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Ausschreibung: Buchbinderdienste - DE-Trier
Buchbinderdienste
Dokument Nr...: 356786-2021 (ID: 2021071409344069348)
Veröffentlicht: 14.07.2021
*
  DE-Trier: Buchbinderdienste
   2021/S 134/2021 356786
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Universität Trier
   Postanschrift: Universitätsring 15
   Ort: Trier
   NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 54296
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]winkler@uni-trier.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.uni-trier.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYDCY
   MF2/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYDCY
   MF2
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Buchbindearbeiten der Universitätsbibliothek Trier
   Referenznummer der Bekanntmachung: 3302403001/1710008001_BuBi2021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79971200 Buchbinderdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe für einen
   Rahmenvertrag über die Buchbindearbeiten der Universitätsbibliothek
   Trier.
   Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes ist die
   Anfertigung eines Probeauftrags nach Maßgabe der im
   Leistungsverzeichnis beschriebenen Erläuterungen zum Probeauftrag
   [Nummer 2 Probeauftrag].
   Termine Probeauftrag
   Die Probeaufträge können auf Anforderung an den folgenden Terminen in
   der Universitätsbibliothek Trier, Einbandstelle, Universitätsring 15,
   54296 Trier nach vorheriger Terminabsprache von Bietern abgeholt
   werden:
   16.7.2021, 23.7.2021, 30.2021.
   Die Abholanforderungen müssen mindestens einen Tag vor dem Abholtermin
   an folgende Kontaktperson in der Universitätsbibliothek gerichtet
   werden:
   Herr Bastian Irsch
   (Bestandserhaltung)
   [10]irsch@uni-trier.de
   Raum: BZ04
   Tele.: +49 (0)651 201-2415
   Die o. g. Kontaktperson in der Bibliothek stellt lediglich die
   Probeaufträge zur Abholung bereit. Es erfolgen keine Erläuterungen oder
   Beantwortung von Fragen zu den Vergabeunterlagen. Diese sind
   schriftlich über das Vergabeportal einzureichen.
   Der Probeauftrag muss spätestens am 18.8.2021 bis 11.00 Uhr bei der
   Vergabestelle (Universität Trier, Gebäude V, Raum 118, Universitätsring
   15, 54296 Trier) persönlich und in einem verschlossenen Paket abgegeben
   werden. Der Erhalt des Probeauftrags wird entsprechend quittiert.
   Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit der Vergabestelle:
   Frau Natalie Winkler
   [11]winkler@uni-trier.de
   Raum: V118
   Tele.: +49 (0)651 201-4308
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 288 923.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier
   Erfüllungsort:
   Universitätsbibliothek Trier
   Einbandstelle BZ 05
   Universitätsring 15
   54296 Trier
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Bibliothek der Universität Trier besteht aus einer zentralen
   Hochschulbibliothek. Es gibt keine dezentralen Bibliotheken.
   Die aufzubewahrenden Medien werden über einen sehr langen Zeitraum
   archiviert und müssen auch intensiver Benutzung standhalten.
   Zielsetzung ist die Anfertigung von Einbänden in der vom Auftraggeber
   vorgegebenen Zeit, die unter Beachtung der Gütebestimmungen der RAL-RG
   495 und deren Ergänzungen sowie nach DIN 33902 auszuführen sind.
   In den Jahren 2018 bis 2020 wurden durchschnittlich 3.900 Bände
   (Ganzgewebe Zeitschriften: 2 000, Ganzgewebe Monographien: 1 000,
   Sichtbroschur Zeitschriften: 200, Sichtbroschur Monographien: 700) pro
   Jahr gebunden. Die Bände werden ausschließlich in Klebebindung
   erstellt. Der Anteil der Bände mit Verlagseigener Einbanddecke liegt
   bei ca. 10 %.
   Die Arbeit erfolgt nach dem Auftragsschein (enthält auch den
   Liefertermin).
   Das Bindegut ist nach den Ergänzende Bestimmungen zur Ausführung der
   Buchbindearbeiten für die Universitätsbibliothek, Stand Juni 2021
   (siehe Leistungsverzeichnis) und der DIN 33902: Information und
   Dokumentation  Anforderungen an das Binden von Bibliotheks-, Archiv-
   und anderem Schriftgut bzw. anderen Druckerzeugnissen aus Papier zum
   Gebrauch in Archiven und Bibliotheken zu bearbeiten. Es muss
   ausschließlich Bibliotheksleinen Durabel verwendet werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 288 923.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Das Vertragsverhältnis beginnt ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag wird
   für die Dauer von 2 Jahren geschlossen.
