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Ausschreibung: Sicherheitsdienst - DE-Obernburg am Main
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 870301-2019 (ID: 2019050912424887728)
Veröffentlicht: 09.05.2019
*
  Sicherheitsdienst Gemeinschaftsunterkunft Obernburg
VERGABEUNTERLAGEN
2019WUL000007
Sicherheitsdienst Gemeinschaftsunterkunft Obernburg
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Regierung von Unterfranken
Kasernenweg 1, 97424 Schweinfurt, Deutschland
02.05.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 2
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 2
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 2
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 2
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 3
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 3
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 3
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 3
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 6
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 6
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 7
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 8
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
8
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
8
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 9
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 9
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 10
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 11
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 13
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 13
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 13
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 13
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 14
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 15
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 15
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 15
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 16
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 16
Scientology-Schutzerklärung....................................................................................................
........................ 17
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
........................................................................................................ 17
2. Erklärung für den Fall der
Zuschlagserteilung...................................................................................... 17
3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: ................................................. 17
Geheimhaltungsvereinbarung
.......................................................................................................................... 19
1.
Geheimhaltung...................................................................................................................
.................. 20
2. Löschung / Entsorgung / Vernichtung von Datenträgern, die Daten der Geheimhaltung enthalten..... 21
i
3. Muster eines Datenträger-Löschberichts
............................................................................................ 23
LV Hubert-Nees-Str.,
Obernburg......................................................................................................................
24
LB Hubert-Nees-Str.,
Obernburg......................................................................................................................
37
Einwilligungserklärung.........................................................................................................
............................. 53
Anlage
DSGVO...........................................................................................................................
..................... 54
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 56
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 60
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 64
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
02.05.2019
Verfahren: 2019WUL000007  Sicherheitsdienst Gemeinschaftsunterkunft Obernburg
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Bewachungsdienstleistung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, HubertNeesStr. 2, 63785 Obernburg am Main
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsname Sicherheitsdienst Gemeinschaftsunterkunft Obernburg am Main
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber Regierung von Unterfranken
Liefer/Ausführungsort 63785 Obernburg am Main
VERFAHREN
Losweise Vergabe nein
Zuschlagskriterium niedrigster Preis
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
TERMINE
Frist Bieterfragen 22.05.2019, 10.00 Uhr
Angebotsfrist 29.05.2019, 10.00 Uhr
Bindefrist 01.07.2019
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser
Schaltflächen navigieren, werden die Informationen nicht zum AnwendungsServer übertragen und eVergabe zeigt ggf.
eine falsche Seite an. Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
 JavaScript muss aktiviert sein
 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 PopUps müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
Mit dem Assistenten (evtl. mit Symbol einblenden) werden Sie durch die Arbeitsschritte des Angebots geführt.
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld
"Unterschrift des Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile
auf "Angebot abgeben". Damit ist die Textform nach  126b BGB erfüllt.
Soweit oben unter Angebote / Zulässige Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine
fortgeschrittene elektronische Signatur angegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot entsprechend elektronisch signieren.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im BieterHandbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDFDatei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per EMail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen  1/1
1
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Ausschreibung Sicherheitsdienstleistungen in der Gemeinschaftsunterkunft Obernburg am
Main
29.05.2019 10:00:00
01.07.2019
22.05.2019 10:00
2019WUL000007
6745.01-GU/2019/03
Sicherheitsdienst Gemeinschaftsunterkunft Obernburg
2
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
3
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
4
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
5
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
6
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
7
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
8
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
9
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Sicherheitsdienst Gemeinschaftsunterkunft Obernburg
2019WUL000007
6745.01-GU/2019/03
29.05.2019 10:00:00
01.07.2019
01.07.2019
30.06.2020
Werner.ullrich@reg-ufr.bayern.de
02.05.2019
Werner Ullrich
10
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2019WUL000007
6745.01-GU/2019/03
Sicherheitsdienst Gemeinschaftsunterkunft Obernburg
11
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AentG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
12
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2019WUL000007
6745.01-GU/2019/03
Sicherheitsdienst Gemeinschaftsunterkunft Obernburg
13
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
14
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2019WUL000007
6745.01-GU/2019/03
Sicherheitsdienst Gemeinschaftsunterkunft Obernburg
15
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
16
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Schutzerklärung
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2
oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem
Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung
Der Bewerber/Bieter versichert,
2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von
L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse
oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur
Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser
Technologie besuchen lässt;
2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen
die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet
oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.3. Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte
Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen,
die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren,
in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie
besuchen.
2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein
Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte
des Auftraggebers bleiben unberührt.
3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die Bekanntmachung der Bayerischen
Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
2019WUL000007
6745.01-GU/2019/03
Sicherheitsdienst Gemeinschaftsunterkunft Obernburg
17
Scientology-Organisation
Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151
(AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44):
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter
dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen
mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen
inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von
L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu
betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L.
Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in
der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen
Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den
nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu
verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind
zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
 Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine
Beschäftigten eröffnen
 ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
 die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem
Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in
Betracht:
Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und
Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung
und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung
hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder
gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der
Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern
unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend
zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern,
wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
18
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Geheimhaltungsvereinbarung
Zwischen
und
- im folgenden Auftraggeber genannt -
- im folgenden Auftragnehmer genannt -
wird folgende Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen:
Inhaltsverzeichnis
1. Geheimhaltung 2
2. Löschung / Entsorgung / Vernichtung von Datenträgern, die Daten der
Geheimhaltung enthalten 3
3. Muster eines Datenträger-Löschberichts 5
2019WUL000007
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Sicherheitsdienst Gemeinschaftsunterkunft Obernburg
Regierung von Unterfranken
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1. Geheimhaltung
 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen von Vertragsverhältnissen Einblick in die
Betriebsabläufe des Auftraggebers oder der Vertragsbehörde bzw. Zugang zu nicht
allgemein zugänglichem Know-how des Auftraggebers oder der Vertragsbehörde erhält,
ist der Auftragnehmer zur Verschwiegenheit hierüber verpflichtet. Diese Verpflichtung
besteht auch über das Vertragsverhältnis fort. Darüber hinaus wird der Auftragnehmer alle
zumutbaren Vorkehrungen treffen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf sensible Daten
in seinem Wirkungskreis zu verhindern. Auf Verlangen des Auftraggebers oder der
Vertragsbehörde hat der Auftragnehmer die entsprechenden Maßnahmen nachzuweisen.
 Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten
vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu
behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen
Zwecken zu verwerten. Der Erfahrungsaustausch des Auftraggebers mit und innerhalb der
öffentlichen Hand bleibt unbenommen, ebenso wie die Erfüllung gesetzlicher Pflichten des
Auftraggebers. Unberührt bleibt die Pflicht zum vertraulichen Umgang mit auf der
Grundlage des Vertrages erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Informationen nur an solche
Unterauftragnehmer weiterzugeben, deren Einsatz der Auftraggeber ausdrücklich
zugestimmt hat, wenn und soweit diese vertraulichen Informationen für die Erbringung der
jeweiligen Leistungen durch den Unterauftragnehmer erforderlich sind (need-to-know-
Prinzip). Dies gilt nur, wenn sich der Unterauftragnehmer zuvor dem Auftragnehmer
gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet hat, wie der
Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei muss die Weitergabe der
vertraulichen Informationen durch den Unterauftragnehmer ausgeschlossen sein; soweit
nicht der Auftraggeber jeweils zuvor einer Weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat.1
 Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als
schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können
auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder
Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck
der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden.
 Der Auftragnehmer verarbeitet Daten nur soweit er hierzu beauftragt wurde und nur auf
ausdrückliche Weisung des Auftraggebers. Werden dem Auftragnehmer Speichermedien
des Auftraggebers für die Erfüllung seiner Verpflichtung übergeben, so sind diese nach
Erfüllung unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugeben.
1 Vgl. hierzu auch Ziffer 19.4 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB.
20
2. Löschung / Entsorgung / Vernichtung von Datenträgern, die Daten der
Geheimhaltung enthalten
 Soweit der Geheimhaltung unterliegende Daten sich auf Datenträgern des Auftragnehmers
befinden, sind diese nach Erfüllung der Verpflichtung unverzüglich zu löschen.
 Es steht im Ermessen des Auftraggebers, ob Datenträger zur Entsorgung / Vernichtung an
den Auftragnehmer abgegeben werden. (z.B. bei Wartung und / oder im Garantiefall
und / oder im Fall der Aussonderung). Bei Abgabe von Datenträgern an den
Auftragnehmer zur Entsorgung/Vernichtung sind die im Folgenden dargestellten Vorgaben
einzuhalten, wobei der Auftraggeber vorgibt, ob die Datenträger gelöscht oder vernichtet
werden sollen. Wird eine Löschung gefordert, steht es dem Auftragnehmer frei stattdessen
eine Vernichtung durchzuführen.
 Eine Vernichtung ist weiter in folgenden Fallkonstellationen vorzunehmen:
 Löschung konnte nicht fehlerfrei abgeschlossen werden
 Vorhandene Löschmethoden sind nicht geeignet (z.B. bei Datenträgern mit
persistentem Halbleiterspeicher [SSD / Flash / USB-Stick / Cache / Hybrid-HDD etc.]).
 Werden durch den Auftragnehmer HardwareKomponenten ausgetauscht oder
zurückgenommen, müssen hierbei die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, zum
Steuergeheimnis und zum Geheimschutz eingehalten werden, die zum Zeitpunkt des
Austausches oder der Rückgabe als Stand der Technik und der IT-Forensik angesehen
werden.
 Maßgeblich sind hierbei die datenschutzrechtlichen Vorschriften nach dem BayDSG,
BDSG und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für besonders
schützenswerte personenbezogene Daten und die dazugehörigen
Datenvernichtungsempfehlungen der Datenschutzbeauftragten. Es müssen zudem
mindestens die Vorgaben für vertrauliche Daten und damit für den Schutzbedarf hoch
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bayern-CERT /
Bayern-CIO / Bayern-CISO eingehalten werden. Bei Abweichungen der einzelnen
Vorgaben ist die jeweils strengere Vorschrift anzuwenden.
 Die Datenlöschung ist spätestens innerhalb einer Woche nach Übergabe der Gegenstände
abzuschließen. Die Maßnahmen des BSI IT-Grundschutz Vernichtung von Datenträgern
durch externe Dienstleister (M 2.436) in der 12.EL oder vergleichbare Regelungen des
IT-Grundschutzes in der jeweils aktuellen Fassung sind einzuhalten. Der Auftragnehmer
weist die Vernichtung dem Auftraggeber datenschutzkonform mit Hilfe eines Löschberichts
nach.
