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Ausschreibung: Sanitätsdienstleistungen Hamburger DOM - DE-Hamburg
Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal
Dokument Nr...: 882397-2020 (ID: 2020060122152867659)
Veröffentlicht: 04.06.2020
*
  Sanitätsdienstleistungen Hamburger DOM
VERGABEUNTERLAGEN
JB 2020000489
Sanitätsdienstleistungen Hamburger DOM
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung (Korrektur)
AUFTRAGGEBER
Justizbehörde
Suhrenkamp 100, 22335 Hamburg, Deutschland
27.05.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
5-160F_Verzeichnis_Unterauftragnehmer-0417-150118...............................................................................
.. 3
Aufforderung zur Angebotsabgabe_national (10-2017)
................................................................................... 5
Hamburgische Bewerbungsbedingungen (Stand:
10.2017)............................................................................. 7
Hamburgische Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand: 10.2017)................................................................ 9
Eigenerklärung Tariftreue + Mindestlohn 01-2020_aktPDF
............................................................................. 11
Eigenerklärung zur Eignung
01-2020_aktPDF................................................................................................. 12
Eigenerklärung zur Eignung
01-2020............................................................................................................... 14
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 16
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 20
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 22
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung (Korrektur)
27.05.2020
Maßnahme:
Verfahren: JB 2020000489 - Sanitätsdienstleistungen Hamburger DOM
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und
für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer JB 2020000489
Maßnahme
Auftragsbezeichnung Sanitätsdienstleistungen Hamburger DOM
Auftragsbeschreibung Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung der sanitätsdienstlichen Betreuung und der damit
verbundenen Dienstleistungen für die DOM-Veranstaltungen beginnend mit dem Winterdom 2020
und der folgenden Veranstaltungen bis einschließlich Winterdom 2022. Unter Sanitätsdienst
versteht man die im Auftrag der FHH erfolgende medizinische Absicherung der Veranstaltung
Hamburger DOM und die somit anfallende medizinische Betreuung der Patienten. Der
Sanitätsdienst umfasst neben den Maßnahmen der allgemeinen Betreuung, die Erstversorgung
(Erste Hilfe) bei medizinischen Notfällen von Patienten mit leichten Erkrankungen und Verletzungen
und ggf. die notwendige Übergabe an den Rettungsdienst. Er dient somit auch der Vermeidung
einer Schwächung des Regelrettungsdienstes bei vermehrten Aufkommen von
Bagatellverletzungen.
VERFAHREN
Auftraggeber Justizbehörde
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 20359 Heiligen Geistfeld Hamburg
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Einfaches Preis/Leistungs Verhältnis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
85100000-0 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
85142000-6 Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 21 Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote http://www.bieterportal.hamburg.de
Zulässige Signaturen Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Textform nach 126b
BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Dienstleistungsvertrag
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Nein
Verfahrensinformationen - 1/2
1
Vorausgegangene
Vorinformation
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 26.05.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 17.06.2020 12:00
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 24.06.2020 12:00:00
Bindefrist 30.09.2020
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.10.2020
Ende 31.12.2024
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
http://www.bieterportal.hamburg.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als
Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 17.06.2020 12:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft
werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: http://www.bieterportal.hamburg.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht
beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das
Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur
Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
VV-Bau Anlage 5-160
Verzeichnis der Unterauftragnehmer
Verzeichnis der Unterauftragnehmer - 04/2017 Seite 1 von 2
Hinweis: Dieser Vordruck ist nur auszufüllen, wenn eine Unterauftragsvergabe an Dritte beabsichtigt ist
bzw. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle.
Projekt:
Verzeichnis der Unterauftragnehmer
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige ich, mich für Teile des Auftrags, der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern
zu bedienen. Hierzu benenne ich nachfolgend die dafür vorgesehenen Teilleistungen. Falls
bereits möglich, benenne ich zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer, andernfalls erst auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle.
Leistung:
Sanitätsdienstleistungen Hamburger DOM
3
VV-Bau Anlage 5-160
Verzeichnis der Unterauftragnehmer
Seite 2 von 2 Verzeichnis der Unterauftragnehmer - 04/2017
Beschreibung der Teilleistung
Namen, gesetzliche Vertreter, Anschriften der
Unterauftragnehmer
(falls bereits möglich, sonst erst auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle)
4
Öffentliche Ausschreibung Nr. JB 2020000489
Sanitätsdienstleistungen Hamburger DOM
Art der Leistung: Dienstleistungsauftrag
Ort der Leistung: Heiligen Geistfeld Hamburg
Anforderung der Vergabeunterlagen: bis zum Ablauf der Angebotsfrist,
ausschließlich elektronisch
Frist für Bieterfragen: 17.06.2020 12:00
Ablauf der Angebotsfrist (Einreichungstermin): 24.06.2020 12:00:00
Ablauf der Bindefrist: 30.09.2020
geplanter Vertragsbeginn: 01.10.2020
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen
und für Rechnung der Freien und Hansestadt Hamburg zu vergeben. Die Bewerbungsbedingungen
sind als Anlage beigefügt. Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen.
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen geben Sie Ihr Angebot ausschließlich mittels
der kostenlosen elektronischen Angebotsabgabe (eVergabe) ab und unterzeichnen Sie dieses mit
einer der zur Verfügung gestellten Signaturmethoden. Der Zugang zur eVergabe steht Ihnen im
Bieterportal unter www.bieterportal.hamburg.de zur Verfügung.
Die Angebote werden nicht verlesen, Bieter und Preise nicht bekannt gegeben. Bis zum
Einreichungstermin können die Angebote geändert werden; die Änderungsmitteilung ist in gleicher
Weise einzureichen. Vom Einreichungstermin an ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist (s.o.)
an sein Angebot gebunden.
Zu dieser Ausschreibung werden nur Anfragen beantwortet, die über die Bieterkommunikation
("Kommunikation mit der Vergabestelle") der eVergabe innerhalb der Frist für Bieterfragen gestellt
werden.
Auskünfte erteilt (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Angaben gemacht
werden) die
Justizbehörde
Zentralamt - Referat Vergabe und Beschaffung
Petra Howe
Postanschrift: Suhrenkamp 100, 22335 Hamburg
Telefax: +49 40427943429
Mail: luise.rauchhaupt@justiz.hamburg.de
Die Auskünfte werden zeitnah über die Bieterkommunikation der eVergabe veröffentlicht.
Die Auskünfte der Vergabestelle werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der
Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
Anlagen:
 Leistungsbeschreibung
 Hamburgische Bewerbungsbedingungen
 Hamburgische Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
5
(HmbZVB-VOL/B) - in der jeweils gültigen Fassung -
 Angebotsvordruck
 Eigenerklärung zur Eignung
 Eigenerklärung Mindestlohn
 sonstige Unterlagen
6
FB 113; HmbBewBed; 10-2017 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen
für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
vom 01.10.2017
 1
Allgemeines
(1) Der öffentliche Auftraggeber verfährt, sofern der jeweilige EUSchwellenwert
erreicht oder überschritten wird, nach dem Vierten
Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung
- VgV) vom 12. April 2016 (BGBl. I, S. 624) in der
jeweils geltenden Fassung, ohne dass diese Vertragsbestandteil
werden.
