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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Thaleischweiler-Fröschn
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Haustechnik
Planungsleistungen im Bauwesen
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Heizungsplanung
Dokument Nr...: 127135-2019 (ID: 2019031909430490055)
Veröffentlicht: 19.03.2019
*
  DE-Thaleischweiler-Fröschn: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2019/S 55/2019 127135
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben
   Hauptstr. 52
   Thaleischweiler-Fröschn
   66987
   Deutschland
   Telefon: +49 6334 / 441-205
   E-Mail: [1]thomas.schatton@vgtw.de
   Fax: +49 6334 / 44111-205
   NUTS-Code: DEB3K
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.vgtw.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E31242185
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E31242185
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau des
   Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben am
   Standort 66987 Thaleischweiler-Fröschen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben soll
   ein neues Verwaltungsgebäude am Standort Thaleischweiler-Fröschen
   geplant und gebaut werden. Nach einer Studie durch ein externes Büro
   ist ein Neubau zu den geschätzten Gesamtkosten von rd. 5,325 Mio. EUR
   brutto (ohne KG 600) gemäß einer Variantenuntersuchung am günstigsten
   versus einer Sanierung der bestehenden Verwaltungsgebäude an beiden
   Standorten in Thaleischweiler-Fröschen und in Wallhalben. Der
   Wirtschaftlichkeitsvergleich unterschiedlicher Planungsvarianten fiel
   zugunsten eines Neubaus (sog. Variante 7) aus und wurde von der
   Verbandsgemeinde zur weiteren Verfolgung entschieden. Gegenstand der
   Planungsaufgabe ist also der Neubau eines Verwaltungsgebäudes. Die
   Voruntersuchung, bestehend aus der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und
   insbesondere der Variante 7, ist unter dem unter Abschnitt I.1.3)
   angegebenen Link auffindbar.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000
   71315000
   71320000
   71321000
   71321200
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB3K
   Hauptort der Ausführung:
   66987 Thaleischweiler-Fröschen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber formuliert für die Umsetzung des Planungsauftrags
   Projektziele, die vom Auftragnehmer zu beachten sind. Die Zielsetzungen
   resultieren aus den Voruntersuchungen, zusammengefasst in der sog.
   Variante 7.
   Danach soll ein neues Verwaltungsgebäude am Standort
   Thaleischweiler-Fröschen geplant und gebaut werden, wobei die
   optimierte Gebäudeform und Geschosszahl Gegenstand des
   Planungsauftrages ist; die in Variante 7 abgebildete Gebäudeform
   eines Atriumbaus ist exemplarisch zu verstehen. Das Raumprogramm
   umfasst eine Nutzungsfläche von rd. 1 583 m^2 (ohne Garagenplätze) und
   besteht im Wesentlichen aus Büroräumen für 1 bis 2 Mitarbeiter, einem
   Sitzungssaal (rd. 250 m^2), 5 Besprechungszimmern, Technikräumen,
   Kleinarchiven und diversen Nebenräumen sowie Personalräumen. Ferner
   sollen im Untergeschoss, unter günstiger Ausnutzung der topografischen
   Geländeverhältnisse, möglichst 12 Kfz-Stellplätze (Garagenplätze)
   untergebracht werden.
   Projektziele: Als Energiestandard für die Investitions- wie auch für
   die Betriebskosten wird der aktuelle Stand der EnEV angesetzt. Durch
   konzeptionelle, bauliche und technische Maßnahmen soll nach der
   Realisierung ein möglichst geringer Primärenergiebedarf im Winter- wie
   im Sommerfall gewährleistet sein. Es soll ein optimiertes Verhältnis
   von Investitions- und späteren Nutzungskosten (Betriebs- und
   Instandhaltungskosten) durch bauliche und technische Maßnahmen
   angestrebt werden. Der Auftraggeber legt Wert auf ein ausgewogenes
   Gebäudekonzept, das Potenzial zur Einhaltung des sommerlichen
   Wärmeschutzes durch geeignete Fensterflächenanteile, Sonnenschutz,
   Orientierung und Speichermassen aufweist. Es soll ein Anteil
   erneuerbarer Energien für die Bedarfsdeckung berücksichtigt werden.
   Kostenrahmen: Der Auftraggeber legt Wert auf eine kompakte und
   wirtschaftliche Bauweise, die zur Einhaltung des Gesamtkostenrahmens in
   Höhe von rd. 5,325 Mio. EUR brutto (ohne KG 600) führt. Aufgrund der
   Voruntersuchungen entfällt davon auf die Bauwerkskosten (KG 300+400)
   der Anteil von rd. 3,928 Mio. EUR brutto, hiervon beträgt der Anteil
   für das Bauwerk-Technische Anlagen (KG 400) rd. 24 % also rd. 943 000
   EUR brutto.
