rathausplatz 2 u. 3 94032 Passau
Stadt Straubing Theresienplatz 2 94315 Straubing
Stadt Ansbach Johann-Sebastian-Bach-Platz 1 91522 Ansbach
Stadt Ingolstadt Rathausplatz 4 85049 Ingolstadt
Stadt Fürth Königstr. 88 90762 Fürth
Stadt Schweinfurt Markt 1 97421 Schweinfurt
Stadt Weiden i.d.Opf. Dr.-Pfleger-Straße 15 92637 Weiden i.d.OPf.
Stadt Würzburg Rückermainstraße 2 97070 Würzburg
Stadt Landshut Altstadt 315 84028 Landshut
Stadt Kempten Rathausplatz 22 87435 Kempten (Allgäu)
Landeshauptstadt München Marienplatz 8 80331 München
Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Stadt Aschaffenburg Dalbergstraße 15 63739 Aschaffenburg
33
1
Vertragsbedingungen
für
einen Rahmenvertrag zur
Ausstattung der Naturschutzverwaltung mit Berufsbekleidung
Auftraggeber: Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,
Rosenkavalierplatz 2, 81925 München
im Folgenden AG genannt
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- 2 -
 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Ausstattung der Naturschutzverwaltung mit ausgewählter
Berufsbekleidung in einheitlichem Corporate Design durch den Auftragnehmer (im Folgenden
AN genannt). Der AN stellt zu diesem Zweck die in der Leistungsbeschreibung definierten
Artikel her und liefert diese auf Abruf.
(2) Der AN hat die Leistungen dabei gemäß der beigefügten Leistungsbeschreibung zu erbringen,
soweit nachfolgend nicht anderes vereinbart ist. Die Anlage ist Bestandteil dieser Vertragsbedingungen.
(3) Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Abnahmemengen entsprechen einer
sachgerechten Schätzung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Eine Abnahmegarantie
wird über die garantierte Mindestmenge, von jeweils 500 Stück Outdoorjacken und Outdoorwesten,
hinaus nicht gewährt.
 2 Abruf
(1) Die Abrufe erfolgen ausschließlich durch die in der Anlage Liste der bestellenden Behörden
genannten Behörden über die jeweils benötigte Menge getrennt nach Positionen per
E-Mail mittels eines vom AN bereitgestellten Bestellformulars. Dieses ist vorab mit dem AG
abzustimmen.
(2) Die Bestellungen gehen direkt beim AN ein.
(3) Die Lieferung erfolgt direkt an die abrufende Behörde. Mit der Übergabe geht die Gefahr
auf den Auftraggeber über.
(4) Nach Abwicklung der Erstbestellung haben die Behörden die Möglichkeit zu Nachbestellungen,
nach festgelegten Bestellterminen jeweils zum Ende eines jeden Quartals.
(5) Der AN hat die Bestellmengen der Behörden, sowie seine Produktions- und Lagermengen
bis spätestens 5 Werktage nach jedem Bestelltermin kumuliert an den AG zu melden.
(6) Das Angebot und die Leistungsbeschreibung in der Anlage werden Vertragsbestandteil des
Einzelauftrags. Ergänzungen erfolgen ggf. in den Einzelaufträgen.
 3 Gewährleistungsrecht
(1) Die Rechte des AG richten sich nach  437, 650 BGB.
(2) Die Ausübung bzw. Geltendmachung von Gewährleistungsrechten erfolgt durch die bestellende
Behörde.
 4 Vergütung
(1) Der AN erhält für die Erbringung der unter  1 genannten Leitungen die Vergütung gemäß
Angebot zzgl. der USt.
(2) Mit der Vergütung sind alle nach der Durchführung des Vertrags anfallenden Kosten, inklusive
aller Nebenkosten wie Fracht- und Verpackungskosten, Versicherungskosten, alle
Steuern und Abgaben, Risiko, Gewinn abgegolten.
