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Ausschreibung: Schlammentsorgung - DE-Leer
Schlammentsorgung
Dokument Nr...: 242455-2019 (ID: 2019052409332916640)
Veröffentlicht: 24.05.2019
*
  DE-Leer: Schlammentsorgung
   2019/S 100/2019 242455
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadtwerke Leer AöR
   Schleusenweg 16
   Leer
   26789
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Ass. jur. Timo Kramer
   Telefon: +49 491 / 92770-61
   E-Mail: [1]t.kramer@stadtwerke-leer.de
   Fax: +49 491 / 92770-10
   NUTS-Code: DE94C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.stadtwerke-leer.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E52173292
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Leer (Stadtwerke Leer AöR)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90513900
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ausgeschrieben und Vertragsgegenstand ist die Übernahme, die Verladung,
   der Transport und die Verwertung/Entsorgung des Klärschlamms auf der
   Kläranlage Leer einschließlich Nachweisführung/Dokumentation. Der
   genaue Auftragsgegenstand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und
   dem Leistungsverzeichnis.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 2 592 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE94C
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtwerke Leer AöR
   Großer Stein 6
   26789 Leer
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftrag umfasst die Verpflichtung, sämtliche vom AG auf der
   Kläranlage Leer bereitgestellten Klärschlammmengen, die Gegenstand der
   Ausschreibung sind, zu übernehmen und gemäß Leistungsbeschreibung zu
   entsorgen. Der Anteil des landwirtschaftlich bzw. thermisch zu
   verwerteten Klärschlammes liegt im Ermessen des Entsorgers (AN). Somit
   ist eine komplette Landwirtschafliche- oder Thermische-Verwertung
   möglich.
   Klärschlammmenge kalkstabilisiert: ca. 4 000 bis 5 000 t OS/a
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 2 592 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2019
   Ende: 31/08/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Zur Feststellung Ihrer Eignung reichen Sie bitte die von Ihnen
   ausgefüllten erforderlichen Eigenerklärungen, Nachweise und
   Bescheinigungen gemeinsam mit Ihrem Angebot ein. Ist beabsichtigt, die
   Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu
   erbringen, so hat jedes Mitglied die genannten Unterlagen vorzulegen.
   Bei Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer sind diese
   Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen auch vom jeweiligen
   Unterauftragnehmer beizubringen. Ausländische Bieter haben
   gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen, jeweils
   in deutscher Sprache.
   Ihren Angebotsunterlagen sind zum Beleg der Eignung folgende Nachweise
   und Erklärungen beizufügen:
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
   42 VgV iVm. §§ 123, 124 GWB,
    Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- bzw.
   Handelsregister, soweit nach der Maßgabe der Rechtsvorschriften des
   Landes der Gemeinschaft Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
    Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung
   zur Zahlung von Steuern und Abgaben,
    Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der
   Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der/den
   Krankenkasse(n), soweit nach der Maßgabe der Rechtsvorschriften des
   Landes der Gemeinschaft Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
    Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der
   Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der
   Berufsgenossenschaft, soweit nach der Maßgabe der Rechtsvorschriften
   des Landes der Gemeinschaft Entsprechendes verpflichtend vorgesehen
   ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
   Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
   abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation
   befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der
   Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die
   Integrität des Unternehmen infrage stellen,
    Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden
   Betriebshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung
   hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
   Vermögensschäden und Personenschäden 5 000 000 EUR. Sollte die
   Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit
   nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung
   abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der
   Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine
   Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen
   abzuschließen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Nachweis von 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge
   im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in vergleichbarem Umfang in
   Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen
   Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie
   des öffentlichen oder privaten Empfängers. Die Referenzliste ist in
   Form einer Tabelle beizufügen,
    Eigenerklärung über das Vorhandensein eines Zertifikates als
   Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder eine vergleichbare
   Qualifikation für den zu verwertenden Abfall des für die
   Auftragsausführung vorgesehenen Standortes im Zeitpunkt der
   Auftragsvergabe,
    Eigenerklärung über das Erfordernis und das Vorhandensein einer
   Erlaubnis nach § 54 KrWG oder einer bestehenden Genehmigung nach altem
   Recht (Transportgenehmigung nach § 49 KrW/AbfG) oder eine vergleichbare
   Qualifikation, welche im Zeitpunkt der Auftragsvergabe Gültigkeit
   besitzt.
   Die vorbezeichneten Eigenerklärungen sollen durch nicht
   präqualifizierten Unternehmen durch Vorlage des beigefügten Vordruckes
   Eigenerklärung zur Eignung, VHB 124 (Erhältlich: siehe
   Vergabeunterlagen) nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu erbracht
   werden. Die Eigenerklärungen sind auszufüllen und mit
   Originalunterschrift unterschrieben vorzulegen. Zum Zeitpunkt der
   Angebotsabgabe sollen die Eigenerklärungen nicht älter als einen Monat
   sein.
   Die Vorlage von Eigenerklärungen sowie Nachweisen und Bescheinigungen
   ist nicht erforderlich, wenn den Angebotsunterlagen eine Bescheinigung
   der Eintragung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und
   Dienstleistungsbereich beigefügt ist und soweit die jeweiligen
   Eigenerklärungen sowie Nachweisen und Bescheinigungen bei der
   angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sind.
   Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage
   einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.
   Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
   die der Mitglieder einer Bietergemeinschaft und/oder Nachunternehmer)
   auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der
   Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise und Bescheinigungen zu
   belegen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es gelten die Bestimmungen des Nds. Tariftreue- und Vergabegesetzes;
   siehe Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 27/06/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/07/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 27/06/2019
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   Stadtwerke Leer AöR, Vergabestelle
   Schleusenweg 16
   26789 Leer
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind vor Einreichung eines
   Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB gegenüber der
   Stadtwerke Leer AöR innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu
   rügen.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der
   Stadtwerke Leer AöR zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
   erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der
   Stadtwerke Leer AöR zu rügen. (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3
   GWB). Der Antrag ist im Übrigen auch unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadtwerke Leer AöR, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei
   einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
   Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   Nicht berücksichtigte Bieter werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB
   informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
   Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
   Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter kommt es nicht an.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/05/2019
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   3. https://www.subreport.de/E52173292
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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