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Ausschreibung: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes - DE-Troisdorf
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Druckereidienste
Fertigstellung im Bereich Druck
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
Verarbeitung von Druckerzeugnissen
Dokument Nr...: 231576-2019 (ID: 2019052009144505554)
Veröffentlicht: 20.05.2019
*
DE-Troisdorf: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
2019/S 96/2019 231576
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
BwFuhrparkService GmbH
Postfach 3195
Troisdorf
53831
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [1]vergabestelle@bwfuhrpark.de
NUTS-Code: DEA2C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.bwfuhrpark.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUYUXT/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUYUXT
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: BwFuhrparkService GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Mobilitätsdienstleistungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen
für die BwFuhrparkService GmbH
Referenznummer der Bekanntmachung: 19/Druckerzeugnisse/02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79800000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages je Los über
die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen für den
Auftraggeber.
Los 1: Druckerzeugnisse allgemein umfasst die Herstellung der in den
Vergabeunterlagen aufgeführten Druckerzeugnissen sowie die
Datenübernahme und -prüfung, den Druck, die Verarbeitung inkl.
Schneiden und Falzen, Konfektionierung, teilweise Lagerung und
Lieferung der Druckerzeugnisse an ca. 20 Adressen durch den
Auftragnehmer.
Los 2: Druckerzeugnisse speziell umfasst den Druck, die
Konfektionierung und die Lieferung des Bordbuchs, der Servicekarten
sowie Aufkleber. Bei Bedarf müssen Übersetzungen und Änderungen auf
einzelnen Seiten aus dem Bordbuch sowie die Lagerung von Bordbüchern
und Sonderdrucken erfolgen.
Zudem ist die Beratung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer und
die elektronische Bestellabwicklung Leistungsbestandteil.
Aufgrund Zeilenbegrenzung dieses Formulars detaillierte Angaben siehe
Vergabeunterlagen
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Druckerzeugnisse allgemein
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79810000
79821000
79823000
79971100
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
BwFuhrparkService GmbH Brüsseler Straße 13 53842 Troisdorf Neben der
Lieferung an die Zentrale in Troisdorf erfolgt die Auslieferung der
meisten Druckerzeugnisse allgemein unmittelbar durch den A...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Herstellung, den Druck, die
Verarbeitung inkl. Schneiden und Falzen, die Konfektionierung, die
teilweise Lagerung und die Lieferung der folgenden Druckerzeugnisse:
Plakate, Flyer gefalzt (diverse Produkte und Formate), Aufkleber,
Banner, Karten, Mitarbeiterzeitung, Notizbücher, 3-Monats-Kalender
(Wand), Buchkalender, Kalender (A1 Wandkalender), Schreibblöcke DIN
A4, Schreibblöcke DIN A5, Etiketten, Visitenkarten, Übergabe-/Rückgabe
Protokoll/Formulare, Couvert Team Zulassung, Leistungsbelege
Chauffeur-/Busservice (SD-Sätze), Leistungsbelege Kurzstrecke,
Präsentationsmappen, Stimmzettelumschläge (Format C6).
Weiterhin umfasst die ausgeschriebene Leistung die Datenübernahme und
-prüfung sowie die Lieferung an diverse Adressen in Deutschland.
Die detaillierte Beschreibung der einzelnen Druckerzeugnisse
allgemein (Los 1) mit Angaben zur Auflage und Gebindegröße ist den
Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Auflagenzahl kann, wie die
Seitenzahl, geringfügig variieren.
Aufgrund der Zeilenbegrenzung dieses Formulars sind alle weiteren
Angaben den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Niedrigster Gesamtpreis Los 1 / Gewichtung: 90
Kostenkriterium - Name: Verzicht Preisanpassung / Gewichtung: 10
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/06/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und ist
bis zum 30.6.2021 befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um
ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den
Auftraggeber schriftlich gekündigt wurde. Diese optionale
Vertragsverlängerung kann maximal zweimal erfolgen, womit der Vertrag
dann spätestens am 30.6.2023 endet.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Einen Anspruch auf einen definierten Liefer-/Abnahmeumfang begründet
der Rahmenvertrag nicht.
Der Rahmenvertrag gilt als ausgeschöpft, wenn mehr als 30 % über die in
den Vergabeunterlagen aufgeführten Stückzahlen in der Gesamtsumme je
Los abgerufen worden sind (Abrufobergrenze).
