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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Berlin
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Entwicklung von branchenspezifischer Software
Dokument Nr...: 235204-2019 (ID: 2019052109540809296)
Veröffentlicht: 21.05.2019
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DE-Berlin: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2019/S 97/2019 235204
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle
Vergabe
Berlin
Deutschland
E-Mail: [1]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bmvi.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=258805
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=258805
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
1921/G10 Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines KI-basierten
Demonstrators für eine Wissensplattform im Umweltbereich
Referenznummer der Bekanntmachung: 1921/G10
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und
eines Demonstrators für eine softwarebasierte Wissensplattform im
Umweltbereich, die es den Vorhabenträgern, Behörden und Planenden
erlaubt, bei fachlichen Fragen im Umweltbereich im Zusammenhang mit
Planung, Bau und Unterhaltung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben
beschränkt auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße den
aktuellsten wissenschaftlichen Stand abzurufen. Die Wissensplattform
soll unter Nutzung von Technologien wie der Künstlichen Intelligenz,
die eine schnelle und vollständige Informationsversorgung ermöglichen,
entwickelt und aufgebaut werden. Diese Plattform soll die
umweltfachlichen Informationen für den Verkehrsbereich identifizieren,
bewerten, priorisieren und den Nutzern kontinuierlich zur Verfügung
stellen. Der KI-basierte Ansatz soll eine schnellere
Informationsbeschaffung und ständige Aktualität der Informationen
gewährleisten.
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72212100
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer soll unter anderem folgende Leistungen erbringen:
AP 1: Festlegen des Anforderungsprofils/Identifizieren der relevanten
Daten- und Informationsquellen; einschließlich Durchführung eines
eintägigen Workshops u. a. zur Erörterung der Anforderungen an den
Demonstrator aus Sicht der Praxis und Festlegung eines
Anforderungsprofils hinsichtlich der Benutzeroberfläche
AP 2: Entwicklung einer KI-basierten technischen Struktur,
einschließlich Entwicklung und Präsentation eines Demonstrators,
Teststellung für ca. 3 Monate, Erarbeitung von Lösungsvorschlägen z.B.
zur Sicherstellung einer langfristigen Verfügbarkeit der
Informationsquellen und des Datenzugangs, Einbeziehung von praktischen
Erfahrungen und Expertenwissen aus Projekten
AP 3: Schaffung einer bedienerfreundlichen Benutzeroberfläche.
Die Ergebnisse sind in einem Abschlussbericht mit
veröffentlichungsfähiger Kurzfassung zu dokumentieren. Darüber hinaus
ist eine Dokumentation des Systems zu erstellen.
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung
des mit der Ausführung betrauten Personals / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 8
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 Erklärung
zum Unternehmen (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B.
[5]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
[6]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen;
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen;
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die
unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende
Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die
Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im
Formblatt F-UA Verzeichnis der benannten
Unternehmen/Unterauftragnehmer anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den
letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf
die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Der AG berücksichtigt auch Referenzen ab 2014.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem
Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in ihrer Komplexität
(Vielschichtigkeit) den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die
anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens drei Referenzen nachzuweisen, die folgende
inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen:
die Leistungen müssen Entwicklungsleistungen in dem Fachgebiet
Entwicklung von Suchmaschinen zum Gegenstand gehabt haben,
jede Referenz muss einen Umfang von jeweils mindestens 30
Personentagen umfassen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/06/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/08/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/06/2019
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Kommunikation zwischen Interessenten/ Bietern und der
Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des
Bundes:
2) Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen
für deren Nutzung erhalten Sie unter [7]www.evergabe-online.info.
Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des
BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu
erreichen ist;
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den
Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten
zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich
und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als
registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 18.6.2019 zu
stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in
angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische
Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in
anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur
Verfügung gestellt.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das
Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der
Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets
zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
Erklärungen der Unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der
Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind
soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen unzulässig und können
zum Ausschluss des Angebotes führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes
zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
Angebot elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes
einzureichen.
b) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache
einzureichen.
c) Abgeforderte Nachweise können in Kopie beigefügt werden. Der
Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen
oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
d) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf
Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin,
dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit
ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
(Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder
eingeholt werden können.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
[8]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.:
[9]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2019
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1. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
2. http://www.bmvi.de/
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=258805
4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=258805
5. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
6. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
7. http://www.evergabe-online.info/
8. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
9. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
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