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- 3 -
(3) Die Preise bleiben zwei Jahre ab Zuschlag konstant. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt,
die Preise unter Angabe von Grunden (z.B. erhohte Lohn- oder Materialkosten), zu erhohen,
jedoch maximal entsprechend der Erhohung des Index der Erzeugerpreise fur gewerbliche
Produkte. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber Nachweise fur die Kostensteigerungen
vorzulegen. Die Preiserhohung muss durch den Auftragnehmer rechtzeitig,
spatestens vier Monate vor dem geplanten Wirksamwerden der Erhohung, angezeigt werden
und bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
(4) Wird die Zustimmung nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten erteilt, so hat der Auftragnehmer
das Recht, die Kundigung des Rahmenvertrages zum Termin des geplanten
Wirksamwerdens der Preiserhohung zu erklaren. Die Kundigung ist spatestens einen Monat
vor dem geplanten Wirksamwerden der Preiserhohung auszusprechen.
 5 Abrechnung, Fälligkeit
(1) Für die auftragsgemäß erbrachten Leistungen ist die Endabrechnung für die jeweiligen Einzelaufträge
binnen eines Monats nach Erbringung der Leistung vorzulegen. Mehrere Einzelaufträge
können zu einer Gesamtabrechnung zusammengefasst werden. Dabei ist darauf
zu achten, dass der einzelne Kaufpreis dem jeweiligen Einzelauftrag einer bestellenden
Behörde zugeordnet ist.
(2) Alle Rechnungen sind beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,
Referat 61, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München einzureichen.
(3) Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen;
der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen,
der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer gilt.
(4) Der Kaufpreis ist nach Lieferung des jeweiligen Einzelauftrags und jeweils 30 Tage nach
Zugang der Rechnung beim AG fällig, soweit die gelieferten Gegenstände abgenommen
wurden.
Abnahme im Sinne dieser Vertragsbedingungen ist die Feststellung der einwandfreien
Funktion der gelieferten Gegenstände.
Die Abnahme hat innerhalb von 15 Tagen zu erfolgen.
Die Abnahme wird durch die bestellende Behörde erklärt.
Erfolgt keine ausdrückliche Erklärung der Abnahme, so gilt diese nach Ablauf von 15 Tagen
als erteilt.
(5) Wird die Abnahme ganz oder teilweise verweigert, so ist dem AN eine angemessene Frist
zur Beseitigung der Mängel einzuräumen.
(6) Alle Zahlungen werden vom AG auf ein Konto des AN überwiesen.
 6 Überzahlungen
(1) Bei Rückforderungen des AG aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der AN nicht
auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen.
(2) Im Falle der Überzahlung hat der AN den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb
von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er
sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz des  247 BGB zu zahlen.
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- 4 -
 7 Termine und Fristen
(1) Die Lieferzeit für die Erstausstattung beträgt max. drei Monate ab Erteilung des Zuschlags.
Die Lieferzeit fur die Nachbestellung betragt max. sechs Wochen ab Zugang der Bestellung
durch die bestellende Behörde. Abweichend hiervon gilt die von dem AN in seinem Angebot
benannte Lieferzeit, sofern diese kürzer ist.
(2) Erkennt der AN, dass Termine und Fristen nicht eingehalten werden können, hat er die bestellende
Behörde unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und einen Ausweichtermin zu
vereinbaren.
 8 Nebenpflichten
(1) Der AN wird die Herstellung der zu liefernden Gegenstände in ständigem Kontakt mit dem
AG durchführen und ihn laufend unterrichten.
(2) Der AG benennt als ständige Ansprechpartner Frau Sabine Theiner (Tel. 089/9214-2377).
Der AG hat das Recht, jederzeit einen anderen Ansprechpartner zu benennen.
(3) Bedienungs-, Pflegeanleitungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung
der zu erbringenden Leistung beizufügen.
(4) Sollte sich im Verlauf der Arbeiten herausstellen, dass der Auftrag in der vereinbarten Form
undurchführbar ist, das angestrebte Ergebnis überhaupt nicht oder nur teilweise oder nicht
auf dem vorgesehenen Weg zu erreichen ist so hat der AN dem AG unverzüglich schriftlich
und ausführlich zu berichten. In diesen Fällen stimmt der AN auf Verlangen des AG einer
Vertragsänderung zu, durch die eine vergleichbare Leistung ermöglicht werden soll. Äußert
der AG kein dahingehendes Verlangen kann der AG den Vertrag kündigen. In diesem Fall
erhält der AN für die bis zu diesem Zeitpunkt erarbeiteten vertragsgemäßen Ergebnisse
den darauf entfallenden Teil der Gesamtvergütung.
