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Ausschreibung: Bauarbeiten für Krematorien - DE-Berlin
Bauarbeiten für Krematorien
Dokument Nr...: 231367-2019 (ID: 2019052009094605347)
Veröffentlicht: 20.05.2019
*
DE-Berlin: Bauarbeiten für Krematorien
2019/S 96/2019 231367
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Land Berlin in Gestalt des Landesbetriebs Krematorium Berlin
(nichtrechtsfähige Anstalt des Landes Berlin)
Am Hain 1
Berlin
13597
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Kay-Oliver Krischke
E-Mail: [1]K.O.Krischke@krematorium-berlin.de
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.krematorium-berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesbetrieb (nichtrechtsfähige Anstalt des Landes Berlin)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Kremation/Feuerbestattung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erneuerung der Abgasreinigungsanlagen mit Anpassung der
Anlagenprozesssteuerungen der 4 Kremationslinien des Krematoriums
Ruhleben (2019)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45215300
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die in einem hierfür bestimmten Gebäudeteil befindlichen
Abgasreinigungsanlagen der 4 Kremationslinien des Krematoriums Ruhleben
(jeweils bestehend aus: (Etagen-)Ofen, Abgasanlage und
Anlagenprozesssteuerung) sollen erneuert und auf den aktuellen Stand
der Technik gebracht werden. Erneuert werden sollen insbesondere
Abgasfilter, Abgaskühler, Sorbensanlage und Sorbensdosierung. Ferner
soll die Abwärme der Kremationslinien an die Kältegewinnung der
Absorptionskälteanlage angepasst werden. Parallel zur Erneuerung der
vorgenannten Elemente der Abgasreinigungsanlagen soll die Mess- und
Regeltechnik der Ofenlinien an die neuen Komponenten angepasst werden.
Jede Kremationslinie soll zudem einen separaten Kühlkreis erhalten. Die
Erneuerung soll durch Beschaffung der vorgenannten Hardware und
sonstigen Leistungen erfolgen, die mit den bestehenden
Anlagenprozesssteuerungen kompatibel und zudem konzeptionell passend
zur Gesamtanlage sind.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 879 093.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die in einem hierfür bestimmten Gebäudeteil befindlichen
Abgasreinigungsanlagen der 4 Kremationslinien des Krematoriums Ruhleben
(jeweils bestehend aus: (Etagen-)Ofen, Abgasanlage und
Anlagenprozesssteuerung) sollen erneuert und auf den aktuellen Stand
der Technik gebracht werden. Erneuert werden sollen insbesondere
Abgasfilter, Abgaskühler, Sorbensanlage und Sorbensdosierung. Ferner
soll die Abwärme der Kremationslinien an die Kältegewinnung der
Absorptionskälteanlage angepasst werden. Parallel zur Erneuerung der
vorgenannten Elemente der Abgasreinigungsanlagen soll die Mess- und
Regeltechnik der Ofenlinien an die neuen Komponenten angepasst werden.
Des Weiteren soll der derzeitige gemeinsame Kühlkreislauf der 4
Kremationslinien so umgestaltet werden, dass jede Kremationslinie einen
separaten Kühlkreis hat. Die vorhandenen Hardwarekomponenten der
Anlagenprozesssteuerung aller Kremationslinien werden weiter genutzt
und sind lediglich um die notwendigen Baugruppen für die Steuerung und
Regelung der Kühlkreise dieser Kremationslinien/Öfen zu erweitern. Aus
Gründen der Vereinheitlichung ist bei der Anlagenprozesssteuerung jeder
Kremationslinie dieselbe Software einzusetzen.
Mit der angestrebten Erneuerung soll der Betrieb der Kremationslinien
insgesamt wirtschaftlicher und umweltfreundlicher werden. Die
Erneuerung soll so schnell wie möglich, spätestens jedoch Mitte März
2020 abgeschlossen sein.