21
 Bedient sich der Auftragnehmer Dritter als Erfüllungsgehilfen verpflichtet sich der
Auftragnehmer diese zur Einhaltung obenstehender Regelungen zu verpflichten. Der
Auftraggeber ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen bei Verdacht mangelnder fachlicher
Qualifikation zurückzuweisen.
 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für alle Schäden, die nach
Übergabe durch nicht ordnungsgemäße Behandlung im obigen Sinne entstehen.
Hinweis:
Der BSI IT-Grundschutz ist auf folgender Seite einzusehen: Direktlink zu Website des BSI.
22
3. Muster eines Datenträger-Löschberichts
Ein Löschbericht enthält mindestens je Datenträger inhaltlich folgende Informationen. Die
Darstellungsreihenfolge und -form ist nicht fest vorgegeben.
Mit * markierte Felder sind freiwillige Angaben. Erläuterungen und Beispiele in < >.
Informationen zur ausführenden Person und Unternehmen:
Name durchführende Person:
Firma/Organisation:
Löschergebnis je Datenträger:
Datenträgerart: 
Modell: 
Typ: 
Serien-Nr.: 
Größe: 
Bus: 
Sektorenanzahl: 
HPA: <(Nicht) vorhanden>
DCO: <(Nicht) vorhanden>
Remappte Sektoren: 
Lösch-Software/Version: 
Löschstandard: 
Löschung Start: 
Löschung Ende: 
Löschung Dauer: 
Status: Gelöscht / Fehler X
Hardware-Informationen:
(nur soweit ein Gesamtsystem mit eingebauten Datenträgern zurückgegeben wird)
*Prozessor:
*Gesamtspeicher: 
Hersteller: 
Modell: 
Serien-Nr.: 
*Version: 
*Asset tag: 
Alle Datenträger:
Festplatte: , 
Der Löschbericht ist wie folgt zu bestätigen:
Hiermit bestätige ich, dass die Datenlöschung gemäß den Vorgaben ordnungsgemäß
durchgeführt wurde.
Unterzeichnung durch: Ausführende Person / Aufsicht bzw. Vorgesetzter / Firmenstempel
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Regierung von Unterfranken
Maßnahme: Gemeinschaftsunterkunft Hubert-Nees-Str. 2, 63785 Obernburg
Bewachungsdienstleistungen
Geschäftszeichen: 6745.01-GU/2019/03
Leistungsverzeichnis
Seite 1 von 13
Maßnahme
Bewachungsdienstleistungen
Geschäftszeichen: 6745.01-GU/2019/03
Leistungsverzeichnis
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung verschiedener Sprachformen  m,w,d -
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.)
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
................................................................................................................................
...... 2
2. Objektbeschreibung
......................................................................................................................... 2
3. Personalauswahl- und einsatz
......................................................................................................... 2
3.1 Allgemeines
................................................................................................................................
...... 2
3.2 Personaleinsatz
................................................................................................................................
 2
3.3 Änderung der Einsatzzeiten
............................................................................................................. 3
3.4 Fluktuation
................................................................................................................................
........ 3
3.5 Personaleinsatzliste
......................................................................................................................... 3
3.6 Einsatzbedingungen
......................................................................................................................... 4
4. Qualifikation
................................................................................................................................
...... 4
4.1 Qualifikation des Bewachungspersonals
........................................................................................... 4
4.2 Einweisung und Weiterbildung
......................................................................................................... 4
5. Aufgaben
................................................................................................................................
.......... 5
5.1 Allgemeine Aufgaben
....................................................................................................................... 5
5.2 Rundgänge/Streifendienst
................................................................................................................ 6
5.3 Einzelne Aufgaben des Bewachungspersonals ............................................................................... 7
5.4 Dienstanweisung
.............................................................................................................................. 8
6. Ausstattung
................................................................................................................................
....10
6.1 Räumlichkeiten
...............................................................................................................................1
0
6.2 Arbeitskleidung
...............................................................................................................................1
1
6.3 Firmenausweis
...............................................................................................................................1
1
6.4 Technische Ausrüstung / Sonstige Ausstattung ............................................................................11
7. Nachweise und Unterlagen
............................................................................................................12
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Regierung von Unterfranken
Maßnahme: Gemeinschaftsunterkunft Hubert-Nees-Str. 2, 63785 Obernburg
Bewachungsdienstleistungen
Geschäftszeichen: 6745.01-GU/2019/03
Leistungsverzeichnis
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1. Allgemeines
Art und Umfang der Leistungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vollständig dargestellt.
Der Auftraggeber  im Folgenden AG genannt - ist berechtigt, den Umfang der Leistungen
entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zu ändern.
Der Auftragnehmer  im Folgenden AN genannt - hat unmittelbar nach Beauftragung der
Dienstleistung eine betriebliche Katastrophenschutzordnung inkl. Deeskalations-, Sicherheitsund
Evakuierungskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen.
Bis spätestens 2 Wochen nach Vertragsbeginn ist vom AN eine unentgeltliche Sicherheitsanalyse
über den Einsatz des Personals und über die eingesetzte Sicherheitstechnik zu erstellen.
Die Sicherheitsanalyse ist mit dem AG zu erörtern, um ggf. Optimierungsmöglichkeiten sichtbar
zu machen und Umsetzungsmaßnahmen aufzuzeigen. Der Einsatzplan ist den Erkenntnissen
aus der Sicherheitsanalyse nur anzupassen, wenn der AG diesem schriftlich zustimmt.
2. Objektbeschreibung
Leistungsort ist die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, Hubert-Nees-Str. 2, 63785
Obernburg, betrieben durch die Regierung von Unterfranken.
3. Personalauswahl- und Einsatz
3.1 Allgemeines
Am Leistungsort kommt pro Schicht jeweils ein Schichtleiter sowie ein Sicherheitsdienstmitarbeiter
(SDM) zum Einsatz.
Ausländische SDM müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein,
welche der AN vor Vertragsbeginn vorzulegen hat. Die Nachweispflicht über die Gleichwertigkeit
der ausländischen mit deutschen Qualifikationen obliegt dem AN.
3.2 Personaleinsatz
Der AN stellt kalendertäglich SDM zur Verfügung, so dass eine Bewachung stets im vereinbarten
Umfang gewährleistet ist.
Innerhalb einer Schicht ist jeder Personalwechsel zu vermeiden. Ist ein Wechsel unausweichlich,
ist dieser schriftlich im Wachbuch unter Angabe der Gründe zu dokumentieren.
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Schichtzeiten und Mitarbeiter:
Montag: 00.00 Uhr  06.00 Uhr 2 SDM
Montag	Donnerstag: 18.00 Uhr  06.00 Uhr 2 SDM
Freitag: 13.00 Uhr  24.00 Uhr 2 SDM
Samstag, Sonntag, Feiertag: 00.00 Uhr  24.00 Uhr 2 SDM
Die Bestreifung der Gebäude bzw. der Container sowie der Areale hat möglichst mittels Einsatz
eines Teams bestehend aus einer weiblichen und einer männlichen Wachperson zu erfolgen.
Bei den Kontrollen von Zimmern mit weiblichen Bewohnern muss zwingend eine weibliche
Sicherheitskraft beteiligt sein, sofern es sich nicht um Gefahr in Verzug handelt.
Die Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter ist bis auf weiteres gem. Punkt 3.2 zu planen und
zu kalkulieren. Sollte die durch den AN vorzunehmende Sicherheitsanalyse (s. Ziffer 1 des LV)
einen anderen Personalbedarf ergeben, hat der AN einen Änderungsvorschlag zu unterbreiten
und mit dem AG abzustimmen.
3.3 Änderung der Einsatzzeiten
Sollte seitens des AG eine Änderung von Einsatzzeiten gewünscht werden, so muss diese
unbedingt schriftlich erfolgen.
Der AN hat geänderte Einsatzzeiten innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des
Änderungswunsches umzustellen.
3.4 Fluktuation
Der AN stellt sicher, dass die Fluktuation des eingesetzten Personals möglichst gering ist.
Mindestens 50% des eingesetzten Personals müssen über einen Zeitraum von 3 Monaten
konstant die Sicherheitsdienstleistung ausführen. Sofern dennoch eine höhere Fluktuation
nicht vermeidbar ist, erwartet der AG vom AN ein verbindliches Konzept mittels welchem zukünftig
eine höhere Personalkonstanz erreicht werden kann.
3.5 Personaleinsatzliste
Der AN hat dem AG unaufgefordert einmal pro Monat eine aktuelle Mitarbeiterliste (mindestens
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, das Datum des erstmaligen Einsatzes
des SDM auf der Liegenschaft und ob es sich bei dem eingesetzten Mitarbeiter um eigenes
Personal oder Mitarbeiter eines Unterauftragnehmers handelt und ob der SDM im Rahmen
einer Arbeitnehmerüberlassung auf der Liegenschaft zum Einsatz kommt) zu übersenden.
Neue Mitarbeiter sind dem AG schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum
und Geburtsort, ggf. Angabe des Unterauftragnehmers mindestens 2 Wochen vor dem ersten
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Einsatz in der Einrichtung unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente (s. Ziffer 7) zu melden.
Vor dem erstmaligen Dienstantritt sind neue SDM beim AG persönlich vorzustellen.
Für die Kontrolle der Anwesenheit des Bewachungspersonals ist die Eintragung in Anwesenheitslisten
erforderlich. Die Dokumente sind dem AG jeweils nach Schichtbeginn elektronisch
oder in Papierform zur Verfügung zu stellen. Die grundsätzliche Gestaltung und Übermittlung
der Anwesenheitslisten ist 3 Wochen vor Einsatzbeginn zwischen AN und AG abzustimmen.
3.6 Einsatzbedingungen
Alle Sicherheitsdienstmitarbeiter des AN haben ihren Dienst pünktlich und ausgeruht anzutreten.
Sie dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden
Mitteln stehen.
4. Qualifikation
4.1 Qualifikation des Bewachungspersonals
Alle eingesetzten SDM müssen:
 die deutsche Sprache in Wort und Schrift mind. auf Niveau B1 gemäß GER beherrschen.
 die Sachkundeprüfung nach  34 a GewO erfolgreich abgelegt haben.
 einen Erste-Hilfe Kurs (nicht älter als 1 Jahr) abgelegt haben, der zum Erwerb des
Führerscheins der Klasse B in Deutschland anerkannt werden würde.
 PC und MS-Office Kenntnisse besitzen
 Schichtführer müssen zudem über eine Ausbildung als Ersthelfer (vor max. 2 Jahren
absolviert) und Brandschutzhelferausbildung gem.  12 ArbSchG, ASR A2.2 Abschnitt
6.1,  4 BGV/GUV-V A1 (vor max. 1 Jahr durchgeführt) verfügen.
Über diese Eignungskriterien hinaus erwartet der AG, dass der AN nur Mitarbeiter einsetzt, die
den besonderen Anforderungen dieses Dienstes psychisch und physisch gewachsen sind.