(5) Der AG hat die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
(6) Die Dateien für das große und kleine Staatswappen dürfen nur für die Erfüllung des Vertragszwecks
verwendet werden, dürfen nicht an Dritte, mit Ausnahme benannter Unterauftragsnehmer,
weitergegeben werden und sind nach Ablauf der Vertragslaufzeit unverzüglich
zu vernichten.
 9 Anregungen und Änderungswünsche
(1) Der AG kann sich jederzeit mit Anregungen und Änderungswünschen bezüglich der vertraglichen
Leistung an den AN wenden. Dieser hat Anregungen und Änderungswünsche
zeitnah zu berücksichtigen.
(2) Die Änderungswünsche sind schriftlich anzuzeigen.
 10 Beteiligung von Unterauftragnehmern an den Einzelaufträgen
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(1) Der AN hat vorher die schriftliche Zustimmung des AG einzuholen, wenn er Unterauftragnehmer
an der Erbringung der Leistung beteiligen will. Die Zustimmung für im Angebot benannte
Unterauftragnehmer gilt als erteilt.
(2) Eine Beauftragung i.S.d. Abs.1 erfolgt im Namen und auf Rechnung des AN. Der AN steht
für die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Rahmenvertrag und dem Einzelauftrag
durch den Unterauftragnehmer ein, soweit dieser nicht auf schriftliche Weisung des AG
eingeschaltet wurde.
(3) Der AN hat weitere Unteraufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach
wettbewerblichen Gesichtspunkten zu vergeben.
(4) Bei einem Rücktritt durch den AG ist der AN verpflichtet, sich von Unteraufträgen so schnell
wie möglich zu lösen. Dem ist vom AN bei der Gestaltung der Verträge zur Beteiligung von
Unterauftragnehmern Rechnung zu tragen, insbesondere sind mit den Unterauftragnehmern
ggf. kürzest mögliche Kündigungsfristen zu vereinbaren.
 11 Haftung
Einen Anspruch auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens hat der AN,
gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des AG. Die
Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie die Haftung für die
Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten bleibt unberührt.
 12 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Erteilung des Zuschlags und endet mit Ablauf von drei
Jahren.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich abweichend von Abs. 1 dreimalig automatisch um ein
weiteres Jahr, wenn nicht AG oder AN mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(3) Zum Beendigungstermin erteilte, aber noch nicht beendete Einzelaufträge hat der AN noch
zu erfüllen.
 13 Verschwiegenheitsverpflichtung
(1) Der AN hat alle ihm bei der Durchführung des Rahmenvertrages und der Einzelaufträge
bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse Dritten gegenüber
geheim zu halten, soweit ihn der AG nicht in schriftlicher Form hiervon entbindet. Dies gilt
auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(2) Der AN ist verpflichtet, nur die für die Erfüllung des ihm erteilten Auftrages notwendigen
Personen und nur im erforderlichen Umfang über die bei der Durchführung des Auftrages
bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse zu unterrichten.
(3) Der AN hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des jeweiligen Auftrages befassten
Personen an die Einhaltung dieser Vorschrift gebunden sind. Für Verletzungen der
Vorschrift haftet der AN gegenüber dem AG.
(4) AG und AN sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen
Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbe-
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- 6 -
sondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.
Dies gilt auch für den Erfahrungsaustausch innerhalb der öffentlichen Hand.
 14 Datenschutz
Der AN gewährleistet bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener
Daten (Auftragsdatenverarbeitung) die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften.
 15 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
(1) Wenn der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 v.H. der Gesamtauftragssumme an
den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Rücktritt vom Vertrag erklärt wird oder bereits vollzogen ist, als
auch, wenn der Vertrag bereits erfüllt ist.