(2) Sofern der EU-Schwellenwert unterschritten wird, verfährt der
Auftraggeber nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der
EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung  UVgO)
vom 2. Februar 2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1), ohne dass
diese Vertragsbestandteil wird.
(3) Diese Bewerbungsbedingungen gelten, soweit für das konkrete
Vergabeverfahren keine abweichenden Regelungen getroffen
werden. Für Teilnahmeanträge gelten diese Bedingungen
entsprechend.
(4) Die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen
dienen ausschließlich der Erstellung eines Angebotes für den
öffentlichen Auftraggeber. Die Verwendung für andere Zwecke
bedarf der Zustimmung. Sofern die Vergabeunterlagen nicht
frei im Internet verfügbar sind, ist der Inhalt der Vergabeunterlagen
vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat aber auf jeden
Fall  auch nach Beendigung der Angebotsphase  über die
ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen
dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.
Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten
Mitarbeiter sowie einbezogene Nachunternehmer
und Lieferanten zu verpflichten.
 2
Vollständigkeit der Vergabeunterlagen, Registrierung, Prüfung
(1) Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bieter diese auf
Vollständigkeit zu prüfen. Sollte er unvollständige Unterlagen
erhalten haben oder inhaltliche Unstimmigkeiten feststellen,
hat er sich unverzüglich zur Aufklärung an die in den Vergabeunterlagen
angegebene Kontaktstelle zu wenden. Nachteile,
die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger
Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten
des Bieters. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die
Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist seitens des öffentlichen
Auftraggebers korrigiert werden. Bieter sind selbst
dafür verantwortlich, dass sie ihr Angebot auf der Grundlage
der jeweils aktuellen Vergabeunterlagen abgeben.
(2) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat der
Bieter unverzüglich den öffentlichen Auftraggeber vor Angebotsabgabe
schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den
Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat.
 3
Abgabe der Angebote
(1) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und muss
unterschrieben sein, sofern nichts anderes zugelassen wurde.
Bei der elektronischen Übermittlung der Angebotsdaten genügt
eine geeignete elektronische Signatur im Sinne von  53 VgV
bzw.  38 Abs. 6 UVgO.
(2) Für das Angebot sind ausschließlich die von dem öffentlichen
Auftraggeber elektronisch oder in Papierform zur Verfügung
gestellten Vordrucke zu verwenden. Nur sofern diese nicht
ausreichend sind, können Anlagen verwendet werden. Sofern
Anlagen verwendet werden müssen, ist im Vordruck des öffentlichen
Auftraggebers unter dem jeweiligen Gliederungspunkt
anzugeben, an welcher Stelle der Anlagen (Seitenangabe,
Gliederungspunkt u.ä.) die entsprechenden Informationen
zu finden sind. Die Anlagen sind eindeutig als zum Angebot
gehörig zu kennzeichnen. Unvollständige Angebote und solche,
zu denen keine oder nicht bedingungsgemäße Proben
oder Muster zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht sind
(falls gefordert), können ausgeschlossen werden.
(3) Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen
geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen
an den Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei
sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen
beinhalten, führt dies gemäß  57 Abs. 1 Nr. 4 VgV bzw.
 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO zum Ausschluss des Angebots.
(4) Jeder Bieter darf nur ein geltendes Angebot für jedes Vergabeverfahren
einreichen. Es ist insbesondere unzulässig, für die
ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot abzugeben,
sondern sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft
oder vergleichbar um den ausgeschriebenen Gesamtauftrag
zu bewerben. Für den Fall, dass ein Nachunternehmer
sich bei mehreren Bietern einbringen will, ist von den
Bietern und dem Nachunternehmer sicherzustellen, dass eine
Beeinträchtigung oder Verfälschung des Wettbewerbs ausgeschlossen
ist und keine schützenswerten Informationen weitergegeben
oder wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen
werden können. Dies gilt vor allem für die Gesamtangebote
und die zu Grunde liegenden Kalkulationen.
(5) Gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot eine von
allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall
und die Aufrechterhaltung derselben für die Dauer des
Vertrages erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet
ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei elektronischer Angebotsabgabe hat der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter das Angebot mit
einer geeigneten elektronischen Signatur im Sinne von  53
VgV bzw.  38 Abs. 6 UVgO zu versehen. Die von allen Mitgliedern
unterschriebene Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
(6) Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Bieter vor
Abgabe eines Angebots die örtlichen Gegebenheiten in Absprache
mit dem jeweiligen Ansprechpartner des öffentlichen
Auftraggebers in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und
vom öffentlichen Auftraggeber unterschriebene Besichtigungsbestätigung
ist dem Angebot beizufügen.
(7) Für die Bearbeitung des Angebots werden keine Kosten erstattet.
 4
Angebotspreise
(1) Preise sind in Euro anzugeben.
(2) Die Leistungen können von dem öffentlichen Auftraggeber im
Ganzen oder nach Losen geteilt oder auch in den einzelnen
Losen geteilt vergeben werden. Ist eine Vergabe in Losen vorgesehen,
ist dem Bieter freigestellt, für sämtliche oder einzelne
Lose ein Angebot abzugeben, sofern in der Leistungsbeschreibung
keine andere Regelung getroffen wurde. Sollte die
Teilung in Lose eine Preisänderung bedingen, so ist sie im
Angebot zum Ausdruck zu bringen.
7
Seite 2 von 2
(3) Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze
usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag
ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes
am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
(4) Entspricht der im Angebot angegebene Gesamtbetrag nicht
dem Ergebnis der Multiplikation von Menge und Preis pro Einheit,
so ist immer der Preis pro Einheit maßgebend.
 5
Proben und Muster
(1) Soweit Proben und Muster gefordert werden, dürfen sie nicht
mit dem Namen der Firma oder anderen Kennzeichen des Bieters
versehen sein. Für die Auszeichnung dürfen nur die den
Vergabeunterlagen beigefügten Musterzettel verwendet werden.
Wenn diese nicht ausreichen, können weitere beim öffentlichen
Auftraggeber abgefordert werden. Bei elektronischer
Angebotsabgabe sind Musterzettel rechtzeitig beim öffentlichen
Auftraggeber abzufordern.
(2) Für Proben und Muster wird keine Vergütung gewährt. Die
nicht gewählten Proben und Muster können innerhalb von 14
Kalendertagen nach Ablauf der Bindefrist zurückgefordert werden,
soweit sie bei der Prüfung des Angebots nicht verbraucht
worden sind und der Wert pro Einheit 10 Euro übersteigt. Die
Kosten der Rückgabe trägt der Bieter. Danach werden die
Proben und Muster nicht mehr aufbewahrt.
 6
Nebenangebote
(1) Nebenangebote müssen, soweit sie zugelassen sind, auf
besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet
sein. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend.
(2) Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nicht etwas anderes
ergibt sind
 Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung
abweichen, auch ohne Abgabe eines
Hauptangebotes zugelassen. Wird eine Leistung angeboten,
die von den vorgesehenen Spezifikationen abweicht,
hat der Bieter bei der betreffenden Position in der Leistungsbeschreibung
auf eine Anlage zum Angebot hinzuweisen.
