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Ausschreibung: Bau von Wohnungen - DE-Helgoland
Bau von Wohnungen
Bau von Mehrfamilienhäusern
Bauarbeiten für Wohnhäuser
Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser
Bau kompletter Wohnhäuser
Bauleistungen im Hochbau
Bau von Heimen
Dokument Nr...: 241250-2019 (ID: 2019052409040715473)
Veröffentlicht: 24.05.2019
*
DE-Helgoland: Bau von Wohnungen
2019/S 100/2019 241250
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Gemeinde Helgoland
Lung Wai 28
Helgoland
27498
Deutschland
Kontaktstelle(n): Kersten Wagner-Cardenal
Telefon: +49 40500360480
E-Mail: [1]kwagner-cardenal@goerg.de
Fax: +49 40500360444
NUTS-Code: DEF09
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.helgoland.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGY282/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dammtorstraße 12
Hamburg
20354
Deutschland
Kontaktstelle(n): Kersten Wagner-Cardenal
Telefon: +49 40500360480
E-Mail: [4]kwagner-cardenal@goerg.de
Fax: +49 40500360444
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.goerg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGY282
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schlüsselfertiger Neubau von Wohnungen für Seniorenwohnen auf Helgoland
Referenznummer der Bekanntmachung: VV_03-2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45211341
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Helgoland verfügt am Standort Invasorenpfad im Mittelland
derzeit über zwölf Wohnungen mit einer Wohnfläche von jeweils ca. 36
qm, die insbesondere an Senioren der Inselgemeinde vermietet werden.
Die Gebäude sind stark instandsetzungsbedürftig und die Wohnungen
entsprechen keinesfalls heutigen Ansprüchen an seniorengerechtes
Wohnen. Die Gemeindevertretung hat deshalb beschlossen, die Gebäude
abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Dieser soll im variablen
Geschosswohnungsbau errichtet werden und durch eine optimale Gestaltung
und Ausnutzung der Grundstücksfläche (insgesamt 2 138 qm) einer
möglichst hohe Anzahl attraktiver Wohneinheiten Raum bieten. Hierfür
sucht die Gemeinde Helgoland einen Generalübernehmer, der plant,
freizieht, neue barrierearme und barrierefreie Wohnungen im variablen
Geschosswohnungsbau errichtet und diese Wohnungen schlüsselfertig an
die Gemeinde übergibt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45211340
45211100
45211000
45211300
45210000
45211200
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09
Hauptort der Ausführung:
Gemeinde Helgoland 27498 Helgoland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Gemeinde Helgoland ist die Schaffung attraktiver und
bezahlbarer Wohnungen für Senioren und ggfs. medizinisches Personal,
die:
dem Inselleben zugewandt,
nachhaltig und variabel und
folgekostenarm sind.
Alle Wohnungen sind barrierearm und ein angemessener Anteil
barrierefrei herzustellen.
Es sind zudem attraktive Räume für eine gemeinschaftliche Nutzung der
Bewohnen vorzusehen und ausreichende Flächen für Wäschetrocknung und
neben den notwendigen Abstellflächen in den Wohnungen auch besondere
zum Abstellen von Rollstühlen (EScooter) zu schaffen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit
(wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde
(technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden
Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser
Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 25 %
(Leistungsfähigkeit) zu 75 % (Fachkunde). Für die Bewertung der
Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 bis WL2)
genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der
Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 bis TL2) genannten
Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der
Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich
der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden
(Punkte)Skala/Notenstufen.
Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu
10 Bewertungspunkte vergeben:
10 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
-ausstattung sowie seiner Erfahrung/Fachkunde hervorragend geeignet,
8 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
-ausstattung sowie seiner Erfahrung/Fachkunde gut geeignet,
6 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
-ausstattung sowie seiner Erfahrung/Fachkunde hinreichend geeignet,
4 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
-ausstattung sowie seiner Erfahrung/Fachkunde ausreichend geeignet,
2 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und
-ausstattung sowie seiner Erfahrung/Fachkunde lediglich hinsichtlich
einzelner Aspekte geeignet.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer
Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3
P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der
darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung
eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen
Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den
Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung
erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium
mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert
wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die
Zuschlagskriterien.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1) Zu Ziffer II.2.10: Nebenangebote sind Gegenstand des
Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Nebenangeboten bleibt
vorbehalten;
2) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung
abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb entsprechend § 3 EU Nr. 3 VOB/A durchgeführt. Da
die maßgeblichen Schwellenwerte nicht erreicht sind, erfolgt die
europaweite Bekanntmachung freiwillig (vgl. Ziffer VI.3.10 dieser
Bekanntmachung). Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich
Erklärungen gefordert werden, behält sich die Gemeinde Helgoland das
Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem
Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise
nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in
Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung
der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an
die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit
ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw.
Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123,
124 GWB);
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand,
Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B.
Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit Darstellung der
Gesellschafts-und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur
zuständigen Niederlassung.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
Eignungsanforderungen PL1 und PL2 entsprechend für jedes einzelne
Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte
Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf
gesondertes Verlangen vor.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre
existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des
Bestehens anzugeben.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit
den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen
(Geschoßwohnungsbau) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende
Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten
Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der
Bewerbergemeinschaft.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den
Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten
Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch
Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege
nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte
Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf
gesondertes Verlangen vor.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den
maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung nach
Tätigkeiten bzw. Qualifikation) in den letzten 3 Jahren. Falls der
Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für
den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Referenzen mit Angaben über die Ausführung von vergleichbaren
Leistungen. Vergleichbar sind Referenzen mit Erfahrungen im variablen
Geschosswohnungsbau, Erfahrungen mit Senioren- oder
Mehrgenerationenwohnen und Erfahrungen mit dem Bauen auf Inseln. Die
Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den
dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht
mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer
Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand.
Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 3 Jahre begonnen,
durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von
Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die
Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann
in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der
Referenzauftraggeber verlangen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben nach
TL1 und TL2 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter (bei
Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben im Laufe des
Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur
Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein
abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen
beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden;
2) Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung
hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf
Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im
EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland
erbringen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/06/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der
in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die
Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe
des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens
der Gemeinde Helgoland erforderlich werden sollten, werden diese
Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse
veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter
der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht
wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den
Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum
21.6.2019 über die Kommunikationsfunktion der elektronischen
Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3 dieser Bekanntmachung) gestellt
werden. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, später eingehende
Fragen nicht zu beantworten;
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein
dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben
vorbehalten;
4) Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte
Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der
Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die
Gemeinde Helgoland keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es
jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu
bearbeiten und neu hochzuladen;
5) Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen
Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind
soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der
Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;
6) Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der
Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
ausgegeben.
7) Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren
Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich im August
2019 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den
Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind für
den September/Oktober 2019 vorgesehen. Sie werden in Hamburg
stattfinden;
8) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der
Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln
und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im
Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Gemeinde Helgoland ihrerseits
wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens
verwenden;
9) Zur Verfahrensstruktur: Es ist beabsichtigt, den maximal fünf
ausgewählten Bietern zu Beginn des Verhandlungsverfahrens u. a. einen
Vertragsentwurf mit einer Leistungsbeschreibung zukommen zu lassen. Auf
dieser Grundlage erstellen die ausgewählten Bieter ihr erstes Angebot,
über das sodann im Rahmen der Verhandlungsgespräche verhandelt werden
wird;
10) Der geschätzte Auftragswert liegt deutlich unterhalb des
maßgeblichen EU-Schwellenwerts für Bauleistungen. Das Verfahren
unterliegt damit weder den gesetzlichen Vorschriften für
Vergaberechtsverfahren ober halb der Schwellenwerte (§§ 97 ff. GWB)
noch den unionsrechtlichen Vergaberichtlinien. Maßgebliche
Rechtsgrundlage für diese Bekanntmachung ist die VOB Teil A 2019,
Abschnitt 1. Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb
gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die
Vorschriften der VOB Teil A, Abschnitt 2, wie ein Verhandlungsverfahren
mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gestaltet. Die Gemeinde bindet sich
hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOB/A Teil A,
Abschnitt 2. Auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGY282
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Gemeinde Helgoland Der Bürgermeister
Lung Wai 28
Helgoland
27498
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der geschätzte Auftragswert liegt deutlich unterhalb des maßgeblichen
EU-Schwellenwerts für Bauleistungen. Das Verfahren unterliegt damit
weder den gesetzlichen Vorschriften für Vergaberechtsverfahren ober
halb der Schwellenwerte (§§ 97 ff. GWB) noch den unions rechtlichen
Vergaberichtlinien. Maßgebliche Rechtsgrundlage für diese
Bekanntmachung ist die VOB Teil A 2019, Abschnitt 1. Dennoch soll ein
Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern
wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOB Teil A,
Abschnitt 2, wie ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem
Teilnahmewettbewerb gestaltet. Die Gemeinde Helgoland bindet sich
hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOB/A Teil A,
Abschnitt 2. Auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/05/2019
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References
1. mailto:kwagner-cardenal@goerg.de?subject=TED
2. http://www.helgoland.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGY282/documents
4. mailto:kwagner-cardenal@goerg.de?subject=TED
5. http://www.goerg.de/
6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGY282
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