   Wird das Vertragsverhältnis nicht 6 Monate vor Ablauf des Vertrages von
   einem der beiden Vertragspartner gekündigt, so verlängert sich das
   Vertragsverhältnis jeweils um 1 weiteres Jahr (Verlängerungsoption).
   Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 4 Jahre.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zuschlagskriterien:
   Der Zuschlag kann nur erteilt werden, sofern ein vollständiges Angebot
   vorliegt.
   Nur wenn ein Unternehmen geeignet ist und nicht in entsprechender
   Anwendung der §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen ist, erfolgt die
   Bewertung des Angebotes nach den folgenden Wertungskriterien.
   Maßgeblich für die Bewertung und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
   der Angebote zu den angefragten Leistungen ist das im
   Leistungsverzeichnis [LV] beschriebene Bewertungsschema, das auf die
   Ermittlung einer Gesamtpunktzahl abzielt.
   Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Bei Wertgleichheit
   entscheidet das Los.
   Je größer der Wert (=W) ist, desto wirtschaftlicher ist das Angebot.
   Zur Berechnung findet folgende Formel Anwendung:
   Formel für die Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots (W):
   W = L/P (Leistungspunkte/Angebotspreis)*1000
   Der Angebotspreis errechnet sich nach den unter Nummer 5 im
   Leistungsverzeichnis aufgeführten Punkten.
   Die Leistungspunkte ergeben sich aus dem nachfolgenden Kriterium:
    Qualität nach DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s.
   3.5 LV) gemäß Probeauftrag 500 Punkte.
   Wertung des Probeauftrags = maximal 500 Leistungspunkte
   Der Probeauftrag ist seinerseits in Unterkriterien aufgeteilt:
   [Qualität, Maximale Punkte, Gewichtung, Rechenweg, Leistungspunkte]
   Einhaltung der Bindevorgaben 30 %
   Handwerkliche Qualität 30 %
   Prägung 20 %
   Verwendete Materialien 20 %
   5 Punkte = Hervorragende Ausführung bzw. Erfüllung der Bindearbeit, die
   Vorgaben der DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5
   LV) wurden in einem besonderen Maße erfüllt.
   4 Punkte = Überdurchschnittliche bis sehr gute Ausführung bzw.
   Erfüllung der Bindearbeit, die Vorgaben DIN 33902,RAL-RG 495 und
   Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV) wurden voll erfüllt.
   2-3 Punkte = Gute bis befriedigende Ausführung bzw. Erfüllung der
   Bindearbeit, die Vorgaben der DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende
   Bestimmungen (s. 3.5 LV) wurden erfüllt.
   1 Punkte = Mangelhafte bis ausreichende Ausführung bzw. Erfüllung der
   Bindearbeit, die insgesamt nur teilweise an die Vorgaben der DIN
   33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV) heranreicht.
   0 Punkte = Unzureichende bis inakzeptable Ausführung bzw. Erfüllung der
   Bindearbeit, diese erfüllt in keiner Weise die Vorgaben der DIN
   33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV).
   5 Preisangebot
   a) Es sind Pauschalpreise für die entsprechenden Einband-Kategorien
   anzugeben. Diese Preise sollen sämtliche Kosten für alle anfallenden
   Leistungen und Entgelte der
   Leistungsbeschreibung (siehe LV Nr. 3) beinhalten.
   Weitere Kosten werden vom Auftraggeber nicht übernommen.
   b) Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben!
   [Buchbindearbeiten, Bände, Einzelpreis netto Euro, Gesamtpreis netto in
   Euro
   Staffel 1: Ganzgewebeeinband Zeitschriften [2.000]
   Staffel 2: Band in mitgelieferter Einbanddecke mit Klebebindung
   Zeitschriften [200]
   Staffel 3: Ganzgewebeeinband Monographien [1.000]
   Staffel 4: Sichtbroschur Zeitschriften [200]
   Staffel 5: Sichtbroschur Monographien [700]
   Summe Staffelpreise 1-5
   Die Einzelpreise sind Festpreise, in denen sämtliche Leistungen des
   Auftragnehmers nach Maßgabe der Vergabeunterlagen enthalten sind,
   einschließlich Spesen, Abholung und Anlieferung etc. sowie aller
   Material- und Nebenkosten.
   Berechnungsformel Angebotspreis
   Gesamtpreis der Staffeln 1-5 = Angebotspreis
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach
   § 123 GWB.
   Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach §
   124 GWB.
   Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
   Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft oder einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Der
   Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärungen des
   Bieters durch die Einholung entsprechender Bescheinigungen nach § 48
   Abs. 4 und 5 VgV zu überprüfen.
