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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Bonn
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 234963-2019 (ID: 2019052109471909027)
Veröffentlicht: 21.05.2019
*
  DE-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2019/S 97/2019 234963
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
   Postfach 200363
   Bonn
   53133
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@bsi.bund.de
   NUTS-Code: DEA22
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.bsi.bund.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=258616
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=258616
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projekt 415: Zweite Internet Backbone-Studie: Auslandskabelverbindungen
   und CDN-Kompetenz (ZwIBACK)
   Referenznummer der Bekanntmachung: P 415
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Technisch haben sich in den letzten Jahren einige Neuerungen in der
   globalen Internetinfrastruktur ergeben. Daher sollen in dem
   vorliegenden Projekt aktuell eingesetzte Technologien und strukturelle
   Entwicklungen untersucht werden. Zudem soll die aktuell in der
   Internetbetreiberlandschaft stattfindende Konsolidierung und deren
   Auswirkungen diskutiert werden. Das Projekt konzentriert sich dabei vor
   allem auf den Zeitraum von 2012 bis heute und soll auch einen Ausblick
   auf die nächsten fünf Jahre bieten.
   Ziel des Projektes ist es, einen umfassenden Überblick über die
   aktuellen Entwicklungen (technisch wie topologisch) der
   Internetinfrastruktur zu erhalten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf
   der Informationssicherheit bei der Nutzung von
   Überlandkabelverbindungen durchs Ausland, sowie auf der Sicherheit von
   Seekabeln.
   Um dieses Ziel zu erreichen wird das Projekt 415 in zwei unabhängige
   öffentliche Aufträge unterteilt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projekt 415 Los 1: Infrastruktur, Ausfallszenarien und Konsolidierung
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22
   Hauptort der Ausführung:
   Beim Auftragnehmer
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen von Los 1 sind vom Auftragnehmer (AN) in einer eigenständigen
   Studie insbesondere die folgenden Themenbereiche umfassend zu
   bearbeiten (inkl. Darstellung, Analyse und Bewertung):
    Reale Ereignisse, die in der Vergangenheit zu weitreichenden
   Internetstörungen geführt haben (etwa Loop beim AMS-IX, Stromausfall
   Frankfurt, Kabelbrand in Seoul),
    Fiktive Ausfallszenarien
    Abhängigkeit der regionalen Internet-Infrastruktur von
   internationalen Kabelverbindungen
    Die in den letzten Jahren stattgefundenen Veränderungen in der
   Internetinfrastruktur (inkl. Content Provider,
   Content-Distribution-Networks, Backbone-Infrastruktur, mit dem Internet
   verbundene Endgeräte, etc.)
    Gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen dieser
   Entwicklungen
    Ausblick auf zu erwartende Entwicklungen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 15
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projekt 415 Los 2: Technische Untersuchung zu Änderungen in der
   Infrastruktur
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22
   Hauptort der Ausführung:
   Beim Auftragnehmer
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen von Los 2 sind vom Auftragnehmer (AN) in einer eigenständigen
   Studie vorrangig die technischen Aspekte der gegenwärtigen und sich im
   Aufbau befindenden Internetinfrastruktur (Internet-Backbone sowie
   sonstige Strukturen) zu untersuchen. Aus dem stetig steigenden Bedarf
   und Ausbau der Bandbreiten ergeben sich auch technologische Änderungen.
   Zunächst müssen daher die technischen Änderungen in der kabelgebundenen
   Infrastruktur seit 2012 aufgelistet und beschrieben werden. Es sind
   hier nicht nur neue Technologien, Standards und Protokolle zu
   betrachten, sondern auch größere Entwicklungstrends. Beispielsweise gab
   es 2012 zwar bereits CDNs, doch haben diese seit dem wesentlich an
   Bedeutung gewonnen. Weitere Beispiele, die hier auf jeden Fall
   berücksichtigt werden müssen sind VDSL und Vectoring. Die Liste ist
   durch den Auftragnehmer zu ergänzen. Des Weiteren sind verschiedene
   Sicherheitsaspekte (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit) von
   internationalen Kabelverbindungen und deren Endpunkten/Landungsstellen
   zu betrachtet.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 16
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   I. Ausschluss eines Interessenskonflikts
   Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer
   Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die
   mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen
   und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten?
   Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt
   eingesetzte Personal.
   Bitte mit Ja oder Nein beantworten.
   Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise vor, wenn Sie oder Ihr
   Unterauftragnehmer die vom BSI gewünschten Informationen als eigene
   Geschäftsgeheimnisse ansehen und diese daher nicht vollständig
   preisgeben möchten.
   Mindestanforderung: Wurde die Frage mit Nein beantwortet (= es
   besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und
   stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in
   diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene
   Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 02/07/2019
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 02/07/2019
   Ortszeit: 14:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   E-Mail: [5]info@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 228-9499400
   Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über
   das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie
   sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das
   Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind,
   können nur vor den
   Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156
   Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
   Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
   Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §
   160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
   gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
   unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem BSI gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt
   werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2
   GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/05/2019
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   1. mailto:vergabestelle@bsi.bund.de?subject=TED
   2. https://www.bsi.bund.de/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=258616
   4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=258616
   5. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   6. http://www.bundeskartellamt.de/
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