Unter diesen Einsatzbedingungen wird von den SDM erwartet, dass sie im Umgang mit den
Asylbewerbern und Flüchtlingen, den Mitarbeitern der Regierung von Unterfranken und weiteren
Behörden sowie betreuenden Organisationen höflich und korrekt auftreten.
4.2 Einweisung und Weiterbildung
Der AN muss seine Mitarbeiter regelmäßig, mindestens einmal jährlich auf seine Kosten schulen
und weiterbilden, so dass diese stets dem aktuellen Ausbildungsniveau einer Sicherheitskraft
der jeweiligen Qualifikationsebene sowie den o.g. sonstigen Qualifikationen entsprechen.
Zusätzlich stellt der AN insbesondere sicher:
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 Alle in der Einrichtung eingesetzten Mitarbeiter des AN nehmen jährlich an einem
Erste-Hilfe-Auffrischungskurs teil, der zum Erwerb des Führerscheins Klasse B in
Deutschland anerkannt werden würde.
 Schichtleiter müssen die Ausbildung zum Ersthelfer alle 2 Jahre auffrischen.
 Alle in der Einrichtung eingesetzten Mitarbeiter nehmen unmittelbar nach Dienstantritt
an einer Ersteinweisung zur Brandbekämpfung durch einen Schichtleiter (Brandschutzhelfer)
teil. Eine Auffrischung bzw. Folgeeinweisung erfolgt nach Bedarf, mindestens
jedoch einmal im Jahr.
 Schichtleiter müssen ihre Brandschutzhelferausbildung bei Bedarf auffrischen, mind.
alle 3 Jahre. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen
eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, insbes. Änderungen der Brandschutzordnung,
neue Verfahren mit veränderter Brandgefährdung, Umstrukturierungen und
Fluktuation der Mitarbeiter, Brandereignis in der Liegenschaft.
 Schichtleiter müssen unmittelbar nach Dienstantritt in die Bedienung der Brandmeldeanlage
durch eine entsprechende Fachkraft gemäß DIN VDE 0833-1 eingewiesen werden.
Die Kosten für die Ersteinweisung unmittelbar nach dem vertraglich geregelten
Leistungsbeginn trägt der AG. Sofern neue, bisher noch nicht unterwiesene Schichtleiter
vom AN eingesetzt werden, muss der AN diese auf seine Kosten unmittelbar
nach Dienstantritt durch eine Fachkraft entsprechend gemäß DIN VDE 0833-1 einweisen
lassen. Nach wesentlichen Änderungen an der Brandmeldeanlage erfolgt gemäß
dem aktuellen Stand der Brandmeldeanlage eine neue Einweisung, deren Kosten der
AG trägt.
Einweisungen und Weiterbildungen sind dem AG auf Verlangen für jeden einzelnen Mitarbeiter
schriftlich nachzuweisen.
5. Aufgaben
5.1 Allgemeine Aufgaben
Der Sicherheitsdienst hat folgende Aufgaben zu erfüllen:
 Schutz von Leben und Gesundheit der Angestellten von auf der Liegenschaft untergebrachten
Stellen und Behörden, der Bewohner der Einrichtung sowie ihrer Besucher
 Gewährleistung der Unversehrtheit und der technischen Funktionstüchtigkeit der bereitgestellten
Einrichtungen sowie der Gebäude; hier insbesondere Schutz vor Sachbeschädigung,
Vandalismus und Brandstiftung
 Die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung innerhalb der gesamten Liegenschaft
Dazu sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und öffentlichen Besonderheiten die
Sicherheit von Personen und Sachwerten gefährdende Ereignisse zu verhindern, zur Mel-
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dung zu bringen und  falls nicht vermeidbar  die Auswirkungen so gering wie möglich zu
halten. Hierbei ist stets das relativ mildeste Mittel einzusetzen.
Die Mitarbeiter des AN überprüfen im Rahmen ihres Dienstes die Einhaltung der Ordnungsund
Sicherheitsbestimmungen im Haus (Hausordnung etc.), z.B. vorbeugender Brandschutz,
Arbeitssicherheit, Beleuchtung, Verschluss u.ä. mehr.
Der AN sorgt für die regelmäßige Begehung der vertragsgegenständlichen Liegenschaften im
Rahmen der für den AN geltenden Bestimmungen der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft
durch eine seiner Fachkräfte für Arbeitssicherheit, mindestens zweimal im Jahr. Die
Begehungen sind zu dokumentieren, die Kosten trägt der AN.
Findet das Personal des AN während der Leistungserbringung Schäden an Gebäuden oder
Gegenständen vor, sind diese dem AG unverzüglich anzuzeigen. Die Meldung ist in das Wachbuch
einzutragen.
Das Bewachungspersonal ist verpflichtet, gefundene Gegenstände bei der Schichtleitung abzugeben.
Diese verfährt mit den Gegenständen entsprechend der objektbezogenen Dienstanweisung.
Ein Finderlohn wird nicht gezahlt.
5.2 Rundgänge/Streifendienst
Es sind permanent Rundgänge vorzunehmen, wobei der genaue Zeitpunkt der Rundgänge zu
variieren ist, so dass für eventuelle Beobachter kein Rhythmus erkennbar wird.
Der Streifendienst hat insbesondere folgende Aufgaben:
 Kontrolle des gesamten Areals der Unterkunft auf ordnungsgemäßen Zustand, auch
im Hinblick auf Mauern, Zäune und Absperrvorrichtungen
 Kontrolle bezüglich Wasser-, Frost- und Schneeschäden, Rohrbrüchen, Feuer und
Umweltschäden, ggf. Meldung an die Hausverwaltung
 Kontrolle der Sanitär- und Toilettenräume sowie der Gemeinschaftsküchen hinsichtlich
laufender Wasserhähne, verstopfter Gullys, undichter Wasser- und Abwasserleitungen
sowie nicht abgeschalteter Herdplatten oder sonstiger Brandgefahren
 Verwahrung von unfall- und brandrelevanten Gegenständen
 Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen
 Verhinderung von Sabotage, Diebstahl, Sachbeschädigung und unzulässiger Abfallentsorgung
 Kontrolle von Personen, deren Berechtigung zum Aufenthalt in der Einrichtung zweifelhaft
erscheint, ggf. Verweisung aus der Unterkunft nach Feststellung der persönlichen
Daten und Meldung an die Leitung der Unterkunft
 Verschlusskontrolle aller relevanten Bereiche
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Die Hausdurchgänge beschränken sich in der Regel auf Treppenhäuser und Hausgänge
sowie allgemein zugängliche Gemeinschafträume (insbes. Küchen, Sanitärräume). Wohnräume
dürfen nur bei konkreten Anhaltspunkten für Störungen der Sicherheit und Ordnung
betreten werden. Dabei ist auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten. Bei den Hausdurchgängen
sind in den Küchen und Waschräumen die Hausgeräte zu kontrollieren und
offensichtliche Schäden an die Hausverwaltung zu melden.
Der Dienstverlauf und die Durchführung der Kontrollgänge sowie etwaiger Ereignisse sind
im Wachbuch zu dokumentieren und der Leitung der Einrichtung zeitnah mitzuteilen. Das
Wachbuch kann jederzeit vom AG eingesehen werden. Schichtberichte sind täglich an die
Leitung der GU zu übermitteln. Polizei- und Rettungsdienst-Einsätze sowie sonstige besondere
Vorkommnisse sind mit einer schriftlichen Darstellung des Ereignisses im Schichtbericht
zu dokumentieren.
5.3 Einzelne Aufgaben des Bewachungspersonals
 Vollzug der Hausordnung
 Schlüssel- und Schließdienst
 Überwachung der technischen Sicherheitseinrichtungen wie z.B. BMZ
 Unterstützung der Polizei
 Verhinderung des unbefugten Aufenthalts von Personen auf dem Gelände, ggf. Verweis
aus der Einrichtung und Meldung an die Leitung der GU
 Not- und Serviceleitstelle
 Vermittlungsdienst
 Bearbeitung von Fundsachen
 Umsetzung der Anweisungen von Polizei, Feuerwehr und der Regierung von Unterfranken
 Einleitung Erste-Hilfe Maßnahmen
 Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sowie Abwehr von Gefahren und Schäden
 Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, insbesondere
durch täglich mehrmalige Brandschutzbegehung der Unterkunftsgebäude
 Im Brandfall Gebäuderäumung auch vor Eintreffen von Polizei und Feuerwehr
 Im Brandfall Personenzählung bzw. geeignete Kontrolle an den Sammelplätzen
 Löschversuche, sofern ohne eigene Gefährdung möglich, mit vorhandenen Feuerlöschern
innerhalb der Gebäude
 Mitarbeit bei Räumungen bei Gefahr
 Kontrollgänge mehrmals täglich zur Sicherstellung, dass alle Flucht- und Rettungswege
dauerhaft freigehalten werden
 Kontrollgänge zur Sicherstellung, dass alle Feuerschutz- und Rauchschutztüren ohne
Feststelleinrichtung in den Fluren und Treppenhäusern dauerhaft geschlossen (nicht
verschlossen) sind
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Maßnahme: Gemeinschaftsunterkunft Hubert-Nees-Str. 2, 63785 Obernburg
Bewachungsdienstleistungen
Geschäftszeichen: 6745.01-GU/2019/03
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 Kontrollgänge zur Sicherstellung, dass Mobiliar nicht unkontrolliert in andere Räume
verbracht wird
 Überwachung des Rauchverbots in allen Gebäuden
 Bewohner sind auf Gefahren im Umgang mit Elektrogeräten hinzuweisen bzw. die
Benutzung von Kochgerätschaften bei Bedarf zu erklären
Die vollständige Arbeitsausführung wird durch den AN kontinuierlich überwacht. Die Ergebnisse
werden aufgezeichnet und ausgewertet.
5.4 Dienstanweisung
Im Rahmen der Leistungserbringung hat der AN in Abstimmung mit dem AG eine objektbezogene
Dienstanweisung zu erstellen und dem AG 2 Wochen vor Leistungsbeginn zur Genehmigung
vorzulegen. Die das Personal des AN betreffenden Regelungen des Vertrages (Verhaltensvorschriften)
und dieses Leistungsverzeichnis sind zwingende Bestandteile der Dienstanweisung.
Die Dienstanweisung muss den Hinweis enthalten, dass die Sicherheitsdienstmitarbeiter nicht
die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeibeamten, eines Hilfspolizeibeamten oder eines
sonstigen Bediensteten einer Behörde besitzen. Die Dienstanweisung muss ferner bestimmen,
dass die Wachperson während des Dienstes keine Hieb-, Stich- oder Schusswaffen,
auch keine Schein- oder Schreckschusswaffen, Schließzangen, Schlagringe, Reizstoffsprühgeräte,
Elektroschockgeräte oder sonstige waffenähnliche Gegenstände bei sich führen darf.