   Der Auftraggeber schließt Bieter bzw. Bietergemeinschaften vom
   Vergabeverfahren aus, wenn Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB
   vorliegen und keine erfolgreiche Selbstreinigung nach § 125 GWB
   nachgewiesen werden kann.
   Geforderte Erklärungen und Nachweise zum Nachweis der Eignung
   Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zur Eintragung
   im Handels-/Berufsregister nach § 44 VgV bzw. ein vergleichbarer
   Nachweis, wenn keine Verpflichtung zum Eintrag in das
   Berufs-/Handelsregister besteht. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw.
   Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, zur
   Bestätigung der Erklärung entsprechende Nachweise vorzulegen.
   Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass die
   Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beitrag zur
   gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
   Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Der
   Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in
   die engere Wahl kommt auf, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
   tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des
   Finanzamtes vorzulegen.
   Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Unabhängig von
   Erklärungen zu § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB hat der Bieter bzw. die
   Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung vorzulegen, dass ein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
   Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels
   Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
   nicht in Liquidation befindet.
   Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Gewährleistung von
   Tariftreue, Mindestentgelt und Mindestarbeitsentgelt bei öffentlichen
   Auftragsvergaben nachgekommen wird.
   Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren
   Angebot in die engere Wahl kommt auf, die Mustererklärung 3 nach § 4
   Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von
   Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
   (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.
   November 2019 (GVBl. S. 334) auszufüllen und vorzulegen
   (Mustererklärung ist Vergabeunterlagen beigefügt).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf
   dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis
   seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen
   folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise
   erbringen:
   Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters während der letzten 3
   Geschäftsjahre, sowie des Umsatzes für, mit der ausgeschriebenen
   Leistung, vergleichbare Leistungen in diesem Zeitraum.
   Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über eine
   ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder
   eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen
   Haftpflichtdeckungssummen im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen
   wird oder besteht.
   Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt
   erhalten bleiben. Bei der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft muss der
   Versicherungsschutz auf die Arbeitsgemeinschaft ausgestellt sein. Bei
   Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein
   nachgereicht werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Referenzen
   Benennung zu Referenzprojekten, die in den letzten höchstens 3 Jahren
   erbracht wurden und inhaltlich, wertmäßig sowie zeitlich mit der
   geplanten Leistung vergleichbar sind. Mehrere Verträge oder Aufträge,
   die für denselben Auftraggeber erbracht wurden, werden nicht als eine,
   sondern als getrennte Referenzen bewertet. Die Referenzen beinhalten
   die Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw.
   Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen
   Ansprechpartners. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw.
   Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt vor, die
   Referenzen bei den genannten Ansprechpartnern zu überprüfen.
   Berufliche Anforderungen
   Im Betrieb müssen mindestens 2 im Buchbinderhandwerk ausgebildete
   Fachkräfte arbeiten.
   Dies ist anhand einer Kopie des Meisterbriefes/Gesellenbriefes
   (Buchbindermeister/in (nach der Handwerksordnung (HwO))/ Buchbinder/in
   (anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und
   der Handwerksordnung (HwO))) nachzuweisen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Berufliche Anforderungen
   Im Betrieb müssen mindestens 2 im Buchbinderhandwerk ausgebildete
   Fachkräfte arbeiten.
   Dies ist anhand einer Kopie des Meisterbriefes/Gesellenbriefes
   (Buchbindermeister/in (nach der Handwerksordnung (HwO))/Buchbinder/in
   (anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und
   der Handwerksordnung (HwO))) nachzuweisen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Erläuterung zu obiger Auswahl " Rahmenvereinbarung mit mehreren
   Wirtschaftsteilnehmern": Angebote von Bietergemeinschaften sind
   zugelassen, sofern Anlage 6 Mustererklärung Bietergemeinschaft
   [06_Erklaerung zur Gruendung einer Bietergemeinschaft] mit
   Angebotsabgabe eingereicht wird.
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/08/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/10/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/08/2021
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   2026
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes ist die
   Anfertigung eines Probeauftrags nach Maßgabe der im
   Leistungsverzeichnis beschriebenen Erläuterungen zum Probeauftrag
   [Nummer 2 Probeauftrag].
   Bekanntmachungs-ID: CXPDYDCYMF2
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 613116-2234
   Fax: +49 613116-2113
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 613116-2234
   Fax: +49 613116-2113
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
   Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135
   Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
   Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
   Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
   missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 613116-2234
   Fax: +49 613116-2113
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/07/2021
References
   6. mailto:winkler@uni-trier.de?subject=TED
   7. https://www.uni-trier.de/
   8. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYDCYMF2/documents
   9. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYDCYMF2
  10. mailto:irsch@uni-trier.de?subject=TED
  11. mailto:winkler@uni-trier.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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