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Ausschreibung: Druckereidienste - DE-Wuppertal
Druckereidienste
Digitaldruck
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Dokument Nr...: 235219-2019 (ID: 2019052109535509289)
Veröffentlicht: 21.05.2019
*
  DE-Wuppertal: Druckereidienste
   2019/S 97/2019 235219
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   gkv informatik
   Lichtscheider Straße 89
   Wuppertal
   42285
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle der gkv informatik
   Telefon: +49 2026958-1306
   E-Mail: [1]vergabestelle@gkvi.de
   NUTS-Code: DEA1A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.gkvi.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMPY23X/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMPY23X
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: IT-Dienstleister für verschiedene gesetzliche Gesundheitskassen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister für verschiedene gesetzliche
   Gesundheitskassen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Zentrale Druck-Output Management Lösung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 05-2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79810000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Ausschreibung beinhaltet einen Dienstleistungsvertrag über die
   zentrale Drucklösung zwischen Druckdienstleister, Auftraggeber und
   dessen Kunden AOK Nordost (Los 1), AOK NordWest (Los 2) und AOK
   Rheinland/Hamburg (Los 3) sowie über eine Kurierdienstleistung zwischen
   Druckdienstleister und Kunden ausschließlich für die AOK Nordost (Los
   1). Die Erbringung von Beförderungsleistungen, insbesondere
   Briefpostdienstleistungen, sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
   Um der HEK die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls anbieten
   zu können, wird diese als Option in das Los 2 aufgenommen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Zentrale Druck-Output Management Lösung und Kurierdienstleistung
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79810000
   79811000
   72512000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE404
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Ausschreibung beinhaltet einen Vertrag über die zentrale
   Drucklösung zwischen Druckdienstleister, Auftraggeber und dessen Kunden
   sowie über eine Kurierdienstleistung zwischen Druckdienstleister und
   Kunden.
   Der zukünftige Dienstleister bereitet die übernommenen Druckdaten auf,
   ergänzt sie um Steuerungskennzeichen und Freimachung, druckt
   Anschreiben und weitere Dokumente, kuvertiert die Druckstücke zusammen
   mit Beilagen und übergibt die geschlossenen Sendungen taggleich an den
   von den Kunden bestimmten Briefdienstleister/Konsolidierer.
   Vollständigkeit sowie die Einhaltung der vereinbarten SLAs werden
   mittels einer täglich zu erstellenden Rückdatei (Closed-Loop) durch
   den Druckdienstleister quittiert. Das jährlich zu verarbeitende Volumen
   beträgt ca.
   AOK Nord-Ost:
   Seiten Digitaldruck: 12 000 000
   Briefsendungen: 4 500 000
   Die Erbringung von Beförderungsleistungen, insbesondere
   Briefpostdienstleistungen, sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber kann den Vertrag über die Regellaufzeit von 36 Monaten
   (diese Beginnen mit Ende der Migration, spätestens am 1.7.2020),
   maximal 2 x um jeweils 12 Monate auf (insgesamt) 60 Monate verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Entsprechend § 30 Abs. 1 S. 2 VgV wird die Zahl der Lose für die ein
   einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann (sog. Zuschlagslimitierung)
   limitiert. Die Begrenzung auf maximal ein Los dient der Auftraggeberin
   zur Risikostreuung (u. a. im Falle eines Ausfalls des Dienstleisters);
   zudem verhindert es die Bildung von Marktoligopolen. Einzelheiten sind
   der Angebotsaufforderung zu entnehmen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Zentrale Druck-Output Management Lösung
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79810000
   72512000
   79811000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA52
   NUTS-Code: DE600
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Ausschreibung beinhaltet einen Vertrag über die zentrale
   Drucklösung zwischen Druckdienstleister, Auftraggeber und dessen
   Kunden.
   Der zukünftige Dienstleister bereitet die übernommenen Druckdaten auf,
   ergänzt sie um Steuerungskennzeichen und Freimachung, druckt
   Anschreiben und weitere Dokumente, kuvertiert die Druckstücke zusammen
   mit Beilagen und übergibt die geschlossenen Sendungen taggleich an den
   von den Kunden bestimmten Briefdienstleister/Konsolidierer.
