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Ausschreibung: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Dienste von Versicherungsmaklern
Dienste von Versicherungsagenturen
Dokument Nr...: 242483-2019 (ID: 2019052409350616693)
Veröffentlicht: 24.05.2019
*
  DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
   2019/S 100/2019 242483
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen
   Battonnstraße 40
   Frankfurt am Main
   60311
   Deutschland
   Telefon: +49 691363-1048
   E-Mail: [1]vertriebspartner@he.aok.de
   NUTS-Code: DE71
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.aok.de/hessen
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter: [3]www.aok.de/hessen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zur Vermittlung von
   Mitgliedschaften
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit Versicherungsvermittlern,
   -maklern und Finanzdienstleistern zur Vermittlung von Mitgliedschaften
   im Rahmen eines sogenannten Open-House-Modells nach näherer Maßgabe
   siehe II.2.4.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   66518100
   66518200
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Kooperationsvereinbarungen zur Vermittlung von Mitgliedschaften (AOK
   Hessen und AGIDA  Die Direkte der AOK Hessen) oder von schriftlichen
   Einwilligungen zur Information der AOK Hessen gemäß RN. 35c der
   Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden der
   gesetzlichen Krankenversicherung vom 19.3.1998 in der Fassung vom
   11.11.2015  geändert am 9.11.2006 (Wettbewerbsgrundsätze 2016), in der
   jeweils aktuellen Fassung.
   Das Verfahren richtet sich an Finanzdienstleister und gewerbliche
   Vermittler, die über eine gewerberechtliche Erlaubnis zur
   Vermittlungstätigkeit (Gewerbeerlaubnis i. S. d. § 34d GewO) verfügen.
   Bei Versicherungsvermittlern und -maklern besteht eine Pflicht zur
   Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a GewO.
   Finanzdienstleister sind erlaubnispflichtig und benötigen gemäß § 32
   Abs. 1 KWG eine Erlaubnis der Bundesanstalt für
   Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Finanzanlagenvermittler
   benötigen eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO und es besteht eine
   Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister für
   Finanzanlagenvermittler nach § 11a GewO.
   Interessierte Vertriebspartner/innen, die die beschriebenen
   Kooperationsvoraussetzungen erfüllen, können dazu bei unter I.1)
   genannter Kontaktadresse ([4]vertriebspartner@he.aok.de) die
   Kooperationsunterlagen anfordern. Der Anforderung der Unterlagen sind
   die Vermittlerregister-Nr. bzw. eine Kopie der Gewerbeerlaubnis oder
   der Erlaubnis der BaFin beizufügen.
   Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines
   einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten Vertriebspartnern/innen der Abschluss einer
   Kooperationsvereinbarung angeboten. Voraussetzung für den Abschluss
   eines Vertrages ist, dass die/der interessierte Vertriebspartner/in die
   geforderten Unterlagen der Anforderung beigefügt hat und anschließend
   die Kooperationsvereinbarung vollständig ausgefüllt und unterzeichnet
   vorlegt. Mit jeder/jedem Vertriebspartner/in, der die beschriebenen
   Voraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Die Vertragslaufzeit ist unbefristet.
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU
   bzw. des Vergaberechts. Um ein weitgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Dies gilt u. a. insbesondere für die
   Angaben unter IV 2.7. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben,
   wie beispielsweise. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
   nicht verbunden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit,
    Eigenerklärung über die Vermittlerregister-Nummer (nicht bei
   Finanzdienstleister),
    Finanzdienstleister: Vorlage einer Kopie der Erlaubnis der
   Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/05/2024
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 01/06/2024
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499-163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   Ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist... 
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   110 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/05/2019
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