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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Thaleischweiler-Fröschn
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Haustechnik
Planungsleistungen im Bauwesen
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Heizungsplanung
Dokument Nr...: 127135-2019 (ID: 2019031909430490055)
Veröffentlicht: 19.03.2019
*
DE-Thaleischweiler-Fröschn: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 55/2019 127135
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben
Hauptstr. 52
Thaleischweiler-Fröschn
66987
Deutschland
Telefon: +49 6334 / 441-205
E-Mail: [1]thomas.schatton@vgtw.de
Fax: +49 6334 / 44111-205
NUTS-Code: DEB3K
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.vgtw.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E31242185
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E31242185
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau des
Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben am
Standort 66987 Thaleischweiler-Fröschen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben soll
ein neues Verwaltungsgebäude am Standort Thaleischweiler-Fröschen
geplant und gebaut werden. Nach einer Studie durch ein externes Büro
ist ein Neubau zu den geschätzten Gesamtkosten von rd. 5,325 Mio. EUR
brutto (ohne KG 600) gemäß einer Variantenuntersuchung am günstigsten
versus einer Sanierung der bestehenden Verwaltungsgebäude an beiden
Standorten in Thaleischweiler-Fröschen und in Wallhalben. Der
Wirtschaftlichkeitsvergleich unterschiedlicher Planungsvarianten fiel
zugunsten eines Neubaus (sog. Variante 7) aus und wurde von der
Verbandsgemeinde zur weiteren Verfolgung entschieden. Gegenstand der
Planungsaufgabe ist also der Neubau eines Verwaltungsgebäudes. Die
Voruntersuchung, bestehend aus der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und
insbesondere der Variante 7, ist unter dem unter Abschnitt I.1.3)
angegebenen Link auffindbar.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71315000
71320000
71321000
71321200
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3K
Hauptort der Ausführung:
66987 Thaleischweiler-Fröschen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber formuliert für die Umsetzung des Planungsauftrags
Projektziele, die vom Auftragnehmer zu beachten sind. Die Zielsetzungen
resultieren aus den Voruntersuchungen, zusammengefasst in der sog.
Variante 7.
Danach soll ein neues Verwaltungsgebäude am Standort
Thaleischweiler-Fröschen geplant und gebaut werden, wobei die
optimierte Gebäudeform und Geschosszahl Gegenstand des
Planungsauftrages ist; die in Variante 7 abgebildete Gebäudeform
eines Atriumbaus ist exemplarisch zu verstehen. Das Raumprogramm
umfasst eine Nutzungsfläche von rd. 1 583 m^2 (ohne Garagenplätze) und
besteht im Wesentlichen aus Büroräumen für 1 bis 2 Mitarbeiter, einem
Sitzungssaal (rd. 250 m^2), 5 Besprechungszimmern, Technikräumen,
Kleinarchiven und diversen Nebenräumen sowie Personalräumen. Ferner
sollen im Untergeschoss, unter günstiger Ausnutzung der topografischen
Geländeverhältnisse, möglichst 12 Kfz-Stellplätze (Garagenplätze)
untergebracht werden.
Projektziele: Als Energiestandard für die Investitions- wie auch für
die Betriebskosten wird der aktuelle Stand der EnEV angesetzt. Durch
konzeptionelle, bauliche und technische Maßnahmen soll nach der
Realisierung ein möglichst geringer Primärenergiebedarf im Winter- wie
im Sommerfall gewährleistet sein. Es soll ein optimiertes Verhältnis
von Investitions- und späteren Nutzungskosten (Betriebs- und
Instandhaltungskosten) durch bauliche und technische Maßnahmen
angestrebt werden. Der Auftraggeber legt Wert auf ein ausgewogenes
Gebäudekonzept, das Potenzial zur Einhaltung des sommerlichen
Wärmeschutzes durch geeignete Fensterflächenanteile, Sonnenschutz,
Orientierung und Speichermassen aufweist. Es soll ein Anteil
erneuerbarer Energien für die Bedarfsdeckung berücksichtigt werden.
Kostenrahmen: Der Auftraggeber legt Wert auf eine kompakte und
wirtschaftliche Bauweise, die zur Einhaltung des Gesamtkostenrahmens in
Höhe von rd. 5,325 Mio. EUR brutto (ohne KG 600) führt. Aufgrund der
Voruntersuchungen entfällt davon auf die Bauwerkskosten (KG 300+400)
der Anteil von rd. 3,928 Mio. EUR brutto, hiervon beträgt der Anteil
für das Bauwerk-Technische Anlagen (KG 400) rd. 24 % also rd. 943 000
EUR brutto.