   Vollständigkeit sowie die Einhaltung der vereinbarten SLAs werden
   mittels einer täglich zu erstellenden Rückdatei (Closed-Loop) durch
   den Druckdienstleister quittiert. Das jährlich zu verarbeitende Volumen
   beträgt ca.
   AOK Nord-West:
   Seiten Digitaldruck: 13 000 000
   Briefsendungen: 2 600 000
   Die Erbringung von Beförderungsleistungen, insbesondere
   Briefpostdienstleistungen, sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber kann den Vertrag über die Regellaufzeit von 36 Monaten
   (diese Beginnen mit Ende der Migration, spätestens am 1.7.2020),
   maximal 2 x um jeweils 12 Monate auf (insgesamt) 60 Monate verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber ruft über das Los 2 ggf. im Rahmen der Laufzeit des
   Vertrages auch den Bedarf seines Kunden HEK ab. Einzelheiten enthält
   die Leistungsbeschreibung zu Los 2.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Entsprechend § 30 Abs. 1 S. 2 VgV wird die Zahl der Lose für die ein
   einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann (sog. Zuschlagslimitierung)
   limitiert. Die Begrenzung auf maximal ein Los dient der Auftraggeberin
   zur Risikostreuung (u. a. im Falle eines Ausfalls des Dienstleisters);
   zudem verhindert es die Bildung von Marktoligopolen. Einzelheiten sind
   der Angebotsaufforderung zu entnehmen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Zentrale Druck-Output Management Lösung
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79810000
   72512000
   79811000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11
   NUTS-Code: DE600
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Ausschreibung beinhaltet einen Vertrag über die zentrale
   Drucklösung zwischen Druckdienstleister, Auftraggeber und dessen
   Kunden.
   Der zukünftige Dienstleister bereitet die übernommenen Druckdaten auf,
   ergänzt sie um Steuerungskennzeichen und Freimachung, druckt
   Anschreiben und weitere Dokumente, kuvertiert die Druckstücke zusammen
   mit Beilagen und übergibt die geschlossenen Sendungen taggleich an den
   von den Kunden bestimmten Briefdienstleister/Konsolidierer.
   Vollständigkeit sowie die Einhaltung der vereinbarten SLAs werden
   mittels einer täglich zu erstellenden Rückdatei (Closed-Loop) durch
   den Druckdienstleister quittiert. Das jährlich zu verarbeitende Volumen
   beträgt ca.
   AOK Rheinland-Hamburg:
   Seiten Digitaldruck: 20 000 000
   Briefsendungen: 8 000 000
   Die Erbringung von Beförderungsleistungen, insbesondere
   Briefpostdienstleistungen, sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber kann den Vertrag über die Regellaufzeit von 36 Monaten
   (diese Beginnen mit Ende der Migration, spätestens am 1.7.2020),
   maximal 2 x um jeweils 12 Monate auf (insgesamt) 60 Monate verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Entsprechend § 30 Abs. 1 S. 2 VgV wird die Zahl der Lose für die ein
   einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann (sog. Zuschlagslimitierung)
   limitiert. Die Begrenzung auf maximal ein Los dient der Auftraggeberin
   zur Risikostreuung (u. a. im Falle eines Ausfalls des Dienstleisters);
   zudem verhindert es die Bildung von Marktoligopolen. Einzelheiten sind
   der Angebotsaufforderung zu entnehmen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Vorlage erst auf gesonderte (!) Aufforderung der Vergabestelle:
    aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der
   Vorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des
   EWR-Abkommens (Kopie nicht älter als 6 Monate),
    Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung der
   Sozialversicherung (Kopie nicht älter als 6 Monate),
    Bescheinigung Finanzamt über die Erfüllung der Zahlungspflichten von
   Steuern und Abgaben (Kopie nicht älter als 6 Monate).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/06/2019
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/08/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/06/2019
   Ortszeit: 14:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMPY23X
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   52123
   Deutschland
   Fax: +49 22289499-163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der
   seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
   § 134 Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) [...]
   § 135 Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   § 160 Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit :
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   []
   § 168 Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/05/2019
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References
   1. mailto:vergabestelle@gkvi.de?subject=TED
   2. http://www.gkvi.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMPY23X/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMPY23X
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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