Diese objektbezogene Dienstanweisung muss folgende Mindestinhalte aufweisen:
Allgemeiner Teil:
 Grundsätze
 Dienstantritt und Dienstende
 Verhalten während des Dienstes
 Dienstkleidung
 Dienstausrüstung
 Dienstübergabe
 Berichts- und Meldewesen
 Mitarbeiterrechte
 Dienstdurchführung
 Arbeitssicherheit
 Erste Hilfe
 Zugangsrechte
 Funktionen und Aufgaben des betrieblichen Sicherheitswesens
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Leistungsverzeichnis
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 Aufgaben im Rahmen der Prävention und Gefahrenabwehr
 Datenschutz
 Umweltschutz
 Gefahrensituationen
Spezieller Teil:
 Angaben zur Dienststelle und zum Schutzobjekt
 Allgemeine Objektbeschreibung
 Schutzziele und allgemeine Aufgabenstellung
 Beschreibung der Örtlichkeiten
 Technische Einrichtungen
 Besonderheiten der Arbeitssicherheit im Schutzobjekt
 Datensicherheit und Datenschutz
 Dienstzeiten und Dienststellenbesetzung
 Routine-Meldewesen
 Übertragung Hausrechte
 Handlungsanleitung für SDM zur Abwicklung der einzelnen Schutzaufgaben
 Unterstellungsverhältnis und Weisungsbefugnis
 Sicherheitsverantwortung
 Ansprechpartner
 Weisungsbefugte Personen
 Mitarbeiterrechte
 Dienstaufsicht
 Sicherheitstechnik und Verhalten im Alarm- und Notfall; bezogen auf jede sicherheitstechnische
Einrichtung/Gefahrenmeldeanlage
 Verhalten bei Gewaltandrohung
 Verhalten bei technischen Störungen
 Verhalten bei Unfällen innerhalb der Einrichtung
 Verhalten bei Katastrophen
 Telefonverzeichnis
 Dokumentation des Inkrafttretens von Dienstanweisungsänderungen und des Nachweises
der Kenntnisnahme durch die Mitarbeiter
 Inventarlisten, Arbeitsplatz und Ausrüstung
 Besucherverkehr, Betretungsrecht
 Presse, Rundfunk, Fernsehen
 Bild- und Tonaufzeichnungen
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Maßnahme: Gemeinschaftsunterkunft Hubert-Nees-Str. 2, 63785 Obernburg
Bewachungsdienstleistungen
Geschäftszeichen: 6745.01-GU/2019/03
Leistungsverzeichnis
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Rechtsgrundlagen:
 Rechtliche Grundlage für Sicherheitsdienst
 Anhalte- und Festnahmerecht nach 127 (1) StPO
 Übertragene Rechte
 Notwehr und / oder Notsituation
 Privatsphäre
 Dienstüberwachung
 Notrufe in Gefahrensituationen
 Datenschutz
 Mitarbeiterrechte
 Weisungsbefugte Personen
 Dienstaufsicht
 Arbeitssicherheit
 Direktionsrecht
 Dienstausweis
 Schusswaffen
 Sonderzugangsrechte
 Strafrecht
 Wesentliche Bestimmungen aus dem Allgemeinen Teil
 Wesentliche Bestimmungen aus dem Besonderen Teil
Allen Mitarbeitern ist ein Abdruck der Dienstanweisung sowie ein Exemplar der BGV C7 (Unfallverhütungsvorschrift)
gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen. Dies ist durch eine entsprechende
Unterschriftenliste nachzuweisen. Der AG behält sich eine stichprobenartige
Überprüfung bei den eingesetzten SDM vor.
Jede Änderung, Ergänzung oder Anpassung der Dienstanweisung ist vom AG mit Unterschrift
vorab zu genehmigen.
6. Ausstattung
6.1 Räumlichkeiten
Für die Erfüllung der Leistungen werden vom AG die erforderlichen Räume (Aufenthaltsraum
Wache) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Reinigung der bereitgestellten Räume wird
seitens des AG auf seine Kosten veranlasst. Schäden an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten
sind dem AG unverzüglich zu melden.
Alle vom AG zur Verfügung gestellten Betriebsmittel, Einrichtungsgegenstände, Räume etc.
sind pfleglich zu behandeln.
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Leistungsverzeichnis
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6.2 Arbeitskleidung
Alle SDM müssen eine zweckmäßige, einheitliche und deutlich von Zivilbekleidung zu unterscheidende
Dienstkleidung tragen, die der AN auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Der Hinweis
Sicherheit oder Security muss auf der Dienstkleidung deutlich erkennbar sein.
Bei der Dienstkleidung ist darauf zu achten, dass sie nicht mit behördlichen Uniformen (z.B.
Polizei) verwechselt werden kann. Hoheitszeichen dürfen nicht verwendet werden.
Der AN hat mit Abgabe des Angebotes eine Auflistung und Beschreibung der Dienstkleidungsstücke
sowie eine entsprechende Bilddokumentation vorzulegen. Dies gilt für Sommer- und
Winterbekleidung.
Der AG hat das Recht, auch nach Erteilung des Auftrages, Dienstkleidung oder Teile hiervon
abzulehnen, wenn dies aus Image- oder weiteren Gründen als notwendig erachtet wird, weil
es z.B. das Öffentlichkeitsbild des AG negativ beeinflusst.
Für Unterauftragnehmer gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Personal des AN.
6.3 Firmenausweis
Alle SDM sind mit einem Dienstausweis auszustatten, welcher den Namen und Vornamen des
SDM, Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden, Unterschrift von SDM und Sicherheitsdienstleister
sowie ein Passfoto des SDM enthalten muss. Namen und Dienstnummer des
SDM müssen gut les- und erkennbar sein. Der Ausweis muss so beschaffen sein, dass er sich
von amtlichen Ausweisen deutlich unterscheidet.
Über alle ausgestellten Ausweise ist ein Verzeichnis zu führen.
Der AN hat nach Zuschlagserteilung ein Muster seines Dienstausweises vorzulegen.
Alle ausgestellten Dienstausweise sind fortlaufend zu nummerieren und in ein Verzeichnis einzutragen,
das dem AG auf Verlangen vorzulegen ist. Bei Ausscheiden des Mitarbeiters hat der
AN den Dienstausweis unverzüglich einzuziehen.
6.4 Technische Ausrüstung / Sonstige Ausstattung
Der AN ist für die technische Ausrüstung und sonstige Ausstattung des zum Einsatz kommenden
Wachpersonals zuständig und verantwortlich.
Der AN hat seine Mitarbeiter wie folgt auszustatten:
 Vollständige Dienstbekleidung
 Regenschutzbekleidung
 Stichsichere Schutzweste
 Taschenlampe
 Schreib- und Büromaterial
 Drucker / Kopierer ( Papier und Toner sowie etwaige Reparaturen gehen zu Lasten des
AN )
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Die Ausstattung mit Funkgeräten erfolgt aus dem Bestand des AG.
Die Ausstattung der Mitarbeiter mit Waffen jeder Art (Hieb-, Stich- oder Schusswaffen, Scheinoder
Schreckschusswaffen, Schließzangen, Schlagringe, Reizstoffsprühgeräte, Elektroschockgeräte
oder sonstige waffenähnliche Gegenstände) ist untersagt.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die SDM dieses Verbot einhalten.
Dem AG sind entsprechende Belehrungen sowie stichprobenartige Kontrollen der SDM auf
Verlangen nachzuweisen.
Der AN verpflichtet sich, zur Erstversorgung seiner Mitarbeiter stets in ausreichendem Umfang
Sanitätsmaterial (inkl. Verbandbuch) vorzuhalten.
Vom AN sind für alle diensthabenden Mitarbeiter ausreichend Warnwesten vorzuhalten.
7. Nachweise und Unterlagen
Vom AN sind zwei Wochen, sofern nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist, vor Leistungsbeginn
folgende Nachweise und Unterlagen für das für die Leistungserbringung vorgesehene
Personal in geordneter und übersichtlicher Form vorzulegen:
 Kopie eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate, - ausländische
Arbeitnehmer haben ein europäisches Führungszeugnis, nicht älter als 6 Monate, vorzulegen.
Alternativ zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses kann auch die Freigabe
des zuständigen Ordnungsamtes nach  9 Abs. 2 BewachV vorgelegt werden (nicht
älter als 6 Monate)
 Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung (IHK) oder vergleichbare Nachweise
entsprechend dem jeweiligen Herkunftsland (die Gleichwertigkeit ist durch die örtliche
IHK-Geschäftsstelle nachzuweisen)
 Ärztliches Attest über die Eignung zum Schichtdienst
 Einwilligungserklärung (gemäß Anlage) im Original für die zusätzliche Zuverlässigkeitsüberprüfung
bei Polizei- und Verfassungsschutzbehörden durch den AG. Das Formblatt ist
für jeden Mitarbeiter genauestens und leserlich auszufüllen und zu unterzeichnen. Die Angaben
sind zu prüfen, deren Richtigkeit ist durch Firmenstempel und Unterschrift zu bestätigen
und durch den AN dem AG zuzuleiten.
 Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung der jeweils
zuständigen Behörde
 Unterschriebene Verschwiegenheitserklärung (gemäß Anlage)
 Unterschriebene Datenschutzerklärung (gemäß Anlage)
 Nachweis einer detaillierten Unterweisung des Wachpersonals unverzüglich nach Arbeitsantritt
vor Ort.
 Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der zum Erwerb des Führerscheins
Klasse B in Deutschland anerkannt werden würde, nicht älter als ein Jahr
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Zusätzlich zu den o.g. allgemeinen Nachweisen gilt für Schichtleiter:
 Nachweis einer erfolgreich abgelegten IHK-Prüfung  Werkschutzfachkraft oder geprüfte
Schutz- und Sicherheitskraft oder vergleichbare Nachweise entsprechend dem jeweiligen
Herkunftsland (die Gleichwertigkeit ist durch die örtlich zuständige IHK  Geschäftsstelle
nachzuweisen)
 Nachweis der Teilnahme an einer Ersthelferausbildung, nicht älter als 2 Jahre
 Nachweis einer Brandschutzhelferausbildung, nicht älter als 1 Jahr
Sollte während der Leistungserbringung ein Personalwechsel stattfinden, so gelten für jede
eingesetzte Person die Regelungen zum Leistungsbeginn.