Terminrahmen: Nach Abbruch des kleineren Gebäudes zur Freimachung des
Grundstücks kann die Errichtung und Inbetriebnahme des neuen
Verwaltungsgebäudes erfolgen, danach ist der Abbruch des bestehenden
Verwaltungsgebäudes vorgesehen. Anschließend kann der Parkplatz mit rd.
28 Kfz-Stellplätzen eingebaut werden. Als zeitlichen Ablauf für Planung
und Ausführung gibt der Auftraggeber vor, dass die Genehmigungsplanung
(Abschluss LPH 4) bis zum 30.9.2019 vorliegen soll. Der Baubeginn
(vorbehaltlich Baugenehmigung und förderrechtlicher Zusagen) ist
spätestens bis Oktober 2020 vorgesehen, Bezugsfertigstellungstermin des
Neubaus bis März 2022. Danach erfolgt der Abbruch des Bestandsbaus und
Neubau der Parkplatzanlage, so dass die Fertigstellung der
Gesamtmaßnahme bis spätestens Oktober 2022 erfolgt sein soll.
Auftragsgegenstand: Der Auftraggeber beabsichtigt die folgenden
Leistungen zu beauftragen: Grundleistungen (GL) Objektplanung Gebäude
gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1, Leistungsphasen (LPH)
1-9, sowie einzelne Besondere Leistungen (siehe unter II.2.5) jeweils
zu den Anlagengruppen AG 1-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
AG 2-Wärmeversorgungsanlagen,
AG 3-Lufttechnische Anlagen,
AG 4-Starkstromanlagen,
AG 5-Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen,
AG 8-Gebäudeautomation.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation (Details hierzu, siehe
unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei
Anlage zur EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise (Details hierzu, siehe
unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei
Anlage zur EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Kosten- und Terminkontrolle (Details hierzu,
siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei
Anlage zur EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot gemäß HOAI (Details hierzu,
siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei
Anlage zur EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 20
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 40
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Falle einer Bauzeitenverlängerung
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die
zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt
III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt.
Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung
ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten
Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber
mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber
mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der
beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die
gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die
darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei.
Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der
Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält
Rang 4.
Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am
Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3
Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch
Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der
Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des
Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl.
§ 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und
findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Projekt wird durch Landesmittel gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und
Vollständigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag durch die Bewerber die
folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des
Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer
Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder
vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei
Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht, z. B. in
Form eines Auszuges aus dem Gesellerschaftervertrag;
2) Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in
einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der
Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der
konkreten Person und deren Bürozugehörigkeit) für das Vergabeverfahren,
den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die
Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als
Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft
unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend;
3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen
Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73
Abs. 3 VgV;
4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe
nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
5) Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung
Beratender Ingenieur oder Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach
der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes
Mitglied genannt werden und die vorgenannten Teilnahmeanforderungen
erfüllen;
6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind
gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu
übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und
deren Qualifikation gemäß Ziff. 5. nachweisen;
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung
bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die
entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann
beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens
erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür
geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter
den Ziff. 1. und unter den Ziff. 3. bis 6. geforderten Angaben und
Nachweise vorzulegen;
8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne
Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 6. geforderten Angaben und
Nachweise vorzulegen;
9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8.
bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden
Unterlagen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht
innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist
vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56
VgV;
10) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache
vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von
Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Fachplanung
Technische Ausrüstung bei Gebäuden aus den letzten 3 Jahren (2016, 2017
und 2018).
Es können maximal 7 Punkte (Wichtung 10 = max. 70 Punkte) erreicht
werden. Punkteverteilung:
Umsatz 300 000 EUR netto: 7 Punkte,
Umsatz < 300 000 EUR netto: 5 Punkte,
Umsatz < 200 000 EUR netto: 3 Punkte,
Umsatz < 100 000 EUR netto: 1 Punkt.
