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Ausschreibung: Versicherungen - DE-Leverkusen
Versicherungen
Dokument Nr...: 238065-2019 (ID: 2019052209501412188)
Veröffentlicht: 22.05.2019
*
DE-Leverkusen: Versicherungen
2019/S 98/2019 238065
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Einkaufsverbund der Krankenkassen (EVdK) für die pronova BKK,
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Breidenbachstraße 56
Leverkusen
51373
Deutschland
Telefon: +49 2214322963906
E-Mail: [1]christina.friebe@evdk.com
Fax: +49 2214322969906
NUTS-Code: DEA23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.evdk.com
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.evdk.com
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Körperschaft der
pronova BKK sowie eine D&O-Versicherung für die Vorstände und
Verwaltungsräte der pronova BKK.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66510000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Auszug der Leistungsanforderungen:
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz d. pronova BKK, ihrer Organe u. Mitarb. i.
Zusammenh. m. begangenen Pflichtverletzungen bzw. daraus resultierender
Vermögensschäden (Drittschaden) sowie b. eigenen Schäden in Folge d.
begangenen Verstoßes (Eigenschaden),
Versicherungsfall i. S. d. Vertrages ist d. Verstoß, d.
Haftpflichtansprüche geg. d. pronova zur Folge haben könnte
(Verstoßprinzip),
Laufzeit:3 Jahre m. Verlängerungsopt,
Versicherungssumme: mind. 15 Mio. EUR je Versicherungsfall und mind.
30 Mio. EUR je Versicherungsjahr,
Versicherungsschutz umfasst auch: d. Vermittlung v.
Ergänzungsversicherungen priv. Krankenversicherungsuntern. nach § 194
Abs. 1a SGB V/Verletzung d. Datenschutzes od. d. Verletzung v.
Persönlichkeitsrechten (Datenschutzrisiko)/d. Mitwirkung in
Pflegestützpunkten (PSP)/wg.Verletzung d. Allg.
Gleichbehandlungsges.(AGG)/Fehler im Zusammenh. mit d. Erhebung v.
Zusatzbeiträgen,Rückerstattungen u. Säumniszuschlägen.
Weiter s. II.2.4)
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66510000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24
Hauptort der Ausführung:
Der Vertrag wird am Standort der pronova BKK in Leverkusen betreut.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auch b.Vorsatz besteht Abwehrschutz b.zur rechtskräftigen
Feststellung od. Eingeständnis d. vorsätzl. Handlung,
Vor-/Nachhaftung: 10 J.vor Abschluss bzw.10 J. nach Beendigung,
SB: 300 EUR je SF,
Abwehrkosten: Übern. aller Abwehrkosten zus.zur vertragl.
Deckungssumme,
Rückgriffsansprüche aller Arten d. Fahrlässigkeit sind ausgen., außer
b. wissentlicher Pflichtverletzung/Vorsatz.
D&O-Versicherung für den Vorstand
Versicherungsschutz f.Tätigkeiten v.natürlichen Personen als ehem.,
gegenwärtiges und künftiges Mitglied d. Vorstandes d. pronova BKK
bzw.deren Pflegekasse gem.§§ 35 a bzw.§ 42 SGB IV,
Versicherungsfall i. S. d. Vertrages ist d. Verstoß, d.
Haftpflichtansprüche geg. d. Versicherungsnehmerin zur Folge haben
könnte(Verstoßprinzip),
Laufzeit:3 Jahre m. Verlängerungsopt,
Versicherungsschutz bez. sich auf Haftpflichtanspr. wg.
Schadenstiftung d. fahrlässig begangene Verstöße. Ausgeschl. sind
ledigl. Haftpflichtansprüche wg. Schadenstiftung d. wissentliches
Abweichen v. Gesetz,Vorschrift, Anweisung od. Bedingung d.
Machtgebers(Berechtigten) od. d. sonst. vorsätzliche
Pflichtverletzung.Auch b. Vorsatz besteht Abwehrschutz b. zur
rechtskräftigen Feststellung od. Eingeständnis d. vorsätzl. Handlung,
Versicherungssumme je Vorstandsmitglied: mind. 3 Mio. EUR (opt.6 bzw.
8 Mio.),
eingeschl. sind u. a.:Entscheidungen im Zusammenh. mit d.
Finanzierungspolitik und d. Erhebung von Zusatzbeiträgen/Abschluss v.
