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Ausschreibung: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle - DE-Potsdam
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 239963-2019 (ID: 2019052309370814146)
Veröffentlicht: 23.05.2019
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  DE-Potsdam: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
   2019/S 99/2019 239963
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landeshauptstadt Potsdam
   Friedrich-Ebert-Straße 79/81
   Potsdam
   14469
   Deutschland
   E-Mail: [1]zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
   NUTS-Code: DE404
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.potsdam.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR
   DA00/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR
   DA00
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [6]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der Restabfälle der
   Landeshauptstadt Potsdam ab 1.1.2020
   Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-325-90-19
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90513000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der Restabfälle von
   jährlich ca. 32 000  37 000 Mg gemischer Siedlungsabfälle (AVV 200
   301) und ca. 4 000  6 000 Mg Sperrmüll zur Beseitigung (AVV 20 03 07)
   ab dem 1.1.2020 in der Landeshauptstadt Potsdam.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90510000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE404
   Hauptort der Ausführung:
   Landeshauptstadt Potsdam
   14469 Potsdam
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsgegenstand ist die Entsorgung (Behandlung, Verwertung,
   Beseitigung) von jährlich ca. 32 000  37 000 Mg gemischter
   Siedlungsabfälle:
    (AVV 20 03 01) und ca. 4 000  6 000 Mg Sperrmüll zur Beseitigung,
    (AVV 20 03 07), ab dem 1.1.2020. Die Abfälle sind am Standort
   Drewitzer Straße 47, 14478 in Potsdam einzusammeln und zur
   entsprechenden Verwertungsanlage zu transportieren.
   Es handelt sich um Restabfälle, die der Landeshauptstadt Potsdam als
   öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden.
   Die Sammlung der Restabfälle und die Beförderung zur Entsorgungsanlage
   sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Umweltrelevanz / Gewichtung: 20 %
   Kostenkriterium - Name: Vergleichspreis / Gewichtung: 80 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2020
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   (1) Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG
   (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweise der
   Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde, jeweils für die einzelnen zu
   erbringenden Leistungen. Ein eventuell ausgestelltes Zertifikat kann in
   Kopie eingereicht werden;
   (2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.
   §§ 123, 124 GWB;
   (3) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete
   geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber
   dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende
   Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes
   Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des
   Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht
   vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde,
   Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Biertermgeinschaft abgegeben
   wurden;
   (4) Übersicht mit Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur
   einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher
   Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe der
   Anteilsverhältnisse;
   (5) Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
   nach § 50 VgV.
   Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot einzureichen,
   können aber von der Vergabestelle ergänzend angefordert werden:
   a) Kopie des Handesregisterauszuges oder eines entsprechenden
   Firmenregisterauszuges, jeweils nicht älter als 6 Monate;
   b) Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und
   Sozialabgaben, Behördenbestätigung nicht älter als 3 Monate;
   c) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
   d) Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
   Umwelthaftpflichtversicherung. Statt einer
   Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG
   zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden;
   e) Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben
   wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen,
   diese aber nicht konkret benannt wurden;
   f) Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und
   Erklärungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch vom
   Unterauftragnehmer.
   Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs.
   4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den
   Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
   Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend
   die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
   (d. h. Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll zur
   Beseitigung aus privaten Haushaltungen), jeweils in den letzten 3
   Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu
   berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem
   anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes
   Unternehmen erbracht worden sind;
   (2) Qualifizierte, d. h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden
   Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw.
   eines Kreditversicherers zur Stellung einer
   Vertragserfüllungsbürgschaft von 5 % der Bruttoauftragssumme nach
   näherer Vorgabe in § 15 der Besonderen Vertragsbedingungen und unter
   Nr. 9 der Bewerbungsbedingungen;
   (3) Urkalkulation des Bieters in Form einer verschlüsselten Datei;
   (4) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung: über
   mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und mindestens 1
   Mio. EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen
   müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert)
   zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Der Nachweis kann etwa
   durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsschein
   erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer
   Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen
   Versicherung zulässig, folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem
   Angebot abzugeben, können aber von der Vergabestelle ergänzend
   angefordert werden:
   Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr. 2
   VgV.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
   Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als
   Unterauftragnehmer vorgesehen ist;
   (2) Referenzangaben zu Leistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit den
   zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind (d. h. Entsorgung von
   gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll zur Beseitigung aus privaten
   Haushaltungen), nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine
   Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Für
   alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
    ggf. Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit
   Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
    Beschreibung des Leistungsumfanges,
    Auftragssumme (netto),
    Ausführungszeitraum.
   (3) Angaben und Nachweise zur Logistik:
   Der Bieter hat das Betriebsregime der Abfallanlieferung an der
   Entsorgungsanlage textlich und graphisch (Lageplan mit Annahmebereich,
   Verkehrswegen etc.) nachvollziehbar darzustellen. Der Bieter hat die
   gemäß nachfolgenden Ausführungen ermittelte Transportentfernung zur
   Entsorgungsanlage mit einem Ausdruck des Routenplaners nachzuweisen.