Des Weiteren muss jede erneuerte Kremationslinie die Vorgaben der
Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung 27. BImSchV
(Anforderungen an die zulässigen Emissionen) einhalten. Danach sind
beispielsweise die Emissionen im Sekundentakt zu erfassen und
aufzuzeichnen, so dass sie durch das Umweltamt ausgewertet werden
können. Die Messwerterfassung darf nur durch zugelassene Fachfirmen
geprüft und kalibriert werden.
Mit der angestrebten Erneuerung der Abgasreinigungsanlagen sollen auch
folgende qualitative Ziele in Bezug auf den Betrieb/die Betreuung der
Kremationslinien erreicht werden:
Langlebigkeit der Gesamtanlage inklusive ihrer (bisherigen)
Funktionen
ständige Verfügbarkeit/Nutzbarkeit der Gesamtanlage
Möglichkeit der einfachen und schnellen Funktionsprüfung,
genaueste Kalibrierung der Anlagenteile möglich,
genaueste Abnahme-/Wiederholungsmessungen der Anlagenteile möglich,
Möglichkeit zur Wartung mit Zustandsfeststellungen,
Reparatur-Knowhow,
Verfügbarkeit anlagenspezifischer Ersatzteilvariationen,
hohe Ausführungsqualität,
Terminhaltungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
* Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen
Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen
Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Vorliegend handelt es sich nach Auffassung des Auftraggebers um eine
Vergabe unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts, so dass das
GWB-Vergaberecht nicht zur Anwendung gelangt.
Nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 VOB/A (erster Abschnitt) ist die Freihändige
Vergabe zulässig, wenn die Leistung besonders dringlich ist.
Diese Voraussetzung ist erfüllt.
Das Krematorium Berlin hatte sich zur Beschaffung der vorliegend
benötigten Leistungen frühstmöglich um öffentliche finanzielle Mittel
beworben und dies erfolgreich. Mit Entscheidung Ende Februar 2019 ist
eine Zurverfügungstellung der finanziellen Mittel zugesagt worden. Die
Zusage steht jedoch unter dem für das Krematorium Berlin unerwarteten
und von ihm nicht beeinflussbaren Vorbehalt, dass die bereit
gestellten finanziellen Mittel innerhalb des (Steuer-)Jahres 2019
ausgegeben werden müssen. Dies bedingt, dass das Bauvorhaben spätestens
Mitte März 2020 abgeschlossen wird und die finanziellen Mittel bis Ende
März 2020 ausgegeben werden.
Um den vorgenannten Vorbehalt einzuhalten, muss die Vergabe der
vorliegend benötigten Leistungen so schnell wie möglich, spätestens
jedoch im Mai 2019 erfolgen, damit die Leistungen bis Mitte März 2020
vollständig erbracht werden können und nach Ihrer Erbringung die
Vergütung hierfür gezahlt wird. Auf Grund des vorstehend beschriebenen
engen Zeitfensters für die Vergabe der benötigten Leistungen
(spätestens im Mai 2019) ist die Vergabe besonders dringlich und kann
dem dringenden Beschaffungsbedarf auch nicht durch eine beschränkte
Ausschreibung abgeholfen werden. Zudem kommt als Leistungserbringer nur
der Hersteller der Bestandsanlage in Betracht, der diese und die darin
verbauten und teilweise von ihm selbst hergestellten Anlagenteile kennt
und über die entsprechende Dokumentation verfügt. Nur dieser kann in
der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit ein Angebot erstellen und
vorlegen und nach Auftragsvergabe die benötigten Leistungen bis Mitte
März 2020 vollständig erbringen.
Unabhängig von § 3a Abs. 3 Nr. 2 VOB/A ist auch § 3a Abs. 4 Nr. 1 VOB/A
erfüllt, wonach eine Freihändige Vergabe zulässig ist, wenn für die
Leistung aus besonderen Gründen nur ein bestimmtes Unternehmen in
Betracht kommt.
