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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Potsdam - Rahmenvertrag Arbeitsschutzkleidung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025071709012496657 / 956352-2025
Veröffentlicht :
17.07.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
06.08.2025
Angebotsabgabe bis :
06.08.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
18100000 - Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
18143000 - Schutzkleidung
35113400 - Schutz- und Sicherheitskleidung
Rahmenvertrag Arbeitsschutzkleidung 2025 - 2029

Ö-L-KIS-199-25: Rahmenvertrag Arbeitsschutzkleidung 2025 - 2029
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Landeshauptstadt Potsdam
Postanschrift Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Ort 14469 Potsdam
E-Mail zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRH4MV
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRH4MV/
documents
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und Arbeitsschutzschuhen sowie weiterer
Persönlicher Schutzausrüstung.
Die Rahmenvereinbarung wird über einen Zeitraum von 2 Jahren (01.09.2025 bis 31.08.2027) mit der Option
der Verlängerung um weitere 2 Jahre (01.09.2027 bis 31.08.2029) geschlossen.
Es ist vorgesehen für diese Leistungen im Vertragszeitraum einen Auftragnehmer zu binden.
Die angegebenen Mengen sind gemittelte Erfahrungswerte der Vorjahre, die für den zweijährigen Vertragszeitraum
hochgerechnet sind. Die angegebenen Schätzmengen dienen ausschließlich zur Ermittlung
des wirtschaftlichen Angebotes.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Umsatzvolumen während der Vertragslaufzeit
je Titel oder Position.
Eine Mindestabnahmemenge kann nicht angegeben werden und wird nicht vereinbart. Die Rahmenobergrenze
des Vertrages beträgt entsprechend den Entscheidungen des EuGH, Urteil vom 17.06.2021 - C- 23/20, EugH, Urteil vom
14.07.2022 C-274/21 und 275/21, 204.000,00 EUR netto. Bei Erreichen dieser Rahmenobergrenze (die oberhalb des vom AG
geschätzten Auftragswertes liegt) endet der Vertrag ohne weitere
Verlängerungsmöglichkeit automatisch.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Landeshauptstadt Potsdam
Postanschrift Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Ort 14469 Potsdam
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
Grundsätzlich erfolgen die Lieferungen an Einrichtungen innerhalb des Gebiets der
Landeshauptstadt Potsdam.
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Vertragsverhältnis beginnt voraussichtlich am 01.09.2025 nach erteiltem
Zuschlag und endet 31.08.2027, ohne dass es einer gesonderten Kündigung
bedarf.
Es wird eine Option der Verlängerung um zwei weitere Jahre bis zum 31.08.2029
vereinbart, die vom KIS bis spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages
schriftlich gegenüber dem Vertragspartner ausgeübt werden muss.
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Ö-L-KIS-199-25: Rahmenvertrag Arbeitsschutzkleidung 2025 - 2029
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die abgerufenen Leistungen vertragsgerecht
unter Anwendung der größtmöglichen Sorgfalt innerhalb einer Frist von 3 Wochen
zu erbringen.
Inhalt und Umfang der jeweiligen Leistungspflichten ergeben sich aus dem
jeweiligen Abruf.
Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das
Vertragsende hin-aus zu den Bedingungen dieses Vertrages zu erfüllen.
Laufzeit bzw. Dauer
Beginn 08.09.2025
Ende 31.08.2029
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Sofern nichts anders geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Der Auftragnehmer stellt den KIS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Rechte Dritter durch die
vom Auftragnehmer, ggf. seine Erfüllungsgehilfen, erbrachten Leistungen resultieren. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung
sämtlicher arbeitsrechtlicher und sämtlicher sicherheitstechnischen Vorschriften und Richtlinien alleinverantwortlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1.000.000 EUR
pauschal je Versicherungsfall für Personenschäden, von mind. 1.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für Sachschäden und
von mind. 1.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall für Vermögensschäden ( 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); Für den Fall, dass
aktuell
über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine
Erklärung
ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police
als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird. (Formular 4.10)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Es soll folgende (eine) unternehmensbezogene, geeignete Referenz, deren Fertigstellung in den Zeitraum der letzten 3 Jahre vor
Ablauf der Angebotsfrist fällt und die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Noch laufende Aufträge werden
berücksichtigt, soweit wenigstens ein Jahreszyklus abgeschlossen ist.
Vergleichbar meint hier die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung an Unternehmen/Behörden mit einem Auftragswert von
mindestens 50.000 Euro netto pro Jahr.
Alternativ können auch bis zu drei Referenzen aus dem gleichen Jahr eingereicht werden, deren Fertigstellung in den Zeitraum
der
letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist fällt, die die Lieferung von Arbeitsschutzkleidung an Unternehmen/Behörden
belegen
und miteinander addiert einen Auftragswert von mindestens 50.000 Euro netto ergeben.
Folgende Angaben sind für die Referenzen vorzunehmen:
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum
- Beschreibung der Leistung
- Name des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer)
(Formblatt 4.6)
Sonstige
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VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Es erfolgt eine Aufforderung zur Bemusterung für den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot über den Vergabemarktplatz
Brandenburg.
Die Bemusterung ist lediglich verifizierend und kein qualitatives Zuschlagskriterium.
Für die Bemusterung sind je Position ein Musterstück einschließlich der Produktdatenblätter einzureichen:
1 Jacken, Positionen 1.1 - 1.5 in einer mittleren Größe in einer durch den Bieter wählbaren Farbvariante gem. LV.
2 Hosen, Positionen 2.2 - 2.4 einer mittleren Größe in einer durch den Bieter wählbaren Farbvariante gem. LV.
3 Sicherheitsschuhe, Positionen 3.1 - 3.5 einer mittleren Größe in einer durch den Bieter wählbaren Farbvariante gem. LV
4 Pullover/ Sweater und T-Shirt und Poloshirt, Positionen 4.1 - 4.4 einer mittleren Größe in einer durch den Bieter wählbaren
Farbvariante gem. LV.
5 Helme / Caps / Mützen, Position 5.1 -5.3 in einer durch den Bieter wählbaren Farbvariante gem. LV.
Die Musterstücke sind für mind. 15 Arbeitstage (AT) zu Prüfzwecken in den Räumen des Auftraggebers kostenfrei zur
Verfügung zu
stellen (spätestens 10 AT nach Aufforderung).
Eine telefonische Unterstützung der Bemusterung wird durch den Bieter zugesichert.
Die Qualitätsprüfung der Berufsbekleidung auf Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis ist von besonderer Bedeutung und
deshalb unabdingbare Voraussetzung für die Erteilung des Zuschlags.
Nach erfolgter Bemusterung werden diese auf Kosten des Bieters zurückgesandt.
Darüber hinaus sind einzureichen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB (Formular 4.1)
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3).
- Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer,
auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. 6 WRegG bei der
Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen
vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll,
zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag
mit dem vorgegebenen Angebotskennzettel versehen bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht
deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung
allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt,
bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher
darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom
Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden
können.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender
Unterlagen bzw. Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien
gelten einzig die Erklärungen der im Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlichten Bekanntmachung.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
(1) Vertragsbedingungen Brandenburgisches Vergabegesetz:
Vereinbarung zur Einhaltung des Mindestlohnes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 5.3)
(2) Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Ausgabe 2009 - VOL/B
(3) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz,
so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie
etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da
dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im
Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(4) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt,
erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im Bundesverwaltungsamt (bund.de). Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der
Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf
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Ö-L-KIS-199-25: Rahmenvertrag Arbeitsschutzkleidung 2025 - 2029
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder
weitere Bekanntmachungen.
(5) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen
bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den
Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden
Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 06.08.2025 um 10:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 15.09.2025
Zusätzliche Angaben
Eine Mindestabnahmemenge kann nicht angegeben werden und wird nicht vereinbart. Die Rahmenobergrenze
des Vertrages beträgt entsprechend den Entscheidungen des EuGH, Urteil vom 17.06.2021 - C-23/20, EugH, Urteil vom
14.07.2022 C-274/21 und 275/21, 204.000,00 EUR netto. Bei Erreichen dieser Rahmenobergrenze, die oberhalb des vom AG
geschätzten Auftragswertes liegt, unabhängig der Abnahmemengen
der verschiedenen Positionen, endet der Vertrag ohne weitere Verlängerungsmöglichkeit automatisch.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH4MV
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Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-bb/2025/07/235512.html
Data Acquisition via: p8000000

 
 
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