   Dieser Ausdruck hat eine detaillierte Beschreibung der Wegstrecke, der
   Entfernung und der erforderlichen Zeit zu enthalten. Die maßgebliche
   Transportentfernung zur Entsorgungsanlage wird mittels des
   Routenplanungsprogramms auf der Internetseite
   [7]http://www.google.de/maps berechnet. Maßgeblich ist hierbei die
   kürzeste Straßenverbindung in Kilometern zwischen der
   Drewitzer Straße 47, 14478 Potsdam und der/den benannten
   Verwertungsanlage/n des Bieters unter Verwendung des
   Routenplanungsprogramms auf eine Nachkommastelle genau in km,
   darzustellen. Sofern der Standort der Entsorgungsanlage als Zielpunkt
   nicht in den Routenplaner eingegeben werden kann, ist der zum
   Anlagenstandort nächstgelegene Zielpunkt zu wählen und die
   Restentfernung separat auszuweisen;
   (4) Angaben und Nachweise zur Abfallentsorgung (hier: Behandlung):
   Mit dem Angebot sind Ausgefüllte Technische Datenblätter,
   Nachvollziehbare textliche Beschreibungen und graphische Darstellungen
   einzureichen. Die vollständig einzureichenden Unterlagen und Nachweise
   können den Vergabeunterlagen  Leistungsbeschreibung Seite 23 ff.
   entnommen werden;
   (5) Angaben und Nachweise zur Abfallentsorgung (hier: Beseitigung) Zum
   Nachweis der der Sach- u. Fachkunde sowie Zuverlässigkeit gem. § 22
   KrWG für den Beseitigungsbetrieb sind folgende Nachweise vorzulegen:
   Verbindliche Erklärung des Beseitigungsbetriebs zur Abnahme und
   Beseitigung der zur Beseitigung anfallenden Abfälle für den
   Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu beseitigende
   Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung
   über den Abschluss eines entsprechenden Beseitigungsvertrags bei
   Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten. Auszug aus dem
   Genehmigungsbescheid der Beseitigungsanlage (Info über die genehmigte
   Kapazität, das Einzugsgebiet, der Genehmigungsstatus sowie -zeitraum,
   die anzunehmenden Abfallarte), Angabe der zur Beseitigung angenommenen
   Abfallmengen der letzten 3 Jahre;
   (6) Angaben und Nachweise zur Abfallentsorgung (hier: Verwertung)Zum
   Nachweis der Sach- u. Fachkunde sowie Zuverlässigkeit gem. § 22 KrWG
   für den Verwertungsbetrieb sind folgende Nachweise vorzulegen:
   Verbindliche Erklärung des Verwertungsbetrieb/e zur Annahme und
   Verwertung der jeweils zur Verwertung anfallenden Abfälle für den
   Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertenden
   Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung
   über den Abschluss eines entsprechenden Verwertungsvertrags bei
   Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten, Auszug aus dem
   Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage (Info über die genehmigte
   Kapazität, Genehmigungsstatus- und -zeitraum sowie die anzunehmenden
   Abfallarten), Angabe der zu Verwertung angenommenen Abfallmengen der
   letzten 3 Jahre.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   (1) Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem
   Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft in Höhe
   von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach näherer Maßgabe des
   Entsorgungsvertrages (Besondere Vertragsbedingungen) zu leisten;
   (2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
   Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten (Vereinbarung über die Einhaltung
   der Mindestanforderungen für Auftragnehmer und Nachunternehmer);
   (3) Hinweise auf bestehende gewerbliche Schutzrechte;
   (4) Hinweise auf bestehende Fabrikations- Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/06/2019
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/06/2019
   Ortszeit: 13:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über
   sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz, so dass
   sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz
   zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen
   informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am
   Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird
   automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle
   informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die
   Vergabestelle senden;
   (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf
   ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine
   entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum
   Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis
   zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem
   Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem
   Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische
   Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere
   Bekanntmachungen;
   (3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind
   zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den
   Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden.
   Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind  soweit nicht durch
   den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des
   Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden
   Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen;
   (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als
   Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und
   Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung
   oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück
   gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie
   den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den
   veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem
   Folgendes zu beachten:
   1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
   Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg
   einzureichen;
   2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache
   einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen
   Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt
   werden;
   3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem
   Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemein gültiger
   Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden
   nicht berücksichtigt;
   4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie
   beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln
   und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
   verlangen.
   (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine
   Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des
   Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
   (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
   des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
   Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
   Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDA00.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie
   Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein, § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB);
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden isst oder
   zu entstehen droht, § 107 Abs. 2 GWB.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt, § 107 Abs. 3 GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/05/2019
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   2. http://www.potsdam.de/
   3. http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de/
   4. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDA00/documents
   5. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDA00
   6. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/
   7. http://www.google.de/maps
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