(2) Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen und -
Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindung sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder
mittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben
- sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach  2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen des AN selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
 16 Abtretung
(1) Forderungen des AN gegen den AG können ohne Zustimmung des AG nur abgetreten
werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten
Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt.
Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des AG gegen ihn wirksam.
Eine Abtretung wirkt gegenüber dem AG erst, wenn sie ihm vom alten Gläubiger (AN) und
vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags
schriftlich angezeigt worden ist.
(2) Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
(3)  354a HGB bleibt unberührt.
 17 Sonstige Vereinbarungen
(1) Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und die Beantragung eines Insolvenzverfahrens
bzw. die Ablehnung eines Antrags mangels Masse hat der AN dem AG unverzüglich
mitzuteilen.
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- 7 -
(2) Soweit die Voraussetzungen des  38 ZPO erfüllt sind, vereinbaren die Parteien als
Gerichtsstand München (Stadt).
(3) Der AG ist berechtigt, den Namen und die Anschrift des AN sowie die Bezeichnung des
Projekts in seinem Internetangebot zu veröffentlichen.
(4) Erfullungsort ist jeweils der Sitz der abrufenden Behorden.
 18 Schriftform
Änderungen, insbesondere Ergänzungen dieses Vertrages, sowie Abweichungen von dem
jeweiligen Lieferauftrag bedürfen der Schriftform. Dieses Erfordernis kann seinerseits nur
durch schriftliche Vereinbarung abbedungen werden.
 19 Ergänzende Bestimmungen, salvatorische Klausel
(1) Im Übrigen gelten für das Rechtsverhältnis zwischen AG und AN alle angebotsgegenständlichen
Regelungen und Anlagen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B) und die Vorschriften des BGB, insbesondere über den Kaufvertrag
( 433 ff) in der Reihenfolge ihrer Aufzählung und der bei Vertragsschluss geltenden Fassung
(2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages teilweise oder ganz unwirksam oder undurchführbar
sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen gilt das, was dem gewollten Zweck in gesetzlich zulässiger
Weise am nächsten kommt.
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Fragebogen Jacke (Leistungskriterien):
Angebot Nr.:
Leistungsmerkmale
Bewertung durch Gremium / Testpersonal
Gremium Bemerkungen Gremium Testpersonal Bemerkungen Testpersonal
max.
mögliche
Punktzahl
erreichtes
Ergebnis
1. Musterjacke, ohne Veredelung
1.1 Material (und somit Tragekomfort) Max. Punkte Max. Punkte Max. Punkte
- Griff (z.B. weich, nicht steif oder rauh) 7,5 -- -- 7,5
- Gewicht (leicht, nicht schwer) 7,5 -- -- 7,5
- Qualität der Zutaten: Reißverschlüsse, Gummikordel
mit Stopper, Klettverschlüsse, evtl. Knöpfe oder Drucker
7,5 7,5 15
- Material ist reißfest, elastisch, Zustand nach Tragetest.
-- -- 7,5 7,5
- Material ist ausreichend wind- und wasserabweisend -- -- 7,5 7,5
Punktzahl 1.1 Material 22,5 22,5 45
1.2 Verarbeitung
- Gesamtverarbeitung
o Symmetrie eingehalten (z.B. Taschen auf gleicher
Höhe, Reißverschlüsse / Klettverschlüsse symmetrisch)
o Maßtabelle eingehalten
15 -- -- 15
- Verarbeitung Nahte
o Richtige Stichwahl für Softshellmaterial
o Festigkeit der Nähte
o Gleichmäßige Stiche (ohne Fehlstiche)
o Richtige Fadenspannung eingehalten
o Elastische Nahtverarbeitung
o Nahtkanten innen versäubert
o keine losen Fadenenden innen und außen
15 -- -- 15
- Verarbeitung Reißverschlüsse, Klettverschlüsse 7,5 -- -- 7,5
Punktzahl 1.2 Verarbeitung 37,5 -- -- 37,5
Gesamt 1.1 + 1.2 60 22,5 82,5
41
- 2 -
Leistungsmerkmale
Bewertung durch Gremium / Testpersonal
Gremium Bemerkungen Gremium Testpersonal Bemerkungen Testpersonal
max.