2) Hinweise:
2.1) Bei der Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften gilt, dass für
die Eignungsnachweise/-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben
verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden
die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert;
2.2) Fehlen unter der Ziff. 1. Angaben bis zum Schlusstermin gemäß
Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht
möglich ist, werden diese fehlenden Angaben nicht nachgefordert. In dem
Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben fehlen, führt dies
jedoch nicht zum Ausschluss, sondern dazu, dass bei dem betroffenen
Kriterium 0 Punkte vergeben werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Zahl der Ingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner,
Mitarbeiter) im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung für Gebäude
im Bewerberbüro tätig sind.
Es können maximal 7 Punkte (Wichtung 10 = max. 70 Pkt.) erreicht
werden. Namen und Qualifikationen der Führungskräfte sind anzugeben.
Zum Nachweis der Angaben ist je Führungskraft ein Hochschulabschluss
(Kopie) in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder vgl. vorzulegen
oder der Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der
Berufsbezeichnung (Beratender) Ingenieur, vgl. Abschnitt III.1.1)
Ziff. 5. In die Bewertung fließen nur Personen ein, für die die
geforderten Angaben und Nachweise vorliegen. Sofern die erforderlichen
Nachweise + Angaben vorliegen, werden die folgenden Punkte erteilt:
2 Ingenieure: 7 Pkt,
1 Ingenieur: 3 Pkt.
Bei für die Bewertung fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt. Die
Angabe von max. 2 Führungskräften, die die Anforderungen erfüllen, ist
zur Erreichung der max. Punktzahl ausreichend.
2) Darstellung von 2 ausgewählten Referenzprojekten, deren
Planungsanforderungen mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar
sind und für die der Bewerber die Fachplanung (FP) Technische
Ausrüstung für die Anlagengruppen (AG) 1-Abwasser-, Wasser-,
Gasanlagen, AG 2-Wärmeversorgungsanlagen, AG 3-Lufttechnsiche Anlagen
geleistet hat.
3) Darstellung von 2 ausgewählten Referenzprojekten, deren
Planungsanforderungen mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar
sind und für die der Bewerber die FP Technische Ausrüstung für die AG
4-Starkstromanlagen, AG 5-Fernmelde- und Informationstechnische
Anlagen, AG 8-Gebäudeautomation geleistet hat.
Zu Ziff. 2. und 3. gilt:
Zur Sicherstellung der Aktualität werden nur Projekte gewertet, deren
Leistungserbringung im Zeitraum ab 1.1.2010 liegt, die entweder
abgeschlossen sind oder im Laufe des Jahres 2019 abgeschlossen werden
(Datum der Inbetriebnahme). Für die 4 Referenzprojekte können insgesamt
max. 560 Punkte erreicht werden, wobei je Referenzprojekt maximal 7
Punkte (Wichtung 20 = 140 Pkt.) erreicht werden können.
Es sind je Projekt die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
Projektbezeichnung (Name, Art, Ort); Auftraggeber, Adresse,
Ansprechpartner +Telefonnummer; Beginn (Datum) und Abschluss
Leistungserbringung (Datum der Inbetriebnahme des Projektes); Erbrachte
Leistungen nach LPH in Bezug zu § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1, FP
Technische Ausrüstung + Angabe der bearbeiteten AGen;
Bauwerkskosten-Technische Anlagen (KG 400) Euro brutto; Angaben zu
Projektmerkmalen.
Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten zu den Referenzprojekten
sind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist je Referenzprojekt
ein Projektdatenblatt beizufügen, s. u. Ziffer 4. Hinweise, hier Ziff.
4.3.
Die unter Ziff. 2 + 3. ausgewählten Projekte können identisch sein,
wobei es sich insgesamt um min. 2 unterschiedliche Projekte handeln
muss.
Zur Bewertung der Vergleichbarkeit werden die folgenden Projektmerkmale
herangezogen:
a) Der Auftraggeber des Projekts ist ein öffentlicher Auftraggeber: 1,5
Pkt;
b) Der erbrachte Leistungsumfang umfasst die FP Technische Ausrüstung
gemäß § 55 i. V. mit Anlage 15.1 für AG 1, 2 + 3 (zu Ziff. 2.) bzw. AG
4, 5 + 8 (zu Ziff. 3.), hier jeweils die Grundleistungen der
Leistungsphasen (LPH) 2, 3, 5, 7, 8: 1,5 Pkt;
c) Bauwerkskosten-Technische Anlagen (KG 400) betragen min, 500 000 EUR
brutto: 1 Pkt;
d) Es handelt sich um den Neubau eines Verwaltungsgebäudes: 1 Pkt;
e) In das Gebäude wurden Kfz-Stellplätze integriert: 1 Pkt;
f) Es wurde die Besondere Leistung Detaillierte
Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage erbracht: 0,5 Pkt;
g) Es wurde die Besondere Leistung Erarbeiten der Wartungsplanung und
organisation erbracht: 0,5 Pkt.