   Terminrahmen: Nach Abbruch des kleineren Gebäudes zur Freimachung des
   Grundstücks kann die Errichtung und Inbetriebnahme des neuen
   Verwaltungsgebäudes erfolgen, danach ist der Abbruch des bestehenden
   Verwaltungsgebäudes vorgesehen. Anschließend kann der Parkplatz mit rd.
   28 Kfz-Stellplätzen eingebaut werden. Als zeitlichen Ablauf für Planung
   und Ausführung gibt der Auftraggeber vor, dass die Genehmigungsplanung
   (Abschluss LPH 4) bis zum 30.9.2019 vorliegen soll. Der Baubeginn
   (vorbehaltlich Baugenehmigung und förderrechtlicher Zusagen) ist
   spätestens bis Oktober 2020 vorgesehen, Bezugsfertigstellungstermin des
   Neubaus bis März 2022. Danach erfolgt der Abbruch des Bestandsbaus und
   Neubau der Parkplatzanlage, so dass die Fertigstellung der
   Gesamtmaßnahme bis spätestens Oktober 2022 erfolgt sein soll.
   Auftragsgegenstand: Der Auftraggeber beabsichtigt die folgenden
   Leistungen zu beauftragen: Grundleistungen (GL) Objektplanung Gebäude
   gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1, Leistungsphasen (LPH)
   1-9, sowie einzelne Besondere Leistungen (siehe unter II.2.5) jeweils
   zu den Anlagengruppen AG 1-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
   AG 2-Wärmeversorgungsanlagen,
   AG 3-Lufttechnische Anlagen,
   AG 4-Starkstromanlagen,
   AG 5-Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen,
   AG 8-Gebäudeautomation.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation (Details hierzu, siehe
   unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei
   Anlage zur EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 30
   Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise (Details hierzu, siehe
   unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei
   Anlage zur EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 20
   Qualitätskriterium - Name: Kosten- und Terminkontrolle (Details hierzu,
   siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei
   Anlage zur EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 30
   Kostenkriterium - Name: Honorarangebot gemäß HOAI (Details hierzu,
   siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei
   Anlage zur EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 20
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 40
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Im Falle einer Bauzeitenverlängerung
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die
   zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt
   III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt.
   Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung
   ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten
   Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber
   mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber
   mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der
   beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die
   gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die
   darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei.
   Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der
   Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält
   Rang 4.
   Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am
   Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3
   Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch
   Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der
   Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des
   Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl.
   § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und
   findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Projekt wird durch Landesmittel gefördert.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und
   Vollständigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag durch die Bewerber die
   folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
   1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des
   Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer
   Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder
   vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei
   Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften,
   Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht, z. B. in
   Form eines Auszuges aus dem Gesellerschaftervertrag;
   2) Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in
   einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der
   Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als
   bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der
   konkreten Person und deren Bürozugehörigkeit) für das Vergabeverfahren,
   den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die
   Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als
   Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft
   unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend;
   3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen
   Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73
   Abs. 3 VgV;
   4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe
   nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
   5) Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung
   Beratender Ingenieur oder Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach
   der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von
   Berufsqualifikationen. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes
   Mitglied genannt werden und die vorgenannten Teilnahmeanforderungen
   erfüllen;
   6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften,
   Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind
   gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu
   übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und
   deren Qualifikation gemäß Ziff. 5. nachweisen;
   7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische
   berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
   Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für
   den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die
   Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung
   bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die
   entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann
   beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens
   erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür
   geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine
   Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter
   den Ziff. 1. und unter den Ziff. 3. bis 6. geforderten Angaben und
   Nachweise vorzulegen;
   8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne
   Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 6. geforderten Angaben und
   Nachweise vorzulegen;
   9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8.
   bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden
   Unterlagen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht
   innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist
   vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56
   VgV;
   10) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache
   vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von
   Eigenerklärungen vorzulegen:
   1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Fachplanung
   Technische Ausrüstung bei Gebäuden aus den letzten 3 Jahren (2016, 2017
   und 2018).
   Es können maximal 7 Punkte (Wichtung 10 = max. 70 Punkte) erreicht
   werden. Punkteverteilung:
   Umsatz  300 000 EUR netto: 7 Punkte,
   Umsatz < 300 000 EUR netto: 5 Punkte,
   Umsatz < 200 000 EUR netto: 3 Punkte,
   Umsatz < 100 000 EUR netto: 1 Punkt.
