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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Berlin
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Entwicklung von branchenspezifischer Software
Dokument Nr...: 235204-2019 (ID: 2019052109540809296)
Veröffentlicht: 21.05.2019
*
  DE-Berlin: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2019/S 97/2019 235204
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle
   Vergabe
   Berlin
   Deutschland
   E-Mail: [1]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
   NUTS-Code: DE30
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bmvi.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=258805
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=258805
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   1921/G10 Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines KI-basierten
   Demonstrators für eine Wissensplattform im Umweltbereich
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1921/G10
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Leistungsgegenstand ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und
   eines Demonstrators für eine softwarebasierte Wissensplattform im
   Umweltbereich, die es den Vorhabenträgern, Behörden und Planenden
   erlaubt, bei fachlichen Fragen im Umweltbereich im Zusammenhang mit
   Planung, Bau und Unterhaltung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben
   beschränkt auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße den
   aktuellsten wissenschaftlichen Stand abzurufen. Die Wissensplattform
   soll unter Nutzung von Technologien wie der Künstlichen Intelligenz,
   die eine schnelle und vollständige Informationsversorgung ermöglichen,
   entwickelt und aufgebaut werden. Diese Plattform soll die
   umweltfachlichen Informationen für den Verkehrsbereich identifizieren,
   bewerten, priorisieren und den Nutzern kontinuierlich zur Verfügung
   stellen. Der KI-basierte Ansatz soll eine schnellere
   Informationsbeschaffung und ständige Aktualität der Informationen
   gewährleisten.
   Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72212100
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftragnehmer soll unter anderem folgende Leistungen erbringen:
   AP 1: Festlegen des Anforderungsprofils/Identifizieren der relevanten
   Daten- und Informationsquellen; einschließlich Durchführung eines
   eintägigen Workshops u. a. zur Erörterung der Anforderungen an den
   Demonstrator aus Sicht der Praxis und Festlegung eines
   Anforderungsprofils hinsichtlich der Benutzeroberfläche
   AP 2: Entwicklung einer KI-basierten technischen Struktur,
   einschließlich Entwicklung und Präsentation eines Demonstrators,
   Teststellung für ca. 3 Monate, Erarbeitung von Lösungsvorschlägen z.B.
   zur Sicherstellung einer langfristigen Verfügbarkeit der
   Informationsquellen und des Datenzugangs, Einbeziehung von praktischen
   Erfahrungen und Expertenwissen aus Projekten
   AP 3: Schaffung einer bedienerfreundlichen Benutzeroberfläche.
   Die Ergebnisse sind in einem Abschlussbericht mit
   veröffentlichungsfähiger Kurzfassung zu dokumentieren. Darüber hinaus
   ist eine Dokumentation des Systems zu erstellen.
   Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept / Gewichtung: 40
   Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung
   des mit der Ausführung betrauten Personals / Gewichtung: 30
   Preis - Gewichtung: 30
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 8
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
   Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
   a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1  Erklärung
   zum Unternehmen (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine
   Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B.
   [5]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
   [6]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen;
   b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
   Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
   vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
   F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen;
   c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
   Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die
   unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die
   Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im
   Formblatt F-UA Verzeichnis der benannten
   Unternehmen/Unterauftragnehmer anzuführen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den
   letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf
   die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
   Der AG berücksichtigt auch Referenzen ab 2014.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem
   Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in ihrer Komplexität
   (Vielschichtigkeit) den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
   Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die
   anzugebenden Referenzen:
   Es sind mindestens drei Referenzen nachzuweisen, die folgende
   inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen:
    die Leistungen müssen Entwicklungsleistungen in dem Fachgebiet
   Entwicklung von Suchmaschinen zum Gegenstand gehabt haben,
    jede Referenz muss einen Umfang von jeweils mindestens 30
   Personentagen umfassen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/06/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/08/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/06/2019
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Kommunikation zwischen Interessenten/ Bietern und der
   Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des
   Bundes:
   2) Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen
   für deren Nutzung erhalten Sie unter [7]www.evergabe-online.info.
   Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des
   BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu
   erreichen ist;
   3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
   Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den
   Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten
   zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich
   und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als
   registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 18.6.2019 zu
   stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in
   angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische
   Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in
   anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur
   Verfügung gestellt.
   4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das
   Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
   eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets
   zu informieren.
   5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
   desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
   Erklärungen der Unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
   6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der
   Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind 
   soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen  unzulässig und können
   zum Ausschluss des Angebotes führen.
   7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
   Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes
   zu beachten:
   a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
   Angebot elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes
   einzureichen.
   b) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache
   einzureichen.
   c) Abgeforderte Nachweise können in Kopie beigefügt werden. Der
   Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen
   oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
   d) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf
   Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin,
   dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit
   ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
   (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder
   eingeholt werden können.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
   [8]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin.
   § 160 GWB lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.:
   [9]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
   Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
   schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
   Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
   nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
   und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
   GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/05/2019
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   1. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
   2. http://www.bmvi.de/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=258805
   4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=258805
   5. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
   6. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
   7. http://www.evergabe-online.info/
   8. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
   9. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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