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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik - DE-Hamburg
Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Bodenproben
Bodenuntersuchungen
Dokument Nr...: 236202-2019 (ID: 2019052110180810242)
Veröffentlicht: 21.05.2019
*
  DE-Hamburg: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
   2019/S 97/2019 236202
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems  Sektoren
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Hamburger Hochbahn AG
   Steinstraße 20
   Hamburg
   20095
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fachbereich Baueinkauf
   E-Mail: [1]uwe.kirsten@hochbahn.de
   Fax: +49 403288-884152
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://hochbahn.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [3]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Geotechnische Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erweiterung
   des Hamburger Schnellbahn-Netzes
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71332000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45111250
   71351500
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Geotechnische Beratungsleistungen für die Erweiterung des Hamburger
   Schnellbahn-Netzes in geschlossener Bauweise (Schildvortrieb,
   Durchmesser > 6 m) mit tiefen Baugruben mit Verbauwänden. Auszuführende
   Leistungen:
    Archivarbeit,
    Erstellen Ausschreibungsunterlagen für die Ausführung von
   Maschinenbohrungen,
    geotechnische Überwachung und Begleitung der Maschinenbohrungen,
    Durchführung und Auswertung bodenmechanischer Laborversuche,
    Planen und Durchführen von Grundwassermonitorings,
    Darstellung, Auswertung und fachliche Bewertung von Erkundungen,
    Erstellen von geotechnischen Berichten,
    Erstellen von geotechnischen Bemessungsprofilen und Kennwerten
   (Baugruben und Tunnelvortrieb),
    Erstellen von geologischen Längsschnitten.
   Hierbei sind die Besonderheiten norddeutscher Baugrundverhältnisse zu
   berücksichtigen. Norddeutsche Bodenverhältnisse werden durch einen
   Bodenaufbau aus Aufschüttungen, Sanden, Geschiebemergel, Beckenschluff,
   Lauenburger Ton und Glimmerton mit Torf- und Schlufflagen,
   Schmelzwassersanden sowie Rinnen- und Senkenfüllungen aus Mudden, Torf,
   humosen Sanden und Kieslagen beschrieben. Für die Erlangung der
   Qualifikation ist eine einschlägige Erfahrung des Bewerbers mit den
   vorgenannten Bodenverhältnissen oder vergleichbarer Bodenverhältnisse
   eine zwingende Voraussetzung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
   Unbestimmte Dauer
   Das Qualifizierungssystem wird verlängert
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.9)Qualifizierung für das System
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   1) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (zwingendes
   Ausschlusskriterium);
   2) Keine Eintragung in das Gewerbezentralregister, die die Eignung oder
   Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt. Unternehmen können
   ausgeschlossen werden, sofern eine entsprechende Eintragung vorhanden
   ist (fakultatives Ausschlusskriterium);
   3) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (zwingende
   Ausschlussgründe);
   4) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (fakultative
   Ausschlussgründe);
   5) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen
   Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio EUR pro
   Schadensfall (zwingendes Ausschlusskriterium).
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Zu 1) Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss
   des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird;
   Zu 2) Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Fakultativer Ausschluss
   des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird;
   Zu 3) Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender
   Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB
   vorliegt;
   Zu 4) Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe
   dieser Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn
   ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine
   ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird.
   Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird bei der Bewertung der
   Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt;
   Zu 5) Vorlage einer Kopie einer entsprechenden aktuellen
   Versicherungspolice oder schriftlichen Bestätigung der Versicherung.
   Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht
   wird.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   6) Mindestumsatz von 1,5 Mio EUR/a im Durchschnitt der drei letzten
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (zwingendes Ausschlusskriterium);
   7) Mindestanzahl von 20 Mitarbeitern im Durchschnitt der drei letzten
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (zwingendes Ausschlusskriterium);
   8) Verfügbarkeit innerhalb von maximal 4 Stunden in
   Sonderfällen/Notfällen am vertraglich vereinbarten Ort im Raum Hamburg
   (zwingendes Ausschlusskriterium);
   9) Erfahrungen des Bewerbers mit der Ausführung von Leistungen, die mit
   den unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und
   die der Bewerber in den letzten 9 Jahren (Stichtag 1.1.2010) ausgeführt
   hat anhand einer Referenzliste, jeweils mit Angabe der Auftragssumme
   und des Eigenanteils (zwingendes Ausschlusskriterium).
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Zu 6) Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
   Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht
   erfüllt wird wird;
   Zu 7) Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
   Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht
   erfüllt wird wird;
   Zu 8) Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
   Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht
   erfüllt wird wird;
   Zu 9) Vorlage einer entsprechenden Referenzliste. Zwingender Ausschluss
   des Bewerbers, wenn entsprechende Erfahrungen nicht nachgewiesen
   werden.
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
   10) Detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten gemäß vorgenannter
   Ziffer 9., jedoch zusätzlich mit Kurzbeschreibung, Angabe des
   Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim
   Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse. Mit der Beschreibung
   dieser Referenzprojekte ist die Erfahrung mit der Ausführung der unter
   Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen und Anforderungen eindeutig
   nachzuweisen, insbesondere mit:
    Besonderheiten der norddeutscher Baugrundverhältnisse oder
   vergleichbarer Baugrundverhältnisse,
    tiefen Baugruben mit Verbauwänden,
    geschlossener Bauweise mittels maschinellem Schildvortrieb (Ø größer
   6 m). (zwingendes Ausschlusskriterium).
   11) Vorhandensein / Einschaltung eines geeigneten bodenmechanischen
   Labors.
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Zu 10) Vorlage einer entsprechenden Darstellung. Zwingender Ausschluss
   des Bewerbers, wenn entsprechende Referenzprojekte nicht nachgewiesen
   werden;
   Zu 11) Schriftliche Benennung des vorgesehenen Labors.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
   Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz
   Anwendung findet.
   Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen
   verpflichtet.
   Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal
   (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) einzusetzen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2018/S 025-055156
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem
   für Unternehmen eingerichtet.
   Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem
   Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die aufgrund einer
   früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen
   Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind,
   müssen sich nicht erneut bewerben und behalten ihre Zulassung.
   Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem
   beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen schriftlichen
   Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung nachzuweisen.
   Diesem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11
   geforderten Angaben und Nachweise vollständig in Papierform beizufügen
   und vorzulegen.
   Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11
   sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur
   diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die
   Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind
   auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich
   bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
   Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
   haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise
   vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
   vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit
   Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
   Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren
   (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
   Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben
   einen bevollmächtigtem Vertreter zu benennen.
   Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen
   Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) im
   Original abzugeben,
    in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
   Auftragsfall erklärt ist,
    in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
   des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
    dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
    in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder
   ausgewiesen ist,
    dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
   Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese
   nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die
   betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
   Bewerbergemeinschaften haben außerdem anzugeben, welches Mitglied
   jeweils die Anforderungen gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 9 und 10
   (Referenzen) erfüllt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
   Große Bleichen 27
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Telefon: +49 4042823-1491
   E-Mail: [5]vergabekammer@fb.hamburg.de
   Fax: +49 4042823-2020
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
   Place Madou, Madouplein 1
   Brüssel
   1210
   Belgien
   Telefon: +32 2991111
   Fax: +32 2950138
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
   Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
   30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3
   Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
   unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung
   benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
   Große Bleichen 27
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Telefon: +49 4042823-1491
   E-Mail: [6]vergabekammer@fb.hamburg.de
   Fax: +49 4042823-2020
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/05/2019
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   6. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
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