In dieser ist die abweichende Leistung eindeutig
zu beschreiben und die Gleichwertigkeit im Hinblick auf
Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen;
 andere Nebenangebote (z.B. über Zahlungsbedingungen,
Gleitklauseln) nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
zugelassen.
 7
Eigenerklärung zur Eignung
(1) Vor der Vergabe öffentlicher Aufträge bei Lieferungen und
Leistungen ist von den Bewerbern oder Bietern eine Erklärung
(Eigenerklärung) darüber zu verlangen, dass sie die Eignungskriterien
erfüllen und ein Ausschluss vom Wettbewerb nach
 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB nicht erfolgt ist und keine Verfehlungen
im Sinne von  2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einrichtung eines
Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom
17. September 2013 (HmbGVBl. 2013, S. 417) vorliegen, die
einen Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten. Ferner
haben Bieter und Bewerber zu erklären, dass kein Eintrag
im gemeinsamen Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs
der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein oder in vergleichbaren
Registern anderer Bundesländer erfolgt ist.
(2) Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden,
wenn die Erklärung nicht rechtzeitig vorgelegt wird oder unzutreffende
Erklärungen abgegeben werden.
 8
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Der öffentliche Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärung eine Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister ( 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt
für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen
Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres
Herkunftslandes gefordert.
Dies gilt bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge nach
VgV bzw. UVgO bei einer Auftragssumme ab 25.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) in den Bereichen
 Gebäudereinigungsgewerbe
 Personen- und Gütertransportgewerbe
 Bewachungs- und Ordnungsgewerbe
 Entsorgungsgewerbe
 Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
 Winterdienst,
sowie bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen nach VgV
oder UVgO, bei Zweifeln an der Eignung.
 9
Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs
(1) Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, vor Entscheidungen
über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie
von Planungsleistungen ab einem Auftragswert von 25.000
Euro ohne Umsatzsteuer bei der zentralen Informationsstelle
(ZIS) abzufragen, inwieweit Eintragungen im Register zum
Schutz fairen Wettbewerbs (Register) zu den für einen Zuschlag
vorgesehenen Bietern, deren Geschäftsführungen, Bewerbern
sowie potenziellen Auftragnehmern vorliegen, soweit
im Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen
Wettbewerbs (GRfW) vom 17. September 2013
(HmbGVBl. 2013, S. 417) nichts anderes bestimmt ist.
(2) Bei Bietergemeinschaften ist jedes Einzelunternehmen und
deren Geschäftsführung abzufragen.
(3) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, diese Nachfragen
auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken.
(4) Unterhalb der in Abs. 1 genannten Wertgrenze ist der öffentliche
Auftraggeber berechtigt, eine Registerabfrage entsprechend
Abs. 1 durchzuführen.
(5) Bieter bzw. Bewerber müssen einwilligen, im potenziellen
Auftragsfall für die Abfrage beim Register personenbezogene
Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der verantwortlich
handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche
Vertreter) zu benennen, sowie die Zustimmung dieser
Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen
Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung
kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmer an der
Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, ist auch von diesen
eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einzuholen,
die erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber
weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen
und Zustimmungen werden Nachunternehmer vom öffentlichen
Auftraggeber abgelehnt.
Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der
Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz zur Einrichtung eines
Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW).
 10
Losentscheid
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen
Angeboten das Los entscheiden zu lassen.
8
Hamburgische Zusätzliche Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen
(HmbZVB-VOL/B)
vom 01.10.2017
FB 113; HmbZVB-VOL/B; 10-2017 Seite 1 von 2
Hinweis:
Die Paragrafenangaben beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 - (Bundesanzeiger Nr. 178 a vom 23. September 2003).
1. Art und Umfang der Leistungen
(zu  1 VOL/B)
(1) Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer.
Diesen Festpreisen wird die Umsatzsteuer in der
jeweils geltenden Höhe hinzugesetzt.
(2) Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche
Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Nebenleistungen
wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-,
Gebrauchsanweisungen und dgl. in deutscher Sprache,
der Transport (inkl. Verpackung, Versicherung und Anlieferung
an den bestimmungsgemäßen Leistungsort), das
Aufstellen bzw. Installieren vor Ort und sonstige Kosten
und Lasten wie Patentgebühren und Lizenzvergütungen
abgegolten.
2. Änderungen der Leistung
(zu  2 VOL/B)
Wird bei Änderung der Leistung oder anderen Anordnungen
des Auftraggebers eine erhöhte Vergütung beansprucht, so
muss der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich
vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen.
3. Mehr- oder Minderleistungen
(zu  2 Nr. 3 VOL/B)
(1) Soweit Preise je Einheit vereinbart sind, ist bei marktgängigen,
serienmäßigen Erzeugnissen der Auftragnehmer
auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, ohne Änderung
der vertraglichen Einheitspreise Mehrleistungen bis
zu 10 v.H. der im Auftrag festgelegten Mengen zu erbringen
oder mit einer Minderung bis zu 10 v.H. einverstanden
zu sein.
(2) Absatz 1 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen
gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam gebunden
sind.
4. Ausführungsunterlagen
(zu  3 und 4 Nr. 1 VOL/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden,
die vom Auftraggeber ausdrücklich als zur Ausführung
bestimmt gekennzeichnet sind. Die Verantwortung und Haftung
des Auftragnehmers nach dem Vertrage, insbesondere
nach  4 Nr. 1 Absatz 1 und  14 VOL/B, werden hierdurch
nicht eingeschränkt.
5. Ausführung der Leistung
(zu  4, 10 VOL/B)
(1) Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des
Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen einschließlich
der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw.
auf den Aufbaustellen  auch während der Arbeitsruhe
ist auch dann Sache des Auftragnehmers, wenn sich diese
Gegenstände auf den Grundstücken oder in den Räumen
des Auftraggebers befinden.
(2) Der Auftragnehmer hat die ihm zur Ausführung der Leistung
übergebenen Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch
zu schützen.
(3) Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadensersatz
zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer
zu, soweit der Schaden durch Verschulden des
Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht
worden ist. Hat ein Verschulden des Auftraggebers oder
seiner Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, so findet für den
Ausgleich  254 BGB entsprechend Anwendung.
(4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zum
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff. 11 Absatz 3) das
volle uneingeschränkte Eigentum an dem geleisteten
bzw. gelieferten Gegenstand zu verschaffen. Die Verschaffung
erfolgt frei von Rechten Dritter.
(5) Die Gegenstände sind an die von der Empfangsstelle
bezeichneten Räume bzw. auf die Grundstücksteile (Leistungsort)
zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein
beizufügen, der die Bestellscheinnummer, das Geschäftszeichen,
die Warenbezeichnung und den Liefertag enthält.
(6) Bei Lieferungen müssen die zu liefernden Geräte den
zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Gesetzen, Normen
und Standards entsprechen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz
(Gesetz über die Bereitstellung von
Produkten auf dem Markt (BGBl. I 2011, S. 2179)) in der
jeweiligen Fassung.
(7) Der Auftraggeber kann sich von der vertragsgemäßen
Ausführung der Leistungen unterrichten.