Der AG behält sich vor, folgende Nachweise bzw. Dokumente vor Leistungsbeginn oder auch
während der Leistungsphase vom AN anzufordern:
- Kopie Handelsregisterauszug
- Kopie Gewerbeerlaubnis
- Befähigungsnachweis Inhaber
- Führungszeugnis bzw. Auszug Bundeszentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Belegte Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (Nachweis durch zugelassenen Steuerberater
oder veröffentlichten Geschäftsbericht)
- Nachweis und/oder Eigenerklärung über die Zertifizierung/Anwendung der DIN EN
9001:2015 ff. oder gleichwertig
- Nachweis und/oder Eigenerklärung über die Zertifizierung/Anwendung der DIN 77200
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht älter als
drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Bewachungsverordnung
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des  34 a Gewerbeordnung
- Verpflichtungserklärung zum Datenschutz
- Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung
- Bestätigung der Versicherung über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- Fragebogen Personal
- Katastrophenschutzordnung inkl. Deeskalations-, Sicherheits- und Evakuierungskonzept
(gem. Punkt 1 LV)
- Sicherheitsanalyse (gem. Punkt 1 LV)
- Schulungsplan und/oder Skill Matrix
- Organigramm
- Hausinterne Vorlage Standard Anstellungsvertrag (blanko)
- Hausinterne Vorlage Standard Anstellungsvertrag (Minijob / blanko)
- Hausinterne Vorlage Verpflichtung auf Datenschutz und Geheimhaltung (blanko)
- Nachweis und Konzept zur Arbeitssicherheit
- Objektbezogene Dienstanweisung (gem. Pkt. 5.4 LV)
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Leistungsbeschreibung
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Maßnahme
Bewachungsdienstleistungen
Geschäftszeichen: 6745.01-GU/2019/03
Leistungsbeschreibung:
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung verschiedener Sprachformen,
m, w, d - verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter).
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines
................................................................................................................................
 2
2 Leistungsort
................................................................................................................................
 3
3 Leistungszeitraum, Änderungskündigung, Sonderkündigungsrecht .......................................... 3
4 Ansprechpartner
......................................................................................................................... 4
5 Hoheitliche Befugnisse des AG
.................................................................................................. 4
6 Hausrecht
................................................................................................................................
... 4
7 Presseanfragen
.......................................................................................................................... 4
8 Hauptleistungspflichten, Bewachungsdienstleistung .................................................................. 5
9 Notfall- und Krisensituationen
..................................................................................................... 5
10 Änderungsrecht
.......................................................................................................................... 6
11 Zugangsberechtigung
................................................................................................................. 6
12 Allgemeine Sorgfaltspflichten des AN
........................................................................................ 6
13 Datenschutz
................................................................................................................................
 6
14 Geheimhaltungsverpflichtung
..................................................................................................... 7
15 Personal
................................................................................................................................
...... 7
16 Personaleinsatz  Qualifikation
.................................................................................................. 8
17 Kontrollen - Ablehnungsrecht
..................................................................................................... 9
18 Unterweisung,
Einarbeitung........................................................................................................ 9
19 Schlüssel u.ä.
............................................................................................................................. 9
20 Gesundheitscheck des Bewachungspersonals ........................................................................ 10
21 Zuverlässigkeitsprüfung
............................................................................................................ 10
22 Sicherheitsüberprüfung, Führungszeugnis ............................................................................... 10
23 Leistungsnachweis
................................................................................................................... 11
24 Vergütung
................................................................................................................................
. 11
25 Vergütungsanpassung
.............................................................................................................. 11
26 Rechnungslegung und Zahlung ................................................................................................
12
27 Mängelhaftung
.......................................................................................................................... 12
28 Haftung
................................................................................................................................
..... 13
29 Versicherung
............................................................................................................................. 13
30 Kündigung
................................................................................................................................
. 14
31 Vertragsbeendigung
................................................................................................................. 15
32 Unterauftragnehmer
.................................................................................................................. 15
33 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung ................................................................................. 16
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Maßnahme: Gemeinschaftsunterkunft Hubert-Nees-Str.2, 63785 Obernburg
Bewachungsdienstleistungen
Geschäftszeichen: 6745.01-GU/2019/03
Leistungsbeschreibung
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1 Allgemeines
Die Regierung von Unterfranken unterhält eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber.
Aus diesem Grund wird für diese Liegenschaft für die Zeit vom 01.07.2019, 18.00 Uhr bis
30.06.2020, 24.00 Uhr, ein Überwachungs- und Sicherheitsdienst benötigt.
Auftragsgegenstand ist die Durchführung des Überwachungs- und Sicherheitsdienstes auf
dem Gelände der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, Hubert-Nees-Str.2, 63785
Obernburg am Main, betrieben durch die Regierung von Unterfranken.
Hierfür sucht der Auftraggeber (AG) einen wirtschaftlich und finanziell leistungsfähigen
Auftragnehmer (AN) mit einem Umsatz von mindestens 0,6 Millionen  jährlich, der die Qualität
seiner Dienstleistung auf Grundlage der DIN EN ISO 9001:2015 ff. und der DIN 77200, Stufe
2 zuverlässig erbringt.
Die Sicherheitsrelevanz des Behördenbetriebs erfordert eine sehr enge, sehr vertrauensvolle
und kooperative Zusammenarbeit zwischen AN, AG, Polizei und den beteiligten Behörden und
Verbänden (Diakonie, DRK etc.). Der AG legt aus diesem Grund sehr großen Wert auf einen
zeitnahen und intensiven Informationsaustausch sowie die Zuverlässigkeit des Wachpersonals.
Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den
besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen, wie Sprachbarrieren,
Traumata, unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen ist gesondert Rechnung zu
tragen. Aus diesem Grund sind Erfahrungen in der Asylverwaltung wünschenswert.
Bestandteile sind das Leistungsverzeichnis samt seinen Anlagen, sowie Teil B der Vergabeund
Vertragsordnung für Leistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2003
(BAnz. Nr. 178a).
Der AN hat geforderte Zertifizierungen bzw. Qualifikationen während des gesamten Leistungszeitraums
aufrecht zu erhalten.
Der AN hat bei der Ausführung seines öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen
Verpflichtungen,
- insbesondere alle mit der Durchführung der Dienstleistung zusammenhängenden Vorschriften
wie der Berufsgenossenschaft, der Bauämter, des staatlichen Amtes für Arbeitsschutz
und des Brandschutzes, der Arbeitsstättenverordnung und Hygieneverordnung
- insbesondere alle einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes
und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, des Schwarzarbeitergesetzes,
des gesetzlichen Mindestlohns und der geltenden Tariflöhne, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
sowie rechtliche Bestimmungen zu den Arbeitszeiten und arbeitsschutzrechtlichen
Regelungen
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Bewachungsdienstleistungen
Geschäftszeichen: 6745.01-GU/2019/03
Leistungsbeschreibung
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- insbesondere die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Vergabe- und Vertragsordnung
für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Teil B (VOL/B) in der zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung (soweit nicht in diesem Vertrag etwas
Abweichendes geregelt ist)
einzuhalten und die auf ihn fallenden Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu
entrichten.
2 Leistungsort
Leistungsort ist die Gemeinschaftsunterkunft (GU) für Asylbewerber, Hubert-Nees-Str.
2, 63785 Obernburg am Main.
Die GU dient der Unterbringung von Flüchtlingen, insbesondere Asylbewerbern bzw.
Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  AsylblG. Die Einrichtung
hat eine maximale Belegungskapazität von 150 Personen, diese setzen sich aus
Einzelpersonen sowie Familien aus zahlreichen verschiedenen Herkunftsländern zusammen.
Alle Bewohner sind aufgeteilt in 5 Gebäuden untergebracht, siehe auch den als Anlage
beigefügten Lageplan.
3 Leistungszeitraum, Änderungskündigung, Sonderkündigungsrecht
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.07.2019, 18.00 Uhr und endet am 30.06.2020, 24.00
Uhr, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Das Vertragsverhältnis kann vom AG
1 Mal um 12 Monate bis längstens 30.06.2021, 24.00 Uhr verlängert werden, wenn dies dem
AN mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich mitgeteilt wird.
Der AG ist berechtigt, das Dienstleistungsverhältnis ganz oder für Teilbereiche der Liegenschaft
vor Ablauf des 30.06.2020 ordentlich zu kündigen,
 bei vollständiger oder teilweiser Schließung der Einrichtung
 bei wesentlichen Änderungen im Leistungsumfang infolge Änderungen im Leistungsort
(z. B. bauliche Maßnahmen)
Der AN unterliegt einer Probezeit von 6 Monaten. Innerhalb dieser Probezeit ist der AG berechtigt,
mit Vorlauf von 4 Wochen das Vertragsverhältnis schriftlich zu beenden.
Der AN ist berechtigt, das Dienstleistungsverhältnis vor Ablauf des 30.06.2020 ordentlich zu
kündigen,
 bei wesentlichen Änderungen im Leistungsumfang infolge Änderungen im Leistungsort
Die Kündigungsfrist beträgt  außer im Falle der Probezeitkündigung - 3 Monate zum Ende
eines jeden Kalendermonats.
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Bewachungsdienstleistungen
Geschäftszeichen: 6745.01-GU/2019/03
Leistungsbeschreibung
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Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform. Für die Berechnung der Kündigungsfrist und
der Räumungsfrist genügt der Zugang der Kündigungserklärung bis zum 3. Werktag eines
Kalendermonats.
4 Ansprechpartner
AG und AN benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner.
Die Ansprechpartner haben sich vor Leistungsbeginn und während der gesamten Vertragslaufzeit
in gebotenem und erforderlichem Umfang zielführend abzustimmen und vertrauensvoll
zusammen zu arbeiten.
Der Ansprechpartner muss auf Seiten des AN mindestens über die Qualifikation einer IHKgeprüften
Werkschutzfachkraft oder eines Werkschutzmeisters verfügen und über eine mindestens
1-jährige Praxis in der Leitung einschlägiger Dienstleistungsaufträge, bevorzugt im
Rahmen der Bewachung von Gebäuden der Asylverwaltung (oder vergleichbar), vorweisen
können.
5 Hoheitliche Befugnisse des AG
Der AG handelt im Bereich der Unterbringung der Asylbewerber hoheitlich.
Dem AN werden keine hoheitlichen Befugnisse übertragen. Er ist zu Anordnungen und Anweisungen
im Über- und Unterordnungsverhältnis auch gegenüber Asylbewerbern nicht berechtigt.
Es besteht für den AN keine Möglichkeit, gegenüber Asylbewerbern Disziplinarmaßnahmen
anzuordnen bzw. anzuwenden
6 Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem AG. Dieser überträgt dem AN und dem von ihm eingesetzten
Personal die Ausübung des Hausrechts im Rahmen einer objektbezogenen Dienstanweisung.
Hausverbote dürfen ausschließlich durch die Regierung von Unterfranken ausgesprochen
werden.
