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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Stuttgart
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 237369-2019 (ID: 2019052209300711475)
Veröffentlicht: 22.05.2019
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  DE-Stuttgart: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2019/S 98/2019 237369
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Baden-Württemberg
   Presselstraße 19
   Stuttgart
   70191
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fachbereich II.5/Programm Digitalisierung
   E-Mail: [1]A99_rahmenvereinbarung-digitalisierung@bw.aok.de
   NUTS-Code: DE1
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.aok.de/pk/bw/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0Y2Z2/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0Y2Z2
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Beratung zur
   Digitalisierung"
   Referenznummer der Bekanntmachung: AOKBW-Digitalisierung-2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines
   Rahmenvertrages mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur
   Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Digitalisierung.
   Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung können von der AOK
   Baden-Württemberg Beratungsleistungen wie bspw. Management- und
   Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung
   bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen
   Arbeitspaketen bedarfsorientiert abgerufen bzw. nach Durchführung eines
   wettbewerblichen Abrufs unter Beteiligung der
   Rahmenvereinbarungspartner beauftragt werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE1
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden
   Handlungsfeldern erbracht werden:
    Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie in Bezug auf die
   Digitalisierung, der damit in Verbindung stehenden Entwicklung neuer
   Geschäftsfelder und -modelle sowie der Governance,
    Weiterentwicklung der Unternehmenskultur, der Aufbau- und
   Ablauforganisation, sowie der dafür notwendigen Weiterentwicklung des
   Prozess-, Projekt- und Change-Managements, in Bezug auf die
   Digitalisierung,
    Begleitung und Weiterentwicklung von Modellen, Methoden, Instrumenten
   und Skills im Hinblick auf die Digitalisierung, z. B. bei der
   Agilisierung der IT oder der Projektorganisation,
    Innovationsmanagement (Marktanalyse und Trendmanagement; direkte
   Zusammenarbeit mit Start-Ups und Acceleratoren),
    methodische wie fachliche Unterstützung bei der Vernetzung des
   Gesundheitswesens insbesondere im Hinblick auf eine Verbesserung der
   Versorgung und der Kundenerlebnisse,
    Unterstützung bei der Einführung neuer Technologien wie z. B.
   Künstlicher Intelligenz, selbstlernende Systeme, Analytik, Blockchain,
   Sprachassistenzsysteme, etc,
    Unternehmensspezifische Entwicklung eines digitalen Reifegrads bzw.
   des Benchmarks von IT-Dienstleistungen sowie der digitalen Services für
   Versicherte, Firmenkunden und Vertragspartner.
   Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und
   externen Faktoren und zukünftigen Entwicklungen abhängig, die daher
   noch nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Die
   Beratungsleistungen lassen sich erst innerhalb des Vertragszeitraumes
   in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren. Die genannten
   Beratungsfelder sind ggf. miteinander vernetzt zu betrachten.
   Die oben beispielhaft aufgeführten Themenaufzählung ist nicht als
   abschließend zu betrachten. Sie kann sich im Laufe der Vertragslaufzeit
   dynamisch fortentwickeln.
   Der beauftragte Rahmenvertragspartner erbringt die Beratungsleistungen
   mit den für die jeweilige Einzelbeauftragung genauer spezifizierten
   Beratern. Eine Ergebnisdokumentation stellt sicher, dass die
   Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse auch nach Abschluss der Beratung für
   die Weiterentwicklung der AOK Baden-Württemberg zur Verfügung stehen
   und uneingeschränkt genutzt werden können. Die Beratungsleistungen
   sollen grundsätzlich dazu beitragen, die Selbstbefähigung der AOK
   Baden-Württemberg weiter nachhaltig zu erhöhen.
   Die Auftraggeberin wird für den jeweiligen Abruf im Vorfeld anhand der
   zur Verfügung stehenden Kriterien die Anzahl der Beratertage schätzen.
   Die Auftraggeberin kann den Direktabruf bei Abrufen bis zu 30
   Beratertagen durchführen. Bei mehr als 30 Beratertagen führt die AOK
   Baden-Württemberg einen wettbewerblichen Abruf (Pitch) durch. Sollte
   sich im Rahmen eines wettbewerblichen Abrufverfahrens zeigen, dass für
   die Leistungserbringung ggf. weniger als 30 Beratertage erforderlich
   sind, erfolgt die bereits eingeleitete Vergabe des Auftrages dennoch im
   Rahmen des wettbewerblichen Abrufverfahrens.