6. Nachunternehmer
(zu  4 Nr. 4 VOL/B)
Sind im Angebot Nachunternehmer oder Bezugsquellen angegeben,
so darf sie der Auftragnehmer nicht ohne vorherige
Zustimmung des Auftraggebers wechseln.
7. Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren
(zu  8 Nr. 1 VOL/B)
Wird die Eröffnung des Insolvenz- oder eines vergleichbaren
gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers
beantragt, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich
mitzuteilen.
8. Kündigung oder Rücktritt
(zu  8 Nr. 2 VOL/B)
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn
der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers
mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der
Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen nahe
stehenden Personen oder in ihrem Interesse einem
Dritten Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen
Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für
ihn tätig sind.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn
der Auftragnehmer selbst oder vermittelt durch von ihm
eingesetzte Nachunternehmer schuldhaft gegen ihm obliegende
Anforderungen oder Verpflichtungen nach  3,
3a, 5 oder 10 HmbVgG verstößt.
9. Vertragsstrafe
(zu  11 VOL/B)
(1) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die aus  3, 3a, 5
und 10 HmbVgG resultierenden Verpflichtungen ist der
Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.
Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß bis zu 1 v.H. der
Abrechnungssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung
der Vertragsstrafe nach S. 1 auch dann verpflichtet, wenn
der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
zu vertreten ist.
(2) Ergänzend vereinbarte Vertragsstrafen für die Überschreitung
von Ausführungsfristen bleiben unberührt. Hiervon
wiederum bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche
wegen der Überschreitung von Ausführungsfristen
unberührt; die Vertragsstrafen nach diesem Absatz 2
werden jedoch auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.
9
Seite 2 von 2
(3) Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge
wird auf insgesamt 5 v.H. der Abrechnungssumme begrenzt.
(4) Der Anspruch auf Vertragsstrafe erlischt erst, wenn die
Schlusszahlung ohne Vorbehalt geleistet wird.
10. Güteprüfung
(zu  12 VOL/B)
(1) Proben und Muster zu berücksichtigten Angeboten bleiben
bis zur Vertragserfüllung als für die Lieferung verbindliche
Qualitätsmuster bei der Vergabestelle. Diese müssen
der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Beschaffenheit
entsprechen. Bis zu einem Wert von
10 Euro / Einheit werden sie, wenn sie nicht vom jeweiligen
Vertragspartner innerhalb einer Frist von einem Monat
nach Vertragsablauf abgeholt oder zurückgefordert
worden sind, von der Vergabestelle ohne Berechnung
übernommen.
(2) Die Kosten der Rücksendung trägt der Auftragnehmer. Ab
einem Wert von 10 Euro/Einheit werden die Proben und
Muster nach Vertragsablauf in Absprache mit dem Vertragspartner
entweder von der letzten Teillieferung abgesetzt,
gegen Empfangsbestätigung wieder ausgehändigt
bzw. im Ausnahmefall auf Kosten des Eigentümers zurückgesandt
oder anderen Dienststellen der Freien und
Hansestadt Hamburg (FHH) überlassen.
(3) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte
Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch
entstandenen Kosten erstattet. Stellt sich bei der Güteprüfung
jedoch heraus, dass die gelieferten Waren nicht den
Bedingungen entsprechen, so sind etwaige Kosten für die
Güteprüfung vom Auftragnehmer zu tragen. Die durch die
Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren
werden dann nicht vergütet.
11. Abnahme, Gefahrübergang
(zu  13 VOL/B)
(1) Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die Abnahme,
ggf. auch Teilabnahme, rechtzeitig in Textform zu
beantragen.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen:
a) bei Lieferungen mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung,
b) bei Aufbauleistungen 12 Werktage nach Eingang des
in Textform gestellten Antrages auf Abnahme, soweit
der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigert.
(3) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über:
a) bei Lieferungen mit der Entgegennahme durch die
Empfangsstelle,
b) bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
12. Verjährungsfrist für Mängelansprüche
(zu  14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang
(Ziff. 13). Bei wiederkehrenden Leistungen ist die
Einzelleistung maßgeblich.
13. Aufstellung der Rechnungen
(zu  15 VOL/B)
(1) Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Die zweite Ausfertigung ist als Zweitschrift deutlich
kenntlich zu machen.
(2) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit
dem Angebot mit den Festpreisen ohne Umsatzsteuer
aufzustellen. Von den Festpreisen sind alle vereinbarten
Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zu dem verbleibenden
Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die
Umsatzsteuer am Schluss der Rechnung in einem Betrag
gesondert hinzusetzen und der geforderte Rechungsbetrag,
der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(3) Für selbstständige Teilleistungen (Teillieferungen) können
nach Vereinbarung Teilrechnungen eingereicht werden.
(4) Soweit Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart sind,
sind in den Rechnungen hierüber der zutreffende Steuersatz
und die darauf entfallende Umsatzsteuer offen auszuweisen.
Diese Steuerbeträge sind in der Schlussrechnung
vom Gesamtbetrag der Umsatzsteuer wieder abzusetzen.
14. Zahlungsweise, Abtretung, Aufrechnung
(zu  17 VOL/B)
(1) Skontofristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der
Rechnungen (Eingangsstempel der zuständigen Empfangsstelle),
jedoch
a) bei Aufbauleistungen nicht vor dem Tage der Abnahme
b) bei allen anderen Leistungen nicht vor dem Tage der
Erfüllung.
(2) Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf
ein in der Rechnung angegebenes Konto gezahlt.
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen
- auch aus anderen Rechtsverhältnissen - aufzurechnen.
Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit
nach  387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass
Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder der
FHH an den Auftragnehmer gegen Forderungen des Auftragnehmers
an eine dieser Körperschaften aufgerechnet
werden, gleichviel ob er die Lieferungen oder Leistungen
allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haftendes
Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft.
15. Sicherheitsleistung (zu  18 VOL/B)
(1) Ist für die Ausführung der Verträge und die Durchsetzung
von Mängelansprüchen eine Sicherheit vereinbart, so beträgt
sie 5 v.H. der Abrechnungssumme. Sicherheitsbeträge
werden auf volle 10,-- Euro nach unten abgerundet.
(2) Wird die Sicherheit nicht binnen 12 Werktagen nach
Zuschlagserteilung geleistet, so werden von jeder Abschlagszahlung
10 v.H. einbehalten, bis 5 v.H. der Gesamtabrechnungssumme
erreicht sind. Werden Abschlagszahlungen
nicht geleistet, so wird der Sicherheitsbetrag
von der Abrechnungssumme einbehalten.
(3) Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für
Mängelansprüche freigegeben, wenn während dieser
Frist keine Mängel der Leistungen festgestellt werden.
Werden vor Ablauf der Frist Mängel festgestellt, so bleibt
die Sicherheit bis zur Beseitigung der Mängel gesperrt.
16. Streitigkeiten
(zu  19 VOL/B)
(1) Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung
der für die Abnahme der Leistung zuständigen
Stelle herbeizuführen. Die Entscheidung gilt als anerkannt,
wenn der Auftragnehmer nicht binnen eines Monats
hiergegen beim Auftraggeber schriftlich Einwendungen
erhebt.
(2) Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen
Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in
deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang
mit dem Auftragsverhältnis ist Hamburg.
17. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers,
insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben
über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn
sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen
sind und den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
nicht widersprechen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftragnehmers Änderungen oder Ergänzungen an
den Vergabeunterlagen beinhalten, führt dies gemäß  42
Abs. 1 Nr. 4 Unterschwellenvergabeordnung  UVgO bzw.
 57 Abs. 1 Nr. 4 Vergabeverordnung  VgV zum Ausschluss
des Angebots vom Vergabeverfahren.
10
Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
gemäß  3 Hamburgisches Vergabegesetz
Öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzessionen
vergibt die Freie und Hansestadt Hamburg gemäß  3 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG)
nur an Auftragnehmer, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich, per Telefax oder in Textform mithilfe elektronischer
Mittel dazu verpflichten,
1. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen ein Entgelt zu
zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht,
an den das Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist ( 3
Abs. 1 HmbVgG). Entsprechendes gilt für die Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
2. ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der Leistung aber mindestens ein Entgelt
nach  1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen,
soweit die Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird ( 3 Abs. 2
HmbVgG).
3. im Fall der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dafür zu
sorgen, dass die Verleiher den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ausführung
de Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
des Entleihers ( 3 Abs. 3 HmbVgG).
4. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der Auftragnehmer zu verpflichten,
den Nachunternehmern die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns aufzuerlegen ( 5 Abs. 4
Nr. 4 HmbVgG).
Der Auftragnehmer / Anbieter erklärt hiermit:
Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns zur Einhaltung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
1. Im Falle der Auftragsausführung durch Beschäftigte eines Verleihers veranlasse ich / veranlassen
wir, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung das gleiche Arbeitsentgelt
gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern meines / unseres Unternehmens.
2. Im Falle der Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer verpflichte ich mich / verpflichten
wir uns, dem Nachunternehmer die Pflicht aufzuerlegen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende)
für die Ausführung der für diesen öffentlichen Auftrag erforderlichen Leistung mindestens
eine Vergütung in Höhe des Entgelts nach  1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG, z.Zt.
9,35 ), zu zahlen. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden von mir / uns kontrolliert ( 5 Abs. 4
Nr. 4 HmbVgG).
3. Ich habe / Wir haben die Bestimmungen des  3 Abs. 2 HmbVgG in Verbindung mit dem MiLoG,
sowie die möglichen Sanktionen gemäß  11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Verpflichtungen
aus  3 Abs. 2 HmbVgG in der jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen
(Vertragsstrafe, sofern vereinbart; fristlose Kündigung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag)
und bestätige/n dies mit meiner / unserer Unterschrift.
Alternativ hierzu kann der Auftragnehmer erklären:
Ich erkläre hiermit, dass ich keine Mitarbeiter beschäftige und daher nicht an das Mindestlohngesetz
gebunden bin.
________________________________ __________________________________________
Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel (siehe Hinweis)
Hinweis: Wenn diese Erklärung zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder Angebot elektronisch über das e-Vergabesystem abgegeben
wird, ist die Unterschrift hier entbehrlich. Es genügt dann die bloße Angabe des Vor- und Zunamens der handelnden Person.
In allen anderen Fällen (z. B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der
Firmenstempel und die rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich.
FB 42, Eigenerklärung Tariftreue+Mindestlohn; 01-2020
27.05.2020
11
Eigenerklärung zur Eignung
Seite 1 von 2
Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes zum Nachweis seiner Eignung und zum Nachweis, dass er nicht gem.  123, 124 des
Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist, eine Eigenerklärung
abzugeben. Die Angaben
werden ggf. von dem öffentlichen Auftraggeber durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a Gewerbeordnung
(GewO)
überprüft. Der öffentliche Auftraggeber wird außerdem vor Entscheidungen über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
in den Fällen des  7
des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom 17. September 2013 (HmbGVBl. 2013, S.
417) bei der
zentralen Informationsstelle der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg abfragen, inwieweit Eintragungen im
gemeinsamen Register
zum Schutz des fairen Wettbewerbs der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zu den für einen Zuschlag vorgesehenen
Bieterinnen und Bietern,
deren Geschäftsführungen, Bewerberinnen und Bewerbern sowie potenziellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern vorliegen.
Ich/wir erklären,
a) dass ich/wir den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
(Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen bin/sind.
b) dass über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist1.
c) dass ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Register zum Schutz fairen Wettbewerbs gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7
Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) einwillige(n), im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum,
Geburtsort) der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung
dieser
Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und
Zustimmung kann
der Zuschlag nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmer an der Auftragserfüllung beteiligt
werden sollen,
werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den
öffentlichen
Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen werden Nachunternehmer vom öffentlichen
Auftraggeber
abgelehnt. Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz zur Einrichtung eines
Registers
zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW).
d) dass (Zutreffendes bitte ankreuzen)
in den letzten drei Jahren Verfehlungen im Sinne von  2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen
Wettbewerbs
(GRfW) vom 17. September 2013 (HmbGVBl. 2013, S. 417) vorgelegen haben (Abdruck des  2 Abs. 2 siehe Rückseite); es wurden
jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung und zur Prävention ergriffen. Nachweise über diese Maßnahmen sind als Anlage(n)
beigefügt2.
keine Verfehlungen im Sinne von  2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom
17. September 2013 (HmbGVBl. 2013, S. 417) vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten oder
kein Eintrag im gemeinsamen Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein oder in
vergleichbaren
Registern anderer Bundesländer erfolgt ist.
e) dass ich/wir in den letzten drei Jahren nicht gem.  21 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen
Beschäftigung
(SchwarzArbG) oder gem.  21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
f) dass dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zu Grunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder
über die Preisbildung
noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebots getroffen werden,
g) dass die allgemeinen Preisvorschriften, insbesondere die VO PR 30/53 vom 21.11.1953 sowie das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
vom 26.06.2013 (beide in der jeweils gültigen Fassung), beachtet worden sind.
Bitte ankreuzen*: (Pflichtangabe)
Ist Ihr Unternehmen ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Kriterien?
(Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn es weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und der Umsatz weniger als 50 Mio.  oder die
Bilanzsumme
weniger als 43 Mio.  beträgt.)
ja nein
Mir/uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem/unserem Ausschluss aus
diesem
Vergabeverfahren oder zu einer Vergabesperre gem.  6 GRfW sowie zur Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages führen
kann.
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns auch, die vorstehende Erklärung von Nachunternehmern zu fordern und diese zur Zustimmung des
Auftraggebers
vorzulegen, bevor die Beauftragung der Nachunternehmer erfolgt.
.................................................., den ......................................
..........................................................................................
Unterschrift (Vor- und Zuname)
1 Sollte das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder
dieser Antrag mangels Masse abgelehnt
worden sein, sind zusätzliche Unterlagen einzureichen, die geeignet sind, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
belegen. Diese Unterlagen
müssen der Vergabestelle die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob das Unternehmen dazu in der Lage ist, den zu vergebenden
Auftrag zu erfüllen. Fehlende
Nachweise können zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen.
2 Wird diese Möglichkeit angekreuzt, sind Unterlagen zwingend beizufügen und ggf. zu erläutern. Fehlende Nachweise können
zum Ausschluss aus dem laufenden
Vergabeverfahren führen.
