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Ausschreibung: Personenkraftwagen - DE-Hannover
Personenkraftwagen
Dokument Nr...: 234010-2019 (ID: 2019052109210308096)
Veröffentlicht: 21.05.2019
*
DE-Hannover: Personenkraftwagen
2019/S 97/2019 234010
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hannover
Deutschland
E-Mail: [1]Andreas.Hoffmann@nds.aok.de
NUTS-Code: DE9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDTY23Q/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDTY23Q
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leasing von Kraftfahrzeugen (PKW)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-045
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34110000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen schreibt das Leasing
von 34 PKW aus.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
s. Vergabeunterlagen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handelsregisterauszug nicht älter als sechs Monate
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 1 000
000 EUR je Schadensereignis durch Vorlage einer Kopie der
Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des
Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch
ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete
Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des
Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende
Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach
Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der
Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des
Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich der Bieter
mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags
für die Gesamtdauer des Vertrages aufrecht zu erhaltenen
Betriebshaftpflichtversicherung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/06/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/07/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/06/2019
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDTY23Q
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen
Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies
gegenüber der unter Ziff. 6. benannten Vergabestelle innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnis zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber
der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf
Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen
Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die
für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter Ziff. 18.
benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2019
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References
1. mailto:Andreas.Hoffmann@nds.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDTY23Q/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDTY23Q
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