   Die Auftraggeberin kann Beratungsleistungen mit weniger als 30
   Beratertagen auch im Wege eines wettbewerblichen Abrufs vergeben. Von
   dieser Möglichkeit kann die Auftraggeberin insbesondere dann Gebrauch
   machen, wenn es wegen der erheblichen Bedeutung der Qualifikation der
   Berater für die Qualität der Auftragsausführung zweckmäßig erscheint,
   beispielsweise weil der Einzelauftrag eine besondere konzeptionelle
   Leistung des Auftragnehmers erfordert.
   Nähere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen nebst Anlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung
   besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser
   Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere
   Spezialberatungen, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität
   aufgrund dieser Rahmenvereinbarung.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister oder Berufsregister.
   Dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt des Endes der Teilnahmefrist nicht
   älter als 6 Monate sein. Ausländische Interessenten haben einen
   entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
   oder einem gleichwertigen öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der
   Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie
   beizufügen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Unternehmensdarstellung (siehe auch Abschnitt III.1.3)) muss
   insbesondere Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3
   Geschäftsjahren umfassen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 4 zu den
   Teilnahmebedingungen),
    eine Unternehmensdarstellung, die mindestens den Umsatz des
   Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren und die Unternehmensgröße
   in den letzten 3 Jahre (2016-2018) hinsichtlich der Anzahl der
   Mitarbeiter/innen umfasst,
    der Bewerber hat einen Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber
   gefertigten Liste mit mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Jahren
   vorzulegen. Die Referenzen müssen mit den Leistungen der vorliegenden
   Ausschreibung vergleichbar sein. Aus den Referenzen muss hervorgehen,
   dass Erfahrungen bzw. Kenntnisse und möglichst tiefe Einblicke in die
   GKV, ihren Markt und ihre Grundlagen bzw. Rahmenbedingungen, bestehen.
   Ebenso sind Referenzen aus den Bereichen Digital Health, digitalen
   Versorgungs- oder Vernetzungsprojekten sowie der digitalen
   Transformation vorteilhaft. Es wird auf die als Anlage 1 zu den
   Teilnahmebedingungen beigefügte Leistungsbeschreibung verwiesen.
   Es sind bezüglich der Referenzen jeweils Angaben zu folgenden Punkten
   zu machen:
    Auftraggeber,
    Beschreibung des Projektes,
    Rechnungswert,
    Leistungszeit (Dauer des Vertrages).
   Die Darstellung der Referenzen ist auf maximal 3 Seiten DIN A 4 je
   Referenz zu beschränken.
    der Bewerber hat seinem Teilnahmeantrag Profile der mit der
   Auftragsdurchführung (es wird auf die als Anlage 1 zu den
   Teilnahmedingungen beigefügte Leistungsbeschreibung verwiesen)
   vorgesehenen Mitarbeiter/innen beizufügen. Nähere Angaben zu den
   erforderlichen Profilen ist Ziff. 16.5 der Teilnahmebedingungen zu
   entnehmen,
    es ist erforderlich, dass alle im Rahmen der Auftragsdurchführung
   eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers der deutschen Sprache in
   Wort und Schrift mächtig sind.
   Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern, denen im Zuschlagsfall
   wesentliche Teile der Leistung übertragen werden sollen, hat der
   Bewerber  zusätzlich zum Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 3 zu
   den Teilnahmebedingungen)  mittels einer Verpflichtungserklärung jedes
   Unterauftragnehmers zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die
   erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (Anlage 5 zu den
   Teilnahmebedingungen).
   Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung nach § 50 VgV akzeptiert (§ 48 Abs. 3 VgV).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 27/06/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 17/05/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Eine ausreichende Zahl von geeigneten Bewerbern unterstellt, ist
   geplant, acht Bieter zur Abgabe eines Angebots (Verhandlungsphase)
   zuzulassen. Die Auftraggeberin behält sich vor, diese Zahl noch zu
   ändern.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0Y2Z2
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der
   seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
   § 134 Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) [...]
   § 135 Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   [...]
   § 168 Entscheidung der Vergabekammer:
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken,
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/05/2019
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   1. mailto:A99_rahmenvereinbarung-digitalisierung@bw.aok.de?subject=TED
   2. https://www.aok.de/pk/bw/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0Y2Z2/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0Y2Z2
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