FB 113; Eigenerklärung zur Eignung 01-2020
27.05.2020
12
Auszug aus dem Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW):
 2 Zentrale Informationsstelle, Inhalt des Registers
Seite 2 von 2
(1) In das Register werden die nachgewiesenen korruptionsrelevanten oder sonstige Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr oder
mit Bezug zum Geschäftsverkehr
(schwere Verfehlungen) eingetragen. Eingetragen werden:
1. Straftaten nach
a)  108e des Strafgesetzbuches (StGB) (Abgeordnetenbestechung),
b)  129, 129a, 129b StGB (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen),
c)  156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt),
d)  261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
e)  263, 263a, 264, 265b, 266 StGB (Betrug und Untreue),
f)  266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt),
g)  267, 268, 269, 271, 273 StGB (Urkundenfälschungen),
h)  283, 283b, 283c, 283d StGB (Insolvenzstraftaten),
i)  298, 299 StGB (Straftaten gegen den Wettbewerb),
j)  319 StGB (Baugefährdung),
k)  324, 324a, 325, 325a, 326, 327, 328, 329, 330, 330a StGB (Straftaten gegen die Umwelt),
l)  331, 332, 333, 334 StGB (Korruptionsdelikte),
unabhängig von der Form der Beteiligung (Täterschaft oder Teilnahme im Sinne des Strafgesetzbuches);
2. Straftaten nach
a)  370 der Abgabenordnung in der Fassung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. 2002 I S. 3869, 2003 I S. 61), zuletzt geändert am 21.
Juli 2012 (BGBl. I
S. 1566, 1575), in der jeweils geltenden Fassung (Steuerhinterziehung),
b)  19, 20, 20a, 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2507), zuletzt
geändert am 27. Juli 2011
(BGBl. I S. 1595, 1597), in der jeweils geltenden Fassung,
c)  34 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in der Fassung vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1151), zuletzt geändert am 12. Dezember
2012 (BAnz.
AT 2012 V1), in der jeweils geltenden Fassung,
d)  15, 15a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Fassung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 159), zuletzt geändert
am
20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854, 2923), in der jeweils geltenden Fassung (Ver- und Entleih ausländischer Leiharbeitnehmer
ohne Genehmigung),
e)  9 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), zuletzt geändert am 21.
Juli 2012
(BGBl. I S. 1566, 1573), in der jeweils geltenden Fassung,
f)  331 des Handelsgesetzbuchs in der jeweils geltenden Fassung (Unrichtige Darstellung),
g)  399, 400, 401 des Aktiengesetzes (AktG) vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), zuletzt geändert am 20. Dezember 2012
(BGBl. I S. 2751,
2753), in der jeweils geltenden Fassung (Falsche Angaben; unrichtige Darstellung; Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung
oder Zahlungsunfähigkeit),
h) Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. II S. 2327) in der
jeweils geltenden Fassung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr),
unabhängig von der Form der Beteiligung (Täterschaft oder Teilnahme im Sinne des Strafgesetzbuches);
3. Ordnungswidrigkeiten nach
a)  33 AWG,
b)  16 AÜG,
c)  8 SchwarzArbG,
d)  23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert am 25. November 2012 (BGBl. II
S. 1381, 1382), in
der jeweils geltenden Fassung,
e)  18 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes vom 11. Januar 1952 (BGBl. III 802-2), zuletzt geändert am 22. April 2009 (BGBl.
I S. 818), in der
jeweils geltenden Fassung,
f)  81 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung vom 15. Juli 2005
(BGBl. 2005 I S. 2115, 2009 I S. 3850), zuletzt geändert am 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2403), in der jeweils geltenden
Fassung,
g)  146 Absatz 1 der Gewerbeordnung in der jeweils geltenden Fassung,
h)  404 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert am 20.
Dezember 2012 (BGBl. I
S. 2781), in der jeweils geltenden Fassung;
i)  130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 603), zuletzt geändert
am 29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2353, 2354), in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich die unterlassene Aufsichtsmaßnahme auf eine der in
Nummern 1 und 2 genannten
Straftaten oder eine der in den Buchstaben a bis h genannten Ordnungswidrigkeiten bezieht;
4. vergleichbar schwere Verfehlungen, insbesondere vorsätzliche oder grob fahrlässige Falscherklärungen
a) zum Vorliegen von schweren Verfehlungen und Einträgen im Register nach  1 Absatz 1 oder vergleichbaren Registern,
b) zur Einhaltung der Tariftreue und der Bestimmungen über einen gesetzlichen Mindestlohn oder
c) zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation;
soweit sie dem Unternehmen nach Absatz 4 zuzurechnen sind und soweit die Geschäftstätigkeiten des betroffenen Unternehmens
einen Bezug zur
Vergabe öffentlicher Aufträge aufweisen. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straf-
oder Ordnungswidrigkeitstatbestände
anderer Staaten gleich. Die Eintragung umfasst gegebenenfalls auch den infolge der schweren Verfehlung ausgesprochenen
Ausschluss
des Unternehmens von der Vergabe öffentlicher Aufträge (Einzelausschluss, Vergabesperre) gemäß  6.
(2) .
13
Eigenerklärung zur Eignung
Seite 1 von 2
Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes zum Nachweis seiner Eignung und zum Nachweis, dass er nicht gem.  123, 124 des
Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist, eine Eigenerklärung
abzugeben. Die Angaben
werden ggf. von dem öffentlichen Auftraggeber durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a Gewerbeordnung
(GewO)
überprüft. Der öffentliche Auftraggeber wird außerdem vor Entscheidungen über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
in den Fällen des  7
des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom 17. September 2013 (HmbGVBl. 2013, S.
417) bei der
zentralen Informationsstelle der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg abfragen, inwieweit Eintragungen im
gemeinsamen Register
zum Schutz des fairen Wettbewerbs der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zu den für einen Zuschlag vorgesehenen
Bieterinnen und Bietern,
deren Geschäftsführungen, Bewerberinnen und Bewerbern sowie potenziellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern vorliegen.
Ich/wir erklären,
a) dass ich/wir den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
(Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen bin/sind.
b) dass über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist1.
c) dass ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Register zum Schutz fairen Wettbewerbs gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7
Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) einwillige(n), im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum,
Geburtsort) der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung
dieser
Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und
Zustimmung kann
der Zuschlag nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmer an der Auftragserfüllung beteiligt
werden sollen,
werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den
öffentlichen
Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen werden Nachunternehmer vom öffentlichen
Auftraggeber
abgelehnt. Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz zur Einrichtung eines
Registers
zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW).
d) dass (Zutreffendes bitte ankreuzen)
 in den letzten drei Jahren Verfehlungen im Sinne von  2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen
Wettbewerbs
(GRfW) vom 17. September 2013 (HmbGVBl. 2013, S. 417) vorgelegen haben (Abdruck des  2 Abs. 2 siehe Rückseite); es wurden
jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung und zur Prävention ergriffen. Nachweise über diese Maßnahmen sind als Anlage(n)
beigefügt2.
 keine Verfehlungen im Sinne von  2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom
17. September 2013 (HmbGVBl. 2013, S. 417) vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten oder
kein Eintrag im gemeinsamen Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein oder in
vergleichbaren
Registern anderer Bundesländer erfolgt ist.
e) dass ich/wir in den letzten drei Jahren nicht gem.  21 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen
Beschäftigung
(SchwarzArbG) oder gem.  21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
f) dass dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zu Grunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder
über die Preisbildung
noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebots getroffen werden,
g) dass die allgemeinen Preisvorschriften, insbesondere die VO PR 30/53 vom 21.11.1953 sowie das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
vom 26.06.2013 (beide in der jeweils gültigen Fassung), beachtet worden sind.
