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Ausschreibung: Deutschland  Verbandsmaterial  Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarungen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens - DEU-Potsdam
Verbandsmaterial
Dokument Nr...: 570005-2024 (ID: 2024092301281967937)
Veröffentlicht: 23.09.2024
*
  DEU-Potsdam: Deutschland  Verbandsmaterial  Abschluss nicht-exklusiver
Liefervereinbarungen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog.
Open House-Verfahrens
   2024/S 185/2024 570005
   Deutschland  Verbandsmaterial  Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarungen mit
   jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
   OJ S 185/2024 23/09/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
	    E-Mail: OH-Verbandmittel@nordost.aok.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarungen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit
	    im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
	    Beschreibung: Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen zur Lieferung und Abrechnung von
            Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen
            sog.  Open-House-Verträge
	    Kennung des Verfahrens: 6b2fbe46-2957-4bde-b9c2-236f04e92d58
	    Interne Kennung: 240920_OH_VM_NOST_01
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33141110 Verbandsmaterial
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Ort im betreffenden Land
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MHUUD Für die Einlegung von
	    Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden
            Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne
            der Vergabekoordinationsrichtlinie ( Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und
	    des Rates ) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
            Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht
            statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
            dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an
            den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und
            Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den
            Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG.
	      Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug
              gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines
              Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im
              Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von
              Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen
	      Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14))
              geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§
              160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
              vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
            §§ 123 bis 126 GWB
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
            fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
            §§ 123 bis 126 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	      123 bis 126 GWB
              Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	      GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarungen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit
	    im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
            Beschreibung: Gegenstand des Open-House-Vertrages ist die qualitätsgesicherte,
	    bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit
            Verbandmitteln einschließlich PEG-Verbandsets nach § 31 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit
	    Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie (Verbandmittel und sonstige Produkte zur
	    Wundbehandlung) soweit die vorgenannten Leistungen nicht durch die Arzneimittel-Richtlinie
	    oder andere gesetzliche oder vertragliche Vorgaben ausgeschlossen sind. Verbandmittel sind
            keine Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG) oder Hilfsmittel
            nach § 33 SGB V. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen
	    Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss bzw.
            Beitritt zu diesem Open-House-Vertrag angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu
	    die Teilnahmeunterlagen im Projektraum des Vergabeportals DTVP herunterladen.
            Voraussetzung für den Abschluss eines Open-House- Vertrages ist, dass das interessierte
            Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet
            vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag
            abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
	    kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen
            werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2024. Sollte die AOK
            Nordost während der Vertragslaufzeit eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form
            eines offenen Vergabeverfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung
            geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
	    Interne Kennung: 240920_OH_VM_NOST_01
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33141110 Verbandsmaterial
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/12/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 30/11/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
              Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24
              /EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
              Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum
              Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
              Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. . Die daraus
	      resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung  offenes
	      Verfahren , sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
              Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine
              Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
	      verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum
	      und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
              Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
              Öffnungsdatum eingetragen
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss einer Vereinbarung über die
            Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31a Abs. 1 SGB V mit der AOK Nordost
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHUUD
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHUUD
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
            Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
            Beschreibung: Möglichkeit zur Verwendung der Elektronischen Signatur beim Auftraggeber
            noch nicht vollständig umgesetzt.
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 05/10/2026 23:58:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 05/10/2026 23:59:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jeder sonstige Leistungserbringer der die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht
	      gegeben.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016,
              Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne
	      der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB
              Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das
              Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende
              Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Ein
              Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat
              oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere
	      Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes
              gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt
	      worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
              nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
              Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. § 160 GWB:
              (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
	      Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in
              seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden
              entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
              Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt
              und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
              2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
              nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
              Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
              Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
	      sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
              § 135 Abs. 1 Nr. 2, §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer
	      entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
              Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
              Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig
              davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter
	      Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.. .
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost - Die Gesundheitskasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
	    Registrierungsnummer: DE275390265
            Postanschrift: Brandenburger Straße 72
	    Stadt: Potsdam
	    Postleitzahl: 14467
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Arzneimittelversorgung
	    E-Mail: OH-Verbandmittel@nordost.aok.de
	    Telefon: 080026508025320
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
	    Registrierungsnummer: t:022894990
            Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53113
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +49 22894990
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0857d5af-ca50-4e46-9785-5f910161ad31 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/09/2024 09:45:54 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 185/2024
            Datum der Veröffentlichung: 23/09/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHUUD
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHUUD/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202409/ausschreibung-570005-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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