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Ausschreibung: Errichtung von Geländern - DE-Aachen
Errichtung von Geländern
Dokument Nr...: 233325-2019 (ID: 2019052109033307391)
Veröffentlicht: 21.05.2019
*
  DE-Aachen: Errichtung von Geländern
   2019/S 97/2019 233325
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen
   Mies-van-der-Rohe-Straße 10
   Aachen
   52074
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Projekteinkauf
   E-Mail: [1]BLBVergabe@blb.nrw.de
   NUTS-Code: DEA2D
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.blb.nrw.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYRAB/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYRAB
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes NRW
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BLB AC (Bund)/ Euskirchen/ AC BW EU GersKa NB FüInfoSys/012 -
   Schlosserarbeiten/005-19-00583
   Referenznummer der Bekanntmachung: 005-19-00583
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45341000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Schlosserarbeiten
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA28
   Hauptort der Ausführung:
   Gersdorff Kasene Kammerner Str. 53879 Euskirchen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gebäude U19:
    Geländer Innentreppe inkl. Handlauf -> ca.68 m
    Innentreppe Stahl -> 1 Stück
    Attikageländer Stahl verzinkt -> ca. 220 m
    Gitterrost Wartungssteg 1000x1000 -> ca. 100 m^2
    Vordach Haupteingang, Stahlkonstruktion, Blechverkleidung -> 1 Stück
    Stahlkonstruktion Sichtschutz, Dachfläche -> 1 Stück
   Gebäude U20:
    Geländer Innentreppe inkl. Handlauf -> ca. 43 m
    Innentreppe Technikzentrale, Stahl, verzinkt, 7 Stg. -> 1 Stück
    Attikageländer Stahl verzinkt -> ca. 345 m
    Gitterrost Wartungssteg 1000x1000-> ca. 55 m^2
    Vordach Haupteingang, Stahlkonstruktion, Blechverkleidung -> 1 Stück
    Stahlkonstruktion Technikzentrale
   Gebäude U19 Containerstellfläche:
    Zaun Stahlgittermatte Doppelstabmatte H 2,03m Maschenweite 50/200mm
   Übersteigschutz -> ca. 80m
    Drehflügeltor Zaun 2-flg. sym. Weite 500cm H 2m Rahmen
   Stahlvierkantrohr 80/40mm -> ca. 3 Stück.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 30/09/2019
   Ende: 01/05/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Allgemeine Eignung
   Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
   hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus
   verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden
   Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu
   berücksichtigen.
   Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
   (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf.
   zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der
   Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten
   Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
   "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der
   Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
   Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
   [5]https://www.blb.nrw.de/Downloads/Formblatt_124.pdf
   Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht
   präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der
   vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als
   geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert
   werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
   Nachunternehmen/andere Unternehmen
   Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen
   Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise
   gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
   Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind
   auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu
   prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt
   wurde.
   Auftragsspezifische Anforderungen:
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Allgemeine Eignung
   Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
   hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus
   verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden
   Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu
   berücksichtigen.
   Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
   (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf.
   zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der
   Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten
   Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
   "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der
   Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
   Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
   [6]https://www.blb.nrw.de/Downloads/Formblatt_124.pdf
   Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht
   präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der
   vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als
   geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert
   werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
   Nachunternehmen/andere Unternehmen
   Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen
   Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise
   gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
   Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind
   auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu
   prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt
   wurde.
   Auftragsspezifische Anforderungen:
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Allgemeine Eignung
   Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
   hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus
   verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden
   Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu
   berücksichtigen.
   Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
   (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf.
   zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der
   Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten
   Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
   "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der
   Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
   Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
   [7]https://www.blb.nrw.de/Downloads/Formblatt_124.pdf
   Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht
   präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der
   vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als
   geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert
   werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
   Nachunternehmen/andere Unternehmen
   Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen
   Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise
   gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
   Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind
   auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu
   prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt
   wurde.
   Auftragsspezifische Anforderungen:
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/06/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/08/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/06/2019
   Ortszeit: 09:00
   Ort:
   Aachen
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter und deren Bevollmächtigte
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB
   NRW unterworfen hat; diese finden sich unter:
   [8]http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
   Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber /
   Auftragnehmer.
   Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
   Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des
   Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind
   Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
   Hinweis - Vergaberegister
   Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen
   eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim
   Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer
   Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet
   ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen
   auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der
   v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters,
   die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister
   vorliegen.
   Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYRAB
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [9]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse:
   [10]https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.h
   tml
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
   Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
   von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf
   elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit
   anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/05/2019
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   1. mailto:BLBVergabe@blb.nrw.de?subject=TED
   2. http://www.blb.nrw.de/
   3. https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYRAB/documents
   4. https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYRAB
   5. https://www.blb.nrw.de/Downloads/Formblatt_124.pdf
   6. https://www.blb.nrw.de/Downloads/Formblatt_124.pdf
   7. https://www.blb.nrw.de/Downloads/Formblatt_124.pdf
   8. http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/
   9. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  10. https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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