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Ausschreibung: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung - DE-Frankfurt am Main
Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Dokument Nr...: 236079-2019 (ID: 2019052110142510122)
Veröffentlicht: 21.05.2019
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  DE-Frankfurt am Main: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
   2019/S 97/2019 236079
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DB Netz AG
   Hahnstraße 49
   Frankfurt am Main
   60528
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, FS.EI-SW-L
   Telefon: +49 69/26530566
   E-Mail: [1]patricia.debus@deutschebahn.com
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.bahn.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   ESTW FFM Stadion, Gateway Gardens, BS V.3, Änderung Bauablauf W101
   Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30634
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34632000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   ESTW FFM Stadion, Gateway Gardens, BS V.3, Änderung Bauablauf W101
   Los-Nr.: ohne
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34632000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   Hauptort der Ausführung:
   Frankfurt/Main
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Umbau ESTW Ff-Stadion
   Gateway Gardens, Baustufen V.3, V.4a und V.4b
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 31/01/2018
   Ende: 30/07/2019
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 024-051808
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 0016/AZB/92259487
   Bezeichnung des Auftrags:
   Umbau ESTW Ff-Stadion Gateway Gardens, Baustufe V.3, Änderung Bauablauf
   Weiche 101
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   21/06/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Siemens AG
   Braunschweig
   Deutschland
   NUTS-Code: DE91
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   §38 SektVO 2016 Abs. (6)
   Der AG ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen,
   wenn deren Veröffentlichungen
   3. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens
   schaden oder
   4. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
   mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs. 2, S1 GWB)
   Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der
   Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15
   Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
   Post. (§134 Abs. 2 GWB)
   Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die
   geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach
   Kenntnis bzw.
    soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind,
    bis zum Ablauf der Teilnahme  bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160
   Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls
   unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind (§160 Abs. 3
   S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten
   Fristen verwiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/05/2019
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   34632000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   Hauptort der Ausführung:
   Frankfurt/Main
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Umbau ESTW Ff-Stadion
   Gateway Gardens, Baustufen V.3, Änderung Bauablauf Weiche 101
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 21/05/2019
   Ende: 30/07/2019
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Siemens AG
   Ackerstraße 22
   Braunschweig
   38126
   Deutschland
   NUTS-Code: DE91
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Umbau ESTW Ff-Stadion
   Gateway Gardens, Baustufen V.3, Änderung Bauaublauf Weiche 101
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Die Leistungen sind für den Projekterfolg zwingend, ein AN Wechsel war
   nicht möglich.(Ausschließlichkeitsrechte gem. SektVO § 13, Abs. 2, 3c)
   VII.2.3)Preiserhöhung
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   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:051808-2018:TEXT:DE:HTML
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