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Ausschreibung: Deutschland  Arzneimittel  Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8 /130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lisdexamfetamin (N06BA12) im Rahmen eines sogenannten Open-House-Modells. - DEU-Eisenberg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 345353-2024 (ID: 2024061201555635961)
Veröffentlicht: 12.06.2024
*
  DEU-Eisenberg: Deutschland  Arzneimittel  Abschluss nicht exklusiver
Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8 /130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln
mit dem Wirkstoff Lisdexamfetamin (N06BA12) im Rahmen eines sogenannten
Open-House-Modells.
   2024/S 113/2024 345353
   Deutschland  Arzneimittel  Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8
   /130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lisdexamfetamin (N06BA12) im Rahmen
   eines sogenannten Open-House-Modells.
   OJ S 113/2024 12/06/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu
	    Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lisdexamfetamin (N06BA12) im Rahmen eines sogenannten
	    Open-House-Modells.
            Beschreibung: Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1
	    SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lisdexamfetamin (N06BA12) innerhalb des
            Zeitraumes vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des
	    Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel
            entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.
	    Kennung des Verfahrens: 2c81f2c2-4dec-43c3-b097-b061aa62af3f
	    Interne Kennung: AOK24069-991
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Keine
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    other -
     2.1.6. Ausschlussgründe:
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung
	    und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung
            terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder
              Terrorismusfinanzierung, Insolvenz Interessenskonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren
              öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung,
              mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, rein nationale Ausschlussgründe, Täuschung oder
              unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen
              umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
              Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen
              Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
            Titel: Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu
	    Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lisdexamfetamin (N06BA12) im Rahmen eines sogenannten
	    Open-House-Modells.
	    Beschreibung: Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen
            interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit
            dem Wirkstoff Lisdexamfetamin (N06BA12) an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen
            eines Open House-Modells. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen
	    Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-Pfalz
            /Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle
	    Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren
            sind einheitlich  individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten
            betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2024. Alle Verträge
            enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom
	    Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb
	    des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein
            Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des
            Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den
	    Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
            behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten
            Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive
            Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver
            Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung
            beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die
            Vertragsunterlagen anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Lisdexamfetamin (N06BA12) werden
	    erstmalig mit Wirkung zum 01.08.2024 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin
            Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum
	    30.06.2024 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse einzureichen. Es
	    kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse an.
            Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach
            Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse
            sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei
            Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang
            der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen spätestens zum Ende des Monats, der dem
            Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart
	    01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen
            bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
	      Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung
              Offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
              Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine
              Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
	      verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
	      Interne Kennung: AOK24069-991
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Keine
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/08/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Sonstiges
	    Bezeichnung: Eignungskriterien
            Beschreibung: Im Rahmen dieses Vertrages dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in
            Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden. Sofern ein Arzneimittel in der
            Lauer-Taxe als verkehrsfähig gelistet ist, gilt dieser Umstand als nachgewiesen. Falls ein
	    Arzneimittel, das Bestandteil dieses Vertrages werden soll, zu dem Zeitpunkt, zu dem der
	    pharmazeutische Unternehmer die unterzeichneten Vertragsunterlagen an die AOK
            übersendet, noch nicht in der Lauer-Taxe gelistet ist oder der Eintrag noch nicht angezeigt
            wird, gelten die nachfolgenden Regelungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der
            Unterlagen, bei vorheriger elektronischer Übermittlung der Unterlagen gilt der Zeitpunkt der
            elektronischen Übermittlung als maßgeblich. In den vorgenannten Fällen hat der
            Vertragspartner der AOK bereits bei Übermittlung der Unterlagen einen Auszug aus dem
            Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen
            Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die
            vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum Zeitpunkt des
            Vertragsschlusses in Vertrieb hat, zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen sich aus den
            Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller
              vertragsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels, b.
	      Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum
	      Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne
              des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die
	      Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm
              angebotenen Arzneimittel und der Grund dafür nachgewiesen werden müssen, c.
              Darreichungsform, d. Wirkstoff, e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem
              Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben
              a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei
              Vertragsschluss verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der
              kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank alle gemäß
              Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Vertragspartner
	      den aktuellen Stand und/oder die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter
              ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von
              Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem
              Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank glaubhaft zu machen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel
	    /open_house_verfahren/index.html
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
	    Schutz besonders sensibler Informationen
	    Beschreibung: Einreichung im Original erforderlich
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Keine
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 01/06/2026 08:00:00 (UTC+2)
            Zusätzliche Informationen: Bei dem eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein
            Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeit nur jeweils eine
            Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
	    Auftragsbedingungen:
            Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei der
              vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen
              Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen
	      Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher
	      rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
              vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von
	      Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):  § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
              von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat
              oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
              Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
              Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
              Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
	      Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
              öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
	      Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
              Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
              Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB
              Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
              ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
              oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
	      Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
	      Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
              entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
              Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.   § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer
	      entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
              Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
              Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig
              davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter
	      Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	      Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
	      Gesundheitskasse
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0000
	    Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
	    Registrierungsnummer: DE271900642
	    Postanschrift: Virchowstr. 30
	    Stadt: Eisenberg
	    Postleitzahl: 67304
	    Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Nadja Leier
	    E-Mail: am_vertraege@rps.aok.de
	    Telefon: +49 6351403591
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
	    Registrierungsnummer: t:022894990
	    Postanschrift: Villemombler Str. 76
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53123
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +4922894990
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 82bcc5e6-c2f7-468b-95cd-386d5e005cc9 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 113/2024
            Datum der Veröffentlichung: 12/06/2024
Referenzen:
https://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202406/ausschreibung-345353-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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