mögliche
Punktzahl
erreichtes
Ergebnis
Übertrag: 1.1 + 1.2 60 22,5 82,5
1.3 Funktionalitat Max. Punkte Max. Punkte Max. Punkte
- Schnitt: körperbetont, funktional, bequem
15 7,5 22,5
- Passform: nicht zu lang, nicht zu kurz (Rumpf und Ärmel),
nicht zu eng, Passform Kapuze
7,5 15 22,5
Punktzahl 1.3 Funktionalität 22,5 22,5 45
1.4 Gesamteindruck
- Schnitt: modern, sportlich
30 -- -- 30
- Ist das Produkt ansprechend gestaltet? Handelt es
sich um ein (hoch)wertiges Produkt?
15 -- -- 15
- Bildhafte Darstellung der Jacke
7,5 -- -- 7,5
Punktzahl 1.4 Gesamteindruck 52,5 -- -- 52,5
Punktzahl 1. Jacke, ohne Veredelung 135 45 160
2. Veredelung
- Optik (sieht der Aufdruck hochwertig aus; ist er gerade
angebracht, nicht schief?)
15 -- -- 15
- Rubbeltest (scheuerbeständig, reißfest?)
-- -- 15 15
Punktzahl 2. Veredelung 15 15 30
Punktzahl gesamt 1. + 2. 150 60 210
Punktebewertung: Die angegebene Punktzahl stellt jeweils die maximal zu erreichende Punktzahl dar. Der schlechteste zu
erreichende Punktwert ist 0.
42
Fragebogen Weste (Leistungskriterien):
Angebot Nr.:
Leistungsmerkmale
Bewertung durch Gremium / Testpersonal
Gremium Bemerkungen Gremium Testpersonal Bemerkungen Testpersonal
max.
mögliche
Punktzahl
erreichtes
Ergebnis
1. Musterweste, ohne Veredelung
1.1 Material (und somit Tragekomfort) Max. Punkte Max. Punkte Max. Punkte
- Griff (z.B. weich, nicht steif oder rauh) 5 -- -- 5
- Gewicht (leicht, nicht schwer) 5 -- -- 5
- Qualität der Zutaten: Reißverschlüsse, evtl. Klettverschlüsse,
Knöpfe oder Drucker
5 5 10
- Material ist reißfest, elastisch, Zustand nach Tragetest.
-- -- 5 5
- Material ist ausreichend wind- und wasserabweisend -- -- 5 5
Punktzahl 1.1 Material 15 15 30
1.2 Verarbeitung
- Gesamtverarbeitung
o Symmetrie eingehalten (z.B. Taschen auf gleicher
Höhe, Reißverschlüsse / Klettverschlüsse symmetrisch)
o Maßtabelle eingehalten
10 -- -- 10
- Verarbeitung Nahte
o Richtige Stichwahl für Softshellmaterial
o Festigkeit der Nähte
o Gleichmäßige Stiche (ohne Fehlstiche)
o Richtige Fadenspannung eingehalten
o Elastische Nahtverarbeitung
o Nahtkanten innen versäubert
o keine losen Fadenenden innen und außen
10 -- -- 10
- Verarbeitung Reißverschlüsse, evtl. Klettverschlüsse 5 -- -- 5
Punktzahl 1.2 Verarbeitung 25 -- -- 25
Gesamt 1.1 + 1.2 40 15 55
43
- 2 -
Leistungsmerkmale
Bewertung durch Gremium / Testpersonal
Gremium Bemerkungen Gremium Testpersonal Bemerkungen Testpersonal
max.
mögliche
Punktzahl
erreichtes
Ergebnis
Übertrag: 1.1 + 1.2 40 15 55
1.3 Funktionalitat Max. Punkte Max Punkte Max. Punkte
- Schnitt: körperbetont, funktional, bequem
10 5 15
- Passform: nicht zu lang, nicht zu kurz (Rumpf), nicht
zu eng
5 10 15
Punktzahl 1.3 Funktionalität 15 15 30
1.4 Gesamteindruck
- Schnitt: modern, sportlich
20 -- -- 20
- Ist das Produkt ansprechend gestaltet? Handelt es
sich um ein (hoch)wertiges Produkt?