Auf Grund des festgelegten Beschaffungsbedarfs muss die einzubauende
Hardware mit der grundsätzlich weiter zu verwendenden (aber: Anpassung
der Mess-und Regeltechnik) und im Zuge der Erneuerung nur soweit nötig
anzupassenden Anlagenprozesssteuerung kompatibel und zudem
konzeptionell passend zur Gesamtanlage sein. Damit kommt als
Auftragnehmer nur der (unter V.2.3) als Auftragnehmer aufgeführte
Hersteller der Bestandsanlage in Betracht. Nur dieses Unternehmen kann
die Erneuerung unter Rückgriff auf kompatible Anlagenteile erbringen
kann, die es selbst herstellt. Von anderen Unternehmen können solche
kompatiblen Anlagenbauteile nicht erworben werden, da der anvisierte
Auftragnehmer seine selbst hergestellten Bauteile nur an Endkunden
veräußert.
Die erfolgte Festlegung des Beschaffungsbedarfs ist zulässig.
Wesentlicher Grund für die grds Beibehaltung der Anlagenprozessteuerung
ist, dass diese gut und störungsfrei funktioniert und sie (insbesondere
die Hardware) einen erheblichen wirtschaftlichen Wert hat, der
weiterhin genutzt werden soll.
Wesentlicher Grund für die Beschaffung von mit der
Anlagenprozesssteuerung kompatiblen und konzeptionell zur Gesamtanlage
stimmigen Anlagenteilen ist, dass andernfalls eine sehr hohe Gefahr
besteht, dass die Gesamtanlage nach einer Erneuerung nicht oder nicht
mit allen Funktionen fehlerfrei und im Einklang mit den Umweltvorgaben
der 27. BImSchV arbeitet. Grund dafür ist, dass im Bereich der
Kremationslinien die spezifischen Anlagenteile eines Herstellers
inkompatibel sind mit Anlagenteilen eines anderen Herstellers. Der
Einbau von inkompatiblen Anlagenteilen wäre mit erheblichen Risiken
verbunden. Der AG möchte insofern den sichersten Weg gehen und daher
nur kompatible Anlagenteile einbauen lassen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Erneuerung der Abgasreinigungsanlagen mit Anpassung der
Anlagenprozesssteuerungen der 4 Kremationslinien in Ruhleben (2019)
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
13/05/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Dipl.-Ing. Ruppmann Verbrennungsanlagen GmbH
Vor dem Lauch 4
Stuttgart
70567
Deutschland
Telefon: +49 7117156013
E-Mail: [3]info@ruppmann.de
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse: [4]http://ruppmann.de/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 879 093.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu V.2.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: An dem dort bezeichneten
Datum hat der Auftraggeber entschieden, dass er beabsichtigt, den
Zuschlag an das unter V.2.3) genannte Unternehmen zu erteilen. Die
Erteilung des Zuschlags erfolgt nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung.
Zu VI.4.1) Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Da es sich vorliegend nach
Auffassung des Auftraggebers um eine Vergabe unterhalb des relevanten
Schwellenwerts handelt, wäre demnach ein Nachprüfungsantrag vor der
Vergabekammer des Landes Berlin unzulässig. Würde die Vergabe des
Auftrags hingegen dem GWB-Vergaberecht unterliegen, was wie
vorstehend beschrieben nach Auffassung des Auftraggebers nicht der
Fall ist, so wäre zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer des Landes Berlin bei der Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Energie und Betriebe
Martin-Luther-Str. 105
10825 Berlin
Tel.: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, V M N (VOB-Stelle)
Fehrbelliner Platz 2
Berlin
10707
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorliegend handelt es sich nach der Auffassung des Auftraggebers um
eine Vergabe unterhalb der Schwellenwerte. Unterhalb der Schwellenwerte
gibt es nach den Kenntnissen des Auftraggebers keine Fristen für die
Einlegung von Rechtsbehelfen.
Für die Vergabe eines Auftrags oberhalb der Schwellenwerte die
vorliegend nach Auffassung des Auftraggebers nicht gegeben ist gilt
im Falle der Vergabe im Anschluss an eine
Freiwillige-Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB und
dort im Hinblick auf relevante Fristen nach Nr. 3 Folgendes:
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/05/2019
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3. mailto:info@ruppmann.de?subject=TED
4. http://ruppmann.de/
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