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Ausschreibung: Buchbinderdienste - DE-Trier
Buchbinderdienste
Dokument Nr...: 356786-2021 (ID: 2021071409344069348)
Veröffentlicht: 14.07.2021
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DE-Trier: Buchbinderdienste
2021/S 134/2021 356786
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität Trier
Postanschrift: Universitätsring 15
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54296
Land: Deutschland
E-Mail: [6]winkler@uni-trier.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.uni-trier.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYDCY
MF2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYDCY
MF2
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Buchbindearbeiten der Universitätsbibliothek Trier
Referenznummer der Bekanntmachung: 3302403001/1710008001_BuBi2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79971200 Buchbinderdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe für einen
Rahmenvertrag über die Buchbindearbeiten der Universitätsbibliothek
Trier.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes ist die
Anfertigung eines Probeauftrags nach Maßgabe der im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Erläuterungen zum Probeauftrag
[Nummer 2 Probeauftrag].
Termine Probeauftrag
Die Probeaufträge können auf Anforderung an den folgenden Terminen in
der Universitätsbibliothek Trier, Einbandstelle, Universitätsring 15,
54296 Trier nach vorheriger Terminabsprache von Bietern abgeholt
werden:
16.7.2021, 23.7.2021, 30.2021.
Die Abholanforderungen müssen mindestens einen Tag vor dem Abholtermin
an folgende Kontaktperson in der Universitätsbibliothek gerichtet
werden:
Herr Bastian Irsch
(Bestandserhaltung)
[10]irsch@uni-trier.de
Raum: BZ04
Tele.: +49 (0)651 201-2415
Die o. g. Kontaktperson in der Bibliothek stellt lediglich die
Probeaufträge zur Abholung bereit. Es erfolgen keine Erläuterungen oder
Beantwortung von Fragen zu den Vergabeunterlagen. Diese sind
schriftlich über das Vergabeportal einzureichen.
Der Probeauftrag muss spätestens am 18.8.2021 bis 11.00 Uhr bei der
Vergabestelle (Universität Trier, Gebäude V, Raum 118, Universitätsring
15, 54296 Trier) persönlich und in einem verschlossenen Paket abgegeben
werden. Der Erhalt des Probeauftrags wird entsprechend quittiert.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit der Vergabestelle:
Frau Natalie Winkler
[11]winkler@uni-trier.de
Raum: V118
Tele.: +49 (0)651 201-4308
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 288 923.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier
Erfüllungsort:
Universitätsbibliothek Trier
Einbandstelle BZ 05
Universitätsring 15
54296 Trier
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Bibliothek der Universität Trier besteht aus einer zentralen
Hochschulbibliothek. Es gibt keine dezentralen Bibliotheken.
Die aufzubewahrenden Medien werden über einen sehr langen Zeitraum
archiviert und müssen auch intensiver Benutzung standhalten.
Zielsetzung ist die Anfertigung von Einbänden in der vom Auftraggeber
vorgegebenen Zeit, die unter Beachtung der Gütebestimmungen der RAL-RG
495 und deren Ergänzungen sowie nach DIN 33902 auszuführen sind.
In den Jahren 2018 bis 2020 wurden durchschnittlich 3.900 Bände
(Ganzgewebe Zeitschriften: 2 000, Ganzgewebe Monographien: 1 000,
Sichtbroschur Zeitschriften: 200, Sichtbroschur Monographien: 700) pro
Jahr gebunden. Die Bände werden ausschließlich in Klebebindung
erstellt. Der Anteil der Bände mit Verlagseigener Einbanddecke liegt
bei ca. 10 %.
Die Arbeit erfolgt nach dem Auftragsschein (enthält auch den
Liefertermin).
Das Bindegut ist nach den Ergänzende Bestimmungen zur Ausführung der
Buchbindearbeiten für die Universitätsbibliothek, Stand Juni 2021
(siehe Leistungsverzeichnis) und der DIN 33902: Information und
Dokumentation Anforderungen an das Binden von Bibliotheks-, Archiv-
und anderem Schriftgut bzw. anderen Druckerzeugnissen aus Papier zum
Gebrauch in Archiven und Bibliotheken zu bearbeiten. Es muss
ausschließlich Bibliotheksleinen Durabel verwendet werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 288 923.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis beginnt ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag wird
für die Dauer von 2 Jahren geschlossen.
