(1) Searching for "2019052209343211619" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör - DE-Baden-Baden
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte
Dokument Nr...: 237512-2019 (ID: 2019052209343211619)
Veröffentlicht: 22.05.2019
*
DE-Baden-Baden: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
2019/S 98/2019 237512
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Südwestrundfunk
Einkauf IT/Technik, Hans-Bredow-Straße
Baden-Baden
76530
Deutschland
E-Mail: [1]vergabe-it@swr.de
NUTS-Code: DE121
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.swr.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.swr.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://esub-swr.rzbo.de/index.php/s/XnDsEzZAoG8qPPq
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rundfunkanstalt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tonbanddigitalisierung und Kassation für den Südwestrundkfunk (TobaK
III)
Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 4/2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der SWR als Auftraggeber muss im Zuge des Verkaufs des Außenlagers am
Standort Weinstadt-Endersbach Lagerflächen des Archivs räumen. Die
Räumung der Bestände des Hörfunks und Fernsehens aus dem Archiv muss
spätestens bis Ende Nov. 2019 abgeschlossen sein. Ein Großteil dieser
Datenträger wird vom SWR selbst umgelagert oder entsorgt. Im Anschluss
an vorhergehende Projekte zur Digitalisierung von Tonbändern und zur
Sicherung der Bestände des Hörfunks müssen ca. 1,9 Millionen Minuten
Audiomaterial auf ca. 100 000 Tonbändern digitalisiert und im
Audiomassenspeicher archiviert werden. Der SWR selbst verfügt weder
über räumliche, personelle noch über technische Ressourcen, um die
Räumung der Lagerflächen in dieser kurzen Zeit selbst durchzuführen,
noch um die Digitalisierung und die Kassation zu leisten. Daher hat der
SWR entschieden, die archivierten Tonbänder von einem Auftragnehmer
sowohl abholen und digitalisieren als auch am Ende die Kassation und
Entsorgung durchführen zu lassen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 032 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32300000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11
Hauptort der Ausführung:
SWR Standort Stuttgart Außenlager Endersbach
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die zu erbringenden Leistungen sind wie folgt definiert:
Ausräumen und Verpacken der Tonbänder:
Anforderungen an die Transportbehälter,
Anfertigen von Packlisten.
Transport der Tonbänder vom Außenlager Endersbach in den Lagerbereich
des Auftragnehmers:
Anforderungen an das Transportfahrzeug,
Sicherheit während des Transports (Transportkontrolle).
Sachgemäße Einlagerung der Tonbänder:
Anforderungen an den Lagerbereich beim Auftragnehmer,
Bedienen von ad hoc-Anforderungen.
Durchführen einer Pilotphase zur Qualitätskontrolle:
Digitalisierung der Tonbänder:
Anforderungen an den Maschinenpark,
Anforderungen an den lokalen Massenspeicher beim Auftragnehmer,
Anforderungen an die Digitalisierung von ca. 100 000 Tonbändern mit
einer durchschnittlichen Bandlänge von 19 Minuten, insgesamt 1 900 000
Minuten, und deren Ergebnis
Es müssen ca. 3 000 Bänder mit Rauschunterdrückung Telcom C4
digitalisiert werden.
Berichtswesen (Reporting):
Die Qualitätssicherung der Digitalisierung hinsichtlich Audiofehlern
(z. B. drop-outs) soll mittels einer softwarebasierten Lösung erfolgen:
Digitalisierung von einbändigen Produktionen,
Digitalisierung und Montage von mehrbändigen Produktionen,
Versenden von Tonbändern zur regelmäßigen Qualitätsüberprüfung,
Sicherer digitaler Transfer zum Auftraggeber,
Berichtswesen.
Kassation und Entsorgung:
Die Räumung der Regale und Abholung aller Tonbänder ist geplant von
4.11. bis 8.11.2019.
Spätester Termin für das Ende der Tonbanddigitalisierung ist
31.12.2023.
Einlagerung der digitalisierten Tonbänder bis 31.12.2024.