Die Projektmerkmale werden jeweils einzeln bewertet. Die einzeln
erzielten Punkte werden addiert. Für nicht zutreffende Projektmerkmale
werden 0 Pkt. erteilt.
Weitere Hinweise zur Bewertung s. u. Link in Abschnitt I. 3.),Datei
Anlage zur EU-Bekanntm.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und
der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den
Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung
der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur oder Ingenieur gemäß §
75 Abs. 2 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder
sonstige Befähigungsnachweise verfügen, (vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff.
5.). Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für
juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die
natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei
Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und
die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der
Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der
Arbeits-/Bietergemeinschaft - eine Haftpflichtversicherung mit den
Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 2 000 000 EUR und für
Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR vorzulegen. Im Falle einer
Beauftragung haftet die Arbeits-/Bietergemeinschaft
gesamtschuldnerisch;
2) Im Falle der Beauftragung an eine Arbeits-/Bietergemeinschaft haften
alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner;
3) Die Vergütung der zu beauftragenden Leistung erfolgt gemäß
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI);
4) Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher
Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung
von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 22.11.2013 (GVBl. 2013, 469).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/04/2019
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Angaben zu laufenden Bewerber-/Bieterinformationen während des
Teilnahmewettbewerbs:
1.1) Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des Bewerbungsbogens
als Formularvordruck empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der
EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem
in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung
erforderlich.
1.2) Rückfragen von Bewerbern (z. B. zur EU-Bekanntmachung oder zu den
Auswahlkriterien) werden nur elektronisch über den unter Abschnitt
I.3.) angegebenen Link entgegen genommen. Rückfragen sollen möglichst
bis zum 11.4.2019 gestellt werden.
Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet
den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung
von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen
informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung
keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt
I.3) angegebenen Link informiert halten.
1.3) Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeanträge) sind ausschließlich
elektronisch in Textform unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link
einzureichen. Hierzu ist ebenfalls eine Registrierung erforderlich. Die
Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in
deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen
werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll
die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per
Telefon, Fax, Email und in Papierform sind nicht zulässig.
2) Angaben zu der Bieterkommunikation während dem Zuschlagsverfahren:
Für die individuelle Bieterkommunikation, wie z. B. für die Einladungen
zum Verhandlungsgespräch und für die Versendung der
Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und gemäß § 62 VgV, verwendet der
Auslober die vom Bewerber angegebene Email-Adresse. Im Falle der
Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz
der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber
angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens:
Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb
aufgrund der nachfolgenden Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern
im Rahmen des Verhandlungsverfahrens (vgl. § 17 VgV).
Die aufgrund der Eignungskriterien gemäß Abschnitt III.1.1), 1.2) und
1.3) ausgewählten Bieter werden zu einer Präsentation zu den
Zuschlagskriterien beim Auftraggeber eingeladen, ferner zur Abgabe
eines - zunächst unverbindlichen - Honorarangebotes. Die Bieter
erhalten ferner Gelegenheit, den vom Auftraggeber vorgelegten
Vertragsentwurf in Form von Anmerkungen und Änderungswünschen zu
kommentieren. Ein Anspruch der Bieter auf Änderung des Vertragsentwurfs
besteht nicht.
Die Präsentation gegenüber dem Auftraggeber und das
Verhandlungsgespräch findet voraussichtlich Mitte Mai 2019 in
Thaleischweiler-Fröschen statt. Im Nachgang zu den
Verhandlungsgesprächen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, auf
Basis des finalen Vertragsentwurfs ein verbindliches Honorarangebot
abzugeben, das abschließend bewertet wird. Die Angaben in der
Präsentation werden nicht erneut bewertet.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131-162234
E-Mail: [5]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131-162113
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein (§ 160 GWB);
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am
öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Pirmasens
66953
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2019
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References
1. mailto:thomas.schatton@vgtw.de?subject=TED
2. http://www.vgtw.de/
3. https://www.subreport.de/E31242185
4. https://www.subreport.de/E31242185
5. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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