Wird das Vertragsverhältnis nicht 6 Monate vor Ablauf des Vertrages von
einem der beiden Vertragspartner gekündigt, so verlängert sich das
Vertragsverhältnis jeweils um 1 weiteres Jahr (Verlängerungsoption).
Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 4 Jahre.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag kann nur erteilt werden, sofern ein vollständiges Angebot
vorliegt.
Nur wenn ein Unternehmen geeignet ist und nicht in entsprechender
Anwendung der §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen ist, erfolgt die
Bewertung des Angebotes nach den folgenden Wertungskriterien.
Maßgeblich für die Bewertung und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
der Angebote zu den angefragten Leistungen ist das im
Leistungsverzeichnis [LV] beschriebene Bewertungsschema, das auf die
Ermittlung einer Gesamtpunktzahl abzielt.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Bei Wertgleichheit
entscheidet das Los.
Je größer der Wert (=W) ist, desto wirtschaftlicher ist das Angebot.
Zur Berechnung findet folgende Formel Anwendung:
Formel für die Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots (W):
W = L/P (Leistungspunkte/Angebotspreis)*1000
Der Angebotspreis errechnet sich nach den unter Nummer 5 im
Leistungsverzeichnis aufgeführten Punkten.
Die Leistungspunkte ergeben sich aus dem nachfolgenden Kriterium:
Qualität nach DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s.
3.5 LV) gemäß Probeauftrag 500 Punkte.
Wertung des Probeauftrags = maximal 500 Leistungspunkte
Der Probeauftrag ist seinerseits in Unterkriterien aufgeteilt:
[Qualität, Maximale Punkte, Gewichtung, Rechenweg, Leistungspunkte]
Einhaltung der Bindevorgaben 30 %
Handwerkliche Qualität 30 %
Prägung 20 %
Verwendete Materialien 20 %
5 Punkte = Hervorragende Ausführung bzw. Erfüllung der Bindearbeit, die
Vorgaben der DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5
LV) wurden in einem besonderen Maße erfüllt.
4 Punkte = Überdurchschnittliche bis sehr gute Ausführung bzw.
Erfüllung der Bindearbeit, die Vorgaben DIN 33902,RAL-RG 495 und
Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV) wurden voll erfüllt.
2-3 Punkte = Gute bis befriedigende Ausführung bzw. Erfüllung der
Bindearbeit, die Vorgaben der DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende
Bestimmungen (s. 3.5 LV) wurden erfüllt.
1 Punkte = Mangelhafte bis ausreichende Ausführung bzw. Erfüllung der
Bindearbeit, die insgesamt nur teilweise an die Vorgaben der DIN
33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV) heranreicht.
0 Punkte = Unzureichende bis inakzeptable Ausführung bzw. Erfüllung der
Bindearbeit, diese erfüllt in keiner Weise die Vorgaben der DIN
33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV).
5 Preisangebot
a) Es sind Pauschalpreise für die entsprechenden Einband-Kategorien
anzugeben. Diese Preise sollen sämtliche Kosten für alle anfallenden
Leistungen und Entgelte der
Leistungsbeschreibung (siehe LV Nr. 3) beinhalten.
Weitere Kosten werden vom Auftraggeber nicht übernommen.
b) Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben!
[Buchbindearbeiten, Bände, Einzelpreis netto Euro, Gesamtpreis netto in
Euro
Staffel 1: Ganzgewebeeinband Zeitschriften [2.000]
Staffel 2: Band in mitgelieferter Einbanddecke mit Klebebindung
Zeitschriften [200]
Staffel 3: Ganzgewebeeinband Monographien [1.000]
Staffel 4: Sichtbroschur Zeitschriften [200]
Staffel 5: Sichtbroschur Monographien [700]
Summe Staffelpreise 1-5
Die Einzelpreise sind Festpreise, in denen sämtliche Leistungen des
Auftragnehmers nach Maßgabe der Vergabeunterlagen enthalten sind,
einschließlich Spesen, Abholung und Anlieferung etc. sowie aller
Material- und Nebenkosten.