7 Presseanfragen
Auskünfte an die Presse werden ausschließlich vom AG gegeben.
Presseanfragen und dergleichen sind dem AG unverzüglich zuzuleiten. Vertreter der Presse dürfen
nur nach gesonderter schriftlicher Zustimmung des AG das Objekt betreten. Der AN verweist
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Maßnahme: Gemeinschaftsunterkunft Hubert-Nees-Str.2, 63785 Obernburg
Bewachungsdienstleistungen
Geschäftszeichen: 6745.01-GU/2019/03
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 5 von 16
bei Anfragen an die Pressestelle des AG. Sofern der AN beabsichtigt, eine eigene Pressemitteilung
zu erstellen, hat er hierfür vorher die Zustimmung des AG einzuholen.
8 Hauptleistungspflichten, Bewachungsdienstleistung
Der AN übernimmt während der Dienstzeiten in alleiniger Verantwortung die Schutz- und Sicherheitsdienste
(Sicherheitsdienste/Bewachungsdienstleistung) für die GU für Asylbewerber,
Hubert-Nees-Str.2, 63785 Obernburg. Dem AN obliegt der Schutz des Objekts und aller Personen,
die sich in der Liegenschaft oder ihrer unmittelbaren Umgebung (siehe Lageplan) aufhalten.
Bewachungsdienstleistung
Die Hauptleistungspflichten sind:
 Objektschutzdienst
 Streifendienst
 Alarmdienst
 Notruf- und Service-Leitstelle (NSL)
 Brandschutz
Umfang und Inhalt der zu erbringenden o.g. Einzelleistungen bestimmen sich nach DIN 77200,
mind. Stufe 2, den DIN EN ISO 9001:2015 ff., bzw. vergleichbaren Bestimmungen,
 34 a der Gewerbeordnung, der Verordnung über das Bewachungsgewerbe, den Bestimmungen
dieser Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis sowie den im Rahmen der Angebotsabgabe
geforderten und eingereichten Konzepten.
Während der Vertragslaufzeit können sich Schwerpunkte verlagern oder Aufgaben verändern.
Handelt es sich dabei um keine wesentlichen Auftragsänderungen, so sind diese zu den angebotenen
Konditionen zu erbringen.
9 Notfall- und Krisensituationen
Die Bewachungsdienstleistung sowie das Erreichen der Schutzziele sind auch in Notfallsituationen
sicherzustellen, z.B. bei Übergriffen externer Personen oder Anschlägen auf die Liegenschaft,
Eskalation zwischen Asylbewerbern, Brand etc
Zur detaillierten Einschätzung der Gefährdungslage der Liegenschaft gibt es hierzu nach Zuschlagserteilung
(vor Leistungsbeginn) einen separaten Termin zur Begehung mit AN und AG.
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Bewachungsdienstleistungen
Geschäftszeichen: 6745.01-GU/2019/03
Leistungsbeschreibung
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Der AN hat zur Sicherstellung o.g. Ziele spätestens bis zum Leistungsbeginn ein Deeskalationskonzept,
ein Sicherheitskonzept sowie ein Evakuierungskonzept gemäß Richtlinie Evakuierung
VDI 4062:2016-04 zu erstellen und mit dem AG abzustimmen.
10 Änderungsrecht
Umfang, Beginn und Ende der Dienstzeiten können vom AG bei Bedarf geändert werden.
Änderungen sind dem AN mindestens 1 Woche vor Beginn der Dienstzeitenänderung
schriftlich mitzuteilen.
Die Vergütung ist ab Eintritt der Änderungen anzupassen.
Im Übrigen wird auf die Möglichkeit der Vereinbarung von Sonderleistungen gem.  2 VOL/B
ausdrücklich verwiesen.
11 Zugangsberechtigung
Personen, die der AN nicht unmittelbar mit der Ausführung der Bewachungsdienstleistungen
betraut hat oder Sachen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bewachungsdienstleistung
stehen, dürfen nicht mit in die Einrichtungen des AG genommen werden.
12 Allgemeine Sorgfaltspflichten des AN
Alle vom AG zur Verfügung gestellten Betriebsmittel, Einrichtungsgegenstände, Räume etc.
sind pfleglich zu behandeln. Erkennbare Mängel und Schäden sind unverzüglich schriftlich an
den AG zu melden.
Der AN stellt auch sicher, dass sich alle von ihm zur Durchführung seiner Leistungspflichten
eingesetzten Geräte/Mittel in technisch einwandfreiem, geprüften Zustand befinden bzw. den
Anforderungen nach einschlägigen Regelwerken wie DIN-Normen, VDE-Vorschriften oder
gleichwertig entsprechen.
Der Auftragnehmer beachtet sämtliche für die Aufnahme und Durchführung von Sicherheitsdiensten
und Bewachungsaufgaben einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes und des
Landes Bayern, einschließlich der dazugehörigen Erlasse und Verordnungen.
13 Datenschutz
Der AN gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften nach den geltenden
Datenschutzgesetzen und der europäischen Datenschutzgrundverordnung.
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Bewachungsdienstleistungen
Geschäftszeichen: 6745.01-GU/2019/03
Leistungsbeschreibung
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Der AN hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Auftrags befassten Personen
an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift
haftet der AN.
Entsprechende Verpflichtungserklärungen, siehe Anlagen zum LV, sind gemäß der Vorgaben
im Leistungsverzeichnis vorzulegen.
14 Geheimhaltungsverpflichtung
Der AN und die von ihm eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeiter (SDM) dürfen unbefugt keinen
Einblick in Unterlagen, wie z.B. Schriftstücke, Akten, elektronische Dateien usw. nehmen.
Schränke, Schubladen u. ä. dürfen nicht unbefugt geöffnet werden. Über alle Vorgänge, die
dem Bewachungspersonal während seiner Tätigkeit in den Räumen des AGs bekannt werden,
ist strengstes Stillschweigen gegenüber jedermann  auch gegenüber Mitarbeitern  zu wahren.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsauftrages bzw. der individuellen
Arbeitsverträge bestehen.
Der AN hat das Bewachungspersonal auf Geheimhaltung zu verpflichten.
Entsprechende Verpflichtungserklärungen, siehe Anlage, sind gemäß der Vorgaben im Leistungsverzeichnis
vorzulegen.
Der AN haftet für sämtliche Schäden, die dem AG durch Verstöße gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung
entstehen. Er haftet insoweit für seine Mitarbeiter und sonstige, von ihm
beauftragte Dritte.
15 Personal
Der AN hat zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen
und zu entlohnen. Er verpflichtet sich, nur volljähriges, fachkundiges und zuverlässiges
Personal unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie den vertraglich vereinbarten
Eigenschaften einzusetzen.
Der AN darf nur sozialversicherungspflichtiges Personal einschließlich geringfügig entlohnter
Beschäftigter mit einem schriftlich abgefassten Arbeitsvertrag beschäftigen.
Der Auftragnehmer stellt die Einhaltung der, in einem für die Branche allgemein verbindlich
erklärten Tarifvertrag für den Beschäftigungsort, vorgegebenen Arbeitsbedingungen einschließlich
der Zahlung der hierin festgelegten Vergütung, entsprechend der Eingruppierung
des Personals, sicher.
Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
sein, welche der AN auf Verlangen vorzulegen hat.
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Leistungsbeschreibung
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Darüber hinaus ist der AN für die Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
des Schwarzarbeitergesetzes und des Mindestlohngesetzes verantwortlich.
Der AN hat alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben
und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen
einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem
Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, einer nach
 7,  7a oder  11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach  3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich
vorgegeben werden.
Der AG führt während der Vertragslaufzeit entsprechende Kontrollen durch.
Der AN legt dem AG die zum Nachweis der Einhaltung der genannten Regelungen erforderlichen
Unterlagen auf Verlangen vor. Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von allen Ansprüchen
frei und erstattet dem AG evtl. an Sozialversicherungsträger geleistete Zahlungen samt
Strafen oder Geldbußen.
16 Personaleinsatz  Qualifikation
Der AN sichert zu, dass das zum Einsatz kommende Sicherheitsdienstpersonal über alle für
die Abwicklung der vorgesehenen Tätigkeiten erforderlichen Prüfungen, Nachweise und Berechtigungen
verfügt.
Geeignet ist nur Personal, welches die in der Leistungsbeschreibung sowie im Leistungsverzeichnis
aufgeführten Anforderungen und Qualifikationen erfüllt. Bei Fehlen der Anforderungen
und Qualifikationen eines oder mehrerer SDM ist der AG berechtigt, die für diese Mitarbeiter
anfallenden Personalkosten nach Prüfung und Anhörung des AN einzubehalten bzw. zu
kürzen. Bei diesbezüglich wiederholten und/oder schwerwiegenden Verstößen ist der AG zur
außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Die gesetzliche Regelung
der 2-Wochen-Kündigungsfrist gem.  626 Abs. 2 BGB wird ausgeschlossen, im Übrigen bleiben
die gesetzlichen Regelungen unberührt.
Der AN stellt dem AG unaufgefordert mindestens einmal pro Monat eine Liste seiner Mitarbeiter
zur Verfügung, welche in der Einrichtung zum Einsatz kommen. Die Liste enthält den Namen,
Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und das Datum des erstmaligen Einsatzes
des SDM auf der Liegenschaft. Ebenso ist kenntlich zu machen, ob es sich bei dem eingesetzten
Mitarbeiter um eigenes Personal oder Mitarbeiter eines Unterauftragnehmers handelt
und ob der SDM im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung auf der Liegenschaft zum
Einsatz kommt.
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Leistungsbeschreibung
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17 Kontrollen - Ablehnungsrecht
Der AG ist berechtigt, das Personal des AN auf Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen. Der
AG hat das Recht, eigene Kontrollen nach billigem Ermessen durchzuführen oder durch einen
externen Beauftragten durchführen zu lassen. Dazu zählen auch stichprobenartige Kontrollen
der Lohnbuchhaltung des AN.
Diese Kontrollen sind dem AG auch ohne Vorankündigung möglich, der AN erklärt sich hiermit
ausdrücklich einverstanden.
Der AG kann Mitarbeiter des AN unter Angabe von Gründen ablehnen.
Der AN ist verpflichtet, abgelehnte Mitarbeiter nicht mehr in den Räumlichkeiten und/oder auf
dem Gelände der Unterkunft des AG einzusetzen.
Der AN hat in solchen Fällen unverzüglich geeignetes und zuverlässiges Ersatzpersonal zu
stellen.
18 Unterweisung, Einarbeitung
Der AN hat seine Beschäftigten vor Dienstantritt umfassend einzuweisen.