Bitte ankreuzen*: (Pflichtangabe)
Ist Ihr Unternehmen ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Kriterien?
(Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn es weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und der Umsatz weniger als 50 Mio.  oder die
Bilanzsumme
weniger als 43 Mio.  beträgt.)
 ja  nein
Mir/uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem/unserem Ausschluss aus
diesem
Vergabeverfahren oder zu einer Vergabesperre gem.  6 GRfW sowie zur Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages führen
kann.
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns auch, die vorstehende Erklärung von Nachunternehmern zu fordern und diese zur Zustimmung des
Auftraggebers
vorzulegen, bevor die Beauftragung der Nachunternehmer erfolgt.
.................................................., den ......................................
..........................................................................................
(Unterschrift und ggf. Stempel)
1 Sollte das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder
dieser Antrag mangels Masse abgelehnt
worden sein, sind zusätzliche Unterlagen einzureichen, die geeignet sind, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
belegen. Diese Unterlagen
müssen der Vergabestelle die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob das Unternehmen dazu in der Lage ist, den zu vergebenden
Auftrag zu erfüllen. Fehlende
Nachweise können zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen.
2 Wird diese Möglichkeit angekreuzt, sind Unterlagen zwingend beizufügen und ggf. zu erläutern. Fehlende Nachweise können
zum Ausschluss aus dem laufenden
Vergabeverfahren führen.
FB 113; Eigenerklärung zur Eignung 01-2020
14
Auszug aus dem Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW):
 2 Zentrale Informationsstelle, Inhalt des Registers
Seite 2 von 2
(1) In das Register werden die nachgewiesenen korruptionsrelevanten oder sonstige Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr oder
mit Bezug zum Geschäftsverkehr
(schwere Verfehlungen) eingetragen. Eingetragen werden:
1. Straftaten nach
a)  108e des Strafgesetzbuches (StGB) (Abgeordnetenbestechung),
b)  129, 129a, 129b StGB (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen),
c)  156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt),
d)  261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
e)  263, 263a, 264, 265b, 266 StGB (Betrug und Untreue),
f)  266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt),
g)  267, 268, 269, 271, 273 StGB (Urkundenfälschungen),
h)  283, 283b, 283c, 283d StGB (Insolvenzstraftaten),
i)  298, 299 StGB (Straftaten gegen den Wettbewerb),
j)  319 StGB (Baugefährdung),
k)  324, 324a, 325, 325a, 326, 327, 328, 329, 330, 330a StGB (Straftaten gegen die Umwelt),
l)  331, 332, 333, 334 StGB (Korruptionsdelikte),
unabhängig von der Form der Beteiligung (Täterschaft oder Teilnahme im Sinne des Strafgesetzbuches);
2. Straftaten nach
a)  370 der Abgabenordnung in der Fassung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. 2002 I S. 3869, 2003 I S. 61), zuletzt geändert am 21.
Juli 2012 (BGBl. I
S. 1566, 1575), in der jeweils geltenden Fassung (Steuerhinterziehung),
b)  19, 20, 20a, 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2507), zuletzt
geändert am 27. Juli 2011
(BGBl. I S. 1595, 1597), in der jeweils geltenden Fassung,
c)  34 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in der Fassung vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1151), zuletzt geändert am 12. Dezember
2012 (BAnz.
AT 2012 V1), in der jeweils geltenden Fassung,
d)  15, 15a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Fassung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 159), zuletzt geändert
am
20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854, 2923), in der jeweils geltenden Fassung (Ver- und Entleih ausländischer Leiharbeitnehmer
ohne Genehmigung),
e)  9 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), zuletzt geändert am 21.
Juli 2012
(BGBl. I S. 1566, 1573), in der jeweils geltenden Fassung,
f)  331 des Handelsgesetzbuchs in der jeweils geltenden Fassung (Unrichtige Darstellung),
g)  399, 400, 401 des Aktiengesetzes (AktG) vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), zuletzt geändert am 20. Dezember 2012
(BGBl. I S. 2751,
2753), in der jeweils geltenden Fassung (Falsche Angaben; unrichtige Darstellung; Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung
oder Zahlungsunfähigkeit),
h) Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. II S. 2327) in der
jeweils geltenden Fassung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr),
unabhängig von der Form der Beteiligung (Täterschaft oder Teilnahme im Sinne des Strafgesetzbuches);
3. Ordnungswidrigkeiten nach
a)  33 AWG,
b)  16 AÜG,
c)  8 SchwarzArbG,
d)  23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert am 25. November 2012 (BGBl. II
S. 1381, 1382), in
der jeweils geltenden Fassung,
e)  18 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes vom 11. Januar 1952 (BGBl. III 802-2), zuletzt geändert am 22. April 2009 (BGBl.
I S. 818), in der
jeweils geltenden Fassung,
f)  81 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung vom 15. Juli 2005
(BGBl. 2005 I S. 2115, 2009 I S. 3850), zuletzt geändert am 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2403), in der jeweils geltenden
Fassung,
g)  146 Absatz 1 der Gewerbeordnung in der jeweils geltenden Fassung,
h)  404 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert am 20.
Dezember 2012 (BGBl. I
S. 2781), in der jeweils geltenden Fassung;
i)  130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 603), zuletzt geändert
am 29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2353, 2354), in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich die unterlassene Aufsichtsmaßnahme auf eine der in
Nummern 1 und 2 genannten
Straftaten oder eine der in den Buchstaben a bis h genannten Ordnungswidrigkeiten bezieht;
4. vergleichbar schwere Verfehlungen, insbesondere vorsätzliche oder grob fahrlässige Falscherklärungen
a) zum Vorliegen von schweren Verfehlungen und Einträgen im Register nach  1 Absatz 1 oder vergleichbaren Registern,
b) zur Einhaltung der Tariftreue und der Bestimmungen über einen gesetzlichen Mindestlohn oder
c) zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation;
soweit sie dem Unternehmen nach Absatz 4 zuzurechnen sind und soweit die Geschäftstätigkeiten des betroffenen Unternehmens
einen Bezug zur
Vergabe öffentlicher Aufträge aufweisen. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straf-
oder Ordnungswidrigkeitstatbestände
anderer Staaten gleich. Die Eintragung umfasst gegebenenfalls auch den infolge der schweren Verfehlung ausgesprochenen
Ausschluss
des Unternehmens von der Vergabe öffentlicher Aufträge (Einzelausschluss, Vergabesperre) gemäß  6.
(2) .
15
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung (Korrektur)
27.05.2020
Verfahren: JB 2020000489 - Sanitätsdienstleistungen Hamburger DOM
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
21 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Sanitätsdienstleistungen Hamburger DOM EUR .........................