Kassation ab 1.1.2025.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 032 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 04/11/2019
Ende: 01/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV
in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die Anlage 4 Eigenerklärung zu
§§ 123, 124 GWB, 21 MiLoG, 23 AEntG ausgefüllt, unterzeichnet und mit
Stempel versehen beigefügt sein (A 1.1).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein
Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist
(Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr) (A2.1).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die
unter Kapitel 4.3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen geforderten
Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Befähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung und Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der
Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Nachunternehmern müssen mit Abgabe des Angebots die
unter Kapitel 4.3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen geforderten
Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur vom Bieter
vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit müssen vom Bieter für die geplanten
Nachunternehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 der Vergabe- und
Vertragsunterlagen vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes
(LTMG) und Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten
Nachunternehmer eingereicht werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A 3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit
folgenden Deckungssummen:
für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen EUR je
Schadensereignis gem. Ziffer 11. der Anlage 12 Allgemeine
Einkaufsbedingungen des SWR. Der Versicherungsschutz muss auch
Tätigkeitsschäden umfassen.
Oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die
bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst
werden.
A 3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht
veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der
Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre;
A 3.3 Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft
einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder
gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem
Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr).
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt
statt:
B 3.2 Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den
letzten 3 Geschäftsjahren, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder
Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung;
B 3.3 Bonitätsindex aus o. a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei
(Creditreform, CRIF Bürgel).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A 4.1 Eigenerklärung, dass der vom Bieter vorgesehene Projektleiter
die deutsche oder englische Sprache fließend in Wort und Schrift
beherrscht.
A 4.2 Ein Referenzprojekt aus dem Bereich Digitalisierung von
Tonbandbeständen in vergleichbarer Art in den vergangenen 5 Jahren,
mit den folgenden Angaben:
Kurzbeschreibung des Projektes mit Angaben zu:
Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner,
Auftragsvolumen,
Projektzeitraum (von bis),
eingesetzter Maschinenpark zur Digitalisierung,
Durchführung von Transport und Logistik.
A 4.3 Beschreibung der Prozesse zur Wartung des beim Bieter für
Digitalisierungszwecke eingesetzten Maschinenparks;
A 4.4 Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter
implementierten Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit
hinsichtlich der Lagerung von Tonbändern;
A 4.5 Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter
implementierten Maßnahmen und Prozesse zur Gewährleistung der
IT-Sicherheit hinsichtlich der Digitalisierung von Tonbändern und der
Speicherung der Digitalisierungsergebnisse;
A 4.6 Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter
implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement.
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt
vorgenommen:
B 4.2 Bewertung des Referenzprojekts aus dem Bereich Digitalisierung
von Tonbandbeständen in vergleichbarer Art in den vergangenen 5
Jahren;
B 4.3 Bewertung der Prozesse zur Wartung des beim Bieter für
Digitalisierungszwecke eingesetzten Maschinenparks;
B 4.4 Bewertung der beim Bieter implementierten Maßnahmen zur
Gewährleistung der Sicherheit hinsichtlich der Lagerung von Tonbändern;
B 4.5 Bewertung der beim Bieter implementierten Maßnahmen und
Prozesse zur Gewährleistung der IT-Sicherheit hinsichtlich der
Digitalisierung von Tonbändern und der Speicherung der
Digitalisierungsergebnisse;
B 4.6 Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für
Qualitätsmanagement.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung:
Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG),
formaler Teil A der VU's gem. Kapitel 3.4 Verpflichtung auf
Vertraulichkeit ff.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/jeder vorgesehene
Nachunternehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei
Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5/6 2 Tariftreueerklärung)
oder §4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche
Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn
der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den
öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort
beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt,wenn der Bieter
beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die
Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem
Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt
sind.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/06/2019
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/08/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/06/2019
Ortszeit: 00:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
IHK Karlsruhe
Karlsruhe
76133
Deutschland
Telefon: +49 721174290
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag
vor der in Kapitel 3.6.6 der Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten
Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/05/2019
[BUTTON] ×
Direktlinks
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Schließen
References
1. mailto:vergabe-it@swr.de?subject=TED
2. http://www.swr.de/
3. https://www.swr.de/ausschreibungen
4. https://esub-swr.rzbo.de/index.php/s/XnDsEzZAoG8qPPq
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|