Der AN muss die Unterweisung bzw. Belehrung der Beschäftigten zu den einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen des Gewerbes sowie den am Einsatzort geltenden Bestimmungen über
Brandschutzordnung, Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Arbeitszeiten und der Hausordnung
zwingend vor Aufnahme des Dienstes mit Unterschrift der Beschäftigten nachweisen.
Ein Einsatz von Sicherheitsdienstmitarbeitern ohne Einweisung ist nicht zulässig.
19 Schlüssel u.ä.
Die ausgegebenen Schlüssel dürfen vom AN an eigene Mitarbeiter nur gegen Unterschrift
weitergegeben werden. Eine Kennzeichnung der Schlüssel, die eine Objektidentifikation durch
Dritte ermöglicht, ist nicht zulässig.
Der AN ist nicht berechtigt, Nachschlüssel anfertigen zu lassen. Die ausgehändigten Schlüssel
sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurück zugeben.
Ein Verlust von Schlüsseln durch den AN ist in jedem Fall unverzüglich dem zuständigen Ansprechpartner
des AG schriftlich anzuzeigen. Eventuell entstehende Kosten (z.B. Austausch
der Schließanlage) sind vom AN zu tragen.
Bei Schäden infolge Verlust oder Missbrauch der übergebenen Schlüssel, haftet der AN auf
Schadensausgleich in entstandener Höhe bzw. in Höhe des Wiederbeschaffungswerts der
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Leistungsbeschreibung
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Schließanlage. Die Berufung des AN auf eine Reduzierung der Schadenssumme in Höhe des
Zeitwerts der Schließanlage ist unzulässig.
20 Gesundheitscheck des Bewachungspersonals
Arbeitskräfte, die an einer Krankheit gem. Infektionsschutzgesetz (z.B. ansteckender Borkenflechte,
Tuberkulose, Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken) erkrankt
sind, dürfen nicht eingesetzt werden bis nach dem schriftlich nachzuweisenden Urteil des behandelnden
Arztes oder eines Gesundheitsamtes eine Weiterausbreitung der Krankheit durch
sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung.
Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung eines Gesundheitsamtes und unter Beachtung der
vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten und Einrichtungen benutzen. Für
Arbeitskräfte, in deren Wohngemeinschaft eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist, gilt entsprechendes.
Zum Nachweis der Schichtdiensttauglichkeit ist ein ärztliches Attest vor Dienstantritt vorzulegen.
21 Zuverlässigkeitsprüfung
Der AN hat sämtliche vorgesehene Mitarbeiter auf seine Kosten ordnungsgemäß anzumelden
und eine Zuverlässigkeitsprüfung bei der zuständigen Behörde durchführen zu lassen. Der
Nachweis der Überprüfung ist dem AG mit den Personalunterlagen wie im Leistungsverzeichnis
näher beschrieben, zu übergeben.
Der gem.  16 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BewachV ordnungswidrige Einsatz nicht angemeldeter Personen
stellt eine gravierende Pflichtverletzung der Bewachungsdienstleistung dar, unabhängig
davon, ob der Verstoß geahndet wurde/wird.
22 Sicherheitsüberprüfung, Führungszeugnis
Der AG unterliegt verschärften Sicherheitsanforderungen. Der AG veranlasst daher die Überprüfung
des vom AN vorgesehenen Personals beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz
(BayLfV) und beim Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA). Der AN ist verpflichtet, von
seinen Mitarbeitern die im Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügte Einwilligungserklärung
zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzeichnen zu lassen und dem AG vorzulegen.
In den Einrichtungen des AG ist der Einsatz von nicht überprüften Mitarbeitern nicht zulässig.
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Der AN ist außerdem verpflichtet, sich für jeden eingesetzten Mitarbeiter ein polizeiliches Führungszeugnis
für eine Behörde, das nicht älter als 6 Monate ist, vorlegen zu lassen und dieses
dem AG in der im Leistungsverzeichnis näher bezeichneten Form vorzulegen.
23 Leistungsnachweis
Zum Nachweis der Dienstleistung hat der AN eine Liste der tatsächlich eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeiter/
innen (Stundennachweis) arbeitstäglich aufzustellen, diese von den jeweiligen
Mitarbeitern sowie dem Objektleiter unterzeichnen zu lassen und dem AG mit der
Rechnung zur Prüfung zuzuleiten.
24 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu den auf Stundenbasis angebotenen Preisen und nur nach der tatsächlich
erbrachten und abgenommenen Leistung auf Grundlage der geprüften Stundennachweise.
Mit der Zahlung der Vergütung sind alle vertraglich vereinbarten Leistungen einschließlich aller
Zuschläge und Nebenleistungen abgegolten. Auf diese Preise wird die MwSt. in der jeweils
gültigen Höhe berechnet.
Ändert sich der Leistungsumfang, wird die Vergütung auf der Grundlage der vereinbarten Kalkulation
entsprechend dem tatsächlichen Umfang des eingesetzten Personals erhöht oder reduziert.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
25 Vergütungsanpassung
Die Vertragsparteien sind im Falle der Veränderung der Lohn- und Lohnnebenkosten durch
Gesetz oder anzuwendende Tarifvereinbarung (Stichtag: Tag des Zuschlags 24.00 Uhr) berechtigt,
eine entsprechende Anpassung zu verlangen, jedoch nur für den in der Kalkulation
ausgewiesenen Lohnkostenanteil* an der Vergütung bzw. Stundenverrechnungssatz.
Die Veränderung der Vergütung wird wie folgt berechnet:
Lohnkostenanteil* (Prozentwert) x Änderungssatz (Prozentwert)
100
*Der Lohnkostenanteil bestimmt sich aus dem, den Ausschreibungsunterlagen beigefügten und auszufüllenden
Formblatt Stundenverrechnungssatz. Maßgeblich ist der Lohnkostenanteil des Tagesverrechnungssatzes (Mappe:
Berechnung Stundenverrechnungssatz an Werktagen.)
Die entsprechende Nachweispflicht obliegt bei Preiserhöhungen dem Auftragnehmer, bei
Preisermäßigungen dem Auftraggeber. Preisänderungen sind schriftlich zu beantragen. Die
Änderungen sind spätestens sechs Wochen vor Beginn der Änderung geltend zu machen.
Rückwirkende Preisänderungen sind ausgeschlossen.
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Eine Erhöhung kann erstmalig für den Monat geltend gemacht werden, in dem die tariflichen/
gesetzlichen Änderungen in Kraft treten. Bei nachträglich geltend gemachten Preiserhöhungen
bzw. Preisermäßigungen tritt die Preisänderung in dem auf die Geltendmachung folgenden
Kalendermonat in Kraft. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Geltendmachung ist der
Zugang beim jeweiligen Vertragspartner.
Mit den Anpassungen sind sämtliche mittelbaren und unmittelbaren Mehr- und Minderaufwendungen
abgegolten.
26 Rechnungslegung und Zahlung
Der AN hat monatlich nachträglich eine Rechnung über die ausgeführten Bewachungsleistungen
unter Zugrundelegung der vereinbarten Preise zu stellen.
Die unterzeichneten Stundennachweise sind der Rechnung im Original beizufügen. Sie ist
dem AG bis zum 10. des jeweils folgenden Monats in zweifacher Ausfertigung zuzusenden.
Die Zahlung erfolgt nach Prüfung der Rechnung ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung
angegebenes Konto.
Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
Rechnungsempfänger ist die
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Sachgebiet 14.3
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Zahlungsziel ist 30 Tage ab Rechnungseingang.
27 Mängelhaftung
Mangelhafte Leistungen werden dem AN gemeldet. Der AN ist zur unverzüglichen Nachbesserung,
spätestens binnen 12 Stunden, verpflichtet. Eine Pflicht zur Aufforderung der Mängelbeseitigung
entfällt bei Gefahr in Verzug oder besonders dringlichen Leistungen.
Kommt der AN der Pflicht zur Mängelbeseitigung nach Aufforderung nicht nach oder ist diese
gemäß Absatz 1 entbehrlich, hat der AG das Recht, die Leistung durch ein Drittunternehmen
auf Kosten des AN ausführen zu lassen.
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Der AG behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger, nicht sachgemäßer oder aus einem
sonstigen Grund unzureichenden Leistung des AN für die entsprechende Zeit und/oder Tage
den Rechnungsbetrag zu mindern. Dies gilt insbesondere, wenn die Ausführung nicht dem
vereinbarten Vertrag bzw. Leistungsverzeichnis entspricht.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche nach BGB, bleiben unberührt.
28 Haftung
Der AN haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn oder
seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden.
Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden und Verlust an vom AN oder seinen Mitarbeitern
eingebrachten Sachen.
Der AN stellt den AG von etwaigen Ansprüchen Dritter in beiden Fällen frei.
29 Versicherung
Der AN ist verpflichtet, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine Betriebshaftpflichtversicherung
abzuschließen oder vorzuhalten und während der Vertragsdauer aufrecht zu erhalten,
eine Poolversicherung wird nicht akzeptiert.
Die Versicherungssummen betragen mindestens je Versicherungsfall:
5.000.000,-  für Personenschäden und sonstige Schäden (d.h. Sach- und Vermögensschäden)
pauschal (umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung
bewachter Sachen)
Im Rahmen der Versicherung für sonstige Schäden gelten folgende Versicherungssummen:
250.000,- für Vermögensschäden, insbesondere gemäß Bundesdatenschutzgesetz
250.000,- für das Abhandenkommen bewachter Sachen
250.000,- für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten/Transpondern
250.000,- für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden
2.500.000,- für Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten
Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
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30 Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann durch den AG aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt
werden. Die gesetzliche Regelung der 2-Wochen-Kündigungsfrist gem.  626 Abs. 2 BGB wird
ausgeschlossen, im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt.
Für den AG sind wichtige Gründe insbesondere:
 Der AN beteiligt sich an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ( 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
 Der AN zahlt den Mitarbeitern seines Unternehmens nicht die tariflichen oder gesetzlich
vorgeschriebenen Vergütungen bzw. nicht in vollem Umfang oder verstößt in sonstiger
Weise gegen tarifliche Bestimmungen oder Vorschriften der sozialen Gesetzgebung
 Der AN gewährt, verspricht oder bietet Personen, die auf Seiten des AG mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, mit
Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum AG Vorteile an
 Gegen den AN wird das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung
mangels Masse abgelehnt
 Die Bewachungsleistungen und sonstigen vereinbarten Leistungen werden nicht erbracht,
nachdem der AN vom AG hierzu schriftlich unter Fristsetzung von mindestens
2 Stunden aufgefordert wurde
 Die Bewachungsleistungen oder sonstigen vereinbarten Leistungen werden nicht in
der dem Vertrag entsprechenden Art und Weise ausgeführt, nachdem der AN vom AG
hierzu schriftlich abgemahnt und anschließend schriftlich unter Fristsetzung von mindestens
1 Stunde aufgefordert wurde, die vertragsgemäßen Leistungen unverzüglich
ordnungsgemäß zu erfüllen
 Bei wiederholtem Einsatz von Mitarbeitern, die nicht über die im Leistungsverzeichnis
spezifizierten nötigen Anforderungen und Qualifikationen verfügen
 Der AN setzt Bewachungsmitarbeiter ein,
o für die eine vorgeschriebene Arbeitserlaubnis nicht vorliegt oder
o eine Zuverlässigkeitsprüfung gem.  4 Abs. 6 nicht, unvollständig oder unzutreffend
durchgeführt worden ist
 Im Angebot wurden falsche Erklärungen abgegeben
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Leistungsbeschreibung
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 Die Unzuverlässigkeit des AN ist wegen einer nachweislich schweren Verfehlung (z.B.