   2) Hinweise:
   2.1) Bei der Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften gilt, dass für
   die Eignungsnachweise/-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben
   verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden
   die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert;
   2.2) Fehlen unter der Ziff. 1. Angaben bis zum Schlusstermin gemäß
   Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht
   möglich ist, werden diese fehlenden Angaben nicht nachgefordert. In dem
   Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben fehlen, führt dies
   jedoch nicht zum Ausschluss, sondern dazu, dass bei dem betroffenen
   Kriterium 0 Punkte vergeben werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Zahl der Ingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner,
   Mitarbeiter) im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung für Gebäude
   im Bewerberbüro tätig sind.
   Es können maximal 7 Punkte (Wichtung 10 = max. 70 Pkt.) erreicht
   werden. Namen und Qualifikationen der Führungskräfte sind anzugeben.
   Zum Nachweis der Angaben ist je Führungskraft ein Hochschulabschluss
   (Kopie) in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder vgl. vorzulegen
   oder der Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der
   Berufsbezeichnung (Beratender) Ingenieur, vgl. Abschnitt III.1.1)
   Ziff. 5. In die Bewertung fließen nur Personen ein, für die die
   geforderten Angaben und Nachweise vorliegen. Sofern die erforderlichen
   Nachweise + Angaben vorliegen, werden die folgenden Punkte erteilt:
    2 Ingenieure: 7 Pkt,
   1 Ingenieur: 3 Pkt.
   Bei für die Bewertung fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt. Die
   Angabe von max. 2 Führungskräften, die die Anforderungen erfüllen, ist
   zur Erreichung der max. Punktzahl ausreichend.
   2) Darstellung von 2 ausgewählten Referenzprojekten, deren
   Planungsanforderungen mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar
   sind und für die der Bewerber die Fachplanung (FP) Technische
   Ausrüstung für die Anlagengruppen (AG) 1-Abwasser-, Wasser-,
   Gasanlagen, AG 2-Wärmeversorgungsanlagen, AG 3-Lufttechnsiche Anlagen
   geleistet hat.
   3) Darstellung von 2 ausgewählten Referenzprojekten, deren
   Planungsanforderungen mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar
   sind und für die der Bewerber die FP Technische Ausrüstung für die AG
   4-Starkstromanlagen, AG 5-Fernmelde- und Informationstechnische
   Anlagen, AG 8-Gebäudeautomation geleistet hat.
   Zu Ziff. 2. und 3. gilt:
   Zur Sicherstellung der Aktualität werden nur Projekte gewertet, deren
   Leistungserbringung im Zeitraum ab 1.1.2010 liegt, die entweder
   abgeschlossen sind oder im Laufe des Jahres 2019 abgeschlossen werden
   (Datum der Inbetriebnahme). Für die 4 Referenzprojekte können insgesamt
   max. 560 Punkte erreicht werden, wobei je Referenzprojekt maximal 7
   Punkte (Wichtung 20 = 140 Pkt.) erreicht werden können.
   Es sind je Projekt die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
   Projektbezeichnung (Name, Art, Ort); Auftraggeber, Adresse,
   Ansprechpartner +Telefonnummer; Beginn (Datum) und Abschluss
   Leistungserbringung (Datum der Inbetriebnahme des Projektes); Erbrachte
   Leistungen nach LPH in Bezug zu § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1, FP
   Technische Ausrüstung + Angabe der bearbeiteten AGen;
   Bauwerkskosten-Technische Anlagen (KG 400) Euro brutto; Angaben zu
   Projektmerkmalen.
   Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten zu den Referenzprojekten
   sind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist je Referenzprojekt
   ein Projektdatenblatt beizufügen, s. u. Ziffer 4. Hinweise, hier Ziff.
   4.3.
   Die unter Ziff. 2 + 3. ausgewählten Projekte können identisch sein,
   wobei es sich insgesamt um min. 2 unterschiedliche Projekte handeln
   muss.
   Zur Bewertung der Vergleichbarkeit werden die folgenden Projektmerkmale
   herangezogen:
   a) Der Auftraggeber des Projekts ist ein öffentlicher Auftraggeber: 1,5
   Pkt;
   b) Der erbrachte Leistungsumfang umfasst die FP Technische Ausrüstung
   gemäß § 55 i. V. mit Anlage 15.1 für AG 1, 2 + 3 (zu Ziff. 2.) bzw. AG
   4, 5 + 8 (zu Ziff. 3.), hier jeweils die Grundleistungen der
   Leistungsphasen (LPH) 2, 3, 5, 7, 8: 1,5 Pkt;
   c) Bauwerkskosten-Technische Anlagen (KG 400) betragen min, 500 000 EUR
   brutto: 1 Pkt;
   d) Es handelt sich um den Neubau eines Verwaltungsgebäudes: 1 Pkt;
   e) In das Gebäude wurden Kfz-Stellplätze integriert: 1 Pkt;
   f) Es wurde die Besondere Leistung Detaillierte
   Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage erbracht: 0,5 Pkt;
   g) Es wurde die Besondere Leistung Erarbeiten der Wartungsplanung und
   organisation erbracht: 0,5 Pkt.