Berechnungsformel Angebotspreis
Gesamtpreis der Staffeln 1-5 = Angebotspreis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach
§ 123 GWB.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach §
124 GWB.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft oder einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Der
Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärungen des
Bieters durch die Einholung entsprechender Bescheinigungen nach § 48
Abs. 4 und 5 VgV zu überprüfen.
Der Auftraggeber schließt Bieter bzw. Bietergemeinschaften vom
Vergabeverfahren aus, wenn Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB
vorliegen und keine erfolgreiche Selbstreinigung nach § 125 GWB
nachgewiesen werden kann.
Geforderte Erklärungen und Nachweise zum Nachweis der Eignung
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zur Eintragung
im Handels-/Berufsregister nach § 44 VgV bzw. ein vergleichbarer
Nachweis, wenn keine Verpflichtung zum Eintrag in das
Berufs-/Handelsregister besteht. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw.
Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, zur
Bestätigung der Erklärung entsprechende Nachweise vorzulegen.
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass die
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beitrag zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Der
Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in
die engere Wahl kommt auf, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des
Finanzamtes vorzulegen.
Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Unabhängig von
Erklärungen zu § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB hat der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung vorzulegen, dass ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels
Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
nicht in Liquidation befindet.
Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Gewährleistung von
Tariftreue, Mindestentgelt und Mindestarbeitsentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben nachgekommen wird.
Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren
Angebot in die engere Wahl kommt auf, die Mustererklärung 3 nach § 4
Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.
November 2019 (GVBl. S. 334) auszufüllen und vorzulegen
(Mustererklärung ist Vergabeunterlagen beigefügt).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf
dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis
seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen
folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise
erbringen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters während der letzten 3
Geschäftsjahre, sowie des Umsatzes für, mit der ausgeschriebenen
Leistung, vergleichbare Leistungen in diesem Zeitraum.
Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über eine
ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder
eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen
Haftpflichtdeckungssummen im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen
wird oder besteht.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt
erhalten bleiben. Bei der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft muss der
Versicherungsschutz auf die Arbeitsgemeinschaft ausgestellt sein. Bei
Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein
nachgereicht werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen
Benennung zu Referenzprojekten, die in den letzten höchstens 3 Jahren
erbracht wurden und inhaltlich, wertmäßig sowie zeitlich mit der
geplanten Leistung vergleichbar sind. Mehrere Verträge oder Aufträge,
die für denselben Auftraggeber erbracht wurden, werden nicht als eine,
sondern als getrennte Referenzen bewertet. Die Referenzen beinhalten
die Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen
Ansprechpartners. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw.
Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt vor, die
Referenzen bei den genannten Ansprechpartnern zu überprüfen.
Berufliche Anforderungen
Im Betrieb müssen mindestens 2 im Buchbinderhandwerk ausgebildete
Fachkräfte arbeiten.
Dies ist anhand einer Kopie des Meisterbriefes/Gesellenbriefes
(Buchbindermeister/in (nach der Handwerksordnung (HwO))/ Buchbinder/in
(anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und
der Handwerksordnung (HwO))) nachzuweisen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Berufliche Anforderungen
Im Betrieb müssen mindestens 2 im Buchbinderhandwerk ausgebildete
Fachkräfte arbeiten.
Dies ist anhand einer Kopie des Meisterbriefes/Gesellenbriefes
(Buchbindermeister/in (nach der Handwerksordnung (HwO))/Buchbinder/in
(anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und
der Handwerksordnung (HwO))) nachzuweisen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Erläuterung zu obiger Auswahl " Rahmenvereinbarung mit mehreren
Wirtschaftsteilnehmern": Angebote von Bietergemeinschaften sind
zugelassen, sofern Anlage 6 Mustererklärung Bietergemeinschaft
[06_Erklaerung zur Gruendung einer Bietergemeinschaft] mit
Angebotsabgabe eingereicht wird.
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/08/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/08/2021
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
2026
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes ist die
Anfertigung eines Probeauftrags nach Maßgabe der im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Erläuterungen zum Probeauftrag
[Nummer 2 Probeauftrag].
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDCYMF2
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135
Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/07/2021
References
6. mailto:winkler@uni-trier.de?subject=TED
7. https://www.uni-trier.de/
8. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYDCYMF2/documents
9. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYDCYMF2
10. mailto:irsch@uni-trier.de?subject=TED
11. mailto:winkler@uni-trier.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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