Vorteilsgewährung  333 StGB, Bestechung  334 StGB) oder ähnlichen Handlungen,
die korrekten geschäftlichen Gepflogenheiten zuwiderlaufen, festgestellt worden
 Der AN ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht nachgekommen
 Bei Verstößen des AN gegen die Bestimmungen des 34a der Gewerbeordnung oder
gegen die Bestimmungen der Verordnung über das Bewachungsgewerbe
Die Kündigung erfolgt in Schriftform.
31 Vertragsbeendigung
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 2 Werktagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu räumen und vom AG überlassene
Materialien und Geräte wie Schlüssel, Codekarten, Funkgeräte und Transponder unverzüglich
zurückzugeben.
32 Unterauftragnehmer
Der Einsatz von nicht im Vergabeverfahren benannten Unterauftragnehmern durch den AN
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
Eine Beauftragung in diesem Sinne erfolgt im Namen und auf Rechnung des AN. Der AN steht
für die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch den Unterauftragnehmer ein,
soweit dieser nicht auf schriftliche Weisung des AG eingesetzt wurde.
Der AN hat Unteraufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen
Gesichtspunkten zu vergeben. Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde
gemäß dem Vergabeverfahren gelten für sämtliche vom AN eingesetzten Unterauftragnehmer
entsprechend.
Der AN stellt sicher, dass von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer die dem AN obliegenden
Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen in gleicher
Weise umsetzen. Der AN kontrolliert dies in dem Maße wie der AG dies beim AN tun
würde.
Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weitervergeben werden, so bedarf
auch dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. Die oben genannten Ausführungen
gelten entsprechend.
Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist dem AG unaufgefordert eine Kopie der Gewerbeerlaubnis
der zuständigen Behörde vorzulegen.
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33 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
 GWB  sind insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen
Bietern über
 die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
 die zu fordernden Preise,
 Bindungen sonstiger Entgelte,
 Gewinnaufschläge,
 Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
 Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
 oder mittelbar den Preis beeinflussen,
 Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
 Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben
 sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach  2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind.
Solchen Handlungen des AN selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm
beauftragt oder für ihn tätig sind.
Die übrigen Rechte des AG bleiben unberührt.
52
Einwilligungserklärung
Hiermit erkläre ich,
Name: .
Vorname:..
Geb. am:.in:..
mein Einverständnis, dass aufgrund meiner Tätigkeit als Sicherheitsdienstmitarbeiter, meine
persönlichen Daten bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden wie z.B. Bayerisches Landesamt
für Verfassungsschutz und Bayerisches Landeskriminalamt überprüft werden dürfen.
Datum:
.. ..
Unterschrift + Stempel Dienstleister: Unterschrift Mitarbeiter:
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Anlage DSGVO
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Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
E-Mail: poststelle@reg-ufr.bayern.de
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte der Regierung von Unterfranken,
Peterplatz 9
97070 Würzburg
E-Mail: datenschutz@reg-ufr.bayern.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
 Durchführung von Vergabeverfahren, insb.:
 Bereitstellen von Vergabeunterlagen
 Beantwortung von Bieterfragen
 Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
 Abfrage und Überprüfung der Eignung
 Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen
 Pflege einer Bieterkartei
 Dokumenten- und Vertragsmanagement
 Vertragsabwicklung
 Erfüllen datenschutzrechtlicher Verpflichtungen
 Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstaben b, c und e
DSGVO sowie Art. 4 Absatz 1 Bay DSG.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden  soweit erforderlich  weitergegeben an:
 Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem.  150a GewO
 Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
Ausschlussgründen
 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
 Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher
Voraussetzungen
 Sachbearbeiter der Regierung von Oberbayern zur sachdienlichen Kommunikation
 Teilnehmer an Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale
Organisation zu übermitteln.
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Anlage DSGVO
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7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Regierung von Oberbayern so lange
gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich
ist. Gem.  8 Abs. 4 VgV sind Vergabeunterlagen bis zum Ende der Laufzeit des
Vertrags/der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem
Tag des Zuschlags.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
 Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft
über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
 Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf
Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
 Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder
Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung
einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
 Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur
Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren
durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art.
20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche
Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Außerdem haben die Betroffenen das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu
beschweren. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 27 (Schloss)
91522 Ansbach
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich.
Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht
erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.
55
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
02.05.2019
Verfahren: 2019WUL000007  Sicherheitsdienst Gemeinschaftsunterkunft Obernburg
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Hinweis
Die angegebenen Stundenzahlen dienen lediglich zur Wertung des Angebotes und können tatsächlich variieren.
In das Preisfeld ist der identische Stundenverrechnungssatz aus der Anlage "Kalkulation Stundenverrechnungssatz" einzutragen.
1 Schichtleiter Tagschicht USt. [%]
19%
Menge
1.508,00
Einheit
Stunde(n)/Jahr
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis
[EUR]
................
2 Schichtleiter Nachtschicht USt. [%]
19%
Menge
3.120,00
Einheit
Stunde(n)/Jahr
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis  1/4
56
3 Schichtleiter Sonntag USt. [%]
19%
Menge
1.248,00
Einheit
Stunde(n)/Jahr
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis
[EUR]
................
4 Schichtleiter Feiertag USt. [%]
19%
Menge
288,00
Einheit
Stunde(n)/Jahr
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis
[EUR]
................
5 Sicherheitsdienstmitarbeiter Tagschicht USt. [%]
19%
Menge
1.508,00
Einheit
Stunde(n)/Jahr
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis
[EUR]
................
6 Sicherheitsdienstmitarbeiter Nachtschicht USt. [%]
19%
Menge
3.120,00
Einheit
Stunde(n)/Jahr
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis  2/4
57
7 Sicherheitsdienstmitarbeiter Sonntag USt. [%]
19%
Menge
1.248,00
Einheit
Stunde(n)/Jahr
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis
[EUR]
................
8 Sicherheitsdienstmitarbeiter Feiertag USt. [%]
19%
Menge
288,00
Einheit
Stunde(n)/Jahr
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis
[EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  3/4
58
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
02.05.2019
Verfahren: 2019WUL000007  Sicherheitsdienst Gemeinschaftsunterkunft Obernburg
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  4/4
59
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
02.05.2019
Verfahren: 2019WUL000007  Sicherheitsdienst Gemeinschaftsunterkunft Obernburg
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht zu
einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
1.3 KMUEigenschaft [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
Bitte beachten Sie hierzu das Formular "Informationen zur KMUEigenschaft".
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Angaben zur Bietereignung
Gewichtung: 0,00%
3.1 Voraussetzungen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Können Sie zusichern, dass Sie aufgrund Ihrer technischen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sind, die
geforderten Leistungen zu erbringen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog  1/4
60
Nur eine Antwort wählbar
3.2 Ausführung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Können Sie die zur fach und termingerechten Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte, Geräte etc. zusichern?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.3  34a Gewerbeordnung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Verfügne Sie über eine Erlaubnis nach  34 a Gewerbeordnung?
Legen Sie als Nachweis eine Kopie dieser Bescheinigung bei.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
4 Nettoumsätze der vergangenen drei Geschäftsjahre
Gewichtung: 0,00%
4.1 NettoUmsatz Geschäftsjahr 2016 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Nettoumsatz im GJ 2016 im Bereich Sicherheitsdienstleistungen der nächstgelegenen Niederlassung (Konzernumsatz ist nicht
zulässig).
4.2 NettoUmsatz Geschäftsjahr 2017 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Nettoumsatz im GJ 2017 im Bereich Sicherheitsdienstleistungen der nächstgelegenen Niederlassung (Konzernumsatz ist nicht
zulässig).
4.3 NettoUmsatz Geschäftsjahr 2018 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Nettoumsatz im GJ 2018 im Bereich Sicherheitsdienstleistungen der nächstgelegenen Niederlassung (Konzernumsatz ist nicht
zulässig).
5 Beschäftigungszahlen der vergangenen Geschäftsjahre
Gewichtung: 0,00%
5.1 Arbeitnehmeranzahl GJ 2016 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Wie viele Mitarbeiter hatten Sie im Bereich Sicherheitsdienst im Jahre 2016 beschäftigt?
5.2 Arbeitnehmeranzahl GJ 2017 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Wie viele Mitarbeiter hatten Sie im Bereich Sicherheitsdienst im Jahre 2017 beschäftigt?
5.3 Arbeitnehmeranzahl GJ 2018 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Wie viele Mitarbeiter hatten Sie im Bereich Sicherheitsdienst im Jahre 2018 beschäftigt?
6 Referenzen
Gewichtung: 0,00%
6.1 Referenz 1 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Geben Sie den Namen der Einrichtung an
den Ansprechpartner mit Telefonnummer und EMailAdresse
den Umsatz in	netto
Inhalt ( Kurzbeschreibung des Auftrages )
6.2 Referenz 2 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Kriterienkatalog  2/4
61
Geben Sie den Namen der Einrichtung an
den Ansprechpartner mit Telefonnummer und EMailAdresse
den Umsatz in	netto
Inhalt ( Kurzbeschreibung des Auftrages )
6.3 Referenz 3 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Geben Sie den Namen der Einrichtung an
den Ansprechpartner mit Telefonnummer und EMailAdresse
den Umsatz in	netto
Inhalt ( Kurzbeschreibung des Auftrages )
Kriterienkatalog  3/4
62
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
02.05.2019
Verfahren: 2019WUL000007  Sicherheitsdienst Gemeinschaftsunterkunft Obernburg
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog  4/4
63
Name Dateiname Größe MIMEType
GUOBBGRANSCLP_3 GUOBBGRANSCLP_3.pdf 10,47 MB application/pdf
GUOBBLageplan_1 GUOBBLageplan_1.pdf 1,70 MB application/pdf
Kalkulation Stundenverrechnungssatz GU
Obernburg
Kalkulation Stundenverrechnungssatz GU
Obernburg.xls 45,00 KB application/vnd.msexcel
64
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/05/4a757dbc-16cf-4687-b511-095d727a6148.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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