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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Osnabrück - Deutschland Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke Gemeinde Hilter a.T.W. / Lieferung eines kommunalen Geräteträgers (Neufahrzeug) für den Bauhof
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025071700585295549 / 468771-2025
Veröffentlicht :
17.07.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.03.2026
Angebotsabgabe bis :
15.08.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
34144000 - Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
DEU-Osnabrück: Deutschland Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
Gemeinde Hilter a.T.W. / Lieferung eines kommunalen Geräteträgers
(Neufahrzeug) für den Bauhof

2025/S 135/2025 468771

Deutschland Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke Gemeinde Hilter a.T.W. / Lieferung eines
kommunalen Geräteträgers (Neufahrzeug) für den Bauhof
OJ S 135/2025 17/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag
der Gemeinde Hilter a.T.W.
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Gemeinde Hilter a.T.W. / Lieferung eines kommunalen Geräteträgers (Neufahrzeug) für
den Bauhof
Beschreibung: Lieferung eines kommunalen Geräteträgers (Neufahrzeug) für den Bauhof
Kennung des Verfahrens: 49d86ee0-579b-49bc-94f9-daf9b74f64b3
Interne Kennung: LKOS 2025 - 190
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144000 Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Neulandstraße 13
Stadt: Hilter a.T.W.
Postleitzahl: 49176
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYT96BB4T0 Enthalten die
Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor
Ablauf der Teilnahme- / Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation
erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.
a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens
01.08.2025 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die
Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen zu richten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages /
Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich
Kommunikation der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag
ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen

geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden
auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird
(Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem
Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder
Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiterxinnen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle
des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der
personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des
Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der
Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens
hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von
10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit
erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.
de/information-dsgvo .
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender
Ausschlussgrund)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender
Ausschlussgrund)
Betrug: § 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
(zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 Abs. 4 GWB (zwingender
Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123
Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer
Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer
Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer
Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund,
Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
(fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs.
1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer
Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124
Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5
GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1
Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1
Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des
Auftraggebers)

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Gemeinde Hilter a.T.W. / Lieferung eines kommunalen Geräteträgers (Neufahrzeug) für
den Bauhof
Beschreibung: Die Gemeinde Hilter a.T.W. beabsichtigt die Beschaffung eines kommunalen
Geräteträgers für den gemeindlichen Bauhof (Neulandstraße 13, 49176 Hilter a.T.W.) zu
vergeben. Es soll ein Neufahrzeug gekauft werden, das in der Straßen- und
Grünlandflächenunterhaltung eingesetzt wird. Die Lieferung hat schnellstmöglich nach
Auftragserteilung zu erfolgen, spätestens bis zum 31. März 2026.
Interne Kennung: LKOS 2025 - 190

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144000 Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Neulandstraße 13
Stadt: Hilter a.T.W.
Postleitzahl: 49176
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Auf einen möglichst niedrigen Kraftstoffverbrauch, niedrige CO2-Emissionen
sowie auf eine hohe Lärmdämmung wird wertgelegt. Ebenso ist aus Umweltgründen darauf zu
achten, dass die höchstmögliche Schadstoffklasse einer Dieselmotorisierung, mind. jedoch
EURO 6 oder vergleichbar, angeboten wird.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
sind vom Bieter Referenzen über gleichwertige Aufträge der letzten drei Jahre zu benennen. -
Referenzen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte
Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen des ausgeschriebenen
Fahrzeugs angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich
beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein, sofern sich sämtliche Werkstatt-
Standorte im Umkreis von ca. 30 km um den Stationierungsstandort des Fahrzeugs befinden
oder ein mobiler Reparaturservice vorhanden ist. Bei Fremdfirmen (vom Bewerber
beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb
für den jeweiligen Bereich handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des
Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit
dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und
Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern. Der Service-Standort muss aufgrund der
Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende
Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können: - Fehlerdiagnosen - Reparaturen an
Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten - Austausch von Ein- und Anbauteilen -
Umbauten und - turnusmäßige Wartungsarbeiten. - Kundendienst/ Service-Standort

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDYT96BB4T0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYT96BB4T0

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDYT96BB4T0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vom Bieter ist der für ihn schnellstmögliche
Liefertermin verbindlich anzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Hilter a.T.W.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Hilter a.T.W.

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag
der Gemeinde Hilter a.T.W.
Registrierungsnummer: t:05415011100
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Telefon: +49 5415011100
Fax: +49 54150161100
Internetadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)

Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4be11a13-feb3-4b4d-9f4e-2217afee3432 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/07/2025 15:44:04 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 135/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/07/2025

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYT96BB4T0
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYT96BB4T0/documents
https://www.landkreis-osnabrueck.de
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-468771-2025-DEU.txt

 
 
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