1.1 Sanitätsdienstleistungen der
eigenständige und
eigenverantwortliche
Durchführung des
Sanitätsdienstes auf dem
Hamburger DOM für folgende
7 Veranstaltungen:
Winterdom 2020 06.11.2020
06.12.2020 Frühlingsdom
2021 26.03.2021  25.04.2021
Sommerdom 2021 30.07.2021
 29.08.2021 Winterdom 2021
05.11.2021  05.12.2021
Frühlingsdom 2022
25.03.2022  24.04.2022
Sommerdom 2022 22.07.2022
 21.08.2022 Winterdom 2022
04.11.2022  04.12.2022
USt.
[%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Leistungseinheit
Unter Sanitätsdienst versteht man die im Auftrag der FHH
erfolgende medizinische Absicherung des Hamburger DOM und
die medizinische Betreuung der Patienten. Der Sanitätsdienst
umfasst lediglich die Erstversorgung (Erste Hilfe) und die
Versorgung leichter Erkrankungen und Verletzungen sowie ggf.
die Weiterführung der Patienten sowie die Stellung einer
Wickelmöglichkeit.
Dem Auftragnehmer obliegt die eigenständige und
eigenverantwortliche Durchführung des Sanitätsdienstes auf dem
Hamburger DOM.
Die Leistungen sind während der gesamten Dauer der jeweiligen
Veranstaltung zu den offiziellen Öffnungszeiten zu erbringen
zuzüglich 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung sowie 15
Minuten nach Ende der Veranstaltung; sie sind erst nach
Rücksprache mit der Veranstaltungsleitung zu beenden.
Entsprechende Vorbereitungszeiten sind zu berücksichtigen.
Die Durchführung des Sanitätsdienstes ist zu dokumentieren.
Hierbei sind ins-besondere Maßnahmenprotokolle zu führen und
die Zahl der Hilfeleistung stündlich sowie besondere
Vorkommnisse und Erkenntnisse zu erfassen. Eine
Zusammenfassung der Dokumentation ist einmal wöchentlich an
den Auftraggeber digital zu übermitteln:
Dies umfasst u.a.
 Anzahl der Hilfeleistungen (stündlich)
 Anzahl der in Anspruch genommene Wickelmöglichkeit
 Anzahl der notwendigen Übergaben an den Rettungsdienst
 Zeiten des Streifendienstes
 Besonderheiten (z.B. Übergriffe auf Einsatzkräfte) und
Erkenntnisse
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass in seinem
Unternehmen die Vorschriften des Hamburgisches
Rettungsdienstgesetz (HmbRDG) und die auf Grund dieses
Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen eingehalten sowie die
hierzu ergangenen behördlichen Anordnungen befolgt werden.
Die Details der zu vergebenden Leistung ergeben sich aus dem
Einzelpreis [EUR]
................
pro 7,00
Leistungseinheit
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/4
16
beigefügten technischen Leistungsverzeichnisses (Anlage 1).
1.2 Optional:
Sanitätsdienstleistungen der
eigenständige und
eigenverantwortliche
Durchführung des
Sanitätsdienstes auf dem
Hamburger DOM für folgende
6 Veranstaltungen:
Frühlingsdom 2023
24.03.2023  23.04.2023
Sommerdom 2023 21.07.2023
 20.08.2023 Winterdom 2023
10.11.2023  10.12.2023
Frühlingsdom 2024
22.03.2024  21.04.2024
Sommerdom 2024 26.07.2024
 25.08.2024 Winterdom 2024
08.11.2024  08.12.2024
Optionalposition
USt.
[%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Leistungseinheit
Unter Sanitätsdienst versteht man die im Auftrag der FHH
erfolgende medizinische Absicherung des Hamburger DOM und
die medizinische Betreuung der Patienten. Der Sanitätsdienst
umfasst lediglich die Erstversorgung (Erste Hilfe) und die
Versorgung leichter Erkrankungen und Verletzungen sowie ggf.
die Weiterführung der Patienten sowie die Stellung einer
Wickelmöglichkeit.
Dem Auftragnehmer obliegt die eigenständige und
eigenverantwortliche Durchführung des Sanitätsdienstes auf dem
Hamburger DOM.
Die Leistungen sind während der gesamten Dauer der jeweiligen
Veranstaltung zu den offiziellen Öffnungszeiten zu erbringen
zuzüglich 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung sowie 15
Minuten nach Ende der Veranstaltung; sie sind erst nach
Rücksprache mit der Veranstaltungsleitung zu beenden.
Entsprechende Vorbereitungszeiten sind zu berücksichtigen.
Die Durchführung des Sanitätsdienstes ist zu dokumentieren.
Hierbei sind ins-besondere Maßnahmenprotokolle zu führen und
die Zahl der Hilfeleistung stündlich sowie besondere
Vorkommnisse und Erkenntnisse zu erfassen. Eine
Zusammenfassung der Dokumentation ist einmal wöchentlich an
den Auftraggeber digital zu übermitteln:
Dies umfasst u.a.
 Anzahl der Hilfeleistungen (stündlich)
 Anzahl der in Anspruch genommene Wickelmöglichkeit
 Anzahl der notwendigen Übergaben an den Rettungsdienst
 Zeiten des Streifendienstes
 Besonderheiten (z.B. Übergriffe auf Einsatzkräfte) und
Erkenntnisse
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass in seinem
Unternehmen die Vorschriften des Hamburgisches
Rettungsdienstgesetz (HmbRDG) und die auf Grund dieses
Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen eingehalten sowie die
hierzu ergangenen behördlichen Anordnungen befolgt werden.
Die Details der zu vergebenden Leistung ergeben sich aus dem
beigefügten technischen Leistungsverzeichnisses (Anlage 1).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 6,00 Leistungseinheit
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto)
____________________
Leistungsverzeichnis - 2/4
17
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 3/4
18
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung (Korrektur)
27.05.2020
Verfahren: JB 2020000489 - Sanitätsdienstleistungen Hamburger DOM
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 4/4
19
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung (Korrektur)
27.05.2020
Verfahren: JB 2020000489 - Sanitätsdienstleistungen Hamburger DOM
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Referenzen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Haben Sie eine aussagekräftige Referenzliste (siehe Leistungsbeschreibung) beigefügt?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 Eigenerklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Haben Sie die Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, oder im Falle der Zuschlagserteilung
geschlossen wird,
beigefügt?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
20
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung (Korrektur)
27.05.2020
Verfahren: JB 2020000489 - Sanitätsdienstleistungen Hamburger DOM
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Qualitätssicherungskonzept [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Haben Sie ein Qualitätssicherungskonzept beigefügt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/2
21
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung.pdf 449,60
KB application/pdf
Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis.pdf 218,18
KB application/pdf
Grundrisse_Räumlichkeiten der
Sanitätswache
Grundrisse_Räumlichkeiten der
Sanitätswache.pdf
79,03
KB application/pdf
Aussttattung Aussttattung.pdf 191,10
KB application/pdf
Bewertungsmatrix neu Bewertungsmatrix neu.xlsx 30,90
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet
22
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/05/b6745097-b4b2-40b9-9c23-7943ece5a2df.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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