   Die Projektmerkmale werden jeweils einzeln bewertet. Die einzeln
   erzielten Punkte werden addiert. Für nicht zutreffende Projektmerkmale
   werden 0 Pkt. erteilt.
   Weitere Hinweise zur Bewertung s. u. Link in Abschnitt I. 3.),Datei
   Anlage zur EU-Bekanntm.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und
   der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den
   Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung
   der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur oder Ingenieur gemäß §
   75 Abs. 2 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder
   sonstige Befähigungsnachweise verfügen, (vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff.
   5.). Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für
   juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die
   natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei
   Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und
   die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der
   Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der
   Arbeits-/Bietergemeinschaft - eine Haftpflichtversicherung mit den
   Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 2 000 000 EUR und für
   Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR vorzulegen. Im Falle einer
   Beauftragung haftet die Arbeits-/Bietergemeinschaft
   gesamtschuldnerisch;
   2) Im Falle der Beauftragung an eine Arbeits-/Bietergemeinschaft haften
   alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner;
   3) Die Vergütung der zu beauftragenden Leistung erfolgt gemäß
   Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI);
   4) Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher
   Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung
   von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
   (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch Art. 1
   des Gesetzes vom 22.11.2013 (GVBl. 2013, 469).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/04/2019
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Angaben zu laufenden Bewerber-/Bieterinformationen während des
   Teilnahmewettbewerbs:
   1.1) Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des Bewerbungsbogens
   als Formularvordruck empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der
   EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem
   in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung
   erforderlich.
   1.2) Rückfragen von Bewerbern (z. B. zur EU-Bekanntmachung oder zu den
   Auswahlkriterien) werden nur elektronisch über den unter Abschnitt
   I.3.) angegebenen Link entgegen genommen. Rückfragen sollen möglichst
   bis zum 11.4.2019 gestellt werden.
   Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet
   den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung
   von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen
   informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung
   keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt
   I.3) angegebenen Link informiert halten.
   1.3) Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeanträge) sind ausschließlich
   elektronisch in Textform unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link
   einzureichen. Hierzu ist ebenfalls eine Registrierung erforderlich. Die
   Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in
   deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen
   werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll
   die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per
   Telefon, Fax, Email und in Papierform sind nicht zulässig.
   2) Angaben zu der Bieterkommunikation während dem Zuschlagsverfahren:
   Für die individuelle Bieterkommunikation, wie z. B. für die Einladungen
   zum Verhandlungsgespräch und für die Versendung der
   Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und gemäß § 62 VgV, verwendet der
   Auslober die vom Bewerber angegebene Email-Adresse. Im Falle der
   Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz
   der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber
   angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
   3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens:
   Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb
   aufgrund der nachfolgenden Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern
   im Rahmen des Verhandlungsverfahrens (vgl. § 17 VgV).
   Die aufgrund der Eignungskriterien gemäß Abschnitt III.1.1), 1.2) und
   1.3) ausgewählten Bieter werden zu einer Präsentation zu den
   Zuschlagskriterien beim Auftraggeber eingeladen, ferner zur Abgabe
   eines - zunächst unverbindlichen - Honorarangebotes. Die Bieter
   erhalten ferner Gelegenheit, den vom Auftraggeber vorgelegten
   Vertragsentwurf in Form von Anmerkungen und Änderungswünschen zu
   kommentieren. Ein Anspruch der Bieter auf Änderung des Vertragsentwurfs
   besteht nicht.
   Die Präsentation gegenüber dem Auftraggeber und das
   Verhandlungsgespräch findet voraussichtlich Mitte Mai 2019 in
   Thaleischweiler-Fröschen statt. Im Nachgang zu den
   Verhandlungsgesprächen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, auf
   Basis des finalen Vertragsentwurfs ein verbindliches Honorarangebot
   abzugeben, das abschließend bewertet wird. Die Angaben in der
   Präsentation werden nicht erneut bewertet.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftsstraße 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Telefon: +49 6131-162234
   E-Mail: [5]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Fax: +49 6131-162113
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein (§ 160 GWB);
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am
   öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Kreisverwaltung Südwestpfalz
   Pirmasens
   66953
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/03/2019
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References
   1. mailto:thomas.schatton@vgtw.de?subject=TED
   2. http://www.vgtw.de/
   3. https://www.subreport.de/E31242185
   4. https://www.subreport.de/E31242185
   5. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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