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Ausschreibung: Interimsrahmenvertrag für Notebooks - DE-Nürnberg
Tragbare Computer
Dokument Nr...: 887308-2020 (ID: 2020102211425030229)
Veröffentlicht: 22.10.2020
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Interimsrahmenvertrag für Notebooks
VERGABEUNTERLAGEN
2020005073
Interimsrahmenvertrag für Notebooks
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste
Äußere Cramer-Klett-Str. 3, 90489 Nürnberg, Deutschland
19.10.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
Bewerbungsbedingungen-VMS_UVgO_20200109.........................................................................................
. 3
zavb_nbg........................................................................................................................
.................................. 6
Datenschutzhinweise Vergabeverfahren
VMS_20190115............................................................................... 13
Ergaenzende_Vertragsbedingungen_fuer_den_Kauf_von_Hardware............................................................. 15
EVB-IT_Kaufvertrag
................................................................................................................................
......... 22
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 24
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 35
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 79
i
Interimsrahmenvertrag für Notebooks
I. Allgemeines
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektname: Interimsrahmenvertrag für
Notebooks
Projektbeschreibung: Interimsrahmenvertrag für
Notebooks
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Termine
Bekanntmachung am: 19.10.2020
Angebotsfrist 17.11.2020 23:59:00
Bindefrist: 30.12.2020
Frist für Fragen in der
Bieterkommunikation:
30.10.2020 23:59
1. Auskünfte:
Auskünfte erteilt nur die Vergabestelle der Auftraggeberin (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Angaben
gemacht
werden), bei der auch die der Ausschreibung zugrunde liegenden Bedingungen eingesehen werden können.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Nachrichtenmodul "Bieterkommunikation" im
Vergabemanagementsystem der Deutschen eVergabe. Bei Rückfragen zur Bedienung der Software wenden Sie sich bitte an den Support
der
Firma Healy Hudson: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter: 0611 / 949 106-81.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend
unterrichtet gewesen
sei, ist ausgeschlossen.
2. Preisnachlässe:
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote berücksichtigt, wenn sie
sich auf alle
Abschlags- und Schlusszahlungen beziehen und die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Nicht zu wertende Preisnachlässe
(unter 14
Tage) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Deshalb werden von uns in der
Ausschreibung 14
Tage als Richtwert vorgegeben, d.h. die von uns vorgegebenen 14 Tage dienen nur zur Wertung. Unabhängig davon können Sie
jedoch in
Ihrem Angebot auch ein längeres Zahlungsziel (z.B. 21 Tage) anbieten. Sollte in Ihrem Angebot kein Skonto/Preisnachlass
angegeben werden,
tritt der Regelungsinhalt gem. 17 Nr. 1 VOL/B in Kraft, wonach die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang
der
prüfbaren Rechnung erfolgt.
3. Kriterien für die Auftragsvergabe:
Bewertungsmethode: Niedrigster Preis
Berechnungsmethode:
Gelten besondere Zuschlagskriterien, werden diese bekannt gemacht und können dann als Wertungsmatrix in der Angebotsmaske des
Bieterassistenten eingesehen werden.
4. Bedarfspositionen
Bedarfspositionen werden gewertet.
5. Eigene AGB
Beinhaltet das Angebot eigene Geschäftsbedingungen des Bieters (auch AGB), muss das Angebot gemäß 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw.
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Abs. 7 Satz 1, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen werden.
6. Vergabeunterlagen/Vertrag sbedingungen
Mit der Angebotsabgabe werden die im Angebotsassistenten (Workflowpunkte Vertragsbedingungen/Formu lare und Produkte/Leistungen)
hinterlegten und aufgeführten Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung sowie die VOL/B, in der am Tage der
Angebotseröffnung
gültigen Fassung, Vertragsbestandteil.
Die Rangfolge richtet sich nach 1 VOL/B.
7. Bindefrist
Mit Abgabe des Angebots ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
8. Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
Eine wissentlich unvollständige oder falsche Erklärung im Angebotsschreiben kann den Ausschluss von weiteren
Auftragserteilungen zur Folge
1
haben.
9. Gemäß DSGVO ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung notwendig, wenn die Auftraggeberin:
a) einen Auftrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt und/oder
b) Im Zuge eines Pflege-/Wartungsvertrags eine Fernwartung vereinbart wird.
Sofern sich die Notwendigkeit einer Vereinbarung über Auftragsverarbeitung erst während der Vertragslaufzeit ergibt, wird
eine Vereinbarung
auf Basis eines Vertragsmusters der Auftraggeberin geschlossen.
10. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
II. Elektronische Angebotsabgabe
Vorgehensweise:
1. Durch die elektronische Angebotsabgabe im Bieterassistenten des Vergabemanagementsystems (VMS) ist das Textformerfordernis
gem.
126 b BGB erfüllt ( 38 UVgO bzw. 53 Abs. 1 VgV).
2. Bei Rückfragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Firma Healy Hudson wenden.
An: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter: 0611 / 949 106 81
III. Schriftliche Angebotsabgabe
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, ausschließlich auf elektronischem Weg die
Angebotsunterlagen
(Eingabemaske im Bieterassistenten) auszufüllen und bis zum Einreichungstermin elektronisch (Angebotsfrist, siehe Projekt- und
Dokumenteninformation) abzugeben.
Die Angebotsabgabe auf schriftlichem Weg in Papierform ist in diesem Verfahren nicht zugelassen.
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Stand Januar 2020 Seite 1 von 3
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte"
(Unterschwellenvergabeordnung UVgO).
1.1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters/Bewerbers Unklarheiten,
so hat der Bieter/Bewerber die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
1.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern/Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere
für Bietergemeinschaften.
1.3 Angebot
1.3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
1.3.2 Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter/Bewerber und die
natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das
Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot
ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
1.3.3 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro
(Bruchteile in vollen Cent) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter
Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Die
Berechtigung zur Verrechnung ermäßigter Steuersätze ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Soweit ihre Wertung in den Informationen zum Verfahren nicht ausdrücklich vorgesehen ist,
werden nur Preisnachlässe gewertet, die
ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
an der dafür vorgesehenen Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (z.B. Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden
im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
1.3.4 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen
werden.
Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen
und Angaben enthalten. Die Preise des Angebots müssen grundsätzlich auch die Kosten
aller zur Leistung erforderlichen Stoffe, Hilfsstoffe und Lohnnebenkosten sowie alle
Nebenleistungen enthalten.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz
oder gleichwertiger Art und wird vom Bieter/Bewerber dazu eine Produktangabe
verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typbezeichnung)
auch dann anzugeben, wenn der Bieter/Bewerber das vorgegebene Fabrikat anbieten
will. Fehlt diese Angabe, ist das Angebot unvollständig.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der
Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
1.3.5 Wird in der Ausschreibung auf Normen, technische Spezifikationen, europäische
technische Zulassungen Bezug genommen, wird das Angebot auch gewertet, sofern der
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Stand April 2019 Seite 2 von 3
Bieter/Bewerber in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln nachweist, dass die von ihm
angebotene Lösung den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug
genommen wurde, gleichermaßen entspricht.
1.3.6 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
1.4. Datenschutz
1.4.1 Die von den Bietern/Bewerbern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im
Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben erfolgen
freiwillig und sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.
1.4.2 Ein qualifizierter Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
1.4.3. Werden der Auftraggeberin personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Mitarbeitern des
Auftragnehmers/der Auftragnehmerin) als Betroffene übermittelt, so ist der
Auftragnehmer/die Auftragnehmerin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Verpflichtungen diesbezüglich eigenständig verantwortlich. Auf die Frewilligkeit ihrer
Angaben ist hinzuweisen und der qualifizierte Datenschutzhinweis der Auftraggeberin ist
den Betroffenen bekannt zu machen.
1.5 Nebenangebote
1.5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten
Mindestanforderungen erfüllen. Sie müssen als solche gekennzeichnet sein, ihre Anzahl
ist an der im dafür vorgesehenen Stelle aufzuführen.
1.5.2 Nebenangebote müssen qualitativ und quantitativ die durch die Leistungsbeschreibung
vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen. Sie müssen damit mindestens
die funktionalen Anforderungen und
die wirtschaftlichen Kriterien der ausgeschriebenen Lösung erfüllen, insbesondere
Gebrauchstauglichkeit, Folgekosten, Lebensdauer.
Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot nachzuweisen.
1.5.3 Der Bieter/Bewerber hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und
erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit
möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung
der Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter/Bewerber eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im
Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu
machen.
1.5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen
und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
1.5.5 Nebenangebote, die den Nummern 1.5.1 bis 1.5.4 nicht entsprechen, können nicht
gewertet werden.
1.6 Bietergemeinschaften
1.6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss)
im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Stand April 2019 Seite 3 von 3
1.6.2 Beim Öffentlichen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
1.7 Benachrichtigung
Wurde bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt, so konnte das Angebot nicht
berücksichtigt werden. Eine Unterrichtung der Bieter erfolgt gem. 46 UVgO.
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Stadt Nürnberg
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für die Ausführung von Leistungen (ZAVB/L)
Hinweis
Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistung, Preise (VOL/B 1)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für die zur Leistung erforderlichen
Arbeitsmittel, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Reinigungsmittel, Verpackung o.ä. und die
notwendigen Hilfsleistungen wie Transporte, Auf- und Abladen frei Verwendungsstelle,
sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die
Lieferung/Leistung abgegolten.
Packstoffe hat der Auftragnehmer zurückzunehmen und ggf. wie auch durch seinen
Auftrag entstandene Abfälle auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen.
Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder
Kurzfassung benutzt hat, ist allein die vom Auftraggeber verfasste
Leistungsbeschreibung verbindlich
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung
Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall
erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach
Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die
Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei
Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
2 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis entspricht.
3 Änderung der Leistung (VOL/B 2)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von 2 Nr.3 eine erhöhte Vergütung, muss
er dies dem Auftraggeber unverzüglich möglichst vor Ausführung der Leistung und
möglichst der Höhe nach schriftlich mitteilen.
3.2 Sind nach 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine
Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen und
Mehr- und Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführungsunterlagen (VOL/B 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrundegelegt werden, die vom Auftraggeber
als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
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5 Ausführung der Leistung (VOL/B 4)
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
unterrichten.
5.2 Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede
Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft dem Auftraggeber
unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen.
5.3 Nach- oder Subunternehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche
Beziehungen zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat also derartige weiter
gegebene Aufträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. Die
Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber erfolgt nur mit dem Auftragnehmer.
5.4 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistung alle für ihn geltenden rechtlichen
Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des
Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem
Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)
für allgemein verbind-lich erklärten Tarifvertrag oder einer nach 7, 7a oder 11
AEntG oder einer nach 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende
Leistung verbindlich vorge-geben werden, sowie gem. 7 Abs. 1 AGG und 3 Abs. 1
EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder qleichwertiger Arbeit gleiches
Entgelt zu bezahlen. Der Auf-tragnehmer hat die Einhaltung der Verpflichtungen auf
Verlangen durch die Vorlage prüffähiger Unterlagen nachzuweisen. Bei einem Einsatz
von Nach- oder Subunter-nehmern sind diese durch den Auftragnehmer entsprechend
zu verpflichten und haben die Einhaltung der Verpflichtungen in gleicher Weise auf
Verlangen nachzuweisen.
6 Kündigung aus wichtigem Grund (VOL/B 8)
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten
des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei
ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse
einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
7 Wettbewerbsbeschränkungen (VOL/B 8 Nr. 2)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der
Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in
anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
solche aus 8 Nr. 2 VOL/B, bleiben unberührt.
Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen
und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
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- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
oder mittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Aufgaben, sowie Empfehlungen,
es sei denn, dass sie nach 24 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
8 Abnahme (VOL/B 13)
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht grundsätzlich erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
9 Mängelansprüche (VOL/B 14)
Die Verjährung für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung bzw.
Lieferung.
10 Rechnungen (VOL/B 15 und 17)
10.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder
Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind
durchlaufend zu nummerieren.
10.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl
(Position) und der Bezeichnung gegebenenfalls abgekürzt wie in der
Leistungsbeschreibung aufzuführen.
10.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) in
Euro aufzustellen: der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem
Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird
die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf
maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
10.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen
Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
10.5 Alle Rechnungen und sonstige Abrechnungsunterlagen sind vom Auftragnehmer in 2-
facher Ausfertigung einzureichen.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (VOL/B 16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
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- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-
, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht
enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen
aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften
erhält der Auftragnehmer.
12 Zahlungen (VOL/B 17)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos im Überweisungsverkehr in Euro geleistet.
12.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das
Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
12.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den
Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
12.4 Für Vorauszahlungen ist stets besondere Sicherheit durch selbstschuldnerische
Bürgschaft nach dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Muster für den
Zahlungsbetrag incl. Mehrwertsteuer zu leisten.
13 Überzahlungen (VOL/B 17)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu
erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des
Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner
Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über
dem Basiszinssatz des 247 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
13.3 Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche des Auftraggebers beträgt acht Jahre, sie
beginnt mit der Schlusszahlung.
14 Abtretung
14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung
des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn sich die Abtretung auf alle
Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller
etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung
des Auftraggebers gegen ihn wirksam.
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14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
- wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter
genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle des Auftrags gemäß dem
Formblatt des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und
- wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt
abgegeben hat:
"Ich erkenne an,
a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen
beansprucht werden kann,
b) dass mir gemäß 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die
zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des 406 BGB zulässig
ist,
d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber
nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet,
lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim
Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des
Überweisungsauftrags an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies
gilt nicht, wenn die die Zahlung bearbeitende Kasse schon vor Ablauf dieser Frist von
der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte."
14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
14.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 14.1 bis 14.3 kann der
Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das
die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe 354a Satz 1
HGB).
Die Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem
Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den
Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn die Forderungsabtretung
dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe
354a Sätze 2 und 3 HGB).
15 Sicherheitsleistung (VOL/B 18)
15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung einschließlich der Abrechnung, für Mängelansprüche und
Schadensersatz.
15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der
Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz.
15.3 Wird in den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit verlangt, hat der
Auftragnehmer Sicherheit (vorzugsweise durch Bürgschaft) zu leisten.
15.4 Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 % der
Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer. Bei besonderen Risiken kann sie bis zu
10 % der Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer betragen. Bei Erhöhung der
Auftragssumme um mehr als 50.000 EURO einschließlich Mehrwertsteuer (Nachträge,
Mengenmehrungen usw.) ist die Sicherheit entsprechend zu erhöhen. Der
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Auftraggeber kann dies auch bei niedrigeren Erhöhungen verlangen.
15.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, als Sicherheit die entsprechende Summe bei fälligen
Zahlungen aus diesem Vertrag einzubehalten. Ein Einbehalt kann durch eine
entsprechende Bürgschaft ersetzt werden.
15.6 Nach Abnahme, Vorlage der prüfbaren Schlussrechnung und nach Erfüllung aller bis
dahin bestehenden Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit
für Mängelansprüche bis auf 3 % der Abrechnungssumme zuzüglich der
voraussichtlichen Aufwendungen für die Beseitigung festgestellter Mängel verringert
oder gem. 16.5 die Bürgschaft ausgetauscht wird.
15.7 Die Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten Ansprüche
erfüllt sind.
16 Bürgschaften (VOL/B 17 und 18)
16.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu
verwenden.
16.2 Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder
Kautionsversicherer zu stellen (Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen.).
16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft
nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß 770, 771, BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der
Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderungen des Auftragnehmers.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser
Bürgschaftsurkunde.
- Gerichtsstand ist Nürnberg.
16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde in Euro
zu stellen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss die Bürgschaft auf die Arbeitsgemeinschaft
ausgestellt sein.
16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft wird
zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige rechtmäßig erhobene Ansprüche befriedigt und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
16.6 Die Urkunde über die Mängelanspruchsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend
gemachten Ansprüche erfüllt sind.
16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
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17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (VOL/B 19)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen
zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
18 Gerichtsstand (VOL/B 19)
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist soweit gesetzlich zulässig
Nürnberg.
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Stadt Nürnberg
Zentrale Dienste
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte
Verbindung übertragen.
Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Zentrale Dienste
Äußere Cramer-Klett-Str. 3
90489 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 33 21 1
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 51 15
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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
Durchführung von Vergabeverfahren, insb.:
Bereitstellen von Vergabeunterlagen
Beantwortung von Bieterfragen
Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
Abfrage und Überprüfung der Eignung
Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen
Pflege einer Bieterkartei
Dokumenten- und Vertragsmanagement
Vertragsabwicklung
Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchstaben b, c und e DSGVO sowie Art. 4
Absatz 1 BayDSG.
Weitergabe von Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden soweit erforderlich weitergegeben an:
Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem. 150a GewO
Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
Ausschlussgründen
Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Voraus
setzungen
Sachbearbeiter der Stadt Nürnberg zur sachdienlichen Kommunikation
Teilnehmer an Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung
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Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung. Bei Übermittlung in Drittländer = Nicht-EU bitte mit der/dem
Datenschutzbeauftragten Kontakt aufnehmen.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Bei europaweiten Ausschreibungen sind gem. 8 Abs. 4 VgV für Liefer- und Dienstleistungen bzw. 20 EU
VOB/A i.V.m. 8 Abs. 4 VgV für Bauleistungen die Vergabeunterlagen bis zum Ende der Laufzeit des
Vertrags/ der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des
Zuschlags.
Bei nationalen Ausschreibungen sind gem. 6 UVgO für Liefer- und Dienstleistungen die Vergabeunterlagen
mindestens für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags aufzubewahren.
Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für Bauleistungen deren Auftragswert
25.000 ohne USt. bzw. bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 ohne USt. übersteigt, sind
die in 20 Abs. 3 VOB/A genannten Informationen sechs Monate vorzuhalten, 20 Abs. 3 Satz 2 VOB/A.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung
folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer
Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten
verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen
Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie
Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die
Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die
Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht
auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch
machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht
ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Nach den oben genannten Rechtsgrundlagen sind die Daten für die Vergabe öffentlicher Aufträge und
Konzessionen erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann das Vergabeverfahren möglicherweise
nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgeschlossen und abgewickelt werden.
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EVB-IT Kauf-AGB Seite 1 von 7
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert.