Verträgen mit Leistungserbringern/Strafverteidigungskosten in einem
Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverf. geg. vers. Personen wg.einer
Pflichtverletzung,d.einen unter d.Versicherungsschutz fallenden
Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann sow.d.Kosten für d. Stellung
v. strafrechtl. Sicherheitsleistungen/Kosten z. Minderung eines
Reputationsschadens/Kosten f.d. Geltendmachung v. Ansprüchen aus d.
Dienstverhältnis im Falle d. Aufrechnung,
Vor- und Nachhaftung: alle Schäden vor(nur unbekannte) und während d.
Vertragslaufzeit,
Selbstbehalt: Für die Vorstände gilt § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG. Auf
Abwehrkosten findet d. Selbstbehalt k. Anwendung,
Abwehrkosten: Übern. aller Abwehrkosten zus.zur vertragl.
Deckungssumme,
Rückgriffsansprüche aller Arten d. Fahrlässigkeit sind ausgen., außer
b. wissentlicher Pflichtverletzung/Vorsatz.
D&O-Versicherung für den Verwaltungsrat
Versicherungsschutz v. natürlichen Personen als ehem., gegenwärtiges
und künftiges Mitglied des Verwaltungsrates einer ges. Kranken- bzw.
Pflegekasse gemäß §§ 35,33 Abs. 3 SGB IV, § 209 SGB V sow.§ 42 SGB IV,
Versicherungsfall i. S. d. Vertrages ist d. Verstoß, der
Haftpflichtansprüche geg. die Versicherungsnehmerin zur Folge haben
könnte (Verstoßprinzip),
Laufzeit:3 Jahre m. Verlängerungsopt,
Versicherungsschutz bez. sich auf Haftpflichtanspr. wg.
Schadenstiftung d. fahrlässig begangene Verstöße. Ausgeschl. sind
ledigl. Haftpflichtanspr. wg. Schadenstiftung durch wissentliches
Abweichen von Gesetz,Vorschrift,Anweisung oder Bedingung d. Machtgebers
(Berechtigten) od. d. sonst. vorsätzl. Pflichtverletzung. Auch b.
Vorsatz besteht Abwehrschutz bis zur rechtskräftigen Feststellung od.
Eingeständnis d. vorsätzlichen Handlung,
Versicherungssumme je Mitglied: mind. 3 Mio. EUR (opt.6 Mio.),
eingeschl. sind u. a.: Strafverteidigungskosten in einem Straf- bzw.
Ordnungswidrigkeitsverf. gegen vers. Personen wg.einer
Pflichtverletzung, d. einen unter den Versicherungsschutz fallenden
Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann sow. die Kosten für d.
Stellung v. strafrechtlichen Sicherheitsleistungen/Kosten zur Minderung
eines Reputationsschadens,
Vor- und Nachhaftung: alle Schäden vor (nur unbekannte)und während
der Vertragslaufzeit,
Selbstbehalt: k. Selbstbehalt,
Abwehrkosten: Übern. aller Abwehrkosten zus. zur vertragl.
Deckungssumme,
Rückgriffsansprüche aller Arten d. Fahrlässigkeit sind ausgen., außer
bei wissentlicher Pflichtverletzung/Vorsatz.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der Vertrag kann direkt vergeben werden gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b)
VgV. Die Voraussetzungen dieses Ausnahmetatbestandes liegt hier
ausgehend vom konkreten Beschaffungsbedarf der pronova BKK vor.
Sämtliche vertraglich definierten Leistungen dienen der Sicherstellung
der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der pronova BKK. Nachgefragt werden
die beschriebenen Dienstleistungen als einheitliche, funktionsfähige
Gesamtlösung. Die an den Vertragspartner gestellten Anforderungen sind
zudem in technischer und vertragsrechtlicher Hinsicht sehr speziell und
komplex. Es handelt sich um einen Versicherungsschutz mit hohen
Deckungssummen der speziell auf die GKV-Risiken zugeschnitten ist und
in Verbindung mit den weiteren Leistungsparametern lediglich von einer
Dienstleisterin angeboten wird, der Allianz Versicherungs AG.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/05/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Allianz Versicherungs AG
Münchnen
Deutschland
NUTS-Code: DE212
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammern des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [4]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Die Vergabekammern des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der EuropäischenUnionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 168 GWB
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. .
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Einkaufsverbund der Krankenkassen (EVdK)
Breidenbachstraße 56
Leverkusen
51373
Deutschland
Telefon: +49 2214322963906
E-Mail: [6]christina.friebe@evdk.com
Fax: +49 2214322969906
Internet-Adresse: [7]www.evdk.com
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2019
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5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
6. mailto:christina.friebe@evdk.com?subject=TED
7. http://www.evdk.com/
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