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Druckerzeugnisse speziell
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79810000
79821000
79823000
79971100
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
BwFuhrparkService GmbH Brüsseler Straße 13 53842 Troisdorf Die
Bordbücher sind auf individuelle Anforderung des Auftraggebers in
Tranchen von bis zu 2 000 Exemplaren innerhalb von 5 Arbeitstagen (M...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Druck, die Konfektionierung und
die Lieferung des Bordbuchs, bei Bedarf die Übersetzungen einzelner
Seiten aus dem Bordbuch sowie die Übernahme von Änderungen bei
entsprechender Notwendigkeit. Weiterhin ist der Druck der Servicekarten
und der Aufkleber Leistungsbestandteil. Bordbücher, und in Einzelfällen
Sonderdrucke, müssen beim Auftragnehmer für bis zu 6 Monate gelagert
werden.
Die detaillierte Beschreibung der einzelnen Bestandteile des Bordbuches
inkl. eines Aufklebers sowie einer Servicekarte, mit Angaben zur
Auflage und Gebindegröße, ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die
Auflagenzahl kann, wie die Seitenzahlen, geringfügig variieren.
Die Inhalte des Bordbuches unterliegen unregelmäßig einer notwendigen
Anpassung und sind auf Anforderung des Auftraggebers in Abstimmung
umzusetzen bzw. weiter zu entwickeln, sowohl inhaltlich als auch im
Layout nach dem Corporate Design des Auftraggebers.
Seitens des Auftraggebers besteht, insbesondere nach Änderungen im
Bordbuch in deutscher Sprache, auch Bedarf an Übersetzungen einzelner
Seiten bzw. des vollständigen Bordbuchs in die Sprachen:
Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Norwegisch, Litauisch,
Polnisch. Je nach Einsatzland der Fahrzeuge des Auftraggebers können
weitere Sprachen hinzukommen. Die abgeforderten Seiten bzw. das
komplette Bordbuch sind vom Auftragnehmer in der jeweiligen Sprache in
das Bordbuchlayout umzusetzen und zusätzlich als PDF-Dokument in DIN A4
ausdruckbarem Format an den Auftraggeber zu liefern.
Darüber hinaus ist durchschnittlich einmal im Jahr eine Bereitstellung
(Druck, Konfektionierung und Lieferung sowie als PDF-Dokument in DIN
A4) von zurzeit 50 Bordbüchern, die sowohl die deutsche als auch die
englische Sprache enthalten, erforderlich. Diese Bordbücher enthalten
zusätzlich in blau abgesetzte Reiter und alle Inhalte in Englisch.
Des Weiteren besteht seitens des Auftraggebers mindestens einmal (ggf.
auch mehrmals) im Jahr Bedarf an Sonderdrucken von zusätzlichen
Einlegeblättern.
Seitens des Auftraggebers besteht mindestens einmal (ggf. auch
mehrmals) im Jahr Bedarf an Drucken von durch den Auftraggeber
individuell gestalteten Informations- bzw. Warnaufklebern, die an
Fahrzeugen, sowohl außen als auch im Innenbereich, angebracht werden
können. Individuelle Gestaltungen durch den Auftraggeber sind jederzeit
möglich.
Seitens des Auftraggebers besteht ein- oder mehrmals im Jahr Bedarf an
Servicekarten in Gebindegrößen von 2 500/5 000/10 000 Stück in der in
den Vergabeunterlagen beschriebenen Art und Weise. Die Servicekarten
müssen mit einem mit dem Auftraggeber abgestimmten individuellen
Firmenlayout versehen sein. Eine inhaltliche Anpassung der
aufzudruckenden Textpassagen als auch optische Anpassung, ist der
Aktualität geschuldet jederzeit möglich. Beispielsweise wegen
Änderungen des Firmenlogos, der Texte, des Layouts oder Austausch von
Hintergrundbildern.
Aufgrund der Zeilenbegrenzung dieses Formulars sind alle weiteren
Angaben den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Niedrigster Gesamtpreis Los 2 / Gewichtung: 90
Kostenkriterium - Name: Verzicht Preisanpassung / Gewichtung: 10
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/06/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und ist
bis zum 30.6.2021 befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um
ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den
Auftraggeber schriftlich gekündigt wurde. Diese optionale
Vertragsverlängerung kann maximal zweimal erfolgen, womit der Vertrag
dann spätestens am 30.6.2023 endet.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Einen Anspruch auf einen definierten Liefer-/Abnahmeumfang begründet
der Rahmenvertrag nicht.
Der Rahmenvertrag gilt als ausgeschöpft, wenn mehr als 30 % über die in
den Vergabeunterlagen aufgeführten Stückzahlen in der Gesamtsumme je
Los abgerufen worden sind (Abrufobergrenze).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gilt für alle Lose:
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung
die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers
oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog.
Eignungsleihe), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die
für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der
Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der
Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen.
Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot
beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für
Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft
zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die
Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende
bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende
Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung
nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle
vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer
III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck):
Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft,
Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und Benennung des
bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
Unterbeauftragung von Leistungen,
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine
vergleichbare Bescheinigung vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom
Bieter nachzuweisen.),
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden
folgende Angaben/Nachweise gefordert:
Gilt für alle Lose: Qualitätsmanagementsystem:
Es sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Qualitätsmanagementsystem
des Bieters zu machen.
Gilt für Los 2 Druckerzeugnisse speziell: Referenzen:
Zum Nachweis hat der Bieter mindestens 5 Unternehmensreferenzen aus den
letzten 3 Jahren (2018, 2017, 2016) vorzulegen, die nach Art und Umfang
vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung betreffend Los 2:
Druckerzeugnisse speziell sind. Die Referenzen müssen jeweils
folgende Angaben enthalten:
Bezeichnung des Auftrags,
kurze Beschreibung des Leistungsumfangs,
Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
Zeitraum der Leistungserbringung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Bieter für Los 2 Druckerzeugnisse speziell kommen nur Unternehmen
in Betracht, die mindestens fünf Unternehmensreferenzen aus den letzten
3 Jahren (2018, 2017, 2016) vorlegen, die nach Art und Umfang
vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung betreffend Los 2 sind.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/07/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/11/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/07/2019
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Abweichend zu § 41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug
auf § 41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 5 Abs. 3 VgV in diesem
Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher
gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert,
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle
vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben,
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein
gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot
eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern
grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht
vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften
gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen
Verpflichtungen. In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der
Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt,
Ab einem Auftragswert von 30 000,- EUR wird die Vergabestelle beim
Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und
bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur,
sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt,
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen,
Weitere Erklärungen des Bieters (gilt für alle Lose):
Katalog: In den Vergabeunterlagen erklärt der Bieter seine
Bereitschaft, spätestens 14 Tage nach Zuschlag seine Katalogdaten in
Excel nach verbindlichem Template des Auftraggebers zur Verfügung zu
stellen.
Nachhaltigkeit: In den Vergabeunterlagen ist zu bestätigen, dass der
Bieter seine Druckerzeugnisse grundsätzlich auf Recyclingpapier und im
nachhaltigen Druckverfahren erstellt und sofern für das jeweilige
Druckverfahren verfügbar und deren Einsatz technisch möglich ist
außerdem Druckfarben und Materialen auf Basis nachwachsender Rohstoffe
verwendet werden. Er bestätigt, dass er insbesondere die Standards des
Umweltzeichens Blauer Engel sowie der Zertifizierungen Forest
Stewardship Council (FSC), Print CO^2 geprüft und PEFC-Siegel
berücksichtigt.
Haltbarkeit und Lebensdauer der Aufkleber (gilt für Los 2
Druckerzeugnisse-speziell): In den Vergabeunterlagen ist zu erklären,
dass die angebotenen Aufkleber: Militärische
Geschwindigkeitsbeschränkung: in einem Temperaturbereich von -20 bis
+85 Grad Celsius innerhalb des Zeitraumes von mindestens 3 Jahren
rückstandslos von glatten Oberflächen (z.B. Glas) als auch von
Kunststoffen ohne zusätzliche chemische Hilfsmittel entfernbar sind.
Informations-/Warnaufkleber: in einem Temperaturbereich von -30 bis +85
Grad Celsius innerhalb des Zeitraumes von mindestens 6 Jahren
rückstandslos von lackierten Oberflächen als auch von Kunststoffen ohne
zusätzliche chemische Hilfsmittel entfernbar sind.
Umweltmanagementsystem.
Die Nachweise erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß Vergabeunterlagen.
Mindestbedingungen für die Teilnahme an der Ausschreibung betreffend
Los 2 Druckerzeugnisse speziell:
Als Bieter für Los 2 kommen nur Unternehmen in Betracht, die
mindestens 5 Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2018,
2017, 2016) Jahren vorlegen, die nach Art und Umfang vergleichbar mit
der ausgeschriebenen Leistung betreffend Los 2 sind.
Als Bieter für Los 2 kommen nur Unternehmen in Betracht, deren
Aufkleber sich innerhalb des Zeitraumes von mindestens 3 Jahren bzw.
mindestens 6 Jahren unter den in den Vergabeunterlagen gestellten
Bedingungen rückstandslos von Oberflächen entfernen lassen.
Die Nachweise erfolgen durch Angabe bzw. Eigenerklärung gemäß
Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUYUXT
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der
BwFuhrparkService GmbH. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016,
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8,
ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160
GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch die BwFuhrparkServiceGmbH geschlossen werden; bei Übermittlung
per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch
die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch
dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/05/2019
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References
1. mailto:vergabestelle@bwfuhrpark.de?subject=TED
2. https://www.bwfuhrpark.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUYUXT/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUYUXT
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