Version 2.0 vom 17.03.2016
Ergänzende Vertragsbedingungen für den
Kauf von Hardware
EVB-IT Kauf-AGB
Inhaltsangabe
1 Gegenstand des Vertrages 2
2 Art und Umfang der Leistung 2
3 Personal des Auftragnehmers, Subunternehmer 3
4 Vergütung 3
5 Verzug 3
6 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versand 3
7 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln (Gewährleistung) 4
8 Schutzrechte Dritter 4
9 Haftungsbeschränkung 5
10 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 5
11 Zurückbehaltungsrechte 6
12 Textform 6
13 Anwendbares Recht 6
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EVB-IT Kauf-AGB Seite 2 von 7
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert.
Version 2.0 vom 17.03.2016
Ergänzende Vertragsbedingungen für den
Kauf von Hardware
EVB-IT Kauf-AGB
1 Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Kauf von Hardware und deren Lieferung.
1.2 Die Aufstellung* der Hardware obliegt dem Auftraggeber soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist die
Aufstellung* von Hardware oder die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware vereinbart, umfasst
die Lieferung auch diese Leistungen.
2 Art und Umfang der Leistung
2.1 Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und
verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran.
2.2 Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung
die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der
gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nichts anderes
vereinbart ist (z.B. Vergütung für die Entsorgung).Die Entsorgung bzw. das Recycling hat jeweils
fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespeicherte
Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der
Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen.
2.3 Die Dokumentation der Hardware ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu liefern,
soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.4 Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software*, z.B. in mitgelieferten
Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der
Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiftende
Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung,
z.B. zu Testzwecken.
Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von
Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hardund/
oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen
des Auftraggebers zuwiderlaufen durch
Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten,
Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder
Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen.
Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber
in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung
der Aktivität und ihrer Auswirkungen angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert
(opt-in) wurde.
2.5 Ist die Aufstellung* der Hardware durch den Auftragnehmer vereinbart, erfolgt diese zum Liefertermin,
soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.6 Ist die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware vereinbart, erfolgt die Installation, soweit nichts anderes
vereinbart ist, gemäß der jeweiligen Herstellerspezifikation.
2.7 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Nutzungssperren* mit, die die Nutzung der Hardware beeinträchtigen
könnten.
2.8 Unterliegt die Hardware Exportkontrollvorschriften, weist der Auftragnehmer im Vertrag darauf hin.
2.9 Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber.
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EVB-IT Kauf-AGB Seite 3 von 7
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert.
Version 2.0 vom 17.03.2016
3 Personal des Auftragnehmers, Subunternehmer
3.1 Der Auftragnehmer erbringt die Leistung durch Personal, das entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen
qualifiziert ist. Soweit vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Erbringung von
ggf. geschuldeten Leistungen vor Ort nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des
Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in
deutscher Sprache, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Subunternehmer nur einsetzen oder eingesetzte
Subunternehmer nur auswechseln, wenn der Auftraggeber dem ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung
kann nicht aus sachwidrigen Gründen verweigert werden. Die Einarbeitung des neuen Subunternehmers
erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers. Für die im Angebot des Auftragnehmers benannten
Subunternehmer gilt die Zustimmung des Auftraggebers als erteilt.
4 Vergütung
4.1 Die Vergütung wird nach der Lieferung der Hardware fällig. Dies gilt entsprechend bei vereinbarten
Teillieferungen.
4.2 Eine fällige Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung an die
vereinbarte Rechnungsadresse zu zahlen. Alle Preise verstehen sich, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht,
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5 Verzug
5.1 Die Termine für die Lieferung der Hardware bzw. für etwaige Teillieferungen sind im Vertrag festgelegt.
Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschieben sich die von der
Verzögerung betroffenen Termine angemessen; sonstige Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt.
5.2 Wenn der Auftragnehmer einen Termin nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt
nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann im Fall
des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten
und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer erfolglos eine
angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung
kann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne von 284 BGB verlangen. Die
Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB entbehrlich.
5.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftraggeber für den Fall der Überschreitung des vereinbarten
Termins um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden Kalendertag, an dem sich der
Auftragnehmer in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Gesamtvergütung zu
verlangen. Satz 1 gilt auch für Überschreitungen von vereinbarten Terminen für Teilleistungen. In diesem
Fall berechnet sich die Vertragsstrafe nach dem auf die Teilleistung entfallenden Anteil an der
Gesamtvergütung. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen
jedoch nicht mehr als 5 % der Gesamtvergütung betragen. Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche
angerechnet.
5.4 Abweichend von 341 Abs. 3 BGB kann die jeweilige Vertragsstrafe bis zur vollständigen Zahlung der
Vergütung für die jeweilige Lieferung geltend gemacht werden.
6 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versand
6.1 Der Erfüllungsort ist beim Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Lieferung
über.
6.3 Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Auftragnehmer die Versand- und Verpackungskosten.
6.4 Die Unterzeichnung eines etwaigen Lieferscheines bestätigt nur die räumliche Verbringung der Hardware
in den Einflussbereich des Auftraggebers, nicht aber deren Vollständigkeit oder Mangelfreiheit.
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EVB-IT Kauf-AGB Seite 4 von 7
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert.
Version 2.0 vom 17.03.2016
7 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln (Gewährleistung)
7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen.
Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängelansprüche beträgt 24 Monate nach der Lieferung,
soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in der
regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die
Verjährungsfrist endet in diesem Falle jedoch nicht vor der Frist gemäß Satz 1.
7.2 Der Auftraggeber hat Mängel unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen
Informationen zu melden. Soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist, wird er
diese in der Regel auf dem Störungsmeldeformular entsprechend Muster 1 vornehmen; nimmt er ausnahmsweise
die Meldung nur telefonisch oder mündlich vor, ohne dass dies vereinbart war, ist die
Störung nachträglich in der vereinbarten Form zu dokumentieren.
7.3 Meldet der Auftraggeber vor Ablauf der Verjährungsfrist Mängel, und verhandeln die Parteien im Sinne
des 203 BGB, ist die Verjährung gehemmt, bis der Auftragnehmer oder der Auftraggeber die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
7.4 Der Auftragnehmer hat ihm gemeldete Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer vom Auftraggeber
gesetzten angemessenen Frist zu beseitigen. Dies erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach
Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung oder Neulieferung. Die Wahl erfolgt unter Berücksichtigung
der Interessen des Auftraggebers und muss diesem zumutbar sein. Bei der Verletzung von
Schutzrechten Dritter gilt vorrangig Ziffer 8. Der Auftragnehmer hat gemäß 439 Abs. 2 BGB die zum
Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeitsund
Materialkosten zu tragen. Erfolgt die Nacherfüllung durch Neulieferung entfällt der Nutzungsherausgabeanspruch
des Auftragnehmers. Enthält die Hardware Daten des Auftraggebers, kann dieser
statt der Rückgewähr der mangelhaften Hardware diese insgesamt oder Teile davon (z.B. die Datenträger)
einbehalten und dem Auftragnehmer insoweit den Zeitwert (unter Berücksichtigung des Mangels)
erstatten.
7.5 Sind Reaktions-* oder Wiederherstellungszeiten*, jedoch keine Servicezeiten vereinbart, gelten die
Zeiträume von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage
am Erfüllungsort) als Servicezeiten.
7.6 Schließt der Auftragnehmer die Mängelbehebung nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfolgreich
ab, kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer entweder eine weitere angemessene Nachfrist setzen
und nach fruchtlosem Ablauf die Vergütung angemessen herabsetzen oder vom Vertrag ganz oder
teilweise zurücktreten. Ein Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist jedoch ausgeschlossen.
7.7 Der Auftraggeber kann darüber hinaus bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensoder
Aufwendungsersatz gemäß 437 Nr. 3 BGB verlangen.
8 Schutzrechte Dritter
8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten
durch die Nutzung der Leistungen geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt,
haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 7 wie folgt:
Der Auftragnehmer kann auf seine Kosten entweder die Leistungen so ändern oder ersetzen,
dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktionsund
Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen, oder den Auftraggeber
von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistellen.
Ist die Nacherfüllung dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen
möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrichteten Vergütung
zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine angemessene
Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen
Bedingungen möglich.
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EVB-IT Kauf-AGB Seite 5 von 7
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert.
Version 2.0 vom 17.03.2016
Die sonstigen Ansprüche des Auftraggebers z.B. auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben
unberührt.
8.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen.
Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche
Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer
überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftragnehmer
erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber
aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten
bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss
in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten.
8.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen
den Auftragnehmer ausgeschlossen.
9 Haftungsbeschränkung
Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten für alle gesetzlichen und vertraglichen
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers folgende Regelungen:
9.1 Die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird für den Vertrag insgesamt grundsätzlich
auf die Gesamtvergütung beschränkt. Beträgt die Gesamtvergütung weniger als 50.000,- , wird die
Haftung jedoch auf 50.000,- beschränkt.
Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden haftet der Auftragnehmer abweichend von Sätzen 1
und 2 mindestens aber auf bis zu 500.000,- je Schadensereignis und insgesamt mindestens auf bis
zu 1.000.000,- .
9.2 Die Haftung für leicht fahrlässig verursachten Verzug wird insgesamt auf 50 % der Haftungsobergrenzen
gemäß Ziffer 9.1 beschränkt. Im Falle weiterer leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen überschreitet
die Haftung des Auftragnehmers für den Vertrag jedoch nicht die in Ziffer 9.1 vereinbarten Haftungsobergrenzen.
9.3 Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer
und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich
gewesen wäre.
9.4 Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
9.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz
zur Anwendung kommt, sowie bei Garantieversprechen, soweit bzgl. letzteren nichts anderes
geregelt ist.
10 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
10.1 Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt,
werden die Parteien eine den gesetzlichen Vorschriften genügende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung
abschließen.
10.2 Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung
des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die
nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
10.3 Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen,
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an
Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Der Erfahrungsaustausch
des Auftraggebers mit und innerhalb der öffentlichen Hand bleibt unbenommen, ebenso wie
die Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Auftraggebers. Unberührt bleibt die Pflicht zum vertraulichen
Umgang mit auf der Grundlage des Vertrages erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
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EVB-IT Kauf-AGB Seite 6 von 7
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert.
Version 2.0 vom 17.03.2016
10.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Informationen nur an solche Subunternehmer weiterzugeben,
deren Einsatz der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, wenn und soweit diese vertraulichen
Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leistungen durch den Subunternehmer erforderlich
sind (need-to-know-Prinzip). Dies gilt nur, wenn sich der Subunternehmer zuvor dem Auftragnehmer
gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer
gegenüber dem Auftraggeber. Dabei muss die Weitergabe der vertraulichen Informationen
durch den Subunternehmer ausgeschlossen sein, soweit nicht der Auftraggeber jeweils zuvor einer
Weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat.
10.5 Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen
würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die
während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen
dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig
bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung
bekannt werden.
11 Zurückbehaltungsrechte
Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es
sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind
rechtskräftig festgestellt.
12 Textform
Soweit nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der
Textform.
13 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG*).
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EVB-IT Kauf-AGB Seite 7 von 7
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert.
Version 2.0 vom 17.03.2016
Begriffsbestimmungen
Aufstellung Auspacken und Aufstellen der Hardware, Anschließen an das Stromnetz beim
Auftraggeber und Durchführen eines Gerätetests
CISG
United Nations Convention on Contracts for the international Sales of Goods
(Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf).
Datensicherung Datensicherung umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen
zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der auf dem
IT-System gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten und
Software.
Nutzungssperre Maßnahmen zur Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit.
Reaktionszeit Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Mängelbehebungsarbeiten
zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Mängelmeldung
innerhalb der vereinbarten Servicezeiten und läuft während der vereinbarten
Servicezeiten.
Schaden stiftende Software
Software mit vom Auftraggeber unerwünschter, nicht vereinbarter Funktion, die
zumindest auch den Zweck hat, die Verfügbarkeit von Daten, Ressourcen oder
Dienstleistungen, die Vertraulichkeit von Daten oder die Integrität von Daten, zu
gefährden bzw. zu beeinträchtigen, z.B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde.
Teleservice Leistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation
von einem Standort außerhalb des Einsatzortes der Hardware.
Wiederherstellungszeit Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer die Mängelbehebungsarbeiten
erfolgreich abzuschließen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Mängelmeldung
und läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.
Vorinstallation Installation von Software auf der Hardware vor deren Lieferung.
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EVB-IT Kaufvertrag (Kurzfassung mit Instandhaltung) Seite 1 von 2
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _Stadt Nürnberg/ Interimsvergabe Notebooks/ 2020005073 ______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ___N.N.____
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert.
Version 2.0 vom 17.03.2016
Vertrag über den Kauf von Hardware
zwischen Stadt Nürnberg, Zentrale Dienste, Äußere Cramer-Klett-Straße 3, 90489
Nürnberg
Auftraggeber
und Auftragnehmer.
1 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Hardware,
ggf. einschließlich vorinstallierter* Betriebssystemsoftware:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich wie folgt zur Instandhaltung
Lfd.
Nr.
Produktbezeichnung
und -beschreibung,
Produkt-Nr.
(ggf. einschl. vorinstallierter
Betriebssystemsoftware)
Meng
e
EXP1 Liefertermin
GewF
Kaufpreis Leistungsdauer Instandhaltungsleistung
Anteil an
der monatlichen
Instandhaltungspauschale
Einzelpreis
Gesamtpreis
Beginn Ende oder
MVD3 +
Dauer
abweichende
Kündigungsfrist4
Störungsbeseitigung
Hotline
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
1 Business Notebook
15,6 Zoll
(Schule und Verwaltung)
91 N.N. N.N.
2 Business Notebook
15,6 Zoll (optional)
29 N.N. N.N.
3 Business Notebook
14 Zoll
40 N.N. N.N.
4 Business Notebook
14 Zoll (optional)
29 N.N. N.N.
5 Docking-Station
inkl. Netzteil für
15,6 Zoll Notebooks
(optional)
120 N.N. N.N.
6 Mobilfunk-Modul:
4G/LTE für 15,6
Zoll Notebooks
(optional)
120 N.N. N.N.
7 Notebook-Tasche
passend für 15,6-
Zoll Notebook (optional)
120 N.N. N.N.
8 Arbeitsspeicheraufrüstung
für
15,6 Zoll Notebooks
(optional)
120 N.N. N.N.
9 Garantieerweiterung
Vor-Ort-Garantie
von 36 Mo-
120 N.N. N.N.
22
EVB-IT Kaufvertrag (Kurzfassung mit Instandhaltung) Seite 2 von 2
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _Stadt Nürnberg/ Interimsvergabe Notebooks/ 2020005073 ______
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ___N.N.____
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert.
Version 2.0 vom 17.03.2016
naten auf 60 Monate
für Notebook
mit 15,6 Zoll (optional)
10 Docking-Station
inkl. Netzteil für 14
Zoll Notebooks
(optional)
69 N.N. N.N.
11 Notebook-Tasche
passend für 14-
Zoll Notebook (optional)
69 N.N. N.N.
12 Garantieerweiterung
Vor-Ort-Garantie
von 36 Monaten
auf 60 Monate
für Notebook
mit 14 Zoll (optional)
69 N.N. N.N.
Gesamtvergütung für den Kauf N.N. Monatliche Instandhaltungspauschale
1 US, EU, DT = Hardware unterliegt Exportkontrollvorschriften des jeweiligen Staates
2 Verjährungsfrist für Mangelansprüche falls abweichend von Ziffer 7.2 EVB-IT Kauf-AGB bzw. Ziffer 7.1 EVB-IT
Überlassungs-AGB (Typ A)
3 MVD = Mindestvertragsdauer, hier zusätzlich eine Zeit angeben, z.B. 12 Monate
4 von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB abweichende Kündigungsfrist
Für die jeweilige vorinstallierte* Betriebssystemsoftware gemäß Nummer 1 lfd. Nr. gelten in der folgenden Rangfolge:
Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. ,
Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A),
die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. . Die jeweiligen Nut-zungsrechtsregelungen
gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese
beschränken.
Die Hardware wird wie folgt geliefert: jeweils nach Abruf innerhalb von 10 Werktagen.
Die Hardware gemäß Nummer 1 lfd. Nr. wird vom Auftragnehmer aufgestellt.
2 Vertragsbestandteile
Dieser Vertragstext mit Anlagen Nr. 1 sowie die EVB-IT Kauf AGB, ggf. die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) sowie, soweit
Instandhaltung
vereinbart ist, die EVB-IT Instandhaltungs-AGB sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Weitere Geschäftsbedingungen sind
ausgeschlossen,
soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die EVB-IT Kauf-AGB, EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) und EVB-IT Instandhaltungs-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de und
die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen
sich
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
3 Sonstige Vereinbarungen
Anlage 1= Angebot XXXX
, Nürnberg , N.N:
Ort Datum Ort Datum
Auftragnehmer Auftraggeber
Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift) Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift)
23
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
19.10.2020
Verfahren: 2020005073 - Interimsrahmenvertrag für Notebooks
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Vorbemerkungen und Vertragliches
Im Zuge des Zuschlags wird ein EVB-IT-Kaufvertrag abgeschlossen. Ein Muster und die AGBs finden sie unter
Vertragsbedingungen/Formu lare.
Garantieregistrierungen müssen durch den Händler erfolgen.
Testgeräte
Der Bieter muss ein Testgerät für jeden angebotenen Gerätetyp bereithalten.
Die Testgeräte können im Rahmen der Angebotswertung abgerufen werden und müssen innerhalb von 72 Stunden
(Samstag und Sonntag werden bei dieser Frist nicht mitgerechnet , die Anlieferzeiten sind Montag bis Freitag jeweils
von 7:30 bis 16:00 Uhr) geliefert werden an
Stadt Nürnberg
Amt für Informationstechnologie,
Adresse wird bei Aufforderung mitgeteilt
90403 Nürnberg
Eine verspätete Anlieferung der Testgeräte hat einen Ausschluss des Angebots zur Folge.
Der Test dient der Überprüfung der Angaben hinsichtlich der zu erfüllenden Mindestanforderungen.
Die Testgeräte verbleiben bei der Stadt Nürnberg bis zur Zuschlagserteilung (siehe Ende der Angebots- und
Bindefrist).