10 -- -- 10
- Bildhafte Darstellung der Weste
5 -- -- 5
Punktzahl 1.4 Gesamteindruck 35 -- -- 35
Punktzahl 1. Weste, ohne Veredelung 90 30 120
2. Veredelung
- Optik (sieht der Aufdruck hochwertig aus; ist er gerade
angebracht, nicht schief?)
10 -- -- 10
- Rubbeltest (scheuerbeständig, reißfest?)
-- -- 10 10
Punktzahl 2. Veredelung 10 10 20
Punktzahl gesamt 1. + 2. 100 40 140
Punktebewertung: Die angegebene Punktzahl stellt jeweils die maximal zu erreichende Punktzahl dar. Der schlechteste zu
erreichende Punktwert ist 0.
44
46
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
13.03.2019
Verfahren: 2019WLE000004  Berufsbekleidung fur die Naturschutzverwaltung
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
21 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Outdoorjacken gemäß Leistungsbeschreibung USt. [%]
19%
Menge
900,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
2 Outdoorwesten gemäß Leistungsbeschreibung
Artikelnummer: 2
USt. [%]
19%
Menge
900,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
____________________
Leistungsverzeichnis  1/3
47
Summe exkl. Nachlass
(netto)
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  2/3
48
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
13.03.2019
Verfahren: 2019WLE000004  Berufsbekleidung fur die Naturschutzverwaltung
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  3/3
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
13.03.2019
Verfahren: 2019WLE000004  Berufsbekleidung fur die Naturschutzverwaltung
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht zu
einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Referenzen
Gewichtung: 0,00%
3.1 Referenzprojekte [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Können Sie qualifizierte und von der Größenordnung vergleichbare Referenzen über mindestens 2 Referenzprojekte aus den
letzten 4
Jahren (2015 bis 2018) vorweisen?
Die Projekte müssen zur Zufriedenheit des jeweiligen Kunden abgeschlossen worden sein.
Für die Benennung der Referenzprojekte ist die Anlage Referenzliste auszufüllen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  1/3
50
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
13.03.2019
Verfahren: 2019WLE000004  Berufsbekleidung fur die Naturschutzverwaltung
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Angebot an Outdoorjacken und Outdoorwesten [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Können Sie beide Produkte anbieten (Outdoorjacken und Outdoorwesten)?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Darstellung der Jacke und Weste [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Haben Sie die bildhafte Darstellung der Jacke und Weste im pdf. oder jpeg.Format beigefügt?
Das Bild und/oder die Skizze darf nur das angebotene Produkt in der angebotenen Ausführung und Farbe darstellen.
Detaildarstellungen
einzelner Spezifikationen sind zulässig. Die Darstellungen sind eindeutig zu beschriften.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
3 Produktionsstandorte [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Haben Sie die Produktionsstandorte (Land, Ort, Moglichkeit der Besichtigung) genannt?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
4 Nachweise über Produkteigenschaften [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Haben Sie die Nachweise über Produkteigenschaften vorgelegt?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5 Nachweis der Einhaltung von Standards [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Haben Sie den Nachweis der Einhaltung folgender Standards vorgelegt: Ökotex Standard 100, ILOArbeitsbedingungen, CSRCodex
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
6 Musterjacken und Musterwesten [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Haben Sie pro Angebot zwei Jacken und zwei Westen innerhalb der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt?
Die Musterjacken sind auf dem Postweg an die Ausschreibungsstelle zu senden.
Outdoorjacken:
1 Stück Herrenjacke Größe L
1 Stück Damenjacke Größe M
Outdoorwesten:
1 Stück Herrenweste Größe L
1 Stück Damenweste Größe M
Die Einreichung der Musterjacken und westen ist Voraussetzung für ein vollständiges Angebot.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog  2/3
51
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  3/3
52
Name Dateiname Größe MIMEType
Referenzliste Referenzliste.pdf 121,75 KB application/pdf
53
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/03/4ea611ed-00f7-44e3-ad2b-cf2b559650c4.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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