Die Testgeräte, auf die der Zuschlag erteilt wird, werden käuflich zum Angebotspreis übernommen.
Sollten im Rahmen der Angebotsabgabe Kosten für die Zurverfügungstellung der Testgeräte anfallen, können diese
im Preisverzeichnis angegeben werden. Die Kosten werden allen zur Teststellung aufgeforderten Bietern ersetzt.
Die Testgeräte werden vom Bieter vor Anlieferung folgendermaßen ausgestattet:
- installiertes MS Windows 10 Pro 64-Bit (Version 1909)
- das Betriebssystem ist über
OA3-Lizenzierung im BIOS aktiviert
- das Genuine Microsoft Label (GML) ist auf dem jeweiligen Gehäuse angebracht
- alle erforderlichen Treiber sind installiert.
Die Testgeräte sind so auszuliefern, dass ohne weitere Veränderungen eine Installation und Testläufe des
Benchmark PCMark10 Professional durchführbar sind.
Zusätzlich zu den Testgeräten sind für alle Komponenten installationsfähige Treiber für MS Windows 10 64bit
mitzuliefern.
Im Falle einer Auftragsvergabe werden die Geräte identisch zu den bereitgestellten Testgeräten (hard- und
softwareseitige Konfiguration) ausgeliefert.
Abnahmemenge und Mindestabnahme
1. 51 Geräte (15,6 Zoll) werden für den Schulbereich möglichst in einer Bestellung abgerufen (nach Möglichkeit noch
im Jahr 2020) (garantierte Abnahmemenge)
2. Für Verwaltung: Mindestabnahmemenge jeweils 40 Stück pro Geräteklasse (15,6 Zoll und 14 Zoll), also insgesamt
80 Geräte (garantierte Abnahmemenge)
3. optionale Menge: insgesamt 29 Stück (entweder 15,6 Zoll oder 14 Zoll)
4. Mindestabnahmemenge:
- insgesamt 91 Stück 15,6 Zoll für Verwaltung und Schule
- insgesamt 40 Stück 14 Zoll für Verwaltung
Abnahmemenge maximal: 160 Stück (15,6 Zoll und 14 Zoll) für Verwaltung und Schule
Die Auftraggeberin ist zu Verschiebungen der unter Ziffer 1.2 und 2.2 genannten Mengen zwischen den einzelnen
Produktkategorien berechtigt. Die genannten Mindestmengen bleiben davon unberührt, d. h. Verschiebungen können
nur die Differenzen geschätzte zu Mindestabnahmemengen betreffen. Beispiel: Für ein Produkt A wurde eine
Mindestmenge von 10 Stück und eine geschätzte Abnahmemenge von 18 festgelegt. Für ein Produkt B wurde eine
Leistungsverzeichnis - 1/11
24
Mindestmenge von 14 Stück und eine geschätzte Abnahmemenge von 21 Stück festgelegt. Von beiden Produkten
wird die Mindestabnahme garantiert abgerufen. Es dürften jedoch vom Produkt A aus der darüber hinausgehenden
Menge 18 10 = 8 Stückzahlen auf das Produkt B verschoben werden und umgekehrt.
Lieferung
Die Lieferung muss zwingend innerhalb von 10 Werktagen ab Abrufeingang beim AN erfolgen, es sei denn von der
AG wurde ein späterer Termin genannt. Sollte eine fristgerechte Lieferung nicht möglich sein, ist unverzüglich die
abrufende Stelle zu informieren.
Sofern ein Liefertermin nicht eingehalten werden kann, der mit dem in der Bestellung genannten Ansprechpartner
vereinbart wurde, ist dieser zu informieren. Die Anlieferung kann ausschließlich von Montag bis Freitag zwischen
7.30 Uhr und 16.00 Uhr erfolgen.
Die Anlieferung erfolgt im Regelfall an folgende Adresse: (genaue Adresse wird nach Zuschlag bekannt gegeben) in
90403 Nürnberg, im Ausnahmefall direkt an eine Verwendungsstelle im
Stadtgebiet Nürnberg.
Dabei ist zu beachten: Es werden durch die Auftraggeberin keine Lieferungen auf Paletten angenommen.
Wenn der Auftragnehmer auf Paletten transportiert, müssen die Geräte durch den Beauftragten des Auftragnehmers
abgeladen werden und an den angegebenen Lieferort gebracht werden. Die Paletten müssen zwingend sofort vom
Lieferanten wieder mitgenommen werden. Für Lieferungen an IT/SD steht kein Aufzug zur Verfügung, in den
Europaletten passen.
Bei großen Lieferungen (ab 30 Geräten auf einmal) hat jedoch eine vorherige telefonische Abstimmung zu erfolgen,
da nur eine begrenzte Lagerkapazität zur Verfügung steht.
Verpackung
Auf Anforderung ist Verpackungsmaterial entweder gleich bei Anlieferung mitzunehmen und fachgerecht zu
entsorgen oder es muss nach Mitteilung durch das Personal der AG innerhalb von 14 Tagen abgeholt und
fachgerecht entsorgt werden.
Nachträgliche Abholungen umfassen
- mind. 25 Geräteverpackungen bei Abholung Lager oder
- mind. 5 Geräteverpackungen bei Abholung an den Einsatzorten der Geräte (verschiedene Abholstellen im
Stadtgebiet Nürnberg)
Hinweis: Es muss nahezu das gesamte Verpackungsmaterial wieder abgeholt werden. Es handelt sich ähnlich wie
die Anlieferung um eine ständig wiederkehrende Leistung. Das Verpackungsmaterial wird von der Auftraggeberin
nicht sortenrein getrennt (Styroporteile, Folien etc. werden in die Kartons gelegt).
Diese Aufwendungen sind im Gerätepreis zu berücksichtigen.
Anlieferungen / Abholungen können Montag bis Freitag zwischen 7.30 Uhr und 16.00 Uhr erfolgen.
Informationsbereitstellun g
Der AN bekommt nach dem Abruf (Bestellung) von der Stadt Nürnberg eine Datei (Format .csv),
in welcher er die Seriennummern und MAC-Adressen der Geräte den Bestellvorgängen zuordnet.
Spezifikation der Datei für die Übergabe Seriennummern: (lediglich die Spalten für Seriennummer und MAC-Adresse
müssen ausgefüllt werden):
1. CSV-Textdatei, Spalten durch Semikolon getrennt
2. Je Datensatz (Gerät) eine Zeile
3. Erste Spalte: ID (Datensatz-ID der Stadt Nürnberg)
4. Zweite Spalte: Vorgangs-Nummer (Bestellnummer der Stadt Nürnberg)
5. Dritte Spalte: Dienststelle
6. Vierte Spalte: Seriennummer
Die Seriennummern müssen in voller Länge eingegeben werden, d. h. so wie sie am Gerätegehäuse stehen
7. Fünfte Spalte: MAC-Adresse der LAN-Netzwerkkarte
Die ausgefüllte Datei wird mindestens 24 Stunden vor der Gerätelieferung per Mail an die Stadt Nürnberg, IT/SD
(Email-Adresse wird nach Zuschlag mitgeteilt) gesandt, in Ausnahmefällen wie kurzfristigem Abruf muss die Datei
spätestens zusammen mit der Lieferung eingetroffen sein.
Die Verpackung (z. B. Kartonage) muss folgendermaßen gekennzeichnet sein:
- vollständige Bestellreferenz (Bestellnummer und Dienststellenkurzbezeichn ung)
- Notebook-Seriennummer, numerisch und als Barcode
- MAC-Adresse der LAN-Netzwerkkarte. numerisch bzw. hexadezimal und als Barcode
Auf dem Notebook-Gehäuse ist die Notebook-Seriennummer, nummerisch und als Barcode, gekennzeichnet.
Ablauf Vor-Ort-Service
Leistungsverzeichnis - 2/11
25
Der Service ist vom AN bei der AG vor Ort im Stadtgebiet Nürnberg (Verwendungsstelle nicht zwingend identisch zu
Lieferadresse) zu leisten. Die Störungsbeseitigung ist grundsätzlich direkt bei der in der Störungsmeldung
angegebenen Stelle zu leisten. Es ist eine telefonische Terminvereinbarung mit dem in der Reparaturmeldung
benannten Ansprechpartner erforderlich.
Ist eine Störungsbeseitigung vor Ort ausnahmsweise nicht möglich, kann der AN das Gerät mitnehmen. Die u. g.
Fehlerbehebungszeit ist einzuhalten.
Für die Störungsbeseitigung steht das Notebook entweder an seiner Verwendungsstelle oder wurde von der AG an
einen geeigneten Standort gebracht. In letzterem Fall ist das Gerät ausgepackt und anschlussfertig.
Es ist bei jedem Einsatz ein Reparaturschein in Papierform zu übergeben, der folgende Informationen enthält:
Fehlerursache, ergriffene Maßnahmen, Garantiefall ja /nein. Falls das Gerät mitgenommen werden muss, ist der
Grund dafür auf dem Reparaturschein zu dokumentieren. Ein Ansprechpartner der AG muss bis zum Ende des
Einsatzes zur Verfügung stehen (Verpflichtung der AG). Der Reparaturschein muss durch den Ansprechpartner der
AG unterschrieben werden. Ein Abdruck oder eine Kopie verbleibt bei der AG. Der unterschriebene Reparaturschein
ist die Basis für die Abrechnung etwaiger kostenpflichtiger Einsätze (keine Garantie) und eine Kopie muss der
Rechnung beiliegen.
Wenn der AN im Rahmen des Einsatzes feststellt, dass es sich nicht um einen Garantiefall handelt, ist ein
gesonderter Auftrag für die Reparatur erforderlich.
Ist im Rahmen der Störungsbeseitigung das Gerät komplett auszutauschen, wird als Vor-Ort-Leistung der Abbau des
alten Gerätes und der betriebsbereite Anschluss des neuen Gerätes, incl. Einstecken eines vorhandenen
Netzwerkkabels und incl. Mitnahme des Altgerätes und der Verpackung verlangt. Die Anlieferung durch einen
Paketdienst ist nicht ausreichend.
Beim Tausch eines Mainboards muss in allen Fällen die MAC-Adresse mitgeliefert werden; die Seriennummer, wenn
diese im BIOS auf dem Mainboard gespeichert ist. Zudem muss sichergestellt sein, dass die entsprechenden
BIOS-Eintragungen (ACPI-MSDM-Tabelle) vorhanden sind. Wenn kein solches Mainboard zum Tausch zur
Verfügung steht, muss ein mindestens gleichwertiges Austauschgerät, das von der AG freigegeben wurde,
bereitgestellt werden, welches dauerhaft bei der AG verbleibt. Zu dem Austauschgerät muss Seriennummer und
MAC-Adresse mitgeliefert werden.
Bei Lieferung eines Austausch- oder Ersatznotebooks oder Massenspeicheraustausch vor Ort beim Nutzer muss der
Techniker des AN telefonisch während der Verfügbarkeitszeiten der Hotline der AG melden, was zur
Störungsbeseitigung unternommen wurde und im Fall eines Notebooktauschs die neue MAC-Adresse und die neue
Seriennummer mitteilen.
Wenn die Hotline telefonisch nicht erreichbar ist, ist eine Meldung unverzüglich per E-Mail zulässig. Bei einem
Austausch von Massenspeichern bzw. des ganzen Geräts muss nicht standardmäßig eine Datensicherung oder eine
Datenübernahme durchgeführt werden.
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten
Bei einer Störungsbeseitigung vor Ort ist eine Fehlerbehebungszeit von 48 Stunden nach Störungsmeldung
vereinbart (Werktage am Erfüllungsort ohne Samstag); dabei ist eine Reaktionszeit von 24 Stunden einzuhalten.
Ist die Störung nicht fristgerecht beseitigt, muss unverzüglich auf Verlangen der AG ein mindestens gleichwertiges
Austauschgerät, das von der AG freigegeben wurde, bereitgestellt werden, welches dauerhaft bei der AG verbleibt.
Zu dem Austauschgerät muss Seriennummer mitgeliefert werden.
Anforderungen an die Geräte-Konfiguration
Die Notebooks dieser Beschaffungsmaßnahme werden im Verwaltungs- und im Schulbereich der Stadt Nürnberg
eingesetzt für diese beiden Bereiche ist jeweils eine einheitliche BIOS-Konfiguration notwendig. Der Auftragnehmer
flasht das BIOS gemäß den
Konfigurationsvorgaben der Stadt Nürnberg. Hierzu stellt der Auftragnehmer nach Auftragsvergabe für jeden
Gerätetyp (Schule 15,6-Zoll, Verwaltung 15,6-Zoll und 14,0-Zoll) eine Tabelle in elektronischer Form mit allen
Einstellmöglichkeiten zur Verfügung.
Die BIOS Einstellungen werden mit dem Auftragnehmer zusammen abgestimmt. Der Auftragnehmer prüft die
Plausibilität der getroffenen Einstellungen und setzt diese für alle beauftragten Geräte um.
Ersatzteile
Ersatzteile werden im Wege des Austausches geliefert. Sofern nichts anderes vereinbart, werden neue Standardteile
verwendet. Es dürfen keine Refresh-Teile verbaut werden, zulässig sind nur Neu-Teile (sog. Source-A-Teile).
Wenn ein neu geliefertes Gerät defekt oder beschädigt ist und nicht im Rahmen der Gewährleistung / Garantie
repariert, sondern ausgetauscht wird, ist ein Neugerät als Ersatz zu liefern. Ein funktionsfähiges, aber offensichtlich
gebrauchtes Gerät gilt nicht als vollwertiger Ersatz.
Weitere Vereinbarungen
Leistungsverzeichnis - 3/11
26
Die Amtssprache ist deutsch, Zertifikate und Prüfberichte werden daher nur in deutscher Sprache, hilfsweise auch in
englischer Sprache akzeptiert. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber auf Anforderung kostenlos innerhalb
einer Kalenderwoche eine Übersetzung eines englischsprachigen Zertifikats in deutscher Sprache zur Verfügung
stellen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt sein, der bei
einer Behörde in der europäischen Union (z. B. Landgericht Nürnberg-Fürth) zugelassen sein muss.
Wenn für das Gerät ein zusätzliches, nicht gefordertes Umweltsiegel wie Nordic Swan, ECO Declaration oder
vergleichbar existiert, bitte angeben.
Falls weitere Siegel für umweltfreundliche Produktionsbedingungen (ähnlich EPEAT) existieren, nennen Sie diese
bitte ebenfalls.
Bewertungsmethode Wertungspreis
Definition Wertungspreis: "Der Wertungspreis wird für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes herangezogen.
Kommen zum Angebotspreis keine weiteren Preis- und Kostenelemente hinzu, ist der Wertungspreis identisch mit
dem Angebotspreis. Allerdings können in den Wertungspreis auch andere Kosten- und Preiselemente mit einfließen.
Dies können zum Beispiel Neben- und / oder Folgekosten sein (etwa für Verbrauchsmaterial, Schulungen,
Energiekosten, Migrationskosten etc.). Weiterhin kann sich der Wertungspreis aufgrund eines (fiktiven) Preismodells
ergeben, in welches qualifizierte Annahmen des Auftraggebers (zum Beispiel zu Abnahmemengen bei
Rahmenvereinbarungen) einfließen. Die Ermittlung des Wertungspreises muss in den Vergabeunterlagen transparent
dargestellt und diskriminierungsfrei ausgestaltet sein."
Nach diesem Prinzip wird die AG die Angebote aller Bieter bewerten. Es wird eine 1:4 Wertung vorgenommen, d.h.
Die Anschaffungskosten für Notebook + (Garantieerweiterung von 36 auf 60 Monate/4) = Wertungspreis
Wenn zwei oder mehrere Bieter den selben Wertungspreis erhalten sollten, wird der günstigere Anschaffungspreis
für das Notebook ausschlaggebend sein.
Unter Anlagen finden Sie eine Excel-Datei mit dem Namen Wertungspreis. Bitte füllen Sie die gelbmarkierten Felder
aus und laden Sie die Datei als Anlage hoch. Verwenden Sie als Dateinamen Wertungspreis_Ihr_Firmenn ame.xlsx
Unter Produkte/Leistungen tragen Sie trotzdem Ihre ursprünglichen Angebotspreise für das Notebook und die
Garantieerweiterung ein.
1 15,6 Zoll Business-Notebooks inkl. 36 Monaten Garantie vor Ort EUR .........................
1.1 Business-Notebook 15,6 Zoll
(inkl. 36 Monaten Garantie vor
Ort)
USt. [%]
16%
Menge
91,00
Einheit
Stück
Für den dauerhaften Einsatz im Bürobetrieb (40 Stück) und
im Schulbetrieb (51 Stück) geeignet
Business-Geräte verfügen über eine Plattform-Laufzeit von
mind. 12 Monaten ( stable platform)
Es dürfen nur Neugeräte angeboten werden, keine
wiederaufbereiteten (refurbished) Geräte. Es dürfen keine
Refresh-Teile verbaut werden, zulässig sind nur Neu-Teile
(sog. Source-A-Ware).
Allgemein: Zwingend geforderte Nachweise müssen dem
Angebot bei Angebotsabgabe beiliegen.
Alle Mindestanforderungen können aus den Leistungskriterien
Nr. 2 und 4 entnommen werden.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Bitte geben Sie den Hersteller an: ________
Bitte geben Sie den Modellnamen an: ________
Handelt es sich bei dem Gerät um ein Business-Gerät gemäß Anforderungen?: ________
Werden nur Neugeräte angeboten?: ________
Werden nur Neu-Teile verbaut?: ________
Bitte laden Sie ein Datenblatt und alle geforderten Nachweise hoch: ________
Lieferadresse / -Termine
Wird nach Zuschlag bekannt gegeben
Leistungsverzeichnis - 4/11
27
1.2 Business-Notebook 15,6 Zoll
(inkl. 36 Monaten Garantie vor
Ort)
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
29,00
Einheit
Stück
Für den dauerhaften Einsatz im Bürobetrieb und im
Schulbetrieb geeignet
Business-Geräte verfügen über eine Plattform-Laufzeit von
mind. 12 Monaten ( stable platform)
Es dürfen nur Neugeräte angeboten werden, keine
wiederaufbereiteten (refurbished) Geräte. Es dürfen keine
Refresh-Teile verbaut werden, zulässig sind nur Neu-Teile
(sog. Source-A-Ware).
Allgemein: Zwingend geforderte Nachweise müssen dem
Angebot bei Angebotsabgabe beiliegen.
Alle Mindestanforderungen können aus den Leistungskriterien
Nr. 2 und 4 entnommen werden.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Bitte geben Sie den Hersteller an: ________
Bitte geben Sie den Modellnamen an: ________
Handelt es sich bei dem Gerät um ein Business-Gerät gemäß Anforderungen?: ________
Werden nur Neugeräte angeboten?: ________
Werden nur Neu-Teile verbaut?: ________
Bitte laden Sie ein Datenblatt und alle geforderten Nachweise hoch: ________
Lieferadresse / -Termine
Wird nach Zuschlag bekannt gegeben
1.3 Garantieerweiterung
Vor-Ort-Garantie von 36
Monaten auf 60 Monate für
Notebook mit 15,6 Zoll
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
120,00
Einheit
Stück
Angegeben ist die geschätzte Abnahmemenge. Die
Mindestmenge beträgt 0 Stück. Es kann eine Teilabnahme
erfolgen.
Garantieregistrierungen müssen durch den Händler erfolgen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
1.4 Docking-Station inkl. Netzteil
für 15,6 Zoll Notebooks
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
120,00
Einheit
Stück
(die AG geht davon aus, dass regelmäßig eine
Docking-Station pro Notebook bestellt wird)
Angegeben ist die geschätzte Abnahmemenge. Die
Mindestmenge beträgt 0 Stück. Es kann eine Teilabnahme
erfolgen.
Mindestanforderungen:
Dockingstation
Anschlussart: USB-C
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 5/11
28
Anschluss für passendes Dockingstation-Netzteil vorhanden
Ein-/Ausschalter vorhanden
Netzwerkanschluss Gigabit-LAN (RJ-45):
Unterstützung folgender Funktionen:
- PXE-Boot
- WOL
- Die MAC-Adresse der
onboard-Netzwerkkarte des Notebooks
muss zur Verfügung gestellt werden.
(Pass Through MAC Address)
Hinsichtlich PXE-Boot und WOL gelten die Anforderungen wie
unter Pos. 1.11 beschrieben
Mind. 3x USB-Anschlüsse Typ A mit USB 3.1 Gen1 oder
höher
mind. 1x USB-Anschluss Typ C mit mind. USB 3.1 Gen1
Mind. 2x DisplayPort-Anschluss (Dual-Monitor-Betrieb
möglich)
1x Kombi-Audio-Anschluss (kombinierter Anschluss für
Mikrofoneingang und Kopfhörer,
3,5mm Klinkenbuchse)
Vorrichtung zur Anbringung einer Diebstahlsicherung
Der ins Notebook eingesetzte Akku muss über das Netzteil
der Dockingstation geladen werden können
Alle Mindestanforderungen können aus den Leistungskriterien
Nr. 5 entnommen werden.
Lieferadresse / -Termine
Wird bei Zuschlag bekannt gegeben
1.5 Mobilfunk-Modul: 4G/LTE für
15,6 Zoll Notebooks
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
120,00
Einheit
Stück
Angegeben ist die geschätzte Abnahmemenge. Die
Mindestmenge beträgt 0 Stück. Es kann eine Teilabnahme
erfolgen.
Modul inkl. Antenne(n)
muss im Notebook integriert sein
(kein USB-Modul)
als eingebaute Option bei Notebooklieferung:
Modul bereits im Notebook integriert
oder
zum nachträglichen Einbau:
Nachrüstung inkl. Einbau in das Notebook
Alle Mindestanforderungen können aus den Leistungskriterien
Nr. 5 entnommen werden.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
1.6 Notebook-Tasche passend für
15,6-Zoll Notebook
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
120,00
Einheit
Stück
(die AG geht davon aus, dass regelmäßig eine Tasche pro
Notebook bestellt wird)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 6/11
29
Angegeben ist die geschätzte Abnahmemenge. Die
Mindestmenge beträgt 0 Stück. Es kann eine Teilabnahme
erfolgen.
Typ: Toploader-Tasche oder vergleichbar mit gepolstertem
Notebookfach,
weiterer Stauraum für Dokumente, gepolsterter Tragegriff,
zusätzliche Vordertasche für mobiles Zubehör, abnehmbarer,
längenverstellbarer Schultertragegurt
Alle Mindestanforderungen können aus den Leistungskriterien
Nr. 5 entnommen werden.
1.7 Arbeitsspeicheraufrüstung für
15,6 Zoll Notebooks
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
120,00
Einheit
Stück
Aufrüstung von 8 GB auf insgesamt 16 GB Arbeitsspeicher
Alle Mindestanforderungen können aus den Leistungskriterien
Nr. 5 entnommen werden.
Angegeben ist die geschätzte Abnahmemenge. Die
Mindestmenge beträgt 0 Stück. Es kann eine Teilabnahme
erfolgen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2 14 Zoll Business-Notebooks inkl. 36 Monaten Garantie vor Ort EUR .........................
2.1 Business-Notebook 14 Zoll
(inkl. 36 Monaten Garantie vor
Ort)
USt. [%]
16%
Menge
40,00
Einheit
Stück
Business-Notebook 14 Zoll (inkl. 36 Monaten Garantie vor
Ort)
für den dauerhaften Einsatz im Bürobetrieb geeignet
Business-Geräte verfügen über eine Plattform-Laufzeit von
mind. 12 Monaten ( stable platform)
sichtbare Bildschirmdiagonale 14 Zoll
Es dürfen nur Neugeräte angeboten werden, keine
wiederaufbereiteten (refurbished) Geräte. Es dürfen keine
Refresh-Teile verbaut werden, zulässig sind nur Neu-Teile
(sog. Source-A-Ware).
Allgemein: Zwingend geforderte Nachweise müssen dem
Angebot bei Angebotsabgabe beiliegen.
Die Mindestanforderungen können den Leistungskriterien Nr.
3-4 entnommen werden.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 7/11
30
Textergänzungen/Eigenscha ften
Bitte geben Sie den Hersteller an: ________
Bitte geben Sie den Modellnamen an: ________
Handelt es sich bei dem Gerät um ein Business-Gerät gemäß Anforderungen?: ________
Werden nur Neugeräte angeboten?: ________
Werden nur Neu-Teile verbaut?: ________
Bitte laden Sie ein Datenblatt und alle geforderten Nachweise hoch: ________
Lieferadresse / -Termine
Wird nach Zuschlag bekannt gegeben
2.2 Business-Notebook 14 Zoll
(inkl. 36 Monaten Garantie vor
Ort)
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
29,00
Einheit
Stück
Business-Notebook 14 Zoll (inkl. 36 Monaten Garantie vor
Ort)
für den dauerhaften Einsatz im Bürobetrieb geeignet
Business-Geräte verfügen über eine Plattform-Laufzeit von
mind. 12 Monaten ( stable platform)
sichtbare Bildschirmdiagonale 14 Zoll
Es dürfen nur Neugeräte angeboten werden, keine
wiederaufbereiteten (refurbished) Geräte. Es dürfen keine
Refresh-Teile verbaut werden, zulässig sind nur Neu-Teile
(sog. Source-A-Ware).
Allgemein: Zwingend geforderte Nachweise müssen dem
Angebot bei Angebotsabgabe beiliegen.
Die Mindestanforderungen können den Leistungskriterien Nr.
3-4 entnommen werden.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Bitte geben Sie den Hersteller an: ________
Bitte geben Sie den Modellnamen an: ________
Handelt es sich bei dem Gerät um ein Business-Gerät gemäß Anforderungen?: ________
Werden nur Neugeräte angeboten?: ________
Werden nur Neu-Teile verbaut?: ________
Bitte laden Sie ein Datenblatt und alle geforderten Nachweise hoch: ________
Lieferadresse / -Termine
Wird nach Zuschlag bekannt gegeben
2.3 Garantieerweiterung
Vor-Ort-Garantie von 36
Monaten auf 60 Monate für
Notebook mit 14 Zoll
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
69,00
Einheit
Stück
Angegeben ist die geschätzte Abnahmemenge. Die
Mindestmenge beträgt 0 Stück. Es kann eine Teilabnahme
erfolgen.
Garantieregistrierungen müssen durch den Händler erfolgen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 8/11
31
2.4 Docking-Station inkl. Netzteil
für 14 Zoll Notebooks
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
69,00
Einheit
Stück
(die AG geht davon aus, dass regelmäßig eine
Docking-Station pro Notebook bestellt wird)
Angegeben ist die geschätzte Abnahmemenge. Die
Mindestmenge beträgt 0 Stück. Es kann eine Teilabnahme
erfolgen.
Mindestanforderungen:
Dockingstation
Anschlussart: USB-C
Anschluss für passendes Dockingstation-Netzteil vorhanden
Ein-/Ausschalter vorhanden
Netzwerkanschluss Gigabit-LAN (RJ-45):
Unterstützung folgender Funktionen:
- PXE-Boot
- WOL
- Die MAC-Adresse der
onboard-Netzwerkkarte des Notebooks
muss zur Verfügung gestellt werden.
(Pass Through MAC Address)
Hinsichtlich PXE-Boot und WOL gelten die Anforderungen wie
unter Pos. 1.11 beschrieben
Mind. 3x USB-Anschlüsse Typ A mit USB 3.1 Gen1 oder
höher
mind. 1x USB-Anschluss Typ C mit mind. USB 3.1 Gen1
Mind. 2x DisplayPort-Anschluss (Dual-Monitor-Betrieb
möglich)
1x Kombi-Audio-Anschluss (kombinierter Anschluss für
Mikrofoneingang und Kopfhörer,
3,5mm Klinkenbuchse)
Vorrichtung zur Anbringung einer Diebstahlsicherung
Der ins Notebook eingesetzte Akku muss über das Netzteil
der Dockingstation geladen werden können
Alle Mindestanforderungen können aus den Leistungskriterien
Nr. 5 entnommen werden.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Lieferadresse / -Termine
Wird bei Zuschlag bekannt gegeben
2.5 Notebook-Tasche passend für
14-Zoll Notebook
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
69,00
Einheit
Stück
(die AG geht davon aus, dass regelmäßig eine Tasche pro
Notebook bestellt wird)
Angegeben ist die geschätzte Abnahmemenge. Die
Mindestmenge beträgt 0 Stück. Es kann eine Teilabnahme
erfolgen.
Typ: Sleeve
mit gepolstertem Notebookfach, mit Reißverschluss, ohne
Tragegriff und Schultergurt
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 9/11
32
Alle Mindestanforderungen können aus den Leistungskriterien
Nr. 5 entnommen werden.
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 10/11
33
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
19.10.2020
Verfahren: 2020005073 - Interimsrahmenvertrag für Notebooks
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 11/11
34
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
19.10.2020
Verfahren: 2020005073 - Interimsrahmenvertrag für Notebooks
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Präqualifizierung und EEE [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifi kats, welches im amtlichen Verzeichnis
Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (oder alternativ in der älteren auch noch gültigen
PQ-VOL-Datenbank) eingetragen ist, zu akzeptieren.
Informationen und Zertifikat sind erhältlich unter
www.amtliches-verzeichnis .ihk.de
Hinweis: Bei den nachfolgenden Muss-Angaben zur Eignung bitte "PQ" eintragen bzw. das so gekennzeichnete Feld ankreuzen.
Unsere Vergabestelle akzeptiert bei europaweiten Vergabeverfahren über dem Schwellenwert auch die "Einheitliche europäische
Eigenerklärung" (EEE) gem. 48 Abs. 3 VgV.
Tragen Sie bitte Ihre PQ-Nummer in das Eingabefeld ein. Wenn Sie NICHT PRÄQUALIFIZIERT sind d.h. keine PQ-Nummer haben,
schreiben Sie bitte das Wort "KEINE" in das Freifeld.
2 Zuverlässigkeit / Einhaltung AEntG / MiLoG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein Unternehmen keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in
Frage stellt.
Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der
zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregisteraus zug geführt hat und insbesondere, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht:
? gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetz oder
? gem. 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegeset z oder
? gem. 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von
mehr
als 2.500 belegt worden bin/sind.
Hinweis:
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bei Abdeckung durch gültige Präqualifizierung (PQ) bitte ebenfalls mit "Ja" bestätigen.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Gewerberechtliche Voraussetzungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistung
erfülle(n).
Bei Abdeckung durch gültige Präqualifizierung (PQ) bitte "Ja" auswählen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja, ich/wir erfülle(n) die gewerberechtlichen Voraussetzungen (0)
[ ] Nein, Gewerbeerlaubnis ist für mein/unser Gewerbe bzw. meinen/unseren Berufsstand nicht vorgeschrieben (0)
[ ] Nein, ich/wir erfülle(n) nicht die gewerberechtlichen Voraussetzungen (0)
Nur eine Antwort wählbar
4 Berufsgenossenschaft [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich bin / wir sind Mitglied in der Berufsgenossenschaft
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5 Berufsgenossenschaft Detail [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Kriterienkatalog - 1/44
35
Geben Sie an seit wann und unter welcher Nr. Sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden
Versicherungsträger an.
Wenn nicht zutreffend, schreiben Sie bitte das Wort "entfällt" in das Freifeld.
6 Bevorzugter Bewerber [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis (z.B. Werkstatt für Behinderte, anerkannte
Blindenwerkstatt, Inklusionsbetriebe gem. Ziffer 3 "Berücksichtigung bevorzugter Bieter" der Verwaltungsvorschrift zum
öffentlichen
Auftragswesen (VVöA), Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 14. November 2017, Az. B II 2 G17/17-1.)
Nachweis bzw. für Inklusionsbetriebe Eigenerklärung bitte im Workflow-Punkt "Eigene Anlagen" des Bieterassistenten mit
hochladen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
7 Nachunternehmer I [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich / Wir werde(n) für o.g. Maßnahme Nachunternehmer einsetzen.
Hinweis: Der Einsatz von Nachunternehmern stellt kein Eignungskriterium im Vergabeverfahren dar, die Abfrage muss jedoch
software-/
systemtechnisch bedingt in dieser Rubrik erfolgen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
8 Nachunternehmer II [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wenn Sie Nachunternehmer einsetzen, geben Sie nachfolgend bitte an, für welchen Leistungsbereich/Pos. Nr. SIe Leistungen an
Nachunternehmer übertragen.
Im Auftragsfall sind auf Aufforderung der Vergabestelle Nachweise vorzulegen, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel
der
beauftragten Unternehmen zur Verfügung stehen.
Den als Nachunternehmer vorgesehenen Firmen sind die vollständigen Vergabeunterlagen der ausschreibenden Dienststelle zur
Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie keine Nachunternehmer einsetzen, schreiben Sie bitte das Wort "kein NU" in das Freifeld.
9 Eintragung Berufs-/ Handelsregister (I) [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte laden Sie eine Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in
das
Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über
die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen
Union, in
dem das Unternehmen niedergelassen ist, als Anlage hoch.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja, Nachweis wurde mit Angebotsabgabe hochgeladen (0)
[ ] Nein, wird durch gültige Präqualifizierung (PQ) abgedeckt (0)
[ ] Nein, Eintrag ist für mein/unser Gewerbe bzw. meinen/unseren Berufsstand nicht vorgeschrieben (0)
Nur eine Antwort wählbar
10 Eintragung Berufs-/ Handelsregister (II) [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Tragen Sie nachfolgend ein, welche Unterlagen vorgelegt/hochgeladen wurden:
1. Gewerbeanmeldung
2. Handelsregisterauszug (sofern ich/wir zur Eintragung verpflichtet bin/sind)
3. Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe
4. Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder
5. Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen
niedergelassen ist
Falls Sie präqualifiziert sind, tragen Sie bitte PQ ein
Kriterienkatalog - 2/44
36
11 Insolvenz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch
eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation
befindet.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
12 Ausschlussgründe Nichteignung 31 UVgO (I) [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass die in 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen
(rechtskräftige
Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur
Heilung nach
125 GWB).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
13 Ausschlussgründe Nichteignung 31 UVgO (II) [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass die in 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf.
Nachweis
zur Heilung nach 125 GWB).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
14 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre, daß ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen bin/sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 3/44
37
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
19.10.2020
Verfahren: 2020005073 - Interimsrahmenvertrag für Notebooks
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Nachunternehmereinsatz UVgO
Gewichtung: 0,00%
1.1 Nachunternehmerliste UVgO [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nachfolgend aufgeführte Leistungen werden an Nachunternehmer übertragen.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne/n ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir
uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
Bitte geben Sie unten eine Zuordnung nach Positionsnummer und Beschreibung der Teilleistung an.
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind den als Nachunternehmer vorgesehenen Firmen die vollständigen
Vergabeunterlagen der ausschreibenden Dienststelle zur Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.
2 Mindestanforderungen für 15,6 Zoll Notebooks
Gewichtung: 0,00%
2.1 Business-Gerät [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Handelt es sich bei dem angebotenen Gerät um ein Business-Notebook?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Neugerät und Neu-Teile [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Werden nur Neugeräte angeboten und Neu-Teile verbaut?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Performance, Geräusch, Gewicht, Leistungsaufnahme
Gewichtung: 0,00%
2.3.1 Benchmarktwert nach PC Mark 10 Professional [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geforderter Benchmarkwert mit PCMark 10 https://benchmarks.ul.com /
Business Notebook 15,6 Zoll: PC Mark 10 Professional
Mindestwert: 3500
Die Werte müssen mit den Standard-Einstellungen des BIOS erfüllt werden, Übertaktungen sind nicht zulässig (weder per
BIOS-Einstellung noch per Software).
Der Test muss auf einem
MS Windows 10 Pro 64-Bit (Version 1909)
mit der Programmversion
PCMark10 Professional (v.2) stattfinden,
mit den Einstellungsvorgaben:
Monitorauflösung: 1920 x 1080
Display Scaling-Faktor: 100%
Windows Energiesparplan: Ausbalanciert (Windows-Standard)
Integriertes Tool zur Identifizierung der Hardware: SystemInfo
https://benchmarks.ul.com /systeminfo
Während des Benchmarktests muss das Notebook an eine externe Stromquelle angeschlossen sein.
Diese Einstellungsvorgaben von PCMark10 Professional sind strikt einzuhalten (Download des Technical Guide unter
https://benchmarks.ul.com /pcmark10).
Durchzuführen ist der PCMark10 Professional Benchmarktest Standard mit den Test-Gruppen: Essentials, Productivity und Digital
Content Creation.
Für die angebotene Konfiguration werden
drei Benchmark-Durchläufe unter Windows 10 Pro 64-bit (Version 1909) durchgeführt.
Die drei Benchmarkergebnis-Protoko lle sind dem Angebot zwingend beizulegen. Einzutragen ist der Mittelwert aus den drei
Durchläufen.
1. Bitte geben Sie den Messwert für PC Mark 10 an!
Kriterienkatalog - 4/44
38
2.3.2 PC Mark 10 Professional- Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
2. Werden die Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3.3 Benchmarktwert-Einstellun gen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
3. Wurden alle Einstellungs-Vorgaben eingehalten?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3.4 Benchmark-Protokoll [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
4. Benchmark-Protokoll ist beigefügt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3.5 Benchmarkwert mit Sysmark 2014 v1.5 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Zusätzlich: Geforderter Benchmarkwert mit Sysmark 2014 v1.5
www.bapco.com
Business Notebook 15,6 Zoll: SYSmark 2014 v1.5
Mindestwert: 1200
Für die angebotene Konfiguration werden
drei Benchmark-Durchläufe (3 Iterations) unter Windows 10 Pro 64-bit (Version 1909) durchgeführt.
Das Benchmarkergebnis-Protoko ll über drei Durchläufe ist dem Angebot zwingend beizulegen.
Die Werte müssen mit den Standard-Einstellungen des BIOS erfüllt werden, Übertaktungen sind nicht zulässig (weder per
BIOS-Einstellung noch per Software). Der Test muss auf einem
MS Windows 10 Pro 64-Bit (Version 1909) stattfinden.
Die Einstellungsvorgaben von SysMark 2014 v1.5 sind einzuhalten.
(siehe User Guide unter
https://bapco.com/product s/sysmark-2014/)
Installationshinweis:
Um SysMark 2014 unter Windows 10 Version 1909 installieren zu können, muss vor der Installation der Manipulationsschutz
(Tamper Protection) im Betriebssystem deaktiviert werden.
Während des Benchmarktests muss das Notebook an eine externe Stromquelle angeschlossen sein.
Auf Anforderung sind während der Phase der Auswertung der Angebote innerhalb von 72 Stunden die bei der Ermittlung der
Benchmarkwerte verwendeten Treiberversionen, Betriebssystemversion sowie die leistungsrelevanten BIOS- und
Systemeinstellungen zur Verfügung zu stellen.
Aufwände des Bieters für die Ermittlung der geforderten Benchmarkwerte werden nicht ersetzt.
5. Bitte geben Sie den Messwert von SYSmark 2014 v1.5 an!
2.3.6 Anforderungen von SYSmark 2014 v1.5 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
6. Werden die Anforderungen von SYSmark 2014 v1.5 erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3.7 Benchmark-Protokoll [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
7. Wurde ein Benchmark-Protokoll beigefügt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog - 5/44
39
Nur eine Antwort wählbar
2.3.8 Einstellungsvorgaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
8. Wurden alle Einstellungsvorgaben eingehalten?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3.9 Akku Benchmark nach PCMark 10 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geforderter Akku-Benchmark ermittelt mit PCMark 10
https://benchmarks.ul.com /pcmark10
Business Notebook 15,6 Zoll: PC Mark 10 Professional
Battery Life Test
Mindestwert: 6 Stunden
Durchzuführen ist der PCMark10 Professional Battery Life Test
mit dem Test-Schema: Modern Office
Der Test muss auf einem
MS Windows 10 Pro 64-Bit (Version 1909)
mit der Programmversion
PCMark10 Professional (v.2) stattfinden.
Die Einstellungsvorgaben zum Battery Life Test von PCMark10 sind strikt einzuhalten:
- Einstellungen im Betriebssystem
- Display Helligkeits-Einstellungen
- Energiesparplan-Einstellu ngen
Alle Angaben dazu im Technical Guide unter https://benchmarks.ul.com /downloads/pcmark10-techn ical-guide.pdf
Das Ergebnis-Protokoll ist dem Angebot zwingend beizulegen.
Geben Sie den Messwert des Battery Life an!
2.3.10 Akku Benchmark nach PCMark 10 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wurde der Mindestwert erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3.11 Akku Benchmark Einstellungsvorgaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wurden alle Einstellungs-Vorgaben eingehalten?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3.12 Akku Benchmark Protokoll [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wurde ein Ergebnis-Protokoll beigefügt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3.13 Geräuschentwicklung nach ISO 9296 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Geräuschentwicklung nach ISO 9296 in dB,
Nachweis durch Messprotokoll eines akkreditierten Messlabors (Mess/-Prüfprotokoll eines unabhängigen Prüfinstitutes, das für
akustische Emissionsprüfungen nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist. Prüfprotokolle eines im geregelten Bereich für
akustische Messungen akkreditierten Prüfinstitutes werden als gleichwertig anerkannt. Prüfprotokolle des Anbieters/Herstellers
werden als gleichwertig anerkannt, wenn dieser ein Prüflaboratorium betreibt, das für akustische Emissionsprüfungen nach DIN
EN
ISO/IEC 17025 akkreditiert ist. Es werden auch Prüfprotokolle anerkannt, die von ISO 9296 konformen Prüflaboren ausgestellt
wurden. Den Nachweis, dass das Prüflabor ISO 9296 konform arbeitet, hat der Bieter auf Anforderung innerhalb einer Woche auf
eigene Kosten zu erbringen) ist zwingend dem Angebot beizufügen.
Kriterienkatalog - 6/44
40
Handelt es sich bei dem Messprotokoll um ein Nachweis eines akkreditierten Messlabors?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3.14 Schalldruckpegel im Leerlauf-Betrieb [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Schalldruckpegel maximal 22 dB LpA,m des Gesamtsystems im Leerlauf-Betrieb am Arbeitsplatz (Operator Position)
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3.15 Schalldruckpegel im Leerlauf-Betrieb- Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie den dB im Leerlauf an.
2.3.16 Schalldruckpegel im Last-Betrieb [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Schalldruckpegel maximal 26 dB LpA,m des Gesamtsystems im Last-Betrieb am Arbeitsplatz (Operator Position).
Wird die Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3.17 Schalldruckpegel im Last-Betrieb- Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die dB im Last-Betrieb an.
2.3.18 Schallleistungspegel nach "Blauer Engel" [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Nach den Kriterien des Blauen Engel DE-UZ 78 Computer und Tastaturen müssen die folgenden Werte des Schallleistungspegel
LWA für tragbare Computer eingehalten werden:
- im Leerlaufbetrieb maximal 32 dB und
- im Aktivmodus maximal 37 dB
Werden diese Kriterien erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3.19 Schallleistungspegel nach "Blauer Engel"- Leerlauf [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die dB im Leerlauf an
2.3.20 Schallleistungspegel nach "Blauer Engel"- Aktiv [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die dB im Aktivmodus an.
2.3.21 Gewicht inklusive Standard-Akku [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kriterienkatalog - 7/44
41
Gewicht inklusive Standard-Akku
und exklusive des Netzteils
beträgt maximal 2,00 kg
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3.22 Gewicht inklusive Standard-Akku- Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie bitte das Gewicht an.
2.3.23 Leistungsaufnahme im Idle-Zustand [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Angabe der Leistungsaufnahme des Grundsystems ohne optionale Hardware im Idle-Zustand (long-idle) nach den Vorgaben des
EnergyStar 7.1
Bitte geben Sie die Leistungsaufnahme in Watt an.
2.3.24 Leistungsaufnahme im Ruhe-Zustand [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Angabe der Leistungsaufnahme des Grundsystems ohne optionale Hardware im Ruhe-Zustand (sleep-mode) nach den Vorgaben
des EnergyStar 7.1
Bitte geben Sie die Leistungsaufnahme in Watt an.
2.3.25 Leistungsaufnahme im Schein-Aus-Zustand [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Angabe der Leistungsaufnahme des Grundsystems ohne optionale Hardware im Schein-Aus-Zustand (off-mode) nach den
Vorgaben des EnergyStar 7.1
Hinweis: Die Messung muss mit einer aktiven Netzwerkkarte erfolgen, so dass Wake On LAN möglich ist.
Bitte geben Sie die Leistungsaufnahme in Watt an.
2.4 CPU
Gewichtung: 0,00%
2.4.1 X86 kompatible CPU [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Leistungsdaten siehe 2.3 Performance, Geräusch, Gewicht, Leistungsaufnahme
Ist die CPU X86 kompatibel?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.4.2 X86 kompatible CPU- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie Hersteller, Typ / Spezifikation / Stepping, Kern-Geschwindigkeit (Core Speed) Basis-Takt und CPU-Sockel an.
2.4.3 CPU Mehrkern-Prozessor [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Mehrkern-Prozessor mit mind. 4 physikalischen Kernen und mind. 8 Threads
Bitte geben Sie die Anzahl der Kerne und Threads an.
2.4.4 Notebookprozessor [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
(mobile CPU" laut CPU-Hersteller)
Desktop-Prozessoren sind nicht zugelassen.
Wird die Anforderung erfüllt?
Kriterienkatalog - 8/44
42
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.4.5 CPU-Cache [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
CPU-Cache für alle Kerne
mind. 6 MB (L3-Cache)
Wird die Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.4.6 Größe L3-Cache [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die Größe des L3-Caches an.
2.4.7 Unterstützung von Hardware Virtualisierung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Unterstützung von Hardware Virtualisierung z. B. AMD-V oder Intel VT-x oder gleichwertig
Wird die Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.4.8 Unterstützung von Hardware Virtualisierung- Art [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die Art der Unterstützung von Hardware Virtualisierung.
2.4.9 Unterstützung von Stromsparen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Unterstützung von Stromsparen durch Heruntertakten und Spannungsregelung im Leerlaufbetrieb.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.4.10 Unterstützung von Stromsparen- Art [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die Art der Unterstützung von Stromsparen
2.4.11 Unterstützung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
1. Unterstützung von SSE (Streaming SIMD Extensions):
- SSE, SSE2, SSE3, SSE4.1 und SSE4.2
2. Unterstützung von AVX2 (Advanced Vector Extensions)
3. Unterstützung von 64-Bit-Betriebssystemen durch die CPU im 64-Bit-Mode
4. Execute-Sperrbits oder NoExecute-Bits vorhanden und vom BIOS unterstützt.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 9/44
43
2.5 Arbeitsspeicher RAM
Gewichtung: 0,00%
2.5.1 Arbeitsspeicher [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie Marke / Hersteller und Modellbezeichnung an.
2.5.2 Arbeitsspeicher- Größe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
mindestens 1x 8 GB RAM-Modul
Wird die Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.5.3 Arbeitsspeicher- Größe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie die RAM in GB an.
2.5.4 Arbeitsspeicher- Typ [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
mindestens DDR4-2400 bzw. LPDDR3-2133
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.5.5 Arbeitsspeicher- Typ Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie bitte den Typ an.
2.5.6 Arbeitsspeicher- SODIMM-Steckplatz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Zusätzlich zu dem eingebautem 8 GB-RAM-Modul verfügt das Board über
mind. 1x freien SODIMM-Steckplatz dieser ist für spätere RAM-Erweiterungen freizuhalten.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.5.7 Arbeitsspeicher- SODIMM-Steckplatz Anzahl [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die Anzahl der SODIMM-Steckplätze an.
2.5.8 RAM Unterstützung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Board und Chipsatz müssen mind. 32 GB RAM unterstützen.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 10/44
44
2.5.9 RAM Unterstützung- Maximal [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie die maximal mögliche RAM an.
2.5.10 Automatische Konfiguration von Speichermodulen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
automatische Konfiguration von Speichermodulen z. B. per SPD-Modul (Serial Presence Detect).
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.6 Gehäuse
Gewichtung: 0,00%
2.6.1 Gehäuse- Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- Ein-/Ausschalter vorhanden
- Touchpad mit Zwei-Tasten-Funktion vorhanden
- Touchpad muss deaktivierbar sein
Realisierung über Tastenkombination oder Windows-Systemeinstellung en (Touchpad-Treiber-Unterst ützung)
- Wärmeabfuhr/Abluftstrom nicht an der Vorderseite des Gehäuses
- stabiles Gehäuse
Gehäuseteile dürfen sich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht verbiegen oder eindrücken lassen
- Der Akku muss durch Personal der Stadt Nürnberg austauschbar sein.
Zum Austausch müssen weder Hauptplatine noch Tastatur ausgebaut werden
- Der Akku ist nicht festgelötet
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.6.2 Gehäuse- Diebstahlsicherung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Vorrichtung zur Aufnahme einer mechanischen
Diebstahlsicherung
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.6.3 Gehäuse- Diebstahlsicherung- Art [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie die Art der Vorrichtung zur Diebstahlsicherung an.
2.7 Stromversorgung
Gewichtung: 0,00%
2.7.1 Stromversorgung-Netzteil [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Externes Netzteil (Versorgungsspannung 230V)
Bitte geben Sie Hersteller, Typ und Leistung an.
2.7.2 Gesamtlänge Stromkabel und Netzteil [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Gesamtlänge Stromkabel und Netzteil:
Steckdose zu Notebook mind. 1,80 m
Wird diese Anforderung erfüllt?
Kriterienkatalog - 11/44
45
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.7.3 Gesamtlänge Stromkabel und Netzteil- Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die Gesamtlänge an.
2.7.4 Gewicht Netzteil und Stromkabel [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Gewicht Netzteil und Stromkabel max. 350 g
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.7.5 Gewicht Netzteil und Stromkabel- Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie das Gewicht vom Netzteil und Stromkabel an.
2.7.6 Akku [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Akku mit Lithium-Ionen oder Lithium-Polymer-Technolog ie oder vergleichbare gleichwertige Art Hinweis: Akkus mit Ni-CD (wegen
ihres Memory-Effekts) und Akkus mit Ni-MH (vergleichsweise hohe Selbstentladung) sind nicht vergleichbar und daher nicht
zulässig.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.7.7 Akku-Technologie [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die Akku-Technologie an.
2.8 Mainboard
Gewichtung: 0,00%
2.8.1 Mainboard- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Mainboard, zugelassen für CPU gemäß 2.4
Bitte geben Sie Hersteller, Typ und Chipsatz an.
2.8.2 Mainboard-Komponenten [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Das Gerät enthält keine Image-relevanten Komponenten, für die der Geräte-Hersteller eine Abkündigung bis 30.09.2021 bekannt
gegeben hat.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.8.3 CPU-Lüfter [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kriterienkatalog - 12/44
46
CPU-Lüfter per Hardware geregelt (ohne dass ein Windows-Programm oder Dienst benötigt wird)
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.8.4 Mainboard-Beschreibung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Mainboard-Beschreibung in deutscher oder englischer Sprache entweder in Papierform oder auf Datenträger beigelegt oder über
eine frei zugängliche, deutsch- oder englischsprachige Web-Seite kostenlos verfügbar Ist nur beim Testgerät mitzuliefern,
muss
nicht bei jeder Lieferung dabei sein.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.9 BIOS
Gewichtung: 0,00%
2.9.1 BIOS-Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie Hersteller und Typ/Version an.
2.9.2 BIOS-Updates [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Updates für das BIOS und alle notwendigen Treiber für die Mainboard-Komponenten müssen über eine frei zugängliche,
deutschoder
englischsprachige Web-Seite kostenlos verfügbar sein.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.9.3 BIOS-Updates Webseite [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die URL der Webseite(n) für die BIOS Updates an.
2.9.4 BIOS-Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- UEFI-BIOS (Unified Extensible Firmware Interface)
- Unterstützung für Betriebssysteme mit UEFI Secure Boot
- Windows-Volumenaktivierun g per KMS möglich, gültiger Windows-Marker,
ACPI MSDM Tabelle korrekt befüllt
- Der Windows10-Lizenzkey muss im BIOS hinterlegt sein (OA3-Lizenzierung).
Das Authentifizierungsetikett (Genuine Microsoft Label: GML) ist auf dem Gehäuse angebracht
- Der Auftragnehmer flasht das BIOS gemäß den Konfigurationsvorgaben der Stadt Nürnberg. Hierzu stellt der Auftragnehmer nach
Auftragsvergabe eine Tabelle in elektronischer Form mit allen Einstellmöglichkeiten zur Verfügung.
Für die vorgesehenen Einsatzbereiche Schule und Verwaltung ist jeweils eine eigene
Konfiguration zu flashen.
Hierfür füllt der Auftragnehmer die o. g. Tabellen aus und stellt sie dem Auftragnehmer zur Verfügung.
Die BIOS Einstellungen werden mit dem Auftragnehmer zusammen abgestimmt.
Der Auftragnehmer prüft die Plausibilität der getroffenen Einstellungen und setzt diese für alle beauftragten Geräte um.
- BIOS durch Systembetreuer der Stadt Nürnberg updatebar (Flash-BIOS)
- individuelle Rechner-Seriennummer im BIOS, auslesbar per DMI oder WMI
- Power Management ACPI vorhanden
- Möglichkeit eines Systempassworts zum Schutz des BIOS gegen Änderungen vorhanden
- Bootsequenz einstellbar (mind. Netz, SSD, USB)
- Das BIOS muss mit einer USB-Tastatur bedienbar sein
- TPM (Trusted Platform Module) Version 2.0 oder höher vorhanden,
Als Chip (TPM) oder in der Firmware der CPU (fTPM / PTT) integriert,
TPM muss deaktivierbar sein
- Out-of-Band Management:
Fernwartungsfunktionen, die unabhängig vom Betriebssystem die Firmware und/oder Daten verändern können, müssen, sofern
vorhanden, deaktiviert ausgeliefert werden.
Eine Aktivierung der Funktionen darf geschützt nur mit Firmware Passwort möglich sein.
Im deaktivierten Zustand dürfen durch die Funktionen weder Netzwerkverbindungen aufgebaut noch angenommen werden.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
Kriterienkatalog - 13/44
47
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.9.5 Möglichkeit das BIOS skriptgesteuert zu flashen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Möglichkeit das BIOS skriptgesteuert zu flashen Angabe: Wie wird das realisiert?
Wird diese Anforderung möglich?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.9.6 BIOS skriptgesteuert zu flashen- Realisierung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die Realisierungsart der Möglichkeit das BIOS skriptgesteuert zu flashen.
2.10 Anschlüsse, Verbindungen, Systemkomponenten
Gewichtung: 0,00%
2.10.1 USB-Anschlüsse Typ A [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
mind. 2x USB-Anschlüsse Typ A
mit mind. USB 3.1 Gen1
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.10.2 USB-Anschlüsse Typ A- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie Anzahl und Typ der USB-Anschlüsse.
2.10.3 USB-Anschluss Typ C [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
mind. 1x USB-Anschluss Typ C
mit mind. USB 3.1 Gen1
(inkl. Stromversorgungs- und Display-Port-Funktionalit ät)
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.10.4 USB-Anschluss Typ C- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie bitte Anzahl und Typ der USB-Anschlüsse.
2.10.5 Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- über den geforderten USB-Typ C-Port kann eine Dockingstation betrieben werden
- 1x Kombi-Audio-Anschluss (kombinierter Anschluss für Mikrofoneingang und Kopfhörer, 3,5mm Klinkenbuchse)
- Integrierte WLAN Netzwerkkarte
Mindestens unterstützter WLAN-Standard: IEEE 802.11 a + b + g + n + ac
Dual Band 2.4 GHz und 5 GHz
- Frontkamera mit integrierter physischen Kamera-Abdeckung
Auflösung mind. 720p HD
- Integrierter Lautsprecher (mind. Stereo)
- Integriertes Mikrofon (mind. Mono)
- 1x SIM-Karten-Einschub
Hinweis: Der Einschub muss ohne das Öffnen des Notebook-Gehäuses zu erreichen sein.
Kriterienkatalog - 14/44
48
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.10.6 Bluetooth [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Bluetooth Version 5 oder höher
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.10.7 Bluetooth- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die Bluetooth Version.
2.11 Integriertes TFT-Display
Gewichtung: 0,00%
2.11.1 Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- sichtbare Bildschirmdiagonale 15,6 Zoll
- mattes Display (non-glare)
- Auflösung mind. 1920 x 1080 oder höher
- Tastatur/Display müssen zueinander stufenlos neigbar sein
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.11.2 Betrachtungswinkel [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Betrachtungswinkel mind. +/- 80 Grad horizontal und vertikal
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.11.3 Betrachtungswinkel- Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nenne Sie den Betrachtungswinkel.
2.11.4 Kontrastverhältnis [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kontrastverhältnis mind. 600:1 (statisch)
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.11.5 Kontrastverhältnis- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Kriterienkatalog - 15/44
49
Nennen Sie das Kontrastverhältnis.
2.11.6 Leuchtstärke [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Leuchtstärke mindestens 250 cd/m
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.11.7 Leuchtstärke- Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die Leuchtstärke.
2.11.8 Pixelfehlerklasse [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Pixelfehlerklasse II oder besser gemäß ISO 9241-307
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.11.9 Pixelfehlerklasse- Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die Pixelfehlerklasse.
2.12 Soundkarte
Gewichtung: 0,00%
2.12.1 Soundkarte [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie Hersteller, Typ und Chipsatz
2.12.2 Soundkarte [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
mindestens 16-Bit, duplexfähig Hinweis: Alle Chips gemäß Standard AC97 oder High Definition Audio (Azalia) erfüllen diese
Anforderungen.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.13 Netzwerkkarte
Gewichtung: 0,00%
2.13.1 Netzwerkkarte- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie Hersteller, Typ und Chipsatz
2.13.2 Netzwerkkarte- Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- Anschluss mindestens 1 x RJ45 (nativ)
- vollduplex-fähig
- Wake-On-LAN-Unterstützung (WoL):
Unterstützung von WOL aus den Energiesparzuständen S4 und S5
Werden diese Anforderungen erfüllt?
Kriterienkatalog - 16/44
50
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.13.3 Geschwindigkeiten [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
unterstützte Geschwindigkeiten 10/100/1000 Mbit/s
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.13.4 Geschwindigkeiten- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie die Geschwindigkeiten.
2.13.5 PXE-Version [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Bootfähig gemäß PXE 2.1 oder höher
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.13.6 Unterstützte PXE-Version [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie die unterstützte PXE-Version.
2.13.7 Funktionsfähigkeit der Netzwerkkarte
K.O.-Kriterium: Nein
Funktionsfähigkeit der Netzwerkkarte im Netz der Stadt Nürnberg mit der Softwareverteilungsumgebu ng,
Matrix42 Physical
(Matrix42 Workplace Management derzeit V20.0.1),
der Fa. Matrix42: http://www.matrix42.de/ Dabei wird über PXE die Installation angestoßen, Matrix42 Workplace Management nutzt
dazu ein Windows PE, die Netzwerkkarte muss von diesem Kernel unterstützt werden. Zudem müssen die Treiber der
Netzwerkkarte in Matrix42 Workplace Management für WinPE und Windows 10 hinterlegt werden können.
Ob die Netzwerkkarte und der mitgelieferte Treiber diese Anforderung erfüllt, wird durch Tests im Netzwerk der Stadt Nürnberg
überprüft.
2.14 Massenspeicher
Gewichtung: 0,00%
2.14.1 M.2 SSD (NVMe) [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie Hersteller und Typ.
2.14.2 Größe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Größe mindestens 256 GB
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 17/44
51
2.14.3 Größe in GB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die Größe in GB.
2.14.4 Prüfprogramm für SSD [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Für die SSD muss vom Hersteller ein Prüfprogramm kostenlos verfügbar sein.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.14.5 Prüfprogramm für SSD- Quelle [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die Quelle für das Prüfprogramm des Herstellers.
2.14.6 Hersteller-Tool zum sicheren Löschen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hersteller-Tool zum sicheren Löschen, welches die Daten der SSD komplett und unwiederbringlich löscht, einschließlich der
sogenannten Reserveflashspeicher oder im BIOS integriertes Secure Erase-Feature.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.14.7 Hersteller-Tool zum sicheren Löschen- Quelle [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die Quelle des Hersteller-Tools zum sicheren Löschen.
2.14.8 SSD-Kennwort [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
SSD mit deaktiviertem Kennwort oder ohne/leerem Kennwort.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.15 Grafikkarte
Gewichtung: 0,00%
2.15.1 Integrierte Grafikkarte in CPU [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie Hersteller und Typ.
2.15.2 Adressierbare RAM [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
mind. 1024 MB RAM adressierbar (shared memory)
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 18/44
52
2.15.3 HDMI-Anschluss [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
mindestens
1x HDMI-Anschluss (Spezifikation 1.4 oder höher)
Hinweis:
direkt am Gehäuse, ohne Kabeladapter realisiert.
Mini-HDMI erfüllt die Anforderung nicht.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.15.4 HDMI-Anschluss Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie die HDMI Spezifikationen
2.15.5 OpenGL 4.5 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Unterstützung von OpenGL 4.5 oder höher
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.15.6 OpenGL-Version [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie bitte die OpenGL-Version
2.15.7 Unterstützung von DirectX 12 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Unterstützung von DirectX 12 oder höher
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.15.8 DirectX-Version [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie die DirectX-Version.
2.16 Maus
Gewichtung: 0,00%
2.16.1 Maus [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie bitte Hersteller und Typ.
2.16.2 Maus- Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- Ergonomische, qualitativ hochwertige Ausführung mit leichter und sicherer Bedienbarkeit
- Optische Wheel-Maus
- USB-Anschluss
- kabelgebunden, Kabellänge mind. 1,8 m
- Mind. 2 Tasten und Rad vorhanden
- Deutlich fühlbarer Druckpunkt der Tasten
- Für Rechts- und Linkshänder geeignet
- Normalgröße (keine Notebookmaus)
Kriterienkatalog - 19/44
53
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.16.3 Optische Abtastung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Optische Abtastung mindestens 1200 dpi
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.16.4 Optische Abtastung- dpi [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die dpi der optischen Abtastung.
2.17 Integrierte Notebook-Tastatur
Gewichtung: 0,00%
2.17.1 Integrierte Notebook-Tastatur Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- Tastatur mit deutscher Tastenbezeichnung nach DIN 2137,
12 Funktionstasten, Euro-Symbol bei E
- Ziffernblock vorhanden
- Ergonomische, hochwertige Ausführung
- Deutlich wahrnehmbarer Druckpunkt der Tasten
- reflexionsarme Oberfläche
- Die Beschriftungen auf der Tastatur sind mit einem Kontrastverhältnis von mind. 3:1 zur Grundfarbe ausgeführt und
abriebfest.
Hinweis: Ausländische Tastaturen mit deutscher Klebebeschriftung sind nicht zugelassen Reinweiße Tastaturen sind nicht
zugelassen.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.18 Treiberunterstützung
Gewichtung: 0,00%
2.18.1 Treiberunterstützung Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- Es müssen für alle Komponenten des Systems Treiber für MS Windows 10 64-Bit verfügbar sein.
Dies gilt auch für nicht ausdrücklich geforderte, aber zusätzlich vorhandene Komponenten.
- Alle Gerätetreiber müssen digital signiert und für eine unbeaufsichtigte Installation geeignet sein
- Die Installationen von MS Windows 10 64-Bit sowie der für die Hardware notwendigen Treiber (für Windows 10 und WinPE)
müssen durch die von der Stadt Nürnberg verwendete Softwareverteilung Matrix42 Physical (Matrix42 Workplace Management),
derzeit V20.0.1 von der Fa. Matrix42 unterstützt werden.
- Die Treiber müssen zwecks Einbindung in die vorhandene Software-Verteilung alternativ auch als INF-Datei verfügbar sein.
Der Bieter stellt die Treiber in INF-Form auf Anforderung zur Verfügung.
- Aktualisierte Treiber für MS Windows 10 64-Bit müssen über das Internet auf deutsch- oder englischsprachigen Seiten
verfügbar
sein, der Bieter benennt entsprechende Links.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.19 Prüfzeichen
Gewichtung: 0,00%
2.19.1 Prüfzeichen Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- CE-Kennzeichnung auf das Gesamtsystem Hinweis: Mit der CE-Kennzeichnung am Gerät wird die Übereinstimmung mit den
EU-Richtlinien bestätigt.
- CE-Konformitätserklärung vom Hersteller für das Gesamtsystem. Die vom Hersteller bestätigte Erklärung für die angebotene
Konfiguration muss dem Angebot beigefügt werden. Hinweis: Mit der CE-Konformitätserklärung wird die Übereinstimmung mit den
Kriterienkatalog - 20/44
54
EU-Richtlinien bestätigt.
- Für das Gesamtsystem ist das Prüfzeichen bzw. die Zertifizierung EPEAT vorhanden.
Der Nachweis muss bei der Angebotsabgabe dem Angebot beiliegen.
- Für das Gesamtsystem ist das Prüfzeichen bzw. die Zertifizierung TCO vorhanden.
Der Nachweis muss bei der Angebotsabgabe dem Angebot beiliegen.
- Für das Gesamtsystem werden die Anforderungen des Prüfzeichens Energy Star 7.1 erfüllt und bei der Angebotsabgabe zwingend
mit beizulegendem Prüfprotokoll für jede angebotene Konfiguration nachgewiesen. Anforderungen siehe:
http://www.eu-energystar. org/ Hinweis: Eine Zertifizierung ist nicht erforderlich.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.19.2 Vorhandene Prüfzeichen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Welche weiteren Prüfzeichen/Zertifizierun gen sind zudem für das Gesamtsystem vorhanden - z.B.:
- GS-Zeichen
- CB-Verfahren
- DGUV-TEST
- oder vergleichbare
2.20 Anforderungen an das Testgerät
Gewichtung: 0,00%
2.20.1 Bereithaltung Testgerät [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Bieter muss ein Testgerät für jeden angebotenen Gerätetyp bereithalten.
Die Testgeräte können im Rahmen der Angebotswertung abgerufen werden und müssen innerhalb von 72 Stunden geliefert werden
an
Stadt Nürnberg
Amt für Informationstechnologie,
Servicedesk IT/SD,
(Adresse wird entsprechend bei Aufforderung mitgeteilt)
Eine verspätete Anlieferung der Testgeräte hat einen Ausschluss des Angebots zur Folge.
Geräte können nach Angebotsende abgerufen werden und stehen 72 Stunden später zur Verfügung (Samstag und Sonntag werden
bei dieser Frist nicht mitgerechnet, die Anlieferzeiten sind Montag bis Freitag jeweils von 7:30 bis 16:00 Uhr).
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.20.2 Überprüfung der Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Test dient der Überprüfung der Angaben hinsichtlich der zu erfüllenden Mindestanforderungen.
Sind Sie damit einverstanden?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.20.3 Übernahme Testgerät [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Testgeräte verbleiben bei der Stadt Nürnberg bis zur Zuschlagserteilung (siehe Ende der Angebots- und Bindefrist).
Können die Testgeräte übernommen werden?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.20.4 Übernahme zum Angebotspreis [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kriterienkatalog - 21/44
55
Die Testgeräte, auf die der Zuschlag erteilt wird, werden käuflich zum Angebotspreis übernommen.
Sind Sie damit einverstanden?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.20.5 Kosten für Testgeräte
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten im Rahmen der Angebotsabgabe Kosten für die Zurverfügungstellung der Testgeräte anfallen, können diese im
Preisverzeichnis angegeben werden. Die Kosten werden allen zur Teststellung aufgeforderten Bietern ersetzt.
2.20.6 Ausstattung der Testgeräte [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Testgeräte werden vom Bieter vor Anlieferung folgendermaßen ausgestattet:
- installiertes MS Windows 10 Pro 64-Bit (Version 1909)
- das Betriebssystem ist über
OA3-Lizenzierung im BIOS aktiviert
- das Genuine Microsoft Label (GML) ist auf dem jeweiligen Gehäuse angebracht
- alle erforderlichen Treiber sind installiert.
Auf den Testgeräten ist/sind vor Anlieferung durch den Bieter:
- das Betriebssystem installiert
- das Betriebssystem über OA3-Lizenzierung im BIOS aktiviert
- das Genuine Microsoft Label (GML) auf dem jeweiligen Gehäuse angebracht
- alle erforderlichen Treiber installiert
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.20.7 Installation und Testläufe des Benchmark PCMark10 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Testgeräte sind so auszuliefern, dass ohne weitere Veränderungen eine Installation und Testläufe des Benchmark PCMark10
Professional durchführbar sind.
Kann die Installation / der Testlauf kann mit PCMark10 vorgenommen werden?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.20.8 Treiber für MS Windows 10 64bit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Zusätzlich zu den Testgeräten sind für alle Komponenten installationsfähige Treiber für MS Windows 10 64bit mitzuliefern.
Werden für alle Komponenten Treiber MS Windows 10 64bit mitgeliefert?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.20.9 Auftragsvergabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Im Falle einer Auftragsvergabe werden die Geräte identisch zu den bereitgestellten Testgeräten (hard- und softwareseitige
Konfiguration) ausgeliefert.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 22/44
56
2.21 Option: Garantieerweiterung
Gewichtung: 0,00%
2.21.1 Garantie-/Gewährleistung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ist die Anforderung nach einer Garantie-/Gewährleistung 60 Monate vor Ort erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.22 Nachweise [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Allgemein: Zwingend geforderte Nachweise müssen dem Angebot bei Angebotsabgabe beiliegen.
Wurden alle Nachweise hochgeladen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Mindestanforderungen für 14 Zoll Notebooks
Gewichtung: 0,00%
3.1 Business-Gerät [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Handelt es sich bei dem angebotenen Gerät um ein Business-Notebook, das für den dauerhaften Einsatz im Bürobetrieb geeignet
ist
und über eine Plattform-Laufzeit von mind. 12 Monaten ( stable platform) verfügen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.2 Bildschirmdiagonale [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Sichtbare Bildschirmdiagonale 14 Zoll.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.3 Neugerät und Neu-Teile [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Werden nur Neugeräte angeboten und Neu-Teile verbaut?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.4 Performance, Geräusch, Gewicht, Leistungsaufnahme
Gewichtung: 0,00%
3.4.1 Benchmarktwert nach PC Mark 10 Professional [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geforderter Benchmarkwert mit PCMark 10 https://benchmarks.ul.com /
Business Notebook 14 Zoll: PC Mark 10 Professional
Mindestwert: 3500
Die Werte müssen mit den Standard-Einstellungen des BIOS erfüllt werden, Übertaktungen sind nicht zulässig (weder per
BIOS-Einstellung noch per Software).
Der Test muss auf einem
MS Windows 10 Pro 64-Bit (Version 1909)
mit der Programmversion
PCMark10 Professional (v.2) stattfinden,
mit den Einstellungsvorgaben:
Kriterienkatalog - 23/44
57
Monitorauflösung: 1920 x 1080
Display Scaling-Faktor: 100%
Windows Energiesparplan: Ausbalanciert (Windows-Standard)
Integriertes Tool zur Identifizierung der Hardware: SystemInfo
https://benchmarks.ul.com /systeminfo
Während des Benchmarktests muss das Notebook an eine externe Stromquelle angeschlossen sein.
Diese Einstellungsvorgaben von PCMark10 Professional sind strikt einzuhalten (Download des Technical Guide unter
https://benchmarks.ul.com /pcmark10).
Durchzuführen ist der PCMark10 Professional Benchmarktest Standard mit den Test-Gruppen: Essentials, Productivity und Digital
Content Creation.
Für die angebotene Konfiguration werden
drei Benchmark-Durchläufe unter Windows 10 Pro 64-bit (Version 1909) durchgeführt.
Die drei Benchmarkergebnis-Protoko lle sind dem Angebot zwingend beizulegen. Einzutragen ist der Mittelwert aus den drei
Durchläufen.
1. Bitte geben Sie den Messwert für PC Mark 10 an!
3.4.2 PC Mark 10 Professional- Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
2. Werden die Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.4.3 Benchmarktwert-Einstellun gen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
3. Wurden alle Einstellungs-Vorgaben eingehalten?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.4.4 Benchmark-Protokoll [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
4. Benchmark-Protokoll ist beigefügt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.4.5 Akku Benchmark nach PCMark 10 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geforderter Akku-Benchmark ermittelt mit PCMark 10
https://benchmarks.ul.com /pcmark10
Business Notebook 14 Zoll: PC Mark 10 Professional
Battery Life Test
Mindestwert: 8 Stunden
Durchzuführen ist der PCMark10 Professional Battery Life Test
mit dem Test-Schema: Modern Office
Der Test muss auf einem
MS Windows 10 Pro 64-Bit (Version 1909)
mit der Programmversion
PCMark10 Professional (v.2) stattfinden.
Die Einstellungsvorgaben zum Battery Life Test von PCMark10 sind strikt einzuhalten:
- Einstellungen im Betriebssystem
- Display Helligkeits-Einstellungen
- Energiesparplan-Einstellu ngen
Alle Angaben dazu im Technical Guide unter https://benchmarks.ul.com /downloads/pcmark10-techn ical-guide.pdf
Das Ergebnis-Protokoll ist dem Angebot zwingend beizulegen.
Geben Sie den Messwert des Battery Life an!
3.4.6 Akku Benchmark nach PCMark 10 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wurde der Mindestwert erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog - 24/44
58
Nur eine Antwort wählbar
3.4.7 Akku Benchmark Einstellungsvorgaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wurden alle Einstellungs-Vorgaben eingehalten?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.4.8 Akku Benchmark Protokoll [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wurde ein Ergebnis-Protokoll beigefügt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.4.9 Geräuschentwicklung nach ISO 9296 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Geräuschentwicklung nach ISO 9296 in dB,
Nachweis durch Messprotokoll eines akkreditierten Messlabors (Mess/-Prüfprotokoll eines unabhängigen Prüfinstitutes, das für
akustische Emissionsprüfungen nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist. Prüfprotokolle eines im geregelten Bereich für
akustische Messungen akkreditierten Prüfinstitutes werden als gleichwertig anerkannt. Prüfprotokolle des Anbieters/Herstellers
werden als gleichwertig anerkannt, wenn dieser ein Prüflaboratorium betreibt, das für akustische Emissionsprüfungen nach DIN
EN
ISO/IEC 17025 akkreditiert ist. Es werden auch Prüfprotokolle anerkannt, die von ISO 9296 konformen Prüflaboren ausgestellt
wurden. Den Nachweis, dass das Prüflabor ISO 9296 konform arbeitet, hat der Bieter auf Anforderung innerhalb einer Woche auf
eigene Kosten zu erbringen) ist zwingend dem Angebot beizufügen.
Handelt es sich bei dem Messprotokoll um ein Nachweis eines akkreditierten Messlabors?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.4.10 Schalldruckpegel im Leerlauf-Betrieb [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Schalldruckpegel maximal 22 dB LpA,m des Gesamtsystems im Leerlauf-Betrieb am Arbeitsplatz (Operator Position)
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.4.11 Schalldruckpegel im Leerlauf-Betrieb- Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie den dB im Leerlauf an.
3.4.12 Schalldruckpegel im Last-Betrieb [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Schalldruckpegel maximal 26 dB LpA,m des Gesamtsystems im Last-Betrieb am Arbeitsplatz (Operator Position).
Wird die Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.4.13 Schalldruckpegel im Last-Betrieb- Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Kriterienkatalog - 25/44
59
Bitte geben Sie die dB im Last-Betrieb an.
3.4.14 Schallleistungspegel nach "Blauer Engel" [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Nach den Kriterien des Blauen Engel DE-UZ 78 Computer und Tastaturen müssen die folgenden Werte des Schallleistungspegel
LWA für tragbare Computer eingehalten werden:
- im Leerlaufbetrieb maximal 32 dB und
- im Aktivmodus maximal 37 dB
Werden diese Kriterien erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.4.15 Schallleistungspegel nach "Blauer Engel"- Leerlauf [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die dB im Leerlauf an
3.4.16 Schallleistungspegel nach "Blauer Engel"- Aktiv [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die dB im Aktivmodus an.
3.4.17 Gewicht inklusive Standard-Akku [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Gewicht inklusive Standard-Akku
und exklusive des Netzteils
beträgt maximal 1,60 kg
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.4.18 Gewicht inklusive Standard-Akku- Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie bitte das Gewicht an.
3.4.19 Leistungsaufnahme im Idle-Zustand [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Angabe der Leistungsaufnahme des Grundsystems ohne optionale Hardware im Idle-Zustand (long-idle) nach den Vorgaben des
EnergyStar 7.1
Bitte geben Sie die Leistungsaufnahme in Watt an.
3.4.20 Leistungsaufnahme im Ruhe-Zustand [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Angabe der Leistungsaufnahme des Grundsystems ohne optionale Hardware im Ruhe-Zustand (sleep-mode) nach den Vorgaben
des EnergyStar 7.1
Bitte geben Sie die Leistungsaufnahme in Watt an.
3.4.21 Leistungsaufnahme im Schein-Aus-Zustand [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Angabe der Leistungsaufnahme des Grundsystems ohne optionale Hardware im Schein-Aus-Zustand (off-mode) nach den
Vorgaben des EnergyStar 7.1
Hinweis: Die Messung muss mit einer aktiven Netzwerkkarte erfolgen, so dass Wake On LAN möglich ist.
Bitte geben Sie die Leistungsaufnahme in Watt an.
Kriterienkatalog - 26/44
60
3.5 CPU
Gewichtung: 0,00%
3.5.1 X86 kompatible CPU [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Leistungsdaten siehe 3.4 Performance, Geräusch, Gewicht, Leistungsaufnahme
Ist die CPU X86 kompatibel?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.5.2 X86 kompatible CPU- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie Hersteller, Typ / Spezifikation / Stepping, Kern-Geschwindigkeit (Core Speed) Basis-Takt und CPU-Sockel an.
3.5.3 CPU Mehrkern-Prozessor [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Mehrkern-Prozessor mit mind. 4 physikalischen Kernen und mind. 8 Threads
Bitte geben Sie die Anzahl der Kerne und Threads an.
3.5.4 Notebookprozessor [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
(mobile CPU" laut CPU-Hersteller)
Desktop-Prozessoren sind nicht zugelassen.
Wird die Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.5.5 CPU-Cache [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
CPU-Cache für alle Kerne
mind. 6 MB (L3-Cache)
Wird die Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.5.6 Größe L3-Cache [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die Größe des L3-Caches an.
3.5.7 Unterstützung von Hardware Virtualisierung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Unterstützung von Hardware Virtualisierung z. B. AMD-V oder Intel VT-x oder gleichwertig
Wird die Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.5.8 Unterstützung von Hardware Virtualisierung- Art [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Kriterienkatalog - 27/44
61
Nennen Sie die Art der Unterstützung von Hardware Virtualisierung.
3.5.9 Unterstützung von Stromsparen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Unterstützung von Stromsparen durch Heruntertakten und Spannungsregelung im Leerlaufbetrieb.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.5.10 Unterstützung von Stromsparen- Art [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die Art der Unterstützung von Stromsparen
3.5.11 Unterstützung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
1. Unterstützung von SSE (Streaming SIMD Extensions):
- SSE, SSE2, SSE3, SSE4.1 und SSE4.2
2. Unterstützung von AVX2 (Advanced Vector Extensions)
3. Unterstützung von 64-Bit-Betriebssystemen durch die CPU im 64-Bit-Mode
4. Execute-Sperrbits oder NoExecute-Bits vorhanden und vom BIOS unterstützt.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.6 Arbeitsspeicher RAM
Gewichtung: 0,00%
3.6.1 Arbeitsspeicher [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie Marke / Hersteller und Modellbezeichnung an.
3.6.2 Arbeitsspeicher- Größe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
mindestens 8 GB RAM-Modul
Wird die Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.6.3 Arbeitsspeicher- Größe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie die RAM in GB an.
3.6.4 Arbeitsspeicher- Typ [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
mindestens DDR4-2400 bzw. LPDDR3-2133
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 28/44
62
3.6.5 Arbeitsspeicher- Typ Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie bitte den Typ an.
3.6.6 Automatische Konfiguration von Speichermodulen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
automatische Konfiguration von Speichermodulen z. B. per SPD-Modul (Serial Presence Detect).
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.7 Gehäuse
Gewichtung: 0,00%
3.7.1 Gehäuse- Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- Ein-/Ausschalter vorhanden
- Touchpad mit Zwei-Tasten-Funktion vorhanden
- Touchpad muss deaktivierbar sein
Realisierung über Tastenkombination oder Windows-Systemeinstellung en (Touchpad-Treiber-Unterst ützung)
- Wärmeabfuhr/Abluftstrom nicht an der Vorderseite des Gehäuses
- stabiles Gehäuse
Gehäuseteile dürfen sich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht verbiegen oder eindrücken lassen
- Der Akku muss durch Personal der Stadt Nürnberg austauschbar sein.
Zum Austausch müssen weder Hauptplatine noch Tastatur ausgebaut werden
- Der Akku ist nicht festgelötet
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.7.2 Gehäuse- Diebstahlsicherung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Vorrichtung zur Aufnahme einer mechanischen
Diebstahlsicherung
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.7.3 Gehäuse- Diebstahlsicherung- Art [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie die Art der Vorrichtung zur Diebstahlsicherung an.
3.8 Stromversorgung
Gewichtung: 0,00%
3.8.1 Stromversorgung-Netzteil [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Externes Netzteil (Versorgungsspannung 230V)
Bitte geben Sie Hersteller, Typ und Leistung an.
3.8.2 Gesamtlänge Stromkabel und Netzteil [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Gesamtlänge Stromkabel und Netzteil:
Steckdose zu Notebook mind. 1,80 m
Wird diese Anforderung erfüllt?
Kriterienkatalog - 29/44
63
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.8.3 Gesamtlänge Stromkabel und Netzteil- Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die Gesamtlänge an.
3.8.4 Gewicht Netzteil und Stromkabel [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Gewicht Netzteil und Stromkabel max. 350 g
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.8.5 Gewicht Netzteil und Stromkabel- Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie das Gewicht vom Netzteil und Stromkabel an.
3.8.6 Akku [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Akku mit Lithium-Ionen oder Lithium-Polymer-Technolog ie oder vergleichbare gleichwertige Art Hinweis: Akkus mit Ni-CD (wegen
ihres Memory-Effekts) und Akkus mit Ni-MH (vergleichsweise hohe Selbstentladung) sind nicht vergleichbar und daher nicht
zulässig.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.8.7 Akku-Technologie [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die Akku-Technologie an.
3.9 Mainboard
Gewichtung: 0,00%
3.9.1 Mainboard- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Mainboard, zugelassen für CPU gemäß 3.5
Bitte geben Sie Hersteller, Typ und Chipsatz an.
3.9.2 Mainboard-Komponenten [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Das Gerät enthält keine Image-relevanten Komponenten, für die der Geräte-Hersteller eine Abkündigung bis 30.09.2021 bekannt
gegeben hat.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.9.3 CPU-Lüfter [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kriterienkatalog - 30/44
64
CPU-Lüfter per Hardware geregelt (ohne dass ein Windows-Programm oder Dienst benötigt wird)
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.10 BIOS
Gewichtung: 0,00%
3.10.1 BIOS-Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie Hersteller und Typ/Version an.
3.10.2 BIOS-Updates [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Updates für das BIOS und alle notwendigen Treiber für die Mainboard-Komponenten müssen über eine frei zugängliche,
deutschoder
englischsprachige Web-Seite kostenlos verfügbar sein.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.10.3 BIOS-Updates Webseite [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie die URL der Webseite(n) für die BIOS Updates an.
3.10.4 BIOS-Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- UEFI-BIOS (Unified Extensible Firmware Interface)
- Unterstützung für Betriebssysteme mit UEFI Secure Boot
- Windows-Volumenaktivierun g per KMS möglich, gültiger Windows-Marker,
ACPI MSDM Tabelle korrekt befüllt
- Der Windows10-Lizenzkey muss im BIOS hinterlegt sein (OA3-Lizenzierung).
Das Authentifizierungsetikett (Genuine Microsoft Label: GML) ist auf dem Gehäuse angebracht
- Der Auftragnehmer flasht das BIOS gemäß den Konfigurationsvorgaben der Stadt Nürnberg. Hierzu stellt der Auftragnehmer nach
Auftragsvergabe eine Tabelle in elektronischer Form mit allen Einstellmöglichkeiten zur Verfügung.
Für die vorgesehenen Einsatzbereiche Schule und Verwaltung ist jeweils eine eigene
Konfiguration zu flashen.
Hierfür füllt der Auftragnehmer die o. g. Tabellen aus und stellt sie dem Auftragnehmer zur Verfügung.
Die BIOS Einstellungen werden mit dem Auftragnehmer zusammen abgestimmt.
Der Auftragnehmer prüft die Plausibilität der getroffenen Einstellungen und setzt diese für alle beauftragten Geräte um.
- BIOS durch Systembetreuer der Stadt Nürnberg updatebar (Flash-BIOS)
- individuelle Rechner-Seriennummer im BIOS, auslesbar per DMI oder WMI
- Power Management ACPI vorhanden
- Möglichkeit eines Systempassworts zum Schutz des BIOS gegen Änderungen vorhanden
- Bootsequenz einstellbar (mind. Netz, SSD, USB)
- Das BIOS muss mit einer USB-Tastatur bedienbar sein
- TPM (Trusted Platform Module) Version 2.0 oder höher vorhanden,
Als Chip (TPM) oder in der Firmware der CPU (fTPM / PTT) integriert,
TPM muss deaktivierbar sein
- Out-of-Band Management:
Fernwartungsfunktionen, die unabhängig vom Betriebssystem die Firmware und/oder Daten verändern können, müssen, sofern
vorhanden, deaktiviert ausgeliefert werden.
Eine Aktivierung der Funktionen darf geschützt nur mit Firmware Passwort möglich sein.
Im deaktivierten Zustand dürfen durch die Funktionen weder Netzwerkverbindungen aufgebaut noch angenommen werden.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.11 Anschlüsse, Verbindungen, Systemkomponenten
Gewichtung: 0,00%
3.11.1 USB-Anschlüsse Typ A [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kriterienkatalog - 31/44
65
mind. 2x USB-Anschlüsse Typ A
mit mind. USB 3.1 Gen1
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.11.2 USB-Anschlüsse Typ A- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie Anzahl und Typ der USB-Anschlüsse.
3.11.3 USB-Anschluss Typ C [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
mind. 1x USB-Anschluss Typ C
mit mind. USB 3.1 Gen1
(inkl. Stromversorgungs- und Display-Port-Funktionalit ät)
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.11.4 USB-Anschluss Typ C- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie bitte Anzahl und Typ der USB-Anschlüsse.
3.11.5 Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- über den geforderten USB-Typ C-Port kann eine Dockingstation betrieben werden
- 1x Kombi-Audio-Anschluss (kombinierter Anschluss für Mikrofoneingang und Kopfhörer, 3,5mm Klinkenbuchse)
- Integrierte WLAN Netzwerkkarte
Mindestens unterstützter WLAN-Standard: IEEE 802.11 a + b + g + n + ac
Dual Band 2.4 GHz und 5 GHz
- Frontkamera mit integrierter physischen Kamera-Abdeckung
Auflösung mind. 720p HD
- Integrierter Lautsprecher (mind. Stereo)
- Integriertes Mikrofon (mind. Mono)
- 1x SIM-Karten-Einschub
Hinweis: Der Einschub muss ohne das Öffnen des Notebook-Gehäuses zu erreichen sein.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.11.6 Bluetooth [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Bluetooth Version 5 oder höher
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.11.7 Bluetooth- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die Bluetooth Version.
3.12 Integriertes TFT-Display
Gewichtung: 0,00%
Kriterienkatalog - 32/44
66
3.12.1 Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- sichtbare Bildschirmdiagonale 14 Zoll
- mattes Display (non-glare)
- Auflösung mind. 1920 x 1080 oder höher
- Tastatur/Display müssen zueinander stufenlos neigbar sein
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.12.2 Betrachtungswinkel [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Betrachtungswinkel mind. +/- 80 Grad horizontal und vertikal
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.12.3 Betrachtungswinkel- Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nenne Sie den Betrachtungswinkel.
3.12.4 Kontrastverhältnis [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kontrastverhältnis mind. 600:1 (statisch)
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.12.5 Kontrastverhältnis- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie das Kontrastverhältnis.
3.12.6 Leuchtstärke [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Leuchtstärke mindestens 250 cd/m
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.12.7 Leuchtstärke- Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die Leuchtstärke.
3.12.8 Pixelfehlerklasse [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Pixelfehlerklasse II oder besser gemäß ISO 9241-307
Wird diese Anforderung erfüllt?
Kriterienkatalog - 33/44
67
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.12.9 Pixelfehlerklasse- Angabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die Pixelfehlerklasse.
3.13 Soundkarte
Gewichtung: 0,00%
3.13.1 Soundkarte [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie Hersteller, Typ und Chipsatz
3.13.2 Soundkarte [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
mindestens 16-Bit, duplexfähig Hinweis: Alle Chips gemäß Standard AC97 oder High Definition Audio (Azalia) erfüllen diese
Anforderungen.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.14 Netzwerkkarte
Gewichtung: 0,00%
3.14.1 Netzwerkkarte- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie Hersteller, Typ und Chipsatz
3.14.2 Netzwerkkarte- Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- vollduplex-fähig
- Wake-On-LAN-Unterstützung (WoL):
Unterstützung von WOL aus den Energiesparzuständen S4 und S5
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.14.3 RJ45 Anschluss [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Anschluss mindestens 1 x RJ45
Wird die Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.14.4 Native RJ45 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Verfügt das Gerät über keinen nativen RJ45-Anschluss, so ist jedem Gerät ein entsprechender Adapter auf RJ45 beizulegen.
Nennen Sie die Anschlussart (nativ oder über einen Adapater).
3.14.5 Geschwindigkeiten [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kriterienkatalog - 34/44
68
unterstützte Geschwindigkeiten 10/100/1000 Mbit/s
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.14.6 Geschwindigkeiten- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie die Geschwindigkeiten.
3.14.7 PXE-Version [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Bootfähig gemäß PXE 2.1 oder höher
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.14.8 Unterstützte PXE-Version [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie die unterstützte PXE-Version.
3.14.9 Funktionsfähigkeit der Netzwerkkarte
K.O.-Kriterium: Nein
Funktionsfähigkeit der Netzwerkkarte im Netz der Stadt Nürnberg mit der Softwareverteilungsumgebu ng,
Matrix42 Physical
(Matrix42 Workplace Management derzeit V20.0.1),
der Fa. Matrix42: http://www.matrix42.de/ Dabei wird über PXE die Installation angestoßen, Matrix42 Workplace Management nutzt
dazu ein Windows PE, die Netzwerkkarte muss von diesem Kernel unterstützt werden. Zudem müssen die Treiber der
Netzwerkkarte in Matrix42 Workplace Management für WinPE und Windows 10 hinterlegt werden können.
Ob die Netzwerkkarte und der mitgelieferte Treiber diese Anforderung erfüllt, wird durch Tests im Netzwerk der Stadt Nürnberg
überprüft.
3.15 Massenspeicher
Gewichtung: 0,00%
3.15.1 M.2 SSD (NVMe) [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie Hersteller und Typ.
3.15.2 Größe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Größe mindestens 256 GB
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.15.3 Größe in GB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die Größe in GB.
3.15.4 Prüfprogramm für SSD [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kriterienkatalog - 35/44
69
Für die SSD muss vom Hersteller ein Prüfprogramm kostenlos verfügbar sein.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.15.5 Prüfprogramm für SSD- Quelle [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die Quelle für das Prüfprogramm des Herstellers.
3.15.6 Hersteller-Tool zum sicheren Löschen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Hersteller-Tool zum sicheren Löschen, welches die Daten der SSD komplett und unwiederbringlich löscht, einschließlich der
sogenannten Reserveflashspeicher oder im BIOS integriertes Secure Erase-Feature.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.15.7 Hersteller-Tool zum sicheren Löschen- Quelle [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die Quelle des Hersteller-Tools zum sicheren Löschen.
3.15.8 SSD-Kennwort [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
SSD mit deaktiviertem Kennwort oder ohne/leerem Kennwort.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.16 Grafikkarte
Gewichtung: 0,00%
3.16.1 Integrierte Grafikkarte in CPU [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie Hersteller und Typ.
3.16.2 Adressierbare RAM [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
mind. 1024 MB RAM adressierbar (shared memory)
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.16.3 HDMI-Anschluss [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
mindestens
1x HDMI-Anschluss (Spezifikation 1.4 oder höher)
Hinweis:
direkt am Gehäuse, ohne Kabeladapter realisiert.
Mini-HDMI erfüllt die Anforderung nicht.
Wird diese Anforderung erfüllt?
Kriterienkatalog - 36/44
70
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.16.4 HDMI-Anschluss Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie die HDMI Spezifikationen
3.16.5 OpenGL 4.5 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Unterstützung von OpenGL 4.5 oder höher
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.16.6 OpenGL-Version [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie bitte die OpenGL-Version
3.16.7 Unterstützung von DirectX 12 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Unterstützung von DirectX 12 oder höher
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.16.8 DirectX-Version [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie die DirectX-Version.
3.17 Maus
Gewichtung: 0,00%
3.17.1 Maus [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie bitte Hersteller und Typ.
3.17.2 Maus- Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- Ergonomische, qualitativ hochwertige Ausführung mit leichter und sicherer Bedienbarkeit
- Optische Wheel-Maus
- USB-Anschluss
- kabelgebunden, Kabellänge mind. 1,8 m
- Mind. 2 Tasten und Rad vorhanden
- Deutlich fühlbarer Druckpunkt der Tasten
- Für Rechts- und Linkshänder geeignet
- Normalgröße (keine Notebookmaus)
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 37/44
71
3.17.3 Optische Abtastung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Optische Abtastung mindestens 1200 dpi
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.17.4 Optische Abtastung- dpi [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nennen Sie die dpi der optischen Abtastung.
3.18 Integrierte Notebook-Tastatur
Gewichtung: 0,00%
3.18.1 Integrierte Notebook-Tastatur Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- Tastatur mit deutscher Tastenbezeichnung nach DIN 2137,
12 Funktionstasten, Euro-Symbol bei E
- Ergonomische, hochwertige Ausführung
- Deutlich wahrnehmbarer Druckpunkt der Tasten
- reflexionsarme Oberfläche
- Die Beschriftungen auf der Tastatur sind mit einem Kontrastverhältnis von mind. 3:1 zur Grundfarbe ausgeführt und
abriebfest.
Hinweis: Ausländische Tastaturen mit deutscher Klebebeschriftung sind nicht zugelassen Reinweiße Tastaturen sind nicht
zugelassen.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.19 Treiberunterstützung
Gewichtung: 0,00%
3.19.1 Treiberunterstützung Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- Es müssen für alle Komponenten des Systems Treiber für MS Windows 10 64-Bit verfügbar sein.
Dies gilt auch für nicht ausdrücklich geforderte, aber zusätzlich vorhandene Komponenten.
- Alle Gerätetreiber müssen digital signiert und für eine unbeaufsichtigte Installation geeignet sein
- Die Installationen von MS Windows 10 64-Bit sowie der für die Hardware notwendigen Treiber (für Windows 10 und WinPE)
müssen durch die von der Stadt Nürnberg verwendete Softwareverteilung Matrix42 Physical (Matrix42 Workplace Management),
derzeit V20.0.1 von der Fa. Matrix42 unterstützt werden.
- Die Treiber müssen zwecks Einbindung in die vorhandene Software-Verteilung alternativ auch als INF-Datei verfügbar sein.
Der Bieter stellt die Treiber in INF-Form auf Anforderung zur Verfügung.
- Aktualisierte Treiber für MS Windows 10 64-Bit müssen über das Internet auf deutsch- oder englischsprachigen Seiten
verfügbar
sein, der Bieter benennt entsprechende Links.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.20 Prüfzeichen
Gewichtung: 0,00%
3.20.1 Prüfzeichen Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- CE-Kennzeichnung auf das Gesamtsystem Hinweis: Mit der CE-Kennzeichnung am Gerät wird die Übereinstimmung mit den
EU-Richtlinien bestätigt.
- CE-Konformitätserklärung vom Hersteller für das Gesamtsystem. Die vom Hersteller bestätigte Erklärung für die angebotene
Konfiguration muss dem Angebot beigefügt werden. Hinweis: Mit der CE-Konformitätserklärung wird die Übereinstimmung mit den
EU-Richtlinien bestätigt.
- Für das Gesamtsystem ist das Prüfzeichen bzw. die Zertifizierung EPEAT Gold vorhanden.
Der Nachweis muss bei der Angebotsabgabe dem Angebot beiliegen.
- Für das Gesamtsystem ist das Prüfzeichen bzw. die Zertifizierung TCO vorhanden.
Der Nachweis muss bei der Angebotsabgabe dem Angebot beiliegen.
- Für das Gesamtsystem werden die Anforderungen des Prüfzeichens Energy Star 7.1 erfüllt und bei der Angebotsabgabe zwingend
mit beizulegendem Prüfprotokoll für jede angebotene Konfiguration nachgewiesen. Anforderungen siehe:
http://www.eu-energystar. org/ Hinweis: Eine Zertifizierung ist nicht erforderlich.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
Kriterienkatalog - 38/44
72
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.20.2 Vorhandene Prüfzeichen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Welche weiteren Prüfzeichen/Zertifizierun gen sind zudem für das Gesamtsystem vorhanden - z.B.:
- GS-Zeichen
- CB-Verfahren
- DGUV-TEST
- oder vergleichbare
3.21 Anforderungen an das Testgerät
Gewichtung: 0,00%
3.21.1 Bereithaltung Testgerät [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Bieter muss ein Testgerät für jeden angebotenen Gerätetyp bereithalten.
Die Testgeräte können im Rahmen der Angebotswertung abgerufen werden und müssen innerhalb von 72 Stunden geliefert werden
an
Stadt Nürnberg
Amt für Informationstechnologie,
Servicedesk IT/SD,
(Adresse wird entsprechend bei Aufforderung mitgeteilt)
Eine verspätete Anlieferung der Testgeräte hat einen Ausschluss des Angebots zur Folge.
Geräte können nach Angebotsende abgerufen werden und stehen 72 Stunden später zur Verfügung (Samstag und Sonntag werden
bei dieser Frist nicht mitgerechnet, die Anlieferzeiten sind Montag bis Freitag jeweils von 7:30 bis 16:00 Uhr).
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.21.2 Überprüfung der Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Test dient der Überprüfung der Angaben hinsichtlich der zu erfüllenden Mindestanforderungen.
Sind Sie damit einverstanden?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.21.3 Übernahme Testgerät [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Testgeräte verbleiben bei der Stadt Nürnberg bis zur Zuschlagserteilung (siehe Ende der Angebots- und Bindefrist).
Können die Testgeräte übernommen werden?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.21.4 Übernahme zum Angebotspreis [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Testgeräte, auf die der Zuschlag erteilt wird, werden käuflich zum Angebotspreis übernommen.
Sind Sie damit einverstanden?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 39/44
73
3.21.5 Kosten für Testgeräte
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten im Rahmen der Angebotsabgabe Kosten für die Zurverfügungstellung der Testgeräte anfallen, können diese im
Preisverzeichnis angegeben werden. Die Kosten werden allen zur Teststellung aufgeforderten Bietern ersetzt.
3.21.6 Ausstattung der Testgeräte [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Testgeräte werden vom Bieter vor Anlieferung folgendermaßen ausgestattet:
- installiertes MS Windows 10 Pro 64-Bit (Version 1909)
- das Betriebssystem ist über
OA3-Lizenzierung im BIOS aktiviert
- das Genuine Microsoft Label (GML) ist auf dem jeweiligen Gehäuse angebracht
- alle erforderlichen Treiber sind installiert.
Auf den Testgeräten ist/sind vor Anlieferung durch den Bieter:
- das Betriebssystem installiert
- das Betriebssystem über OA3-Lizenzierung im BIOS aktiviert
- das Genuine Microsoft Label (GML) auf dem jeweiligen Gehäuse angebracht
- alle erforderlichen Treiber installiert
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.21.7 Installation und Testläufe des Benchmark PCMark10 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Testgeräte sind so auszuliefern, dass ohne weitere Veränderungen eine Installation und Testläufe des Benchmark PCMark10
Professional durchführbar sind.
Kann die Installation / der Testlauf kann mit PCMark10 vorgenommen werden?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.21.8 Treiber für MS Windows 10 64bit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Zusätzlich zu den Testgeräten sind für alle Komponenten installationsfähige Treiber für MS Windows 10 64bit mitzuliefern.
Werden für alle Komponenten Treiber MS Windows 10 64bit mitgeliefert?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.21.9 Auftragsvergabe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Im Falle einer Auftragsvergabe werden die Geräte identisch zu den bereitgestellten Testgeräten (hard- und softwareseitige
Konfiguration) ausgeliefert.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.22 Option: Garantieerweiterung
Gewichtung: 0,00%
3.22.1 Garantie-/Gewährleistung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ist die Anforderung nach einer Garantie-/Gewährleistung 60 Monate vor Ort erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog - 40/44
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Nur eine Antwort wählbar
3.23 Nachweise [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Allgemein: Zwingend geforderte Nachweise müssen dem Angebot bei Angebotsabgabe beiliegen.
Wurden alle Nachweise hochgeladen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Betriebssystem
Gewichtung: 0,00%
4.1 Lizenz Microsoft Windows 10 Professional [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Lizenz
Microsoft Windows 10 Professional deutsch z. B. OEM
Die Lizenz muss die Anforderungen von Microsoft an den vorhandenen Volumenlizenzvertrag erfüllen und für den Auftraggeber
ohne zusätzliche Aufwände auf jedem Rechner aktivierbar sein. Die
Vorgaben von Microsoft hinsichtlich der Verwendung eines Eintrags in die ACPI MSDM Tabelle und die Anforderungen an die
dadurch verbundene Windows Lizenz sind zu berücksichtigen.
Der Lizenzkey muss im BIOS hinterlegt sein (OA3-Lizenzierung, Eintrag in der ACPI-MSDM Tabelle).
Das Authentifizierungsetikett (Genuine Microsoft Label: GML) ist auf dem Gehäuse angebracht.
Aufgrund der Anschaffung von neuen Geräten sind Refurbished Lizenzen ausgeschlossen.
Bei anderslautenden Lizenzprodukten ist eine lückenlose Lizenzkette nachzuweisen sowie Löschungserklärungen von Vorbesitzern
beizubringen, wonach erkennbar keine Nutzungsrechte Dritter mehr bestehen. Die Herkunft der Lizenz muss in jedem Falle
offengelegt sein und der gültigen Vertriebsregion (europäischer Wirtschaftsraum) unterliegen.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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4.2 Lizenz Microsoft Windows 10 Professional- Version [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie die Lizenzversion.
4.3 Lizenz Microsoft Windows 10 Professional- Art [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie die Art der Lizenz (z.B. OEM).
4.4 Betriebssystem "für den Einsatz im Schulbereich" [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Lizenz
Microsoft Windows 10
deutsch
Der Lizenzkey muss als Basis-Lizenz im BIOS hinterlegt sein.
Die Basis-Lizenz muss den Bedingungen für den Einsatz über Microsoft Shape the Future Initiative bzw. eines FWU-Vertrages
entsprechen.
Der Lizenzkey muss im BIOS hinterlegt sein (OA3-Lizenzierung, Eintrag in der ACPI-MSDM Tabelle).
Das Authentifizierungsetikett (Genuine Microsoft Label: GML) ist auf dem Gehäuse angebracht.
Aufgrund der Anschaffung von neuen Geräten sind Refurbished Lizenzen ausgeschlossen.
Bei anderslautenden Lizenzprodukten ist eine lückenlose Lizenzkette nachzuweisen sowie Löschungserklärungen von Vorbesitzern
beizubringen, wonach erkennbar keine Nutzungsrechte Dritter mehr bestehen. Die Herkunft der Lizenz muss in jedem Falle
offengelegt sein und der gültigen Vertriebsregion (europäischer Wirtschaftsraum) unterliegen.
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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4.5 Betriebssystem Schule- Lizenzversion [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie die Lizenzversion.
Kriterienkatalog - 41/44
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4.6 Betriebssystem Schule- Lizenzart [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie die Art der Lizenz (z.B. OEM)
5 Optionen
Gewichtung: 0,00%
5.1 Docking-Station inkl. Netzteil
Gewichtung: 0,00%
5.1.1 Docking-Station inkl. Netzteil [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
(die AG geht davon aus, dass regelmäßig eine Docking-Station pro Notebook bestellt wird)
Bitte nennen Sie Hersteller und Modell.
5.1.2 Docking-Station inkl. Netzteil- Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
- Dockingstation
Anschlussart: USB-C
- Anschluss für passendes Dockingstation-Netzteil vorhanden
- Ein-/Ausschalter vorhanden
- Netzwerkanschluss Gigabit-LAN (RJ-45):
Unterstützung folgender Funktionen:
- PXE-Boot
- WOL
- Die MAC-Adresse der
onboard-Netzwerkkarte des Notebooks
muss zur Verfügung gestellt werden.
(Pass Through MAC Address)
Hinsichtlich PXE-Boot und WOL gelten die Anforderungen wie unter Pos. 2.13 beschrieben
- Mind. 2x DisplayPort-Anschluss
(Dual-Monitor-Betrieb möglich)
- 1x Kombi-Audio-Anschluss (kombinierter Anschluss für Mikrofoneingang und Kopfhörer, 3,5mm Klinkenbuchse)
- Der ins Notebook eingesetzte Akku muss über das Netzteil der Dockingstation geladen werden können
Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5.1.3 USB-Anschlüsse Typ A [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Mind. 3x USB-Anschlüsse Typ A mit USB 3.1 Gen1 oder höher
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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5.1.4 USB-Anschlüsse Typ A- Anzahl und Art [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie Anzahl und Art der USB-Anschlüsse
5.1.5 USB-Anschluss Typ C [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
mind. 1x USB-Anschluss Typ C mit mind. USB 3.1 Gen1
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 42/44
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5.1.6 USB-Anschluss Typ C- Anzahl und Art [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie die Anzahl und Art der USB-Anschlüsse
5.1.7 Diebstahlsicherung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Vorrichtung zur Anbringung einer Diebstahlsicherung.
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5.1.8 Diebstahlsicherung- Art [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie die Art der Sicherung
5.2 Mobilfunk-Modul: 4G/LTE
Gewichtung: 0,00%
5.2.1 Mobilfunk-Modul: 4G/LTE [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Modul inkl. Antenne(n)
muss im Notebook integriert sein
(kein USB-Modul)
als eingebaute Option bei Notebooklieferung:
Modul bereits im Notebook integriert
oder
zum nachträglichen Einbau:
Nachrüstung inkl. Einbau in das Notebook
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5.2.2 Mobilfunk-Modul: 4G/LTE- Angaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte nennen Sie Hersteller und Typ.
5.3 Notebook-Tasche
Gewichtung: 0,00%
5.3.1 Notebook-Tasche passend für 15,6-Zoll Notebook [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
(die AG geht davon aus, dass regelmäßig eine Tasche pro Notebook bestellt wird)
Typ: Toploader-Tasche oder vergleichbar
mit gepolstertem Notebookfach,
weiterer Stauraum für Dokumente,
gepolsterter Tragegriff,
zusätzliche Vordertasche für mobiles Zubehör,
abnehmbarer, längenverstellbarer Schultertragegurt
Wird diese Anforderung erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5.3.2 Notebook-Tasche passend für 14-Zoll Notebook [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
(die AG geht davon aus, dass regelmäßig eine Tasche pro Notebook bestellt wird)
Typ: Sleeve
mit gepolstertem Notebookfach,
mit Reißverschluss,
ohne Tragegriff und Schultergurt
Kriterienkatalog - 43/44
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Werden diese Anforderungen erfüllt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5.4 Option für das 15,6 Zoll Notebook [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Aufrüstung Arbeitsspeicher um 8 GB auf insgesamt 16 GB
Ist diese Anforderung möglich?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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Dateianlage Wertungspreis